Außenpolitik

Keine Steuerlichen Nachteile für Grenzgänger durch COVID 19

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

7.865 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

7.865 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

02.04.2020, 22:55

Neue Erkenntnisse und Überarbeitung des Textes, Petitionsmitzeichner beteiligen sich durch neue Argumente


Neuer Petitionstext: Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen.
Nur Arbeitnehmer großer Firmen können mehr reisen und profitieren Grenzgänger, die bei Überschreiten derdeutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall.
. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen
Arbeitsplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten, Arbeiter, Handwerker,
Bus- und LKW Fahrer immer wieder Tätigkeiten durchzuführen die Auslandreisen erforderlich machen.
Nur weil man für seinen Arbeitgeber Treffen in , Köln, Brüssel , Paris oder anderen
Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
seiner Arbeit
staatlichen Arbeitgebern in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt
Ebenfalls gehört die
arbeiten (z.B. Lehrer, Erzieher, Musiker im Staatsorchester OPL usw.) sollen genauso behandelt werden wie alle anderen Grenzgänger, zur Zeit sind diese ausgenommen.
Die
Sozialversicherungspflicht hier ausgesetzt
soll immer entsprechend angepasst werden.


Neue Begründung: Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.
Damit benachteiligt der Der deutsche Staat benachteiligt durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24
Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen.
Nur Arbeitnehmer großer Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten derdeutschen der deutschen 19-Tage-Regelung zur Zeit von Ausgleichszahlungen durch den
Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall.
. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen
Arbeitsplatz
internationalen tätigen
Arbeitsmarkt
handelt, hat führt die große Mehrheit der Angestellten, Arbeiter, Handwerker,
Bus- und LKW Fahrer auch immer wieder Tätigkeiten durchzuführen im Ausland durch.
Hintergrundinformation einer Petitonsunterstützerin:
Wenn es jetzt aber auch um eine grundsätzliche Verbesserung des DBA geht, möchte ich darauf hinweisen, dass Grenzgänger,
die Auslandreisen erforderlich bei staatlichen Arbeitgebern in Luxemburg arbeiten (z.B. Lehrer, Erzieher, Musiker im Staatsorchester OPL usw.), von der 19-Tage-Regel leider ausgenommen sind. Das stand wohl schon immer so im bisher gültigen DBA, wird aber erst ab 2019 vom Finanzamt Trier so angewendet. Da das erst für die jetzt abzugebende Steuererklärung für 2019 gilt, ist dies wahrscheinlich noch nicht wirklich bekannt geworden. Rechtsanwalt Wonnebauer hat das Problem aber in seiner Kolumne im Trierischen Volksfreund vor einiger Zeit bereits beschrieben. Es wäre gut, wenn natürlich auch Mitarbeiter staatlicher Arbeitgeber in diese Ausnahmeregel einbezogen würden.
Begründung einer Petitionsunterstützerin:
Deutschland sollte das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg dauerhaft angleichen.
Immer mehr Firmen in Luxemburg erlauben ihren Angestellten, mehrmals im Monat Homeoffice zu
machen.
Berücksichtigt man die 19-Tage-Regelung und die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer für Auslandsreisen zur Verfügung stehen sollen, bleibt deutschen Grenzgängern diese fortschrittliche Form des Arbeitens im Wesentlichen vorenthalten.
Die Möglichkeit des Arbeitens von zu Hause aus, z.B. einmal pro Woche, würde dazu beitragen, dass sich das tägliche fast unerträgliche Verkehrsaufkommen nach Luxemburg und zurück reduzieren würde, was zugleich der Umwelt zugute käme.
Der deutsche Staat benachteiligt durch die 19-Tage-Regelung zudem seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24 Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. Allenfalls Arbeitnehmer großer Firmen profitieren bei Überschreiten der deutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die enge deutsche Regelung verstößt gegen den Gedanken eines vereinten Europas. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen Finanzplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten internationale Berufsprofile, die Auslandsreisen erfordern.
Nur weil man für seinen Arbeitgeber Treffen in , Köln, Brüssel , Paris oder anderen
anderen Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit
mit seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und
Auslandsreisen berücksichtigt
Ebenfalls gehört die Sozialversicherungspflicht hier ausgesetzt
ist.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7789


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