Ende Mai endete die Zeichnungsfrist für unsere Petition. Sie wurde ein großer Erfolg. Mehr als 6260 Unterstützende, davon 4860 aus dem Stadtkreis Karlsruhe, haben sich gegen eine Verlängerung der Turmbergbahn ausgesprochen. Über 1450 Kommentare bzw. Stellungnahmen wurden zu der von der VBK geplanten Maßnahmen abgegeben.
Die Aktionen und Unterschriftensammlungen der vergangenen 18 Monate haben eine große Resonanz erfahren und wurden und werden regelmäßig in den Medien aufgegriffen. Allein in den „Badischen Neuesten Nachrichten“ hat die Anzahl der Leserbriefe mittlerweile einen dreistelligen Betrag erreicht.
Dazu haben Sie alle maßgeblich beigetragen. Der Verein Zukunft Turmbergbahn e. V. dankt Ihnen allen herzlich für Ihr Engagement.
Wie geht es weiter?
Anfang Juni haben wir bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup eine schriftliche Terminanfrage gestellt. Zum einen, um das persönliche Gespräch zu suchen, aber auch, um die Unterschriftenlisten zu übergeben. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Aktion und werden Sie informieren, sobald wir Näheres erfahren.
Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit seinem Schreiben vom 02.06.2022 an die VBK Karlsruhe den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung des Scoping-Verfahrens nach § 13 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) festgelegt. Wir werden demnächst hier mehr darüber berichten.
Die VBK bezeichnet selbst, laut dem Aushang an der Turmbergbahn die Seilbahn als "Freizeitbahn".
Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) werden urbane Seilbahnen nur dann gefördert, wenn sie dem ÖPNV dienen. Dies ist insbesondere gegeben, wenn eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Bevölkerung in Stadtteilen oder von Aufkommensschwerpunkten des ÖPNV ermöglicht wird, welche mit konventionellem ÖPNV technisch oder wirtschaftlich nicht erschließbar sind,
Voraussetzung der Förderung ist, dass die Seilbahn hinsichtlich der Fahrpreise in die jeweils geltenden Verbundtarife integriert ist.
Nicht förderfähig sind Systeme, die nur für bestimmte Ereignisse (zum Beispiel Messen, Gartenschauen, Freizeitzwecke) geplant und gebaut werden, sowie solche mit überwiegend touristischer Nutzung.
Neue Informationen zu der Planung der VBK zu der Verlängerung der Turmbergbahn, sowie Recherchen unsererseits haben eine Überarbeitung, der im Januar letzten Jahres eingestellten Begründung notwendig gemacht.
Neuer Petitionstext:
Die Unterzeichnenden wenden sich gegen die geplante VerlängerungTrassen-Verlängerung der Durlacher Turmbergbahn bis zur Bundesstraße 3 und wollen mit ihrer Unterschrift auf ein unrentables und höchst kostspieliges Projekt aufmerksam machen. Die Unterzeichnenden befürworten hingegenstattdessen eine ungleich kostengünstigere Variante, wonach die Turmbergbahn und ihre Anlage nach Erlöschen der Betriebserlaubnis in ihrer jetzigen Form und Länge saniert wird.werden.
Neue Begründung:
1) Für eine Sanierung einschließlich Verlängerung bis zur B 3B3 rechnen die Karlsruher Verkehrsbetriebe derzeitmit mitunrealistischen Kosten in Höhe von 21 Millionen Euro.Euro Ihnen, stehenStand 10/2020 [1]. Aus Erfahrungen mit umfangreicheren Bauvorhaben der letzten Jahre und mit Blick auf die ungleichPreisentwicklung geringerenin Kostender einerBaubranche reinenin der jüngsten Zeit müssen wir damit rechnen, dass dieser Betrag deutlich überschritten wird.
Die reine Sanierung inkostet Höhe von rund 1211,9 Millionen EuroEuro, gegenüber.Stand 10/2020 [1]. Zudem kann sie, da hierfür kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, zeitnah realisiert werden.
2) DerIm künftigenFalle Nutzungeiner legenVerlängerung wird die KarlsruherTurmbergbahn Verkehrsbetriebein beispielloser Weise durch das homogen über ein Jahrhundert gewachsene Wohngebiet verlaufen und es städtebaulich höchst fragwürdig in zwei Teile teilen.
Die ursprüngliche Talstation wurde am damaligen Bergfuß errichtet (belegt durch Bilder von1890 und 1926). Durch die zunehmende Bebauung (Villa Turmbergstr.17, Bild 1916 [2] und Villa Bergbahnstr.16 [3] war eine Auslastungnachträgliche, vongeradlinig jährlichverlaufende 215.000Verlängerung der TBB nicht mehr möglich. Die später entstandene Bergbahnstraße orientierte sich an der bestehenden Bebauung (belegt durch Bilder nach 1930 [3]).
Die geplante Bahn mit moderner Hubwagentechnik widerspricht dem historischen Anspruch der TBB als ältester Standseilbahn Deutschlands. Die vorgesehene Talstation, sowie die Unterführung, passen aus städtebaulicher und architektonischer Sicht nicht in das gewachsene Wohngebiet „Turmberg“.
3) Jede Änderung an der Turmbergbahn muss die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen. Eine Verlängerung der TBB ist dafür nicht nötig.
Wir sind überzeugt, dass andere, flexiblere, einfachere, kostengünstigere und barrierefreie Lösungen ohne nachteilige Eingriffe in das gewachsene Wohngebiet möglich sind (z.B. die Erweiterung des bestehenden Buslinienverkehrs und der barrierefreie Umbau der Tal- und der Bergstation).
4) Laut Wirtschaftlichkeitsgutachten werden nach Verlängerung der Turmbergbahn und Einbindung in den KVV-Tarif 263.000 Fahrgästen zugrunde.erwartet Unter[4]. den gegenwärtigen BedingungenDamit würde die Bahn vonim Durchschnitt täglich 915von rund 720 Fahrgästen genutzt werden. Für das LandschaftsgebietLandschaftsschutzgebiet des Turmbergs wärefehlt angesichts eines solchen Ansturms die entsprechende Infrastruktur, ebenso wie behindertengerechte Einrichtungen. Wir erwarten ein ökologisches Fiasko vorprogrammiert. Fiasko.
3)
5) Für die vielen prognostizierten Besucher ist in und um die neue Talstation kein ausreichender Platz
(z. B. nicht genügend Stellplätze für Fahrräder und Autos). Ebenso ist die Lenkung der erwarteten Besucherströme von der Endstation über die B3 zur neuen Talstation ungeklärt.
6) Die PläneSituation zuim Kreuzungsbereich um die neu geplante Talstation und die Querung im Bereich der Posseltstraße ist verkehrstechnisch ungelöst.
7) Die geplante neue Trassenführung oberhalb des Wolfsweges bedarf einer VerlängerungAufständerung auf Stahlstützen. Die hierzu notwendigen Baumaßnahmen bedeuten einen massiven Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet „Turmberg-Augustenberg“.
8) Bei der Turmbergbahn stammenhandelt auses einersich Zeitum voreine 100fast Jahren,ausschließlich alstouristisch genutzte Bahn zur Erschließung eines Naherholungsgebietes. Diese ist gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht förderungswürdig (§VwV-LGVFG Teil B II. 1.2.5). Das gesamte Konzept der TurmbergTrassenverlängerung undberuht auf der Annahme der Förderungswürdigkeit, die aufnachweislich dienicht Anhöhegegeben führendenist.
Der Gemeindeart soll am kommenden Dienstag, den 26.04.2022, über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beschließen.
Der Verein Zukunft Turmbergbahn appelliert an die Parteien sich vor dem Entschluss das Recht vorzubehalten alle Planungsunterlagen einzusehen und die Ergebnisse des laufenden Scoping-Verfahrens zu prüfen
(näheres zu dem Scoping-Verfahren siehe unter (Daten & Fakten – Zukunft Turmbergbahn (zukunft-turmbergbahn.de)
Der Verein hat den Bürgervertretern*innen anlässlich der anstehenden Gemeinderatsentscheidung einen umfangreichen Stichwortkatalog zukommen lassen (siehe angehängte Datei)
Die Verlinkung zu dem Punkt weitere Informationen würde geändert.
Neue Begründung:
1) Für eine Sanierung einschließlich Verlängerung bis zur B 3 rechnen die Karlsruher Verkehrsbetriebe derzeit mit Kosten in Höhe von 21 Millionen Euro. Ihnen stehen die ungleich geringeren Kosten einer reinen Sanierung in Höhe von rund 12 Millionen Euro gegenüber.
2) Der künftigen Nutzung legen die Karlsruher Verkehrsbetriebe eine Auslastung von jährlich 215.000 Fahrgästen zugrunde. Unter den gegenwärtigen Bedingungen würde die Bahn von täglich 915 Fahrgästen genutzt werden. Für das Landschaftsgebiet des Turmbergs wäre angesichts eines solchen Ansturms ein ökologisches Fiasko vorprogrammiert. vorprogrammiert.
3) Die Pläne zu einer Verlängerung der Turmbergbahn stammen aus einer Zeit vor 100 Jahren, als der Turmberg und die auf die Anhöhe führenden Wege noch gering besiedelt waren. Dieses Bild ist heute einer dichten Bebauung gewichen. Im Falle einer Verlängerung führte die Turmbergbahn heute in beispielloser Weise durch dicht besiedeltes Wohngebiet.
Weitere Informationen unter Zukunft Turmbergbahn (zukunft-turmbergbahn.de) und (20+) Freunde der Turmbergbahn | Facebook
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.985 (4.653 in Karlsruhe)
Zur Turmbergbahn:
Kürzlich wurde aus dem Ortschaftsrat Durlach – einem beratenden Gremium – der bahnbrechende Beschluss zur Turmbergbahn bekannt: Die Fahrwagen – von modernem Design – sollen die badischen Landesfarben gelb-rot erhalten. Letzte Entscheidung trifft, beziehungsweise hat schon getroffen, der Gemeinderat.
Nahezu zeitgleich erfahren wir, dass der von der Stadt verabschiedete, pandemiebedingt hoch defizitäre Haushalt einer haushaltsrechtlichen Überprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht standhalten könnte. Von solchen erdrückenden Tatsachen lassen sich die Entscheidungsträger weiter nicht beirren. Entgegen der wachsenden Zahl massiver Bürgerproteste scheinen die Planer sich dem abgewandelten Sinnspruch hingezogen zu fühlen: „Sind die Finanzen erst ruiniert, dann plant es sich ganz ungeniert.“
Wenn uns die Praxis täglich (Kriegstraßentunnel, Wildparkstadion) Bauverzögerungen von Jahren, Kostensteigerungen der Planansätze von über 100 Prozent und mehr vor Augen führt, werden sich die vorgesehenen 22 Millionen Euro bei der Ausführung noch als idyllische Größe erweisen.
Wie in Zeiten dringenden Finanzbedarfs für Maßnahmen gegen Klimawandel, marode Infrastruktur und Altenpflege ein so verzichtbares Projekt weiter- verfolgt werden kann, ist mir rätselhaft. Bei Abwägung stehen dem Nutzen (Abkürzung zur Talstation um knapp 200 Meter) nur Nachteile gegenüber: Da ist zum Beispiel der Eingriff in ein urbanes Stadtrandkleinod, mit störender Einwirkung auf die Wohnumfeldstruktur, durchschnitten von einer abgesenkten Sekante. Das Ganze wird noch durch das bauästhetische Highlight eines Stahlgerüstes an der neuen Talstation gekrönt, das eher – in ein urbanes Zierstück platziert –, dem Torso eines Strommasten ähnelt. Dann wäre da noch die Parksituation um die Endhaltestelle, Verkehrsproblematik im B3 Kreuzungsbereich. Ignoriert planerische Blauäugigkeit die jetzt schon – durch neue Wohnbauten – sich vermehrende Parkplatznachfrage im gesamten Endhaltestellenbereich?
Glaubt man ernsthaft, die von der „Attraktivität“ angelockten Nutzer kämen alle ohne ihr Auto? Zum noch wichtigeren der „ Essentials“ zählt die Kostenfrage: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) setzt den förderungsfähigen Vorhaben enge Grenzen. Sie müssen dem öffentlichen Personennahverkehr dienen. Für Seilbahnsysteme muss das EU-Beihilferecht beachtet werden, wobei das Vorhaben für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu planen ist. Ein Seilbahnprojekt, das nur ein Naherholungsgebiet erschließt und mit dieser Maßnahme dessen Erholungswert dazu stark einschränkt, lässt keine Pro-Argumente erkennen.
Ob und wenn ja, in welchem Umfang die Planer die Förderungsfähigkeit durch Bund und Land gesichert haben, bleibt im Verborgenen.
Der vom Verfasser angeschriebene Landesrechnungshof hat sich mit der Prüfung bisher nicht befasst. Erinnert sei hier an die seinerzeitige Intervention des Bundesrechnungshofes bei der Kombilösung – Kriegstraße, deren Ausführung – wegen Bedenken an der Kosten-Nutzenanalyse sich verzögerte. Höchst wahrscheinlich werden sich mit diesem Projekt nach Planreife die für die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Vorhaben zuständigen Kontrollgremien noch befassen.
Man ist geneigt, den Entscheidungsträgern vor dem Hintergrund massiven Bürgerprotests zuzurufen: „Warum habt Ihr nicht nein gesagt?!“
Leserbrief von Günter Jäck Karlsruhe Durlach
BNN vom 12.03.2022
Zur Turmbergbahn:
Kürzlich wurde aus dem Ortschaftsrat Durlach – einem beratenden Gremium – der bahnbrechende Beschluss zur Turmbergbahn bekannt: Die Fahrwagen – von modernem Design – sollen die badischen Landesfarben gelb-rot erhalten. Letzte Entscheidung trifft, beziehungsweise hat schon getroffen, der Gemeinderat.
Nahezu zeitgleich erfahren wir, dass der von der Stadt verabschiedete, pandemiebedingt hoch defizitäre Haushalt einer haushaltsrechtlichen Überprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht standhalten könnte. Von solchen erdrückenden Tatsachen lassen sich die Entscheidungsträger weiter nicht beirren. Entgegen der wachsenden Zahl massiver Bürgerproteste scheinen die Planer sich dem abgewandelten Sinnspruch hingezogen zu fühlen: „Sind die Finanzen erst ruiniert, dann plant es sich ganz ungeniert.“
Wenn uns die Praxis täglich (Kriegstraßentunnel, Wildparkstadion) Bauverzögerungen von Jahren, Kostensteigerungen der Planansätze von über 100 Prozent und mehr vor Augen führt, werden sich die vorgesehenen 22 Millionen Euro bei der Ausführung noch als idyllische Größe erweisen.
Wie in Zeiten dringenden Finanzbedarfs für Maßnahmen gegen Klimawandel, marode Infrastruktur und Altenpflege ein so verzichtbares Projekt weiter- verfolgt werden kann, ist mir rätselhaft. Bei Abwägung stehen dem Nutzen (Abkürzung zur Talstation um knapp 200 Meter) nur Nachteile gegenüber: Da ist zum Beispiel der Eingriff in ein urbanes Stadtrandkleinod, mit störender Einwirkung auf die Wohnumfeldstruktur, durchschnitten von einer abgesenkten Sekante. Das Ganze wird noch durch das bauästhetische Highlight eines Stahlgerüstes an der neuen Talstation gekrönt, das eher – in ein urbanes Zierstück platziert –, dem Torso eines Strommasten ähnelt. Dann wäre da noch die Parksituation um die Endhaltestelle, Verkehrsproblematik im B3 Kreuzungsbereich. Ignoriert planerische Blauäugigkeit die jetzt schon – durch neue Wohnbauten – sich vermehrende Parkplatznachfrage im gesamten Endhaltestellenbereich?
Glaubt man ernsthaft, die von der „Attraktivität“ angelockten Nutzer kämen alle ohne ihr Auto? Zum noch wichtigeren der „ Essentials“ zählt die Kostenfrage: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) setzt den förderungsfähigen Vorhaben enge Grenzen. Sie müssen dem öffentlichen Personennahverkehr dienen. Für Seilbahnsysteme muss das EU-Beihilferecht beachtet werden, wobei das Vorhaben für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu planen ist. Ein Seilbahnprojekt, das nur ein Naherholungsgebiet erschließt und mit dieser Maßnahme dessen Erholungswert dazu stark einschränkt, lässt keine Pro-Argumente erkennen.
Ob und wenn ja, in welchem Umfang die Planer die Förderungsfähigkeit durch Bund und Land gesichert haben, bleibt im Verborgenen.
Der vom Verfasser angeschriebene Landesrechnungshof hat sich mit der Prüfung bisher nicht befasst. Erinnert sei hier an die seinerzeitige Intervention des Bundesrechnungshofes bei der Kombilösung – Kriegstraße, deren Ausführung – wegen Bedenken an der Kosten-Nutzenanalyse sich verzögerte. Höchst wahrscheinlich werden sich mit diesem Projekt nach Planreife die für die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Vorhaben zuständigen Kontrollgremien noch befassen.
Man ist geneigt, den Entscheidungsträgern vor dem Hintergrund massiven Bürgerprotests zuzurufen: „Warum habt Ihr nicht nein gesagt?!“
BNN
Der Ortschaftsrat stimmte am 18.02.2022 u.a. der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens auf Basis des dort vorgestellten Planungszustandes zu (TOP 1: Turmbergbahn - YouTube). Noch in der Sitzung am 01.06.2021 wurde gefordert, dass die gesamten Planunterlagen sowie der Antrag, vor Beantragung, zur Einsicht vorgelegt werden. Auf der Basis nicht vollständiger Planunterlagen, die zudem aus der Sicht des Vereins Zukunft Turmbergbahn teilweise geschönt dargestellt werden und widersprüchlich sind, wurde eine weitreichende Entscheidung getroffen. Der Verein Zukunft Turmbergbahn e.V. mit seinem Vorsitzenden Architekt Prof. Gerd Gassmann hatte direkt vor der Sitzung des Ortschaftsrates mit einem Flyer (siehe angehängte Datei) auf den Missstand aufmerksam gemacht, und dazu aufgefordert, dass die Entscheidung zu den Ergebnissen der Workshops, die in dieser Sitzung auch getroffen werden, unabhängig von der Zustimmung zur sonstigen Planung gemacht werden muss.
Die Beschlussvorlage zur Entscheidung zur Gestaltung der Turmbergbahn im Rahmen der Erneuerung und Zustimmung zur Einleitung der Planfeststellung auf Basis des vorgestellten Planungsstandes finden sie unter www.kvv.de/fileadmin/user_upload/kvv/Dateien/Pressemitteilungen/Vorlage_Turmbergbahn_OR_Durlach_16.02.2022.pdf
Voraussichtlich am 29.03.2022 wird der Gemeinderat sein Votum zu der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens abgeben.
Das Plakat zeigt den, von der VBK geplanten Wagen der neuen Turmbergbahn in Originalgröße auf einer Plane mit den Maßen 5 x 10 m.
Es kann mit den vorhandenen Ösen, wie auf dem Bild gezeigt, an einem Gerüst aufgehängt werden.
Wer hat eine Möglichkeit die Plane im Stadtgebiet Durlach/Karlsruhe aufzuhängen? Gerne auch nur zeitweise für ein paar Wochen.
Derzeit hängt das Plakat noch in der Bergbahnstraße.
Bitte schicken sie ihre Nachrichten an kontakt@zukunft-turmbergbahn.de
Herzlichen Dank für ihre Unterstützung.