Region: Köln
Umwelt

Keine Vernichtung von Kleingärten in Köln-Raderthal!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen im Stadtrat

3.206 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.206 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

07.06.2022, 10:40

Korrektur topografischer Angaben zum Plangebiet


Neue Begründung:

1. Kleingärten sind nachhaltig und erhaltenswert!

Kleingärten verbessern die Lebensqualität vor allem von Menschen, die kein eigenes Haus mit Garten

haben. Dies erleichtert den Verzicht auf das Einfamilienhaus und macht nachhaltigere Wohnformen

attraktiver. Kleingärten vermitteln generationenübergreifend Naturerlebnis, Entspannung und

Gemeinschaft. Der Eigenanbau von Nahrungsmitteln trägt zur gesunden, ökologischen und

krisensicheren Ernährung bei. Die öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen dienen aber auch als

Naherholungsgebiet, Kaltluftentstehungsgebiete, Versickerungsflächen, innerstädtische

Biodiversitäts-Hotspots, Staubfilter und als grüne Auflockerung des Stadtbilds.

2. Es geht um individuelle Schicksale!

Neben dem öffentlichen Interesse an der Bereitstellung von Kleingärten darf nicht vergessen werden,

dass die Vernichtung bestehender Kleingärten mit individuellen Härten verbunden ist. Die

Pächterinnen und Pächter haben dort Jahre- und zum Teil jahrzehntelange Arbeit investiert und

verbinden viele persönliche Erinnerungen mit ihrem Garten. Sie sind nun von einer überraschend

kurzfristigen Räumung bedroht. Die Stadt Köln hat bisher keine Ersatzgärten zugesagt. Selbst wenn

diese noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, sind vor allem ältere Gärtnerinnen und

Gärtner oft nicht mehr in der Lage, an anderer Stelle von vorne zu beginnen.

3. Raderthal und Köln brauchen mehr Kleingärten, nicht weniger!

Das Einzugsgebiet der Anlage Faßbenderkaul des KGV Köln Süd e.V. umfasst vor allem dicht bebaute

Wohnviertel der Stadtteile Raderthal, Raderberg und Zollstock. Die Nachfrage nach Kleingärten

übersteigt hier wie in ganz Köln das Angebot um ein Vielfaches. Interessierte haben beim KGV Köln

Süd und vielen anderen Kleingärtnervereinen nicht einmal mehr Zugang zu den überfüllten

Wartelisten. Die Ausweitung des Angebots an Kleingärten ist daher ein dringendes Gebot der Umwelt-

und Sozialpolitik. Die stadtweit eklatante Unterversorgung mit Kleingärten macht einen „Masterplan

Kleingärten“ erforderlich, der aufzeigen muss, wo bestehende Anlagen erweitert und neue errichtet

werden können.

4. Keine Entscheidungen hinter verschlossenen Türen!

Für die Betroffenen und die Öffentlichkeit ist nicht nachvollziehbar, inwieweit der drohenden

Gartenvernichtung in Raderthal überhaupt ein städtebauliches Konzept zugrunde liegt. Im

Liegenschaftsausschuss stand der Verkauf des Grundstücks auf der Tagesordnung des

nichtöffentlichen Sitzungsteils. Auch die Identität des Investors und die Ernsthaftigkeit seines

Kaufinteresses bleiben im Dunkeln. Gleichwohl hat die Stadt Köln den Pachtvertrag über die

betroffenen Gartenflächen bereits einseitig gekündigt. Die Kündigung erfolgte bereits Ende Januar

gegenüber dem Kreisverband. Die direkt betroffenen Gärtnerinnen und Gärtner haben aber Ende Mai

noch immer keine Gewissheit über den Zeitpunkt und die Bedingungen der Räumung ihrer Gärten.

Dieses Vorgehen fördert nicht das Vertrauen in die Politik, sondern leistet Spekulationen und

Gerüchten Vorschub.

5. Der Platz reicht für Wohnungen und Gärten!

Um nicht die Unterversorgung mit Kleingärten weiter zu verschärfen, muss der Wohnungsbau in

Raderthal und Köln einhergehen mit der Verbesserung des Kleingarten-Angebots. An der Anlage

Faßbenderkaul besteht nun die Gelegenheit, beides miteinander zu verbinden. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadtentwicklung nicht den kommerziellen Interessen von Investoren überlassen bleibt. Die Stadt Köln muss ihrer Aufgabe als Träger der Bauleitplanung gerecht werden und eigene gemeinwohlorientierte Vorgaben in einem Bebauungsplan machen. Dieser muss die Fläche des Plangebiets effizienter ausnutzen, um sowohl die Versorgung mit Wohnungen als auch mit Grünflächen zu sichern. Dazu ist entlang der Bonner Straße eine geschlossene und dichte Bebauung erforderlich mit mindestens acht Geschossen entsprechend dem nördlichsüdlich angrenzenden Bestand. Die südlichnördlich angrenzende Brachfläche mit leerstehendem, bereits baufälligem Bestand ist in die Planung

einzubeziehen. Auf der Westseite ist hinter der Straßenbebauung ausreichend Fläche vorhanden für

weitere dichte Bebauung bei gleichzeitiger Vergrößerung der Kleingartenanlage.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.383 (1.163 in Köln)


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