Region: Karlsruhe
Verkehr

Keine Verlängerung der Turmbergbahn in Durlach

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Frank Mentrup; Landtag Baden-Württemberg

6.235 Unterschriften

Sammlung beendet

6.235 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

22.09.2022, 23:45

Karlsruhe ist käuflich

Zur Turmbergbahn:
Am 26. Juli zitierten die BNN den Oberbürgermeister Frank Mentrup mit den Worten: „Sie haben sich sehr engagiert, und Ihre Argumente sind auch im Ortschaftsrat Durlach und im Gemeinderat angekommen“, trotzdem sei der Grundsatzbeschluss (zur Verlängerung der Turmbergbahn) nicht in Frage gestellt worden.
Mit höflich artikulierter Wertschätzung ließ der Karlsruher Bürgermeister die Durlacher Dauernörgler quasi wissen, dass deren Argumente niemanden interessieren. Denn Karlsruhe ist käuflich.
Bereits für Mentrups Vorgänger im Amt waren die Millionen der Landesregierung handlungsleitendes Alibi, um den Karlsruher Verkehrsverbund seine U-Bahn bauen zu lassen und den Marktplatz in eine zeitgemäß gestaltete Wüste zu verwandeln. Und so zeigt auch das Turmbergbahnprojekt, was viel Geld erreicht: innovative Sichtweisen dessen, was erforderlich, geeignet und angemessen zu sein hat.
Wir bekommen Geld einer grünen Landesregierung dafür, eine bestehende funktionierende kleine Bergbahn abzureißen und stattdessen eine hochmoderne große Freizeitbahn unter erheblichem Verbrauch von Grünflächen, Rohstoffen und Energie zu bauen – so viel zum Thema Umweltschutz, Nachhaltigkeit, CO2-Bilanz. Man muss nicht am Turmberg wohnen, um zu begreifen, dass eine Schneise mit knapp zwei Meter hohen Wänden über die gesamte Länge einer Haupterschließungsachse einen massiven Eingriff in das Stadtviertel darstellt, es nicht nur zerschneidet, sondern den Straßenraum als Sperre dominiert, und zwar an 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Und das alles für eine Freizeitbahn (!), deren Erfordernis weder gegeben noch als unabdingbar für das Allgemeinwohl gelten darf. Aber wie bereits Dürrenmatts „Besuch der alten Dame“ gezeigt hat, sind Städte mit Aussicht auf Millionengeschenke schnell bereit, das Allgemeinwohl unkonventionell zu definieren und Kollateralschäden wegzuschweigen.
Denn wenn als „erforderlich“ erkannt wird, die Gipfel des Nordschwarzwaldes ans KVV-Netz anzubinden, sind bald auch die Tage der Merkurbahn gezählt und ein Planfeststellungsverfahren für die neue Trasse an den Mummelsee und auf die Hornisgrinde einzuleiten.
Nun haben städtebauliche oder architektonische Qualitäten in einer Weinbrennerstadt erfahrungsgemäß keine erkennbare Priorität mehr; aber wenigstens das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben. Und genau dies sollte in der „Residenz des Rechts“ nun juristisch überprüft werden.

Klare Worte: Leser Hans-Henning Müller hat viele Kritikpunkte an der geplanten Verlängerung der Turmbergbahn, hier ein Archivbild, unter anderem den Verbrauch von Rohstoffen, Grünflächen und Energie. Er fordert, dass trotz aller Umstände das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müsse.
Foto: Peter Sandbiller








15.07.2022, 18:48

Liebe Unterstützende,

es ist soweit! Nachdem die Unterschriftensammlung gegen eine Trassenverlängerung der Durlacher Turmbergbahn abgeschlossen ist, werden wir die Listen nun dem Karlsruher Oberbürgermeister, Herrn Dr. Mentrup, aushändigen. Der Termin für die Übergabe ist

Dienstag, der 26. Juli 2022, 15:00 Uhr

Sie und Ihr Freunde sind alle herzlich eingeladen, die Übergabe der Unterschriftenlisten zu begleiten.
Auch die Presse wird zugegen sein.

Nähere Informationen folgen noch.


10.07.2022, 11:50

Gerne möchten wir Sie heute über den aktuellen Stand beim Scoping-Verfahren in Zusammenhang mit der geplanten Trassenverlängerung der Durlacher Turmbergbahn informieren:

Absender des Scoping-Verfahrens ist das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP), das in seinem Schreiben vom 2. Juni 2022 den Antragsteller, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, auf fehlerhafte Punkte im laufenden Verfahren hinweist. Das RP erläutert das Verfahren auf seiner Website:

Im Rahmen des Scoping-Verfahrens werden die umweltrelevanten Themen ermittelt und insbesondere wird der Vorhabenträger frühzeitig über Rahmen, Inhalt, Umfang, Methoden und Detailtiefe der Untersuchungen und beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens unterrichtet und beraten. Beim sog. Scoping-Termin erfolgt hierzu regelmäßig eine öffentliche Besprechung.

Aktuell wurden unsere in den vergangenen eineinhalb Jahren geäußerte Bedenken durch das RP in dem Scoping-Verfahren aufgegriffen:

- Unzureichend ist die Prognose zur künftigen Verkehrssituation im Bereich Posselt-, Turmberg- und
Bergbahnstraße, einschließlich des zu erwartenden Gesamtlärms;

- unklar ist, welche Auswirkungen in den betroffenen Gebieten Geräusche und Erschütterungen auf Menschen
wie auf Bauwerke haben werden;

- erwünscht ist aufgrund des prognostizierten Fahrgastzuwachses eine eingehende Untersuchung des künftig
zu erwartenden Parkdrucks im Bereich der Talstation mit allen seinen Auswirkungen;

- zu untersuchen sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild innerhalb und außerhalb des
Landschaftsschutzgebietes unter Einbeziehung des Landschaftsplans 2030;

- die Ermittlung planungsrelevanter Daten ist wissenschaftlich zu belegen.

Zu den „vernünftigen Alternativen“ rechnet das RP den „Verzicht auf die Verlängerung der Trasse, Modernisierung der bestehenden TBB mit Anschluss an den ÖPNV durch Zubringerbus bzw. Änderung Route bestehender Buslinie“.

In Kurzform wird im Bericht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt eine Erörterung der nachstehenden Punkte erwartet:

- Verkehrsuntersuchungen / Angaben zur Verkehrsentwicklung
- Variantenuntersuchungen
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Artenschutzrechtliche Untersuchungen
- Schalltechnische Untersuchungen
- Erschütterungstechnische Untersuchungen
- Untersuchungen/Aussagen zur elektrischen/elektromagnetischen Verträglichkeit
- Boden-/Baugrundgutachten

Die gesamten Unterlagen sind einzusehen unter:
rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/scopingverfahren#card-125958


19.06.2022, 18:19

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Ende Mai endete die Zeichnungsfrist für unsere Petition. Sie wurde ein großer Erfolg. Mehr als 6260 Unterstützende, davon 4860 aus dem Stadtkreis Karlsruhe, haben sich gegen eine Verlängerung der Turmbergbahn ausgesprochen. Über 1450 Kommentare bzw. Stellungnahmen wurden zu der von der VBK geplanten Maßnahmen abgegeben.
Die Aktionen und Unterschriftensammlungen der vergangenen 18 Monate haben eine große Resonanz erfahren und wurden und werden regelmäßig in den Medien aufgegriffen. Allein in den „Badischen Neuesten Nachrichten“ hat die Anzahl der Leserbriefe mittlerweile einen dreistelligen Betrag erreicht.

Dazu haben Sie alle maßgeblich beigetragen. Der Verein Zukunft Turmbergbahn e. V. dankt Ihnen allen herzlich für Ihr Engagement.

Wie geht es weiter?
Anfang Juni haben wir bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup eine schriftliche Terminanfrage gestellt. Zum einen, um das persönliche Gespräch zu suchen, aber auch, um die Unterschriftenlisten zu übergeben. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Aktion und werden Sie informieren, sobald wir Näheres erfahren.

Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit seinem Schreiben vom 02.06.2022 an die VBK Karlsruhe den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung des Scoping-Verfahrens nach § 13 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) festgelegt. Wir werden demnächst hier mehr darüber berichten.


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