16.06.2022, 14:44
Die VBK bezeichnet selbst, laut dem Aushang an der Turmbergbahn die Seilbahn als "Freizeitbahn".
Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) werden urbane Seilbahnen nur dann gefördert, wenn sie dem ÖPNV dienen. Dies ist insbesondere gegeben, wenn eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Bevölkerung in Stadtteilen oder von Aufkommensschwerpunkten des ÖPNV ermöglicht wird, welche mit konventionellem ÖPNV technisch oder wirtschaftlich nicht erschließbar sind,
Voraussetzung der Förderung ist, dass die Seilbahn hinsichtlich der Fahrpreise in die jeweils geltenden Verbundtarife integriert ist.
Nicht förderfähig sind Systeme, die nur für bestimmte Ereignisse (zum Beispiel Messen, Gartenschauen, Freizeitzwecke) geplant und gebaut werden, sowie solche mit überwiegend touristischer Nutzung.