633 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Petition richtet sich an: Gemeinderat Besigheim
Mitte April 2020 wurde in der Besigheimer Lehmgrube planiert, an einem Ort also, wo dutzende WildbienenARTEN (nicht Individuen!) und viele andere Tiere wie Dorngrasmücken und Grauspechte leben und der deshalb unter Schutz steht. Die untere Naturschutzbehörde schritt ein, untersagte die Weiterarbeit und schickte die Arbeiter nach Hause. Nur: Die erheblichen Zerstörungen bleiben, sind irreparabel (siehe Bild). Die Bienen dort sind tot. Die Lehmgrube steht unter Schutz. Es wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Eine erwartbare Geldstrafe dürfte verhältnismäßig gering sein im Vergleich zum erwartbaren Gewinn bei Entstehung eines Baugebietes. Das berührt nicht nur die Zerstörung sensibler Lebensräume, die immer seltener werden – man erinnere an die Studie, die in Deutschland einen 75 prozentigen Rückgang der Insektenmasse seit 1990 feststellt (Hallmann et al. 2017). Das berührt auch den Rechtsstaat: Nur weil jemand genug Geld hat darf er nicht über dem Gesetz stehen.
Der Gemeinderat Besigheim möge beschließen:
- Geschäfte, insbesondere im Bereich Immobilien, nur noch mit Unternehmen zu tätigen, die sich an geltendes Recht und ethische Grundsätze halten. „Unzuverlässige Unternehmen müssen ausgeschlossen werden, um zuverlässige Unternehmen zu schützen.“ https://www.transparency.de/themen/vergabe/?L=0
- Von seinem Vorkaufsrechts Gebrauch machen. Heidelberg hat es bei der Passivhaussiedlung Bahnstadt vorgemacht. So wird es möglich, gesetzestreue und ethisch handelnde Unternehmen zu fördern und solche, die dies nicht tun, nach Rücksprache mit dem Landratsamt auf eine schwarze Liste zu setzen und für 10 Jahre von Vergaben auf dem Stadtgebiet auszuschließen.
- die zuständigen Ämter zu veranlassen, die Lehmgrube Besigheim zum Naturdenkmal zu machen, da die Voraussetzungen hierfür nach § 22 Abs. 3 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben sind.
Begründung
Über das Vergaberecht kann die Stadt Besigheim Einfluss nehmen. Dies kann über das Vorkaufsrecht realisiert werden. Wer gegen geltendes Recht verstößt, beispielsweise gegen Naturschutzgesetze oder Tarifrecht, sollte nicht auch noch belohnt werden. Damit seltene Tiere, Pflanzen, ortsprägende Häuser und der Rechtsstaat eine Chance haben.
Link zur Petition
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Kleine Korrektur zur Neuigkeit vom 08.10.22
am 09.11.2022Liebe Lehmgrubenschützerinnen und Lehmgrubenschützer,
am 20.09.2022 wurde im Besigheimer Gemeinderat über die Lehmgrube beraten. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte dazu - endlich - ein Gutachten ("Würdigung" genannt) veröffentlicht. Dort wird von 126 Wildbienenarten ausgegangen (S. 9), darunter "landesweit als stark gefährdet" (S. 7) geltende.
Dennoch sollen nur ca. 4,2 ha der Lehmgrube zum flächenhaften Naturdenkmal erhoben werden, also nur ca. 2/3. Herr Dr. Sußner als Vertreter des Landratsamtes bestätigte in der Sitzung, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die nicht geschützten Flächen auch seltene Wildbienenarten beheimaten. Das Neubaugebiet "Sprollweg" sei im Zuge von Gesprächen mit dem Käufer dimensioniert worden, so Herr Bürgermeister... weiter -
Gemeinderatsitzung am 20.09.2022
am 08.10.2022Liebe Lehmgrubenschützerinnen und Lehmgrubenschützer,
am 20.09.2022 wurde im Besigheimer Gemeinderat über die Lehmgrube beraten. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte dazu - endlich - ein Gutachten ("Würdigung" genannt) veröffentlicht. Dort wird von 126 Wildbienenarten ausgegangen (S. 9), darunter "landesweit als stark gefährdet" (S. 7) geltende.
Dennoch sollen nur ca. 4,2 ha der Lehmgrube zum flächenhaften Naturdenkmal erhoben werden, also nur ca. 2/3. Herr Dr. Sußner als Vertreter des Landratsamtes bestätigte in der Sitzung, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die nicht geschützten Flächen auch seltene Wildbienenarten beheimaten. Das Neubaugebiet "Sprollweg" sei im Zuge von Gesprächen mit dem Käufer dimensioniert worden, so Herr Bürgermeister... weiter -
Vollversion des gekürzten Interviews
am 07.09.2022Liebe Unterstützer*innen der Lehmgrube Besigheim,
dankenswerterweise hat die Redaktion des Neckar-Enzboten nun ausführlich berichtet. Da einige Teile des Interviews gekürzt werden mussten finden Sie unten die Vollversion.
Die Entscheidung des Gemeinderates Besigheim wurde vertagt. Die Unterschutzstellung von 2/3 der Lehmgrube bleibt so offen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass immerhin dieses Minimalziel erreicht wird.
Hier nun das Interview:
*1) Wie bewerten Sie grundsätzlich die Pläne des Landratsamtes, die Lehmgrube als Naturdenkmal auszuweisen?*
Das Landratsamt hat auf Grundlage seltener Wildbienenvorkommen entschieden, die Lehmgrube als Naturdenkmal auszuweisen. Das ist super! In der Lehmgrube nisten viele verschiedene Wildbienenarten... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.