Stellungnahmen: Gemeinderat Besigheim

Unbeantwortet (13) 68,4%
Keine Stellungnahme (5) 26,3%
Ich stimme zu / überwiegend zu (1) 5,3%

5% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

21% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Dr. Anne Posthoff

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

BMU, zuletzt bearbeitet am 21.09.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Auch wenn es von einigenKollegen im Plenum bestritten wird, ist für mich unzweifelhaft, dass mit den ungenehmigten Planierungsmaßnahmen des Eigentümers ein Wildbienen Habitat vernichtet wurde. Dieser Vorgang ist ungeheuerlich und absolut inakzeptabel.


Ulrich Gerstetter

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FrAktions-Bündnis, zuletzt bearbeitet am 26.10.2020

Keine Stellungnahme.

Siehe Begründung durch Stellungnahme der CDU Fraktion, eingestellt vom Fraktionsvorsitzenden Achim Schober am 16.10.20.


Thomas Pulli

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

BMU, zuletzt bearbeitet am 20.10.2020

Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Beim Gelände der ehemaligen Ziegelei in Besigheim muss man zunächst zwischen der versiegelten und teilweise bebauten ehemaligen Industriefläche sowie dem ehemaligen Abbaugebiet - der Lehmgrube - unterscheiden. Diese ehemalige Industiefläche ist aus meiner Sicht für eine Wohnbebauung grundsätzlich geeignet, zumal hierdurch kein Quadratmeter Boden zusätzlich versiegelt wird und es sich um eine innerstädtische Entwicklung handelt. Des Weiteren verlieren wir hierdurch keinen wertvollen Ackerboden. Und wir dürfen den extremen Wohnungsdruck nicht vergessen.

Ganz anders sieht es aber beim ehemaligen Abbaugebiet - der Lehmgrube - aus, welche aus meiner Sicht nicht bebaut werden darf und als natürlicher Refugialraum erhalten werden muss. Da dort Wildbienen vorgefunden wurden hier einige Stichworte:

- In Deutschland gibt es über 580 Wildbienenarten, in Baden-Württemberg ca. 400.
- Wildbienen – mit Ausnahme der Hummeln – sind im Gegensatz zu Honigbienen Solitärbienen, d.h. sie leben nicht in einem Volk.
- 75 Prozent aller Wildbienenarten nisten im Boden, der Rest sucht sich Pflanzenhalme oder nutzt Fraßgänge von Käfern im Holz. Die Holzbiene bohrt sich eigene Löcher in Totholz. Und einige Hummeln nutzen Baumhöhlen, um dort ihre kleinen Staaten zu gründen.
- Alle heimischen Wildbienen sind durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Dennoch gelten mehr als 50% der ungefähr 580 Arten in Deutschland als bestandsgefährdet und werden auf der Rote Liste gefährdeter Arten geführt. 70 Wildbienenarten gelten heute allein in Deutschland als ausgestorben oder verschollen.
- Die Ursachen für den allgemeinen Rückgang und die Gefährdung der Wildbienen liegen einerseits in der Zerstörung ihrer Lebensräume (Flächenverluste durch Bebauung und Versiegelung), andererseits in der Vernichtung oder Verminderung ihres Nahrungsangebots insbesondere durch flurbereinigte Flächen und großflächige Monokulturen. Intensivierte Grünland- und Ackernutzung mit Pestizideinsätzen sowie Wildkräuterbekämpfung tun ihr übriges. Aber auch „aufgeräumte“ und zu häufig gemähte öffentliche Grünflächen und "saubere" private Gärten tragen zur Verminderung der Nistflächen und des Nahrungsangebots für Bienen bei.
- Während der Mangel an Lebensraum vor allem für Wildbienen ein Problem ist, sind Nahrungsmangel und die Belastung mit Umweltgiften für alle Insekten problematisch.
- Die Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasste im Jahr 2018 in Baden-Württemberg insgesamt 521 952 Hektar (ha). Dies entspricht einem Anteil von 14,6 % an der gesamten Landesfläche (3,575 Millionen ha). Sie nahm damit nach Feststellung des Statistischen Landesamtes gegenüber dem Vorjahr um 1 651 ha (= 16,51 Mio. m²) zu. Dies entspricht einer Größenordnung von rund 2. 310 Fußballfeldern (7.140 m²). Damit ergibt sich für das Jahr 2018 allein für Baden-Württemberg rein rechnerisch ein täglicher Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen von 4,5 ha (=45.000 m² = 6,3 Fußballfelder).
- 80 % unserer heimischen Blütenpflanzen sind auf die Bestäubung durch Wild- und Honigbienen angewiesen. Aus diesem Grund, wegen ihres Beitrags zur Bestäubung – und nicht etwa, weil sie so leckeren Honig herstellt – ist die Honigbiene unser drittwichtigstes Nutztier. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Bestäubungsleistung übersteigt den Wert der Honigproduktion um das 10- bis 15-fache. Dies sind rund 2 Milliarden Euro jährlich in Deutschland und 70 Milliarden US-Dollar weltweit.

Insbesondere aus den genannten Gründen kommt diese ehemalige Lehmgrube für mich nicht für eine Bebauung in Frage, zumal sich auch die Fläche mit den Erdarbeiten wieder erholen wird. Daher muss meiner Ansicht nach diese Lehmgrube als natürlicher Refugialraum erhalten werden.
Ob und inwieweit ein solcher Eigentümer von den Geschäften einer öffentlichen Vergabestelle ausgeschlossen werden kann, kann ich nicht beurteilen und obliegt auch hier rechtlichen Vorgaben. Ebenso die öffentliche Ausüberung des Vorkaufrechts.


Miriam Staudacher

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

BMU, zuletzt bearbeitet am 19.10.2020

Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Auf dem bereits versiegelten vorderen Teil des Areals (‚Ziegelei‘) könnte ich einer Bebauung zustimmen, wenn sie mit den Standards des ökologisches Bauens einherginge und Wohnraum, insbesondere auch für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, schaffen würde.
Der hintere Teil, die ‚Lehmgrube,‘ ist ein schützenswertes Naturreservat. Dieser Lebensraum darf nicht zerstört werden!


Achim Schober

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FrAktions-Bündnis, zuletzt bearbeitet am 16.10.2020

Keine Stellungnahme.

— Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Diskussion um das Ziegelei-Areal Besigheim —

Die Zukunft der ehemaligen Ziegelei mit seiner sich anschließen Lehmgrube ist seit dem Kauf durch die Firma Wohnbau Layher GmbH & Co. KG im Herbst 2019 wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion.

Dies ist grundsätzlich begrüßenswert - schließlich handelt es sich bei Teilen des Areals (ca. 7,2 ha) seit 2009 um einen ausgewiesenen regionalen Wohnbauschwerpunkt („Besigheim West“). Nicht nur deshalb sollte dieses Gelände aus unserer Sicht eine hervorgehobene Bedeutung in der kommenden Wohnungsbaupolitik der Stadt einnehmen. Dort wäre eine Innenverdichtung in unmittelbare Nähe zum Bahnhof sowie kurzer Entfernung zur Altstadt und zu Einkaufsmöglichkeiten möglich.

Im Sinne einer ökologischen, ökonomischen und sozialen Stadtentwicklung halten wir die Entwicklung eines solchen Gebiets, ohne bisher erfolgte nähere Fachprüfung, für erheblich attraktiver, als mögliche Alternativen - im Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2020 - 2035 ist beispielsweise auch die weitere Bebauung von (ca. 6,3 + 6,5 + 8,2 =) ca. 21 ha wertvollem Ackerboden im Bereich Bülzen vorgesehen.

Zur Information: Bis 2035 besteht in Besigheim ein absoluter Wohnbauflächenbedarf von 19,5 ha (+ ca. 9,7 ha regionale Wohnbauschwerpunkte).

Gerne hätten wir uns eine aktivere Wohnungsbau- sowie Bodenpolitik in den letzten Jahren in Besigheim gewünscht. Möglicherweise wären die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt in dieser Sache dann auch vielseitiger - so ist es nun aber nicht. Da die Satzung betreffend eines besonderen Vorkaufsrecht der Stadt Besigheim erst nach Vertragsschluss in Kraft getreten ist und ein Vorkaufsrecht der Stadt folglich beim Kauf nicht zustand, bleibt der Stadt (allein) die Möglichkeit über ihre kommunale Planungshoheit (nur der Gemeinde - Zuständigkeit: Gemeinderat - steht das Recht zur örtlichen Planung zu) auf die Entwicklungen in dem Areal Einfluss zu nehmen. Dies sollten wir nun tun!

Auch wir haben vernommen, dass im Frühjahr 2020 im rückwärtigen Bereich des Ziegelei-Gebäudes Erdarbeiten und Veränderungen der Wiesenflächen vorgenommen wurden. Die Bewertung, ob in diesem Zusammenhang gegen baurechtliche und/oder naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde sowie insbesondere eine eventuelle Sanktionierung, obliegt jedoch der unteren Bau- bzw. Naturschutzbehörde, sprich dem Landratsamt Ludwigsburg.

Ebenso obliegt es dem Landratsamt Ludwigsburg als untere Naturschutzbehörde Einzelschöpfung der Natur oder entsprechende Flächen als Naturdenkmal zu erklären, wenn deren Schutz und Erhaltung zur Sicherung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich der Gemeinderat nun und auch in den vergangenen Jahren nicht mit dem Vorkommen von besonders geschützten Wildbienen in diesem Areal auseinandersetzt bzw. auseinandersetzte.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Artenschutz unsererseits vernachlässigt oder gar verletzt wird. Sollte das Landratsamt auch in nächster Zeit kein Naturdenkmal durch Rechtsverordnung ausweisen, wären dieser Belang des Umweltschutzes spätestens im Rahmen einer Umweltprüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahren näher und vollständig zu untersuchen.

Klar ist bereits heute, dass der hintere Bereich der Lehmgrube nicht in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans integriert wird.

Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass es sich beim Ziegelwerk selbstverständlich um ein sehr prägendes Gebäude unserer Stadt handelt. Unter Berücksichtigung des Gesichtspunkt der gewünschten Nachverdichtung halten wir es jedoch für vertretbar, wenn nicht gar geboten, wenn dieses Gebäude durch Wohnbebauung ersetzt wird.

Für das Gespräch und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

Achim Schober
- Fraktionsvorsitzender -


Bild von Helmut Fischer

Helmut Fischer

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

BMU, zuletzt bearbeitet am 23.09.2020

Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Christian Herbst

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPD

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Thomas Herbst

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FDP

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Ulrich Herbst

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FrAktions-Bündnis

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Manfred Hiller

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FrAktions-Bündnis

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Hansjörg Kollar

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

BMU

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Friedrich Köhler

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FWV

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Frank Land

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FrAktions-Bündnis

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Ruben Wald

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FrAktions-Bündnis

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Walter Zeyhle

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FWV

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Marcel Kühnle

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPD

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Stefan Bruker

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FWV

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Edgar Braune

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FrAktions-Bündnis

zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet


Bürgermeister Steffen Bühler

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat


zuletzt angeschrieben am 21.09.2020
Unbeantwortet

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