07.04.2020, 00:19
Guten Abend,
ich hoffe das es allen gut geht.
Nach dem wir nun den ersten Schritt erreicht haben gehen wir eine Überarbeitung des aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen an.
Ich wurde auch angeschrieben das es wichtigere Themen gibt, als solch eine Petition zum jetzigen Zeitpunkt zu starten, doch wenn ich diese jetzt nicht starte dann verliere ich die vielen Mitzeichner der ersten Petition als Ansprechpartner.
Leider musste ich hierfür eine neue Petition eröffnen und ich bitte Euch nun alle die Petition zu zeichnen, der Link hierfür ist:
openpetition.eu/!Doppelbesteuerung
Ich bedanke mich für Eure Unterstützung und wünsche allen viel Gesundheit !
Liebe Grüße
Ralf Päßler
06.04.2020, 13:44
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
04.04.2020, 02:56
weitere Nutzung der Petition um die Mitzeichner zu erreichen und ein endgültiges Abkommen zu nutzen
Neuer Titel: Keine steuerlichen Steuerlichen Nachteile für Grenzgänger Doppelbesteuerungsabkommen 19 Tage Regelung
durch COVID 19
Neuer Petitionstext: Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt einer Vereinbarung zustimmen, nach der
- für die Berechnung der deutsche Staat durch 19-Tage-Grenze die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch Tage, in denen man aufgrund von COVID 19 im Vergleich zu Deutschen, Home Office arbeiten muss, nicht mit einberechnet werden
- für die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen.
Grenzgänger, die bei staatlichen Arbeitgebern Berechnung der tatsächlich in Luxemburg arbeiten (z.B. Lehrer, Erzieher, Musiker im Staatsorchester OPL usw.) sollen genauso behandelt verbrachten Tage der Sonderurlaub aus familiären Gründen, die wegen der Kita- und Schulschliessungen genommen werden wie alle anderen Grenzgänger, zur Zeit sind diese ausgenommen.
Die Sozialversicherungspflicht müssen, nicht abgezogen werden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg und die damit verbundene 19-Tage-Regel soll immer entsprechend angepasst ausgesetzt werden bzw. die 19-Tage-Regel soll deutlich erhöht werden.
Neue Begründung: Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Der deutsche Staat benachteiligt ome Office
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona vom deutschen Home Office aus arbeiten. Machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
Nach der derzeitigen Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden diese Tage in Deutschland besteuert. Es handelt sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber in der Hand hat.
Beispiel:
Pendler Paul wird von seinem Arbeitgeber aufgefordert, anlässlich der Coronapandemie von seinem deutschen Zuhause aus zu Deutschen, arbeiten. Er arbeitet dort 21 Tage.
Da Paul mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet, muss er alle 21 Tage in Deutschland versteuern.
Sonderurlaub aus familiären Gründen
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Sonderurlaub aus familiären Gründen nehmen, um ihre Kinder zu betreuen, die z.B. nicht in Belgien (24 Tage) die Kita oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, Schule dürfen.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden sich die 24
deutschen Steuern hierdurch erhöhen:
Üblicherweise geht man davon aus, dass ein Pendler tatsächlich 220 Arbeitstage in Luxemburg verbringt. Bei dieser Zahl sind Jahresurlaub und Krankheitstage ausgenommen. Wenn nunmehr durch den Sonderurlaub aus familiären Gründen mehr Urlaubstage genommen werden, muss die Zahl 220 nach unten korrigiert werden. In vielen Fällen erhöht sich hierdurch die deutsche Steuer.
Beispiel:
Pendlerin Laura nimmt aufgrund der Schul-Schließung 25 Tage Sonderurlaub aus familiären Gründen.
Darüber hinaus nimmt sie ihren Jahresurlaub.Laura war 30 Tage in Deutschland auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen.
Nur Arbeitnehmer großer Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten der Geschäftsreise.
Der Sonderurlaub aus familiären Gründen erhöht also die deutschen 19-Tage-Regelung zur Zeit von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei Steuern. Auch hier handelt es sich keinesfalls jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den Regelfall.
Da weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber beeinflussen kann.
Würden die Grenzgänger nicht vom Home Office arbeiten, wären die Folgen Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion. Darüber hinaus müsste die Bundesreputblik Zahlungen in Form von Arbeitslosengeld erbringen, die üblicherweise weit höher als die Steuermindereinnahmen sind.
Frankreich und Belgien haben einer vergleicharen Regelung bereits zugestimmt. Sie haben vorgemacht wie einfach und unproblematisch man einen solchen Vorgang umsetzen kann. Auch wenn behauptet wird, dass es sich bei Luxemburg nicht um einen internationalen tätigen
Arbeitsmarkt existenzgefährdende Maßnahmen handelt, führt die große Mehrheit haben auch Grenzgänger oft finanzielle Verpflichtungen. Wir bitten im Zuge einer Gleichberechtigung gegenüber den anderen EU Ländern und auch der Angestellten, Arbeiter, Handwerker,
Bus- und LKW Fahrer auch immer wieder Tätigkeiten im Ausland durch.
Hintergrundinformation einer Petitonsunterstützerin:
Wenn es jetzt aber auch um eine grundsätzliche Verbesserung des DBA geht, möchte ich darauf hinweisen, dass Grenzgänger, die bei staatlichen Arbeitgebern in Luxemburg arbeiten (z.B. Lehrer, Erzieher, Musiker im Staatsorchester OPL usw.), von sozialen Verantwortung gegenüber den Grenzgänger der 19-Tage-Regel leider ausgenommen sind. Das stand wohl schon immer so im bisher gültigen DBA, wird aber erst ab 2019 vom Finanzamt Trier so angewendet. Da das erst für die jetzt abzugebende Steuererklärung für 2019 gilt, ist dies wahrscheinlich noch nicht wirklich bekannt geworden. Rechtsanwalt Wonnebauer hat das Problem aber in seiner Kolumne im Trierischen Volksfreund vor einiger Zeit bereits beschrieben. Es wäre gut, wenn natürlich auch Mitarbeiter staatlicher Arbeitgeber in diese Ausnahmeregel einbezogen würden.
Begründung einer Petitionsunterstützerin:
Deutschland sollte das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg dauerhaft angleichen.
Immer mehr Firmen in Luxemburg erlauben ihren Angestellten, mehrmals im Monat Homeoffice zu machen. Berücksichtigt man die 19-Tage-Regelung und die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer für Auslandsreisen zur Verfügung stehen sollen, bleibt deutschen Grenzgängern diese fortschrittliche Form des Arbeitens im Wesentlichen vorenthalten.
Die Möglichkeit des Arbeitens von zu Hause aus, z.B. einmal pro Woche, würde dazu beitragen, dass sich das tägliche fast unerträgliche Verkehrsaufkommen nach Luxemburg und zurück reduzieren würde, was zugleich der Umwelt zugute käme.
Der deutsche Staat benachteiligt durch die 19-Tage-Regelung zudem seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24 Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. Allenfalls Arbeitnehmer großer Firmen profitieren bei Überschreiten der deutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die enge deutsche Regelung verstößt gegen den Gedanken eines vereinten Europas. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen Finanzplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten internationale Berufsprofile, die Auslandsreisen erfordern. Nur weil man für seinen Arbeitgeber Treffen in Brüssel oder anderen Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist.
oben genannten Vereinbarung zuzustimmen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7796
03.04.2020, 16:14
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.13 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Forderung und Inhalt der Petition wurden erheblich verändert, nachdem bereits über 7.000 Menschen die ursprüngliche Petition unterzeichnet hatten.
Die Änderungen müssen rückgängig gemacht werden, damit die Petition freigeschaltet wird.
Für neue Forderungen bitte eine neue Petition anlegen.
03.04.2020, 12:24
Guten Morgen zusammen,
hier der Link mit der 19 Tage Regel zu Gouverment.lu,
gouvernement.lu/de/actualites/toutes_actualites/communiques/2020/04-avril/02-grenzpendler-heimarbeit.html
Auch das Luxemburger Tageblatt hat frei zugänglich über den Vorgang berichtet.
www.tageblatt.lu/headlines/deutsches-finanzministerium-will-19-tage-regelung-waehrend-der-coronapandemie-aussetzen/?fbclid=IwAR2kMjKbDGOc0Tkid8ctxZZHWEvYVqPlQ3ZdnOwT84EF7igft-meqp4awC0
Wir müssen weiter dran bleiben und versuchen ein verbessertes Doppelbsteuerungsabkommen zu erzielen, Argumente sind in der Petition dargestellt.
Danke auch noch für die vielen guten Nachrichten mit Argumenten und Vorschläge, einiges hiervon wurde in der Petition umgesetzt.
Viele Grüße und viel Gesundheit
Ralf Päßler
02.04.2020, 22:55
Neue Erkenntnisse und Überarbeitung des Textes, Petitionsmitzeichner beteiligen sich durch neue Argumente
Neuer Petitionstext: Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen.
Nur Arbeitnehmer großer Firmen können mehr reisen und profitieren Grenzgänger, die bei Überschreiten derdeutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall.
. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen
Arbeitsplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten, Arbeiter, Handwerker,
Bus- und LKW Fahrer immer wieder Tätigkeiten durchzuführen die Auslandreisen erforderlich machen.
Nur weil man für seinen Arbeitgeber Treffen in , Köln, Brüssel , Paris oder anderen
Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
seiner Arbeit staatlichen Arbeitgebern in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt
Ebenfalls gehört die arbeiten (z.B. Lehrer, Erzieher, Musiker im Staatsorchester OPL usw.) sollen genauso behandelt werden wie alle anderen Grenzgänger, zur Zeit sind diese ausgenommen.
Die Sozialversicherungspflicht hier ausgesetzt
soll immer entsprechend angepasst werden.
Neue Begründung: Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der Der deutsche Staat benachteiligt durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen.
Nur Arbeitnehmer großer Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten derdeutschen der deutschen 19-Tage-Regelung zur Zeit von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall.
. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen
Arbeitsplatz internationalen tätigen
Arbeitsmarkt handelt, hat führt die große Mehrheit der Angestellten, Arbeiter, Handwerker,
Bus- und LKW Fahrer auch immer wieder Tätigkeiten durchzuführen im Ausland durch.
Hintergrundinformation einer Petitonsunterstützerin:
Wenn es jetzt aber auch um eine grundsätzliche Verbesserung des DBA geht, möchte ich darauf hinweisen, dass Grenzgänger, die Auslandreisen erforderlich bei staatlichen Arbeitgebern in Luxemburg arbeiten (z.B. Lehrer, Erzieher, Musiker im Staatsorchester OPL usw.), von der 19-Tage-Regel leider ausgenommen sind. Das stand wohl schon immer so im bisher gültigen DBA, wird aber erst ab 2019 vom Finanzamt Trier so angewendet. Da das erst für die jetzt abzugebende Steuererklärung für 2019 gilt, ist dies wahrscheinlich noch nicht wirklich bekannt geworden. Rechtsanwalt Wonnebauer hat das Problem aber in seiner Kolumne im Trierischen Volksfreund vor einiger Zeit bereits beschrieben. Es wäre gut, wenn natürlich auch Mitarbeiter staatlicher Arbeitgeber in diese Ausnahmeregel einbezogen würden.
Begründung einer Petitionsunterstützerin:
Deutschland sollte das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg dauerhaft angleichen.
Immer mehr Firmen in Luxemburg erlauben ihren Angestellten, mehrmals im Monat Homeoffice zu machen.
Berücksichtigt man die 19-Tage-Regelung und die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer für Auslandsreisen zur Verfügung stehen sollen, bleibt deutschen Grenzgängern diese fortschrittliche Form des Arbeitens im Wesentlichen vorenthalten.
Die Möglichkeit des Arbeitens von zu Hause aus, z.B. einmal pro Woche, würde dazu beitragen, dass sich das tägliche fast unerträgliche Verkehrsaufkommen nach Luxemburg und zurück reduzieren würde, was zugleich der Umwelt zugute käme.
Der deutsche Staat benachteiligt durch die 19-Tage-Regelung zudem seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24 Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. Allenfalls Arbeitnehmer großer Firmen profitieren bei Überschreiten der deutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die enge deutsche Regelung verstößt gegen den Gedanken eines vereinten Europas. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen Finanzplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten internationale Berufsprofile, die Auslandsreisen erfordern. Nur weil man für seinen Arbeitgeber Treffen in , Köln, Brüssel , Paris oder anderen
anderen Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
mit seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt
Ebenfalls gehört die Sozialversicherungspflicht hier ausgesetzt
ist.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7789
02.04.2020, 15:10
aktuelle Entwicklung, erstes Ziel erreicht temporäre Lösung
Neuer Titel: Keine steuerlichen Nachteile für Grenzgänger durch COVID Doppelbesteuerungsabkommen 19 / Corona
Tage Regelung
Neuer Petitionstext: Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. erhöhen.
Nur Arbeitnehmer großer
großer Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten der
deutschen derdeutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die
enge Regelung verstößt meines Erachtens gegen die im EU Vertrag
garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Gedanken eines
vereinten Europas. Regelfall.
. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen
Finanzplatz Arbeitsplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten
internationale Berufsprofile, Angestellten, Arbeiter, Handwerker,
Bus- und LKW Fahrer immer wieder Tätigkeiten durchzuführen die Auslandsreisen erfordern. Auslandreisen erforderlich machen.
Nur weil
weil man für seinen Arbeitgeber Treffen in , Köln, Brüssel , Paris oder anderen
Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt
Deutschland soll einer Vereinbarung zustimmen, nach der
- für die Berechnung der 19-Tage-Grenze die Tage, in denen man aufgrund von COVID 19 im Home Office arbeiten muss, nicht mit einberechnet werden
- für die Berechnung der tatsächlich in Luxemburg verbrachten Tage der Sonderurlaub aus familiären Gründen, die wegen der Kita- und Schulschliessungen genommen werden müssen, nicht abgezogen werden.
-ebenfalls Ebenfalls gehört die Sozialversicherungspflicht hier ausgesetzt
Neue Begründung: eutschland Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erh
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten erhöhen.
Nur Arbeitnehmer großer Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten derdeutschen 19-Tage-Regelung von Corona Home Office machen, machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz Ausgleichszahlungen durch die wirtschaftlichen Folgen verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
**Die Folgen wären Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion.**
Die Steuerberaterin und Rechtsanwältin Miriam Keusen aus Orenhofen hat das ganze noch ausführlicher aus Steuersicht wie folgt verargumentiert :
Home Office
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona vom deutschen Home Office aus arbeiten. Machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden diese Tage in Deutschland besteuert. Es handelt sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber in der Hand hat.
Beispiel:
Pendler Paul wird von seinem Arbeitgeber aufgefordert, anlässlich der Coronapandemie von seinem deutschen Zuhause aus zu arbeiten. Er arbeitet dort 21 Tage. Da Paul mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet, muss er alle 21 Tage in Deutschland versteuern.
Sonderurlaub aus familiären Gründen
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Sonderurlaub aus familiären Gründen nehmen, um ihre Kinder zu betreuen, die nicht in die Kita oder Schule dürfen.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden sich die deutschen Steuern hierdurch erhöhen:
Üblicherweise geht man davon aus, dass ein Pendler tatsächlich 220 Arbeitstage in Luxemburg verbringt. Bei dieser Zahl sind Jahresurlaub und Krankheitstage ausgenommen. Wenn nunmehr durch den Sonderurlaub aus familiären Gründen mehr Urlaubstage genommen werden, muss die Zahl 220 nach unten korrigiert werden. In vielen Fällen erhöht sich hierdurch die deutsche Steuer.
Beispiel:
Pendlerin Laura nimmt aufgrund der Schul-Schließung 25 Tage Sonderurlaub aus familiären Gründen. Darüber hinaus nimmt sie ihren Jahresurlaub.Laura war 30 Tage in Deutschland auf Geschäftsreise. Ihr aufzuteilendes Gehalt beträgt EUR 60.000
Da Laura 30 Tage auf Geschäftsreise in Deutschland war, muss sie 30 Tage in Deutschland versteuern. Das Gehalt wird wie folgt aufgeteilt:
60.000 EUR x 30 Tage / 195 Tage = 9230 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 165 Tage / 195 Tage = 50.770 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Ohne den Sonderurlaub aus familiären Gründen wäre die Berechnung anders gewesen und zwar wie folgt:
60.000 EUR x 30 Tage / 220 Tage = 8.182 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 190 Tage / 220 Tage =51.818 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Der Sonderurlaub aus familiären Gründen erhöht also die deutschen Steuern. Auch hier den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um den Regelfall.
. Da es sich bei Luxemburg um einen Fall höherer Gewalt, den weder internationalen
Arbeitsplatz handelt, hat die große Mehrheit der Steuerpflichtige noch der Angestellten, Arbeiter, Handwerker,
Bus- und LKW Fahrer immer wieder Tätigkeiten durchzuführen die Auslandreisen erforderlich machen.
Nur weil man für seinen Arbeitgeber beeinflussen kann.
Würden die Grenzgänger nicht vom Home Office arbeiten, wären die Folgen Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch Treffen in , Köln, Brüssel , Paris oder anderen
Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
seiner Arbeit in Luxemburg verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion. Darüber hinaus müsste die Bundesreputblik Zahlungen in Form von Arbeitslosengeld erbringen, die üblicherweise weit höher als die Steuermindereinnahmen sind.
Aber nicht nur die Steuern sind hiervon betroffen sondern auch ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt
Ebenfalls gehört die Sozialversicherungspflicht kann es sein, so ein Petitionsunterstützer.
" Da niemand weiß, wie lange der aktuelle Ausnahmezustand andauert, muss man damit rechnen, dass die Corona-bedingten Home-office-Zeiten (ggf. zusammen mit etwaigen regulären Auswärtsterminen oder Home office in Deutschland nach einer Rückkehr zum Normalbetrieb) die Grenze von 25% (= ca. 55 Tage) überschreiten werden. Faktisch hätte der resultierende Rückfall in die deutsche Sozialversicherung stärkere negative Auswirkungen als die Versteuerung in Deutschland."
Frankreich und Belgien haben einer vergleicharen Regelung bereits zugestimmt. Sie haben vorgemacht wie einfach und unproblematisch man einen solchen Vorgang umsetzen kann. Auch wenn behauptet wird, dass es sich nicht um existenzgefährdende Maßnahmen handelt, haben auch Grenzgänger oft finanzielle Verpflichtungen. Wir bitten im Zuge einer Gleichberechtigung gegenüber den anderen EU Ländern und auch der sozialen Verantwortung gegenüber den Grenzgänger der oben genannten Vereinbarung zuzustimmen.
hier ausgesetzt
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7782
02.04.2020, 15:02
Guten Tag zusammen,
ich habe von Andreas Steier den Wortlaut erhalten, den ich nun hier wiedergebe.
Vorab, es sind leider keine Bus-/LkW Fahrer und Handwerker von der 19 Tage befreit, dieses gilt es aber durch eine grundsätzliche Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommen zu erreichen. Wir sind Europa und sollten nicht schlechter gestellt werden als Frankreich und Belgien, noch besser wäre eine einheitliche Lösung, dh. aber nicht die schlechteren Tage aus Deutschland übernehmen. Ich werde nun die Petition im Titel abändern und das Ziel der Petition definieren und hoffe das ihr alle dabei bleibt und weiter teilt.
Hier der Wortlaut der jetzigen Regelung in der Corona Krise:
"Es wird daher eine zeitlich befristete Sonderregelung angestrebt, nach der Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen grenzüberschreitend tätige Beschäftigte nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ihre Tätigkeit im Home Office ausüben, als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage gelten können, in dem die Beschäftigten ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ausgeübt hätten "
Die Ausnahme wird gemacht, um Menschen weiter und verstärkt dazu zu bewegen, zu Hause zu bleiben. Daher geht es hier nur ums Home-Office.
Weiter dran bleiben für eine bessere dauerhaft Lösung, hier die Forderung und Begründung für eine dauerhafte Lösung:
Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24 Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. Nur Arbeitnehmer großer Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten der deutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die enge Regelung verstößt meines Erachtens gegen die im EU Vertrag garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Gedanken eines vereinten Europas. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen Finanzplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten internationale Berufsprofile, die Auslandsreisen erfordern. Nur weil man für seinen Arbeitgeber Treffen in Brüssel oder anderen Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und Auslandsreisen berücksichtigt
Wir bleiben weiter dran für eine bessere dauerhafte Lösung
Viele Grüße und bleibt Gesund
Ralf Päßler
01.04.2020, 18:06
Liebe Mitzeichner,
es erreichen mich immer mehr Nachfragen und Mails, ein großes Thema ist für wenn die Befreiung der 19 Tage Regel gilt, nur für Home Office tätige ?
Wir müssen die Veröffentlichung der Regelung abwarten, aber was man auf jeden fall jetzt schon sagen kann ist, auch den vielen Arbeitern und Betrieben wäre jetzt geholfen, durch eine Flexibilität in der Grenzregion Aufträge anzunehmen ohne das man Rücksicht auf die 19 Tage Regelung nehmen muss, so viele Mitzeichner.
Wir warten gespannt ab was da in den Ausführungsbestimmungen steht.
Die Sozialversicherungspflicht ist schon geregelt und die 19 Tage Regelung gilt für das Saarland und Rheinland-Pfalz
www.volksfreund.de/nachrichten/wirtschaft/andreas-steier-informiert-ueber-sozialversicherungspflicht-fuer-grenzgaenger_aid-49785975
Ich wünsche Euch eine schöne Woche und bleibt Gesund
Ralf Päßler
01.04.2020, 15:15
Hallo zusammen,
was lange wehrt wird endlich gut, nachdem nun viele Rückfrage bezüglich der Aussetzung 19 Tage Regelung gekommen sind ob diese auch für Rheinland-Pfalz gültig ist, hier der Artikel dazu:
www.diegrenzgaenger.lu/finanzen/auch-rlp-bestaetigt-loesung-fuer-19-tage-regel/
Nächstes Ziel ist es, eine dauerhafte Erhöhung der Tage zu erreichen, sowie es Belgien bereits anstrebt, bitte unterstützt mich in diesem Unterfangen weiter.
Vielen Dank und haltet Euch Gesund
Ralf Päßler