07.06.2022, 10:40
Korrektur topografischer Angaben zum Plangebiet
Neue Begründung:
1. Kleingärten sind nachhaltig und erhaltenswert!
Kleingärten verbessern die Lebensqualität vor allem von Menschen, die kein eigenes Haus mit Garten
haben. Dies erleichtert den Verzicht auf das Einfamilienhaus und macht nachhaltigere Wohnformen
attraktiver. Kleingärten vermitteln generationenübergreifend Naturerlebnis, Entspannung und
Gemeinschaft. Der Eigenanbau von Nahrungsmitteln trägt zur gesunden, ökologischen und
krisensicheren Ernährung bei. Die öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen dienen aber auch als
Naherholungsgebiet, Kaltluftentstehungsgebiete, Versickerungsflächen, innerstädtische
Biodiversitäts-Hotspots, Staubfilter und als grüne Auflockerung des Stadtbilds.
2. Es geht um individuelle Schicksale!
Neben dem öffentlichen Interesse an der Bereitstellung von Kleingärten darf nicht vergessen werden,
dass die Vernichtung bestehender Kleingärten mit individuellen Härten verbunden ist. Die
Pächterinnen und Pächter haben dort Jahre- und zum Teil jahrzehntelange Arbeit investiert und
verbinden viele persönliche Erinnerungen mit ihrem Garten. Sie sind nun von einer überraschend
kurzfristigen Räumung bedroht. Die Stadt Köln hat bisher keine Ersatzgärten zugesagt. Selbst wenn
diese noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, sind vor allem ältere Gärtnerinnen und
Gärtner oft nicht mehr in der Lage, an anderer Stelle von vorne zu beginnen.
3. Raderthal und Köln brauchen mehr Kleingärten, nicht weniger!
Das Einzugsgebiet der Anlage Faßbenderkaul des KGV Köln Süd e.V. umfasst vor allem dicht bebaute
Wohnviertel der Stadtteile Raderthal, Raderberg und Zollstock. Die Nachfrage nach Kleingärten
übersteigt hier wie in ganz Köln das Angebot um ein Vielfaches. Interessierte haben beim KGV Köln
Süd und vielen anderen Kleingärtnervereinen nicht einmal mehr Zugang zu den überfüllten
Wartelisten. Die Ausweitung des Angebots an Kleingärten ist daher ein dringendes Gebot der Umwelt-
und Sozialpolitik. Die stadtweit eklatante Unterversorgung mit Kleingärten macht einen „Masterplan
Kleingärten“ erforderlich, der aufzeigen muss, wo bestehende Anlagen erweitert und neue errichtet
werden können.
4. Keine Entscheidungen hinter verschlossenen Türen!
Für die Betroffenen und die Öffentlichkeit ist nicht nachvollziehbar, inwieweit der drohenden
Gartenvernichtung in Raderthal überhaupt ein städtebauliches Konzept zugrunde liegt. Im
Liegenschaftsausschuss stand der Verkauf des Grundstücks auf der Tagesordnung des
nichtöffentlichen Sitzungsteils. Auch die Identität des Investors und die Ernsthaftigkeit seines
Kaufinteresses bleiben im Dunkeln. Gleichwohl hat die Stadt Köln den Pachtvertrag über die
betroffenen Gartenflächen bereits einseitig gekündigt. Die Kündigung erfolgte bereits Ende Januar
gegenüber dem Kreisverband. Die direkt betroffenen Gärtnerinnen und Gärtner haben aber Ende Mai
noch immer keine Gewissheit über den Zeitpunkt und die Bedingungen der Räumung ihrer Gärten.
Dieses Vorgehen fördert nicht das Vertrauen in die Politik, sondern leistet Spekulationen und
Gerüchten Vorschub.
5. Der Platz reicht für Wohnungen und Gärten!
Um nicht die Unterversorgung mit Kleingärten weiter zu verschärfen, muss der Wohnungsbau in
Raderthal und Köln einhergehen mit der Verbesserung des Kleingarten-Angebots. An der Anlage
Faßbenderkaul besteht nun die Gelegenheit, beides miteinander zu verbinden. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadtentwicklung nicht den kommerziellen Interessen von Investoren überlassen bleibt. Die Stadt Köln muss ihrer Aufgabe als Träger der Bauleitplanung gerecht werden und eigene gemeinwohlorientierte Vorgaben in einem Bebauungsplan machen. Dieser muss die Fläche des Plangebiets effizienter ausnutzen, um sowohl die Versorgung mit Wohnungen als auch mit Grünflächen zu sichern. Dazu ist entlang der Bonner Straße eine geschlossene und dichte Bebauung erforderlich mit mindestens acht Geschossen entsprechend dem nördlichsüdlich angrenzenden Bestand. Die südlichnördlich angrenzende Brachfläche mit leerstehendem, bereits baufälligem Bestand ist in die Planung
einzubeziehen. Auf der Westseite ist hinter der Straßenbebauung ausreichend Fläche vorhanden für
weitere dichte Bebauung bei gleichzeitiger Vergrößerung der Kleingartenanlage.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.383 (1.163 in Köln)