08.08.2022, 20:14
Die Verwaltung hat sich im Vorfeld mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. ausgetauscht. Betroffene Pächter*innen aus dem Bereich der Bonner Str. 536 - 540 sollen bei der Vergabe von Kleingartenparzellen im näheren Umfeld bevorzugt berücksichtigt werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit in die in Immendorf vorgesehene Kleingartenanlage zu wechseln. Es handelt sich um eine vergleichsweise große Anlage, die vielen Gärtner*innen Platz bieten wird, wie sich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan ergibt. Alle betroffenen Gärtner*innen werden daher auch in Zukunft die Möglichkeit haben eine Kleingartenparzelle zu nutzen. Dies zeigt, dass sich die Stadt für die Interessen der betroffenen Pächter*innen einsetzt.
Auf der anderen Seite sprechen insbesondere sozialpolitische Gründe (geförderte Wohnungen) für den Verkauf des Grundstücks. Diese Belange sind angesichts der steigenden Mieten von großer Erheblichkeit. Auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist der Lückenschluss an der Bonner Str. begrüßenswert.
Im Rahmen der Abwägung der dargestellten gegenläufigen Interessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Ausweichflächen für die Kleingärtner*innen, haben wir in enger Abstimmung mit unser liegenschaftspolitischen Sprecherin Frau Rebekka Müller beschlossen, der Vorlage zuzustimmen. Das etwaige Risiko einer zeitlichen Verzögerung im Hinblick auf die Nutzbarkeit des neuen Gartens in Immendorf ist zugunsten der angesprochenen Belange der Öffentlichkeit hinzunehmen, auch wenn es für den Einzelnen eine ernst zu nehmende Einbuße darstellt, die wir bedauern.
Die von Ihnen angesprochene Transparenz der Ratsarbeit ist uns sehr wichtig. Der Öffentlichkeitsgrundsatz erfüllt eine zwingende demokratische Kontrollfunktion. Dennoch ist der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung von Grundstücksverträgen ausnahmsweise geboten, um einerseits die Interessen der beteiligten privaten Akteure an solchen Transaktionen und andererseits die Verhandlungsposition der Stadt zu schützen. Letztere würde durch eine öffentliche Beratung in weiteren Vertragsverhandlungen erheblich geschwächt. Daher unterliegen insbesondere Angaben zur Person des Käufers sowie der Kaufpreis der Verschwiegenheit.
Die AfD führt aus, "dass in der letzten Ratssitzung nicht der Verkauf durch den Rat beschlossen wurde, sondern nur ein Wechsel der/ des Käufers. Wir haben dem Käuferwechsel zugestimmt."