Außenpolitik

Keine Steuerlichen Nachteile für Grenzgänger durch COVID 19

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

7.865 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

7.865 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

31.03.2020, 12:56

Guten Morgen liebe Mitzeichner,

hier ein Artikel aus der lessentiel
www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/19-tage-regel-fur-grenzganger-wird-ausgesetzt-17468273

Ich werde nun die Petition erweitern und für eine dauerhafte Regelung weitermachen, ich hoffe ihr unterstützt mich weiter, den Belgien ist hier bereits auf dem Weg.

Hier die Begründung für die Erweiterung:

Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft Belgien und Frankreich anpassen.

Ansonsten benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. Nur Arbeitnehmer großer
Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten der
deutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die
enge Regelung verstößt meines Erachtens gegen die im EU Vertrag
garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Gedanken eines
vereinten Europas. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen
Finanzplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten
internationale Berufsprofile, die Auslandsreisen erfordern. Nur weil
man für seinen Arbeitgeber Treffen in Brüssel oder anderen
Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt

Viele Grüße und einen schönen Tag noch
Ralf Päßler


31.03.2020, 12:54

neue Erkenntnisse aus den Nachbarländern


Neuer Petitionstext: Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. Nur Arbeitnehmer großer
Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten der
deutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die
enge Regelung verstößt meines Erachtens gegen die im EU Vertrag
garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Gedanken eines
vereinten Europas. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen
Finanzplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten
internationale Berufsprofile, die Auslandsreisen erfordern. Nur weil
man für seinen Arbeitgeber Treffen in Brüssel oder anderen
Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt
Deutschland soll einer Vereinbarung zustimmen, nach der
- für die Berechnung der 19-Tage-Grenze die Tage, in denen man aufgrund von COVID 19 im Home Office arbeiten muss, nicht mit einberechnet werden
- für die Berechnung der tatsächlich in Luxemburg verbrachten Tage der Sonderurlaub aus familiären Gründen, die wegen der Kita- und Schulschliessungen genommen werden müssen, nicht abgezogen werden.
-ebenfalls gehört die Sozialversicherungspflicht hier ausgesetzt


Neue Begründung: eutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erh
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Home Office machen, machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
**Die Folgen wären Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion.**
Die Steuerberaterin und Rechtsanwältin Miriam Keusen aus Orenhofen hat das ganze noch ausführlicher aus Steuersicht wie folgt verargumentiert :
Home Office
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona vom deutschen Home Office aus arbeiten. Machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden diese Tage in Deutschland besteuert. Es handelt sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber in der Hand hat.
Beispiel:
Pendler Paul wird von seinem Arbeitgeber aufgefordert, anlässlich der Coronapandemie von seinem deutschen Zuhause aus zu arbeiten. Er arbeitet dort 21 Tage. Da Paul mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet, muss er alle 21 Tage in Deutschland versteuern.
Sonderurlaub aus familiären Gründen
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Sonderurlaub aus familiären Gründen nehmen, um ihre Kinder zu betreuen, die nicht in die Kita oder Schule dürfen.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden sich die deutschen Steuern hierdurch erhöhen:
Üblicherweise geht man davon aus, dass ein Pendler tatsächlich 220 Arbeitstage in Luxemburg verbringt. Bei dieser Zahl sind Jahresurlaub und Krankheitstage ausgenommen. Wenn nunmehr durch den Sonderurlaub aus familiären Gründen mehr Urlaubstage genommen werden, muss die Zahl 220 nach unten korrigiert werden. In vielen Fällen erhöht sich hierdurch die deutsche Steuer.
Beispiel:
Pendlerin Laura nimmt aufgrund der Schul-Schließung 25 Tage Sonderurlaub aus familiären Gründen. Darüber hinaus nimmt sie ihren Jahresurlaub.Laura war 30 Tage in Deutschland auf Geschäftsreise. Ihr aufzuteilendes Gehalt beträgt EUR 60.000
Da Laura 30 Tage auf Geschäftsreise in Deutschland war, muss sie 30 Tage in Deutschland versteuern. Das Gehalt wird wie folgt aufgeteilt:
60.000 EUR x 30 Tage / 195 Tage = 9230 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 165 Tage / 195 Tage = 50.770 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Ohne den Sonderurlaub aus familiären Gründen wäre die Berechnung anders gewesen und zwar wie folgt:
60.000 EUR x 30 Tage / 220 Tage = 8.182 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 190 Tage / 220 Tage =51.818 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Der Sonderurlaub aus familiären Gründen erhöht also die deutschen Steuern. Auch hier handelt es sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber beeinflussen kann.
Würden die Grenzgänger nicht vom Home Office arbeiten, wären die Folgen Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion. Darüber hinaus müsste die Bundesreputblik Zahlungen in Form von Arbeitslosengeld erbringen, die üblicherweise weit höher als die Steuermindereinnahmen sind.
Aber nicht nur die Steuern sind hiervon betroffen sondern auch die Sozialversicherungspflicht kann es sein, so ein Petitionsunterstützer.
" Da niemand weiß, wie lange der aktuelle Ausnahmezustand andauert, muss man damit rechnen, dass die Corona-bedingten Home-office-Zeiten (ggf. zusammen mit etwaigen regulären Auswärtsterminen oder Home office in Deutschland nach einer Rückkehr zum Normalbetrieb) die Grenze von 25% (= ca. 55 Tage) überschreiten werden. Faktisch hätte der resultierende Rückfall in die deutsche Sozialversicherung stärkere negative Auswirkungen als die Versteuerung in Deutschland."
Frankreich und Belgien haben einer vergleicharen Regelung bereits zugestimmt. Sie haben vorgemacht wie einfach und unproblematisch man einen solchen Vorgang umsetzen kann. Auch wenn behauptet wird, dass es sich nicht um existenzgefährdende Maßnahmen handelt, haben auch Grenzgänger oft finanzielle Verpflichtungen. Wir bitten im Zuge einer Gleichberechtigung gegenüber den anderen EU Ländern und auch der sozialen Verantwortung gegenüber den Grenzgänger der oben genannten Vereinbarung zuzustimmen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7732



30.03.2020, 11:41

Guten Morgen liebe Mitzeichner,

viele Zuschriften haben mich erreicht, zuerst einmal möchte ich erwähnen das ich leider nichts daran ändern kann das das Exklusiv Interview von Frau Dreyer dem TV gegenüber nicht für alle lesbar ist. Viele hätten sich gewünscht das dieses über eine für alle frei zugängliche Seite veröffentlicht wird, schließlich werden alle Verantwortlichen auch von den Bürgern bezahlt.

Der allgemeine Tenor ist, dass die Mitarbeiter nun endlich eine verlässliche und Rechtssichere Regelung haben möchten, da schon viele Home Office Tage und Dienstreisen in 2020 geleistet wurden.

Das die 19 Tage generell zu wenig sind war zuvor auch schon ein Thema was zukünftig angegangen werden muss.

Gerade weil in Luxemburg nicht nur im Finanzbereich viele große Firmen angesiedelt sind die Länderübergreifend zusammenarbeiten ist eine Ausweitung der 19 Tage Regelung auf Dauer unausweichlich.

Hier fallen neben vielen Arbeiten, Dienstreisen auch Schulungen im Ausland an, welchen die 19 Tage Grenze schnell erreichen lässt.

Belgien und Frankreich haben bereits jetzt eine höhere Tagesgrenze und Belgien plant sogar die Verdoppelung, so kann die Forderung für die Deutschen Grenzgänger nur lauten dieses auch hier anzupassen.

Was die Region Rheinland-Pfalz / Saarland ohne die Grenzgänger wäre ist gut zu erahnen, eine wesentlich höhere Arbeitslosigkeit und weniger Kaufkraft wären die Folge. Beides hätte große Auswirkungen auf die Finanzkraft der beiden Länder.

Bitte leitet weiter die Petition weiter, damit wir weiter mitreden können und auch eine generelle Anpassung anstreben.

www.openpetition.de/petition/online/keine-steuerlichen-nachteile-fuer-grenzgaenger-durch-covid-19-corona

Solltet Ihr noch Fragen oder Anregungen haben, einfach durchschreiben.

Ich wünsche Euch eine gute und vor allem eine Gesunde Woche.

Viele Grüße
Ralf Päßler


28.03.2020, 09:26

Guten Morgen zusammen,

Malu Dreyer hat dem TV in einem exklusiv Interview gesagt, dass hier eine Änderung in Sicht ist. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch sind die Ausführungsbestimmunen und die Voraussetzungen für die Umsetzung sehr wichtig.

Wir warten gespannt ab und bleiben weiter dran, weiter mit zeichnen und gerne auch Kommentieren was die Regelung für Euch bedeutet. Landrat Streit hat zum Beispiel seinen 8000 Follower den Link der Pedition geteilt, vielen Dank hierfür.

Sobald die Ausführungsbestimmungen veröffentlicht sind, werden wir uns die alle zusammen anschauen und auch eine Bewertung von Gewerkschaften und Steuerberater anfragen und diese dann hier veröffentlichen.

Wir bleiben weiter dran und ich wünsche Euch und Euren Familien ein entspanntes und gesundes Wochenende

Viele Grüße
Ralf Päßler
www.volksfreund.de/nachrichten/kommende-woche-koennte-die-19-tage-regel-fuer-grenzpendler-fallen_aid-49794841
(ist nur gegen Bezahlung lesbar)


27.03.2020, 19:51

Liebe Mitzeichner,

zuerst einmal vielen Dank für Euer Engagement, mich erreichen viele Emails mit Tipps was man noch tun kann um weitere Mitzeichner zu gewinnen.

Ich bin auch weiter dran um den Druck zu erhöhen, habe Andreas Steier und auch Frau Dreyer angeschrieben und bitte Euch Eure Ansprechpartner in der Politik mit ins Boot zu nehmen. Die Antworten werden ich, wenn ihr mir es erlaubt, hier Posten.

Andreas Steier schreibt das er am Finanzminister dran ist und das es noch etwas Geduld benötigt, zudem äußerte er sich wie folgt: :

"Was sich geklärt hat ist das Problem mit der Sozialversicherung: Die vorübergehende Arbeit im Homeoffice hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht von deutschen Arbeitnehmern, die in Luxemburg angestellt sind. Wer wegen der Corona-Pandemie in Heimarbeit von Deutschland aus für seinen Luxemburger Arbeitgeber tätig ist, muss nicht fürchten, nach Artikel 13 VO (EG) Nr. 883/2004 über die 25%-Schwelle in diesem Jahr zu kommen. Das hat mir der Bundesarbeitsminister auf Nachfrage mitgeteilt.

Alle Infos dazu hier: www.andreas-steier.de/blog/corona-wichtige-infos-fuer-luxemburg-grenzpendler-zur-sozialversicherungspflicht "

Ich hoffe auch das der Trierische Volksfreund das Thema nochmals aufgreift um es voran zu treiben, hierzu habe auch Kontakt dorthin aufgenommen.

Doch warum ist Eile geboten fragen sich viele. Die Steuererklärung für 2021 ist noch weit entfernt, ja stimmt, aber man muss das ganze im Blick haben um die 13000,- € Grenze nicht zu erreichen und benötigt eine Planungs- und Rechtssicherheit.

Es ist einfach die Unsicherheit die die Betroffenen auf eine schnelle Regelung hoffen lässt. Jeder Home Office Tag wird in Geld umgerechnet und eine Schätzung wieviel noch folgen können gibt es nicht. Um keine Hektik aufkommen zu lassen und auch für eine ruhiges Arbeitsfeld zu sorgen und zwar auf Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite, benötigen wir eine schnelle Einigung.

Ein Argument die Grenzgänger zu unterstützen ist auch, dass wir alle von Ihnen profitieren, die Geschäftsleute genauso wie die Familien und auch der Deutsche Staat. Letztendlich finanzieren diese auch durch die Ausgaben und Abgaben vieles mit und würden ohne die Luxemburger Arbeitswelt auch den Regionalen Arbeitsmarkt außerhalb Luxemburgs wesentlich schlechter aussehen lassen.

Wir bleiben weiter zusammen dran !

Liebe Grüße und ein Gesundes Wochenende für Euch
Ralf Päßler


26.03.2020, 17:14

Liebe Mitzeichner,
anbei eine Stellungnahme der Chambre des salariés du Luxembourg auf Anfrage eines Betriesbratsmitgliedes einer Deutschen Bank.

"Die CSL hat sich in ihren rezenten Stellungnahmen verstärkt für eine Erhöhung der Anzahl der Tage ausgeprochen, die ein Grenzgänger ausserhalb Luxemburgs arbeiten kann, ohne auf dem entsprechenden Lohn oder Gehalt zusätzlich im Wohnland steuerpflichtig zu sein. Für in Deutschland wohnhafte Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten sind dies augenblicklich 19 Tage, was schon im Vergleich mit Belgien und Frankreich die niedrigste Obergrenze ist.

Belgien und Frankreich haben ihr Besteuerungsrecht im Rahmen der Covid-19-Krise ausgesetzt für die Tage, die ein Grenzgänger im Home Office bleiben muss. Die luxemburgischen Gewerkschaften drängen ebenfalls in ihren Unterredungen mit der Regierung auf eine ähnliche Lösung für die deutschen Grenzgänger. Die CSL wird in ihrer Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls hierfür eintreten."

so die CSL.

Ich bitte Euch weiter die Petition zu teilen an Arbeitskollegen, Verwandte und Bekannte.

Weiter dran bleiben und auch die Lokalpolitiker ansprechen

Viele Grüße
Ralf Päßler


22.03.2020, 02:36

Guten Abend zusammen,
erst einmal vielen Dank für die Unterstützung dieser Petition.

Wir haben nun fast dreitausend Mitzeichner erreicht, um das Ziel 10.000 zu schaffen benötigen wir weiter Unterstützung.

Die Gewerkschaft ALEBA und auch Betriebsratsmitglieder verschiedenen Luxemburger Banken haben hier Unterstützung zugesagt.

Da es bisher noch keine offizielle Einigung gibt, bitte ich Euch noch Werbung für die Petition zu machen und diese an andere Personen noch weiterzuleiten.

Wir brauchen jetzt Rechtssicherheit, damit die Angestellten jetzt planen und abschätzen können wie es Steuerbezüglich aussieht, im Zweifelsfall den Steuerberater ansprechen. Warum das Home Office so wichtig ist sollte jedem klar sein, hier ist man am besten geschützt und kann zudem noch für das Unternehmen weiterarbeiten, also beide Seiten profitieren davon und auch der Staat sollte ein Interesse haben das die Arbeitsplätze in der Region weiter erhalten bleiben.

Sobald es Neuigkeiten bezüglich der Petition gibt, werde ich Euch informieren, solltet Ihr Rückfragen und Anmerkungen haben, einfach mich anschreiben.

Ich bedanke mich für Eure Unterstützung und bleibt Gesund !

Liebe Grüße
Ralf Päßler


21.03.2020, 21:02

Wichtige Anmerkung eines Petitionsleser zur Sozialversicherungspflicht mit eingepflegt


Neue Begründung: Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Home Office machen, machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
**Die Folgen wären Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion.**
Die Steuerberaterin und Rechtsanwältin Miriam Keusen aus Orenhofen hat das ganze noch ausführlicher aus Steuersicht wie folgt verargumentiert :
Home Office
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona vom deutschen Home Office aus arbeiten. Machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden diese Tage in Deutschland besteuert. Es handelt sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber in der Hand hat.
Beispiel:
Pendler Paul wird von seinem Arbeitgeber aufgefordert, anlässlich der Coronapandemie von seinem deutschen Zuhause aus zu arbeiten. Er arbeitet dort 21 Tage. Da Paul mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet, muss er alle 21 Tage in Deutschland versteuern.
Sonderurlaub aus familiären Gründen
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Sonderurlaub aus familiären Gründen nehmen, um ihre Kinder zu betreuen, die nicht in die Kita oder Schule dürfen.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden sich die deutschen Steuern hierdurch erhöhen:
Üblicherweise geht man davon aus, dass ein Pendler tatsächlich 220 Arbeitstage in Luxemburg verbringt. Bei dieser Zahl sind Jahresurlaub und Krankheitstage ausgenommen. Wenn nunmehr durch den Sonderurlaub aus familiären Gründen mehr Urlaubstage genommen werden, muss die Zahl 220 nach unten korrigiert werden. In vielen Fällen erhöht sich hierdurch die deutsche Steuer.
Beispiel:
Pendlerin Laura nimmt aufgrund der Schul-Schließung 25 Tage Sonderurlaub aus familiären Gründen. Darüber hinaus nimmt sie ihren Jahresurlaub.Laura war 30 Tage in Deutschland auf Geschäftsreise. Ihr aufzuteilendes Gehalt beträgt EUR 60.000
Da Laura 30 Tage auf Geschäftsreise in Deutschland war, muss sie 30 Tage in Deutschland versteuern. Das Gehalt wird wie folgt aufgeteilt:
60.000 EUR x 30 Tage / 195 Tage = 9230 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 165 Tage / 195 Tage = 50.770 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Ohne den Sonderurlaub aus familiären Gründen wäre die Berechnung anders gewesen und zwar wie folgt:
60.000 EUR x 30 Tage / 220 Tage = 8.182 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 190 Tage / 220 Tage =51.818 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Der Sonderurlaub aus familiären Gründen erhöht also die deutschen Steuern. Auch hier handelt es sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber beeinflussen kann.
Würden die Grenzgänger nicht vom Home Office arbeiten, wären die Folgen Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion. Darüber hinaus müsste die Bundesreputblik Zahlungen in Form von Arbeitslosengeld erbringen, die üblicherweise weit höher als die Steuermindereinnahmen sind.
Aber nicht nur die Steuern sind hiervon betroffen sondern auch die Sozialversicherungspflicht kann es sein, so Kristof Schlemmer:
ein Petitionsunterstützer.
" Da niemand weiß, wie lange der aktuelle Ausnahmezustand andauert, muss man damit rechnen, dass die Corona-bedingten Home-office-Zeiten (ggf. zusammen mit etwaigen regulären Auswärtsterminen oder Home office in Deutschland nach einer Rückkehr zum Normalbetrieb) die Grenze von 25% (= ca. 55 Tage) überschreiten werden. Faktisch hätte der resultierende Rückfall in die deutsche Sozialversicherung stärkere negative Auswirkungen als die Versteuerung in Deutschland."
Frankreich und Belgien haben einer vergleicharen Regelung bereits zugestimmt. Sie haben vorgemacht wie einfach und unproblematisch man einen solchen Vorgang umsetzen kann. Auch wenn behauptet wird, dass es sich nicht um existenzgefährdende Maßnahmen handelt, haben auch Grenzgänger oft finanzielle Verpflichtungen. Wir bitten im Zuge einer Gleichberechtigung gegenüber den anderen EU Ländern und auch der sozialen Verantwortung gegenüber den Grenzgänger der oben genannten Vereinbarung zuzustimmen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2874


20.03.2020, 19:35

Wichtige Anmerkung eines Petitionsleser zur Sozialversicherungspflicht mit eingepflegt


Neuer Petitionstext: Deutschland soll einer Vereinbarung zustimmen, nach der
- für die Berechnung der 19-Tage-Grenze die Tage, in denen man aufgrund von COVID 19 im Home Office arbeiten muss, nicht mit einberechnet werden
- für die Berechnung der tatsächlich in Luxemburg verbrachten Tage der Sonderurlaub aus familiären Gründen, die wegen der Kita- und Schulschliessungen genommen werden müssen, nicht abgezogen werden.
-ebenfalls gehört die Sozialversicherungspflicht hier ausgesetzt


Neue Begründung: Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Home Office machen, machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
**Die Folgen wären Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion.**
Die Steuerberaterin und Rechtsanwältin Miriam Keusen aus Orenhofen hat das ganze noch ausführlicher aus Steuersicht wie folgt verargumentiert :
Home Office
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona vom deutschen Home Office aus arbeiten. Machen sie es nicht, besteht die Gefahr, dass der Arbeitsplatz durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verloren geht - was weder der Grenzgängerregion noch der Bundesrepublik hilft.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden diese Tage in Deutschland besteuert. Es handelt sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber in der Hand hat.
Beispiel:
Pendler Paul wird von seinem Arbeitgeber aufgefordert, anlässlich der Coronapandemie von seinem deutschen Zuhause aus zu arbeiten. Er arbeitet dort 21 Tage. Da Paul mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet, muss er alle 21 Tage in Deutschland versteuern.
Sonderurlaub aus familiären Gründen
Viele Grenzgänger müssen in Zeiten von Corona Sonderurlaub aus familiären Gründen nehmen, um ihre Kinder zu betreuen, die nicht in die Kita oder Schule dürfen.
Nach der derzeitigen Regelung in der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011 würden sich die deutschen Steuern hierdurch erhöhen:
Üblicherweise geht man davon aus, dass ein Pendler tatsächlich 220 Arbeitstage in Luxemburg verbringt. Bei dieser Zahl sind Jahresurlaub und Krankheitstage ausgenommen. Wenn nunmehr durch den Sonderurlaub aus familiären Gründen mehr Urlaubstage genommen werden, muss die Zahl 220 nach unten korrigiert werden. In vielen Fällen erhöht sich hierdurch die deutsche Steuer.
Beispiel:
Pendlerin Laura nimmt aufgrund der Schul-Schließung 25 Tage Sonderurlaub aus familiären Gründen. Darüber hinaus nimmt sie ihren Jahresurlaub.Laura war 30 Tage in Deutschland auf Geschäftsreise. Ihr aufzuteilendes Gehalt beträgt EUR 60.000
Da Laura 30 Tage auf Geschäftsreise in Deutschland war, muss sie 30 Tage in Deutschland versteuern. Das Gehalt wird wie folgt aufgeteilt:
60.000 EUR x 30 Tage / 195 Tage = 9230 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 165 Tage / 195 Tage = 50.770 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Ohne den Sonderurlaub aus familiären Gründen wäre die Berechnung anders gewesen und zwar wie folgt:
60.000 EUR x 30 Tage / 220 Tage = 8.182 EUR sind in Deutschland zu versteuern.
60.000 EUR x 190 Tage / 220 Tage =51.818 EUR sind in Luxemburg zu versteuern.
Der Sonderurlaub aus familiären Gründen erhöht also die deutschen Steuern. Auch hier handelt es sich jedoch um einen Fall höherer Gewalt, den weder der Steuerpflichtige noch der Arbeitgeber beeinflussen kann.
Würden die Grenzgänger nicht vom Home Office arbeiten, wären die Folgen Arbeitslosigkeit und Verlust der Kaufkraft und damit auch verbunden mindere Steuereinnahmen in der Grenzregion. Darüber hinaus müsste die Bundesreputblik Zahlungen in Form von Arbeitslosengeld erbringen, die üblicherweise weit höher als die Steuermindereinnahmen sind.
Aber nicht nur die Steuern sind hiervon betroffen sondern auch die Sozialversicherungspflicht kann es sein, so Kristof Schlemmer:
" Da niemand weiß, wie lange der aktuelle Ausnahmezustand andauert, muss man damit rechnen, dass die Corona-bedingten Home-office-Zeiten (ggf. zusammen mit etwaigen regulären Auswärtsterminen oder Home office in Deutschland nach einer Rückkehr zum Normalbetrieb) die Grenze von 25% (= ca. 55 Tage) überschreiten werden. Faktisch hätte der resultierende Rückfall in die deutsche Sozialversicherung stärkere negative Auswirkungen als die Versteuerung in Deutschland."
Frankreich und Belgien haben einer vergleicharen Regelung bereits zugestimmt. Sie haben vorgemacht wie einfach und unproblematisch man einen solchen Vorgang umsetzen kann. Auch wenn behauptet wird, dass es sich nicht um existenzgefährdende Maßnahmen handelt, haben auch Grenzgänger oft finanzielle Verpflichtungen. Wir bitten im Zuge einer Gleichberechtigung gegenüber den anderen EU Ländern und auch der sozialen Verantwortung gegenüber den Grenzgänger der oben genannten Vereinbarung zuzustimmen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2591


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