11.05.2020, 11:36
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Ist die Richtigkeit von Aussagen in einer Petition umstritten bzw. sind die Aussagen nicht hinreichend belegt, werden die Unterstützer darauf hingewiesen und die Petition wird nicht öffentlich gelistet.
Diese Aussagen spiegeln lediglich die Meinung des Petenten wieder. Versuchen Sie diese zu relativieren:
- "Es muss unterstellt werden, dass der Schutzstatus bekannt war. Daraus folgt, dass wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen wurde, weil die erwartbare Geldstrafe Peanuts im Vergleich zum erwartbaren Gewinn bei Entstehung eines Baugebietes sind."
- " Der Rechtsbruch wurde finanziell einkalkuliert. "