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Bürgerrechte

Lebenslang unschuldig eingesperrt? Ihr Appell an den Bayerischen Justizminister!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Den Bayerischen Justizminister Herrn Georg Eisenreich, Bayerisches Justizministerium, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 MünchenDeutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
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08.02.2022, 17:34

PRESSEMITTEILUNG 08-02-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Termine für die Sachverständigen Anhörung April / Mai 2022

Sehr geehrte Journalist*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,

nachdem das OLG mit Beschluss vom 23.09.2021 den Antrag der RA Regina Rick auf Zulassung der Wiederaufnahme für zulässig erklärte und den abschlägigen Beschluss des Landgericht München I (LGM I) vom 01.12.2020 aufgehoben hat, wurden vom LGM I nunmehr folgende Termine zur Anhörung der Sachverständigen beider Seiten genannt:

Start der Sachverständigen Anhörung ist Dienstag, der 19.04.2022
mit weiteren Terminen bis Ende Mai 2022
im Landgericht München I, Nymphenburger Straße 16, 80335 München.

Die Anhörungen werden im Beisein von Herrn Genditzki, Frau Rechtsanwältin Rick sowie der mit dem Antrag auf Wiederaufnahme angebotenen Sachverständigen und der Zeugin C. E. und weiteren vom Landgericht München I bestellten Sachverständigen stattfinden.

Die von der RA Regina Rick angebotenen Sachverständigen sind:

Prof. Dr. Syn Schmitt, Sturz-Simulation, Institute for Modelling and Simulation of Biomechanical
Systems, Universität Stuttgart, www.imsb.uni-stuttgart.de/team/Schmitt-00016/
Prof. Dr. Klaus Püschel, Rechtsmediziner, 1991 bis 2020 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Prof. Dr. Gita Mall (Rechtsmedizinerin), Jena, www.uniklinikum-jena.de
Prof. Dr. Niels Hansen (Thermodynamiker) www.itt.uni-stuttgart.de/institut/team/mitarbeiter/Hansen/

Die Termine der Sachverständigen Anhörungen sowie der Entscheid des LGM I werden nicht öffentlich sein.

Im Falle einer zweiten Ablehnung einer Verfahrenswiederaufnahme durch das LGM I ist nochmalige Beschwerde beim OLG München einzulegen.

Die Ergebnisse der nicht öffentlichen Anhörung der Sachverständigen werden somit in einem „geschützten“ juristischen Raum verhandelt und nimmt das Ergebnis einer möglichen, folgenden öffentlichen Hauptverhandlung vorweg. Aus unserem Verständnis entzieht sich die Justiz hiermit dem Gebot der Öffentlichkeit im Strafprozess.

Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung

Stanislaus Benecke

Weitere Informationen finden Sie unter www.manfred-genditzki.eu

Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
stanislaus.benecke@benecke.de


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