14.07.2022, 00:35
Petition nicht erfolgreich
Der Rat der Stadt Köln hat am 20. Juni 2022 in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich für den Verkauf der Teilfläche der Kleingartenanlage Faßbenderkaul des Kleingärtnervereins Köln Süd e.V. (KGV Köln Süd) gestimmt. Als Initiator der Petition hat der KGV Köln Süd alle Fraktionen und Einzelmandatsträger des Kölner Stadtrats vor der Abstimmung auf die Petition hingewiesen und nach der Abstimmung um Stellungnahme gebeten.
Voten und Stellungnahmen der Ratsfraktionen:
Gegen den Flächenverkauf und für die Rettung der Kleingartenanlage Faßbenderkaul haben die Ratsmitglieder der Parteien Die Linke, Klima Freunde und Die FRAKTION gestimmt.
Für den Flächenverkauf und somit für die Gartenvernichtung haben Volt, FDP, Grüne und CDU gestimmt.
SPD und AfD sind der Aufforderung zur Mitteilung und Begründung ihres Votums bisher nicht nachgekommen.
Ausblick:
Obwohl 3206 Personen die Petition unterstützt und 1005 Petenten ihre Beweggründe in Kommentaren dargelegt haben, hat die Politik anders entschieden. Damit liegt nun der Schwerpunkt auf der juristischen Bewertung der geplanten Kleingartenvernichtung.
Die Anlage Faßbenderkaul ist durch ihren Status als Dauerkleingartenanlage gemäß § 16 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz und als baulicher Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch vor der Umwandlung in Bauland geschützt. Das konkret beabsichtigte Bauvorhaben ist nichts anderes als ein Schwarzbau, die Kleingarten-Vernichtung daher illegal und die Kündigung des Pachtvertrags unwirksam. Das hat der KGV Köln Süd in einem Rechtsgutachten dargelegt, das ebenfalls vor der Abstimmung allen Fraktionen und Einzelmandatsträgern übersandt wurde.
Wegen des Anfangsverdachts von Verstößen der Stadtverwaltung gegen ihre verfassungsmäßige Bindung an Recht und Gesetz hat die Kommunalaufsicht inzwischen Ermittlungen aufgenommen. Wer dieses Kommunalaufsichtsverfahren unterstützen möchte, kann sich mit einer Aufsichtsbeschwerde an die zuständige Stelle der Bezirksregierung Köln wenden: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/31/kommunalaufsicht/index.html.
Eine Beschwerde kann von jeder Person formlos erhoben werden. Aus ihr sollte hervorgehen, dass man Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Umwandlung der Dauerkleingartenanlage in Bauland hat und dass man ein Einschreiten der Kommunalaufsicht erwartet. Zur Begründung kann man z.B. darauf hinweisen, dass die Stadtverwaltung in einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage einerseits auf den gesetzlichen Bestandsschutz von Dauerkleingärten hinweist, andererseits aber die Bebauung der Anlage Faßbenderkaul ankündigt: ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108967. Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde sind höher, wenn man darlegt, dass und warum die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben im öffentlichen Interesse liegt (z.B. Erforderlichkeit von Kleingartenanlagen für Naherholung, Stadtklima, Biodiversität etc.).
Der KGV Köln Süd bedankt sich herzlich bei allen, die unsere Petition unterstützt haben!