01.04.2020, 18:06
Liebe Mitzeichner,
es erreichen mich immer mehr Nachfragen und Mails, ein großes Thema ist für wenn die Befreiung der 19 Tage Regel gilt, nur für Home Office tätige ?
Wir müssen die Veröffentlichung der Regelung abwarten, aber was man auf jeden fall jetzt schon sagen kann ist, auch den vielen Arbeitern und Betrieben wäre jetzt geholfen, durch eine Flexibilität in der Grenzregion Aufträge anzunehmen ohne das man Rücksicht auf die 19 Tage Regelung nehmen muss, so viele Mitzeichner.
Wir warten gespannt ab was da in den Ausführungsbestimmungen steht.
Die Sozialversicherungspflicht ist schon geregelt und die 19 Tage Regelung gilt für das Saarland und Rheinland-Pfalz
www.volksfreund.de/nachrichten/wirtschaft/andreas-steier-informiert-ueber-sozialversicherungspflicht-fuer-grenzgaenger_aid-49785975
Ich wünsche Euch eine schöne Woche und bleibt Gesund
Ralf Päßler