24.09.2021, 20:10
PRESSEMITTEILUNG 23-09-2021 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Entscheidung des OLG München vom 23.09.2021:
Ablehnender Bescheid des Landgericht München I vom 01.12.2020 aufgehoben!
Sehr geehrte Petentinnen, sehr geehrte Petenten,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
das OLG hat mit Beschluss vom 23.09.2021 im Rechtsfall Manfred
Genditzki den Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme für zulässig erklärt und den abschlägigen Beschluss des Landgericht München I vom 01.12.2020 aufgehoben.
Das Landgericht München I muss nunmehr zumindest Beweis erheben durch Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Syn Schmitt von der Universität Stuttgart, und darüber hinaus prüfen, inwieweit auch die anderen angebotenen Beweise zu erheben sind.
Entscheidend war aus Sicht des OLG München das Computersimulationsgutachten von Prof. Dr. Syn Schmitt der Universität Stuttgart, welches die hohe Wahrscheinlichkeit eines Sturzgeschehen belegt. Ein solches hatte das Landgericht München II seinerzeit kategorisch ausgeschlossen.
Grundlage hierfür die StPO
„§ 359 - Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
wenn 1. … 4.
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein
oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung
des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine
geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über
eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
6. …“
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
Stanislaus Benecke
Hinweise:
Website zu Manfred Genditzki
www.manfred-genditzki.eu
Online Petition zu Manfred Genditzki (zum 31.12.2019 beendet):
www.openpetition.de/petition/online/lebenslang-unschuldig-eingesperrt-
ihr-ap pell-an-den-bayerischen-justizminister