06.03.2015, 18:04
Grund der Änderungen sind Gespräche mit anderen Menschen...denn es geht nicht nur um die Windeln oder nur um Familien...es geht jeden Haushalt im Landkreis Cochem-Zell etwas an!!! Die Grundgebühr ist gleich geblieben und die Leistungen wurden einfach halbiert!!!
Stellen Sie sich mal vor Sie gehen in ein Geschäft, wollen gerne ein Steak, eine Hose oder einen Schrank kaufen...Der/die Verkäufer/in sagt dann zu Ihnen: "Klar, aber für den gleichen Preis von 2014, bekommen Sie jetzt (2015)....nur noch ein halbes Steak, eine halbe Hose, oder einen halben Schrank....Wie wäre denn das, würde das auch jeder so hin nehmen und ok finden?!
Und noch was ...1.) Man muss für diese vielen Tonnen auch Platz haben, das hat nicht jeder....2.)Den Touristen gefällt das auch nicht, wenn Sie dann in Urlaub fahren und von Gestank belästigt werden, das geht z.B. alle an, die ein Hotel betreiben oder ein Restaurant...
Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Schnur,
Sehr geehrte Damen und Herren der Kreisverwaltung
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seit Januar 2015 wurden im Landkreis Cochem-Zell einige Veränderungen in der Abfallentsorgung vorgenommen!!!
1. Die Biotonne wurde eingeführt (Für Nichtkompostierer bestimmt eine Entlastung des Restmülls).
2. Die Restmülltonnen-Entleerungen wurden von 12 auf 6 Leerungen gekürzt, bei gleichbleibendem Grundpreis z.B. von 168,- Euro für die 120l- Tonne .
3. Die Restmülltonnen werden nicht mehr alle 2 Wochen, sondern nur noch alle 4 Wochen entleert.
Kurze Erläuterung:
2014 Restmüllentleerung
Entleerung alle 2 Wochen (24 mal im Jahr)
Grundgebühr für 12 Leerungen der 120-l-Tonne 168,00 €, für 240-l-Tonne 336,00 €.
2015 Restmüllentleerung
Entleerung alle 4 Wochen(12 mal im Jahr)
Die Grundgebühr für 6 Leerungen der 120 l Tonne 168 € , für 240 l Tonne 336 €..
Für noch genauere Erläuterungen siehe Linkadresse :
www.cochem-zell.de/kv_cochem_zell/Leben%20im%20Landkreis/Abfallwirtschaft/Abfallentsorgung%20im%20%C3%9Cberblick/Abfallentsorgung%20%C3%9Cberblick%201_1.pdf
Wir sind mit diesen Änderungen nicht einverstanden!!!
Die Problematik der Mehrkosten liegt jetzt hauptsächlich auf den Schultern junger Familien (Windeln), größeren Familien (mehr Abfall) und auch Familien mit Pflegefällen (Windeln, Hygieneartikel). Zusatzleerungen (jede ab der 7.Leerung im Jahr) kosten 10,- Euro, ein zusätzlicher Sack kostet 7,- Euro, eine größere Tonne kostet das doppelte...und nur noch 6 Leerungen, statt 12...
Es sind ja nicht nur die Mehrkosten. Was ist mit der Geruchsbelästigung, durch die nur 4 wöchige Entleerung (vorher alle 2 Wochen)?!
Die Gerüche kommen ja nicht nur von Windeln oder Hygieneartikel. Auch Kleintierbesitzer werden davon betroffen sein....(wie Katzenstreu, Hundekot usw...).
Wir vermuten auch das sich dann ganz schnell Fliegen und Ungeziefer in den Tonnen vermehren.
Und wer denkt an unsere Natur und unsere Umwelt, die öffentlichen Plätze...Hoffentlich wird dort nicht noch mehr Müll entsorgt....Die hohen Entsorgungsgebühren lassen das leider befürchten....
Im Endeffekt bezahlen wir zwar noch die gleiche Grundgebühr, bekommen aber nur noch die Hälfte an Leistungen (6 Leerungen, statt 12). Bitte überarbeiten Sie noch einmal Ihr Abfallwirtschaftssystem im Landkreis Cochem Zell.
Es wäre ja auch eine Möglichkeit das zusätzliche Säcke für Windeln oder Hygieneartikel verteilt werden, oder das Säcke für eine geringere Gebühr gekauft werden können (z.B. ein Windelsack für nur 2,-Euro...wie in manch anderen Bundesländern...)
Bitte kommen Sie da nicht mit der Begründung man bekommt ja Kindergeld (Es heißt immer die Nachwuchsgrenze sinkt immer weiter...Und warum...wo wird man denn unterstützt?!) oder man bekommt Pflegegeld...Diese Aussagen sind nichtig!!! Eine Umstellung auf Stoffwindeln wäre eine Idee, nur ist dies leider kein Kostenersparnis, wenn man Strom, Waschmittel und Wasser zusammen rechnet...Oder man könnte ja auch die Entleerungen der Tonne wieder auf die vorherigen 12 für 168,- Euro setzen. So hätten wir weniger Geruchsbelästigung (vor allem im Sommer) und wir würden für unser Geld wieder eine bessere Leistung bekommen. Man könnte natürlich auch für 168,- Euro die 240 l Tonne einführen, wäre auch eine Idee...
05.03.2015, 19:04
Die Entsorgung durch Restmüllsäcke erfolgt bei gelegentlich anfallenden Mehrmengen von Abfällen, die nicht durch die zugelassenen festen Abfallbehältnisse aufgenommen werden können. Die Anzahl der Restmüllsäcke ist nicht begrenzt und es gibt keine Verknüpfung mit den Leerungsdaten der Restmülltonne.
Die blauen Restmüllsäcke des Landkreises Cochem-Zell können über die Restmüllabfuhr entsorgt oder durch Selbstanlieferung an den Müllannahmestellen im Landkreis abgegeben werden. Normale Müllsäcke mit Restmüll müssen bei der Anlieferung bezahlt werden. Die Gebühren werden nach Gewicht (241,- Euro/Tonne) bzw. nach Volumen (96,- Euro/cbm) erhoben, wobei die Mindestgebühr bei der Selbstanlieferung an den Annahmestellen 10,- Euro beträgt.
04.03.2015, 10:03
Die Inhalte der Wertstofftonne werden im Rahmen des Dualen Systems Deutschland über die Firma SITA West GmbH in deren Recyclinganlage in Ochtendung sortiert und anschließend verwertet. Der Restabfall wird zunächst zur Deponie Eiterköpfe nach Ochtendung gebracht und geht von dort weiter in die Verwertung. Diese Aufgabe obliegt dem Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel in Koblenz; dort sind wir neben dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz Mitglied.
Die Verwertung der Bioabfälle aus dem Landkreis Cochem-Zell ist ebenfalls Aufgabe des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel. Sie werden durch Siebung in drei Fraktionen aufgeteilt und umweltfreundlich verwertet. Die Verwertung erfolgt je nach Fraktion in einer Biogasanlage, in einer Kompostieranlage sowie in einem Blockheizkraftwerk.
04.03.2015, 10:02
Die Entsorgung von Windeln und Inkontinenzabfällen erfolgt über die Restabfallgefäße (120-/240-Liter). Wir befinden uns derzeit in Überlegungen, für die von der Windelproblematik Betroffenen eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl ihrem Anliegen, aber auch den auch verfassungsrechtlichen Vorgaben des Gebührenrechts Rechnung tragen kann. Es darf hierbei zu keinen finanziellen Mehrbelastungen der überwiegenden Anzahl der Gebührenzahler kommen. Eine Entscheidung ist für die Märzsitzung des Kreistages geplant.
04.03.2015, 10:00
So sehr wir uns als familienfreundlichen Landkreis verstehen, so wenig dürfen wir Familien- und Sozialpolitik über das Gebührenrecht betreiben. Es bleibt hier nur zu hoffen und wünschen, dass die Kommunen – so auch unser Landkreis – von Bund und Land mit den notwendigen Finanzmitteln ausgestattet werden, um unsere Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dann wäre es uns sicherlich möglich, bei einem ansonsten ausgeglichenen Haushalt im Sozialetat wieder Mittel für Kleinkinder und inkontinente Personen zur Verfügung zu stellen.
Die Anzahl der aktuellen Leerungen ist nicht mit den zukünftigen Leerungen zu vergleichen, da durch die Einführung der Biotonne - trotz der Windelabfälle - die Menge an Restmüll erheblich sinken wird. Analysen des Hausmülls, die auch für unseren Landkreis zutreffen, zeigen, dass sich mehr als die Hälfte der untersuchten Hausrestabfälle aus organischen Bestandteilen, wie Küchenabfälle, Speiseresten und Gartenabfällen zusammensetzen. Bei diesen Untersuchungen waren auch Windelabfälle dabei; in ihrer Gesamtheit machten sie jedoch nur einen kleinen Anteil aus. Zudem haben die Erfahrungen in den Nachbarkreisen gezeigt, dass – im Regelfall auch mit Windelabfällen – die vorgegebenen Leerungsintervalle ausreichen. Wegen des Geruchs der Windelabfälle empfehlen wir, die Windeln in speziellen Einweg-Windelbeutel zu verpacken und somit die Gerüche abzumildern.
04.03.2015, 09:58
Im Landkreis Cochem-Zell wurden bis Ende 2014 die Hausrestabfälle und die Bioabfälle über die Restmülltonne entsorgt. Das vom Bundestag beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht spätestens ab dem Jahr 2015 die verpflichtende flächendeckende getrennte Sammlung von Bioabfällen für alle Kommunen vor. Daher wurde zum 01.01.2015 im Landkreis Cochem-Zell die Biotonne eingeführt. Die Satzungen des Landkreises Cochem-Zell über die Abfallentsorgung sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren wurden vom Kreistag an die neue Rechtslage angepasst.
Die Problematik mit den Windelabfällen bei Kleinkindern sowie pflegebedürftigen Personen ist uns bekannt und bei der Entscheidung im Kreistag wurde gerade auch über dieses Thema ausgiebig diskutiert. Das verabschiedete Gebührensystem ist das Ergebnis einer breiten kommunalpolitischen Diskussion und wurde in der Kreistagssitzung am 07.04.2014 einstimmig beschlossen.
Das Gebührensystem im Landkreis Cochem-Zell setzt sich aus der Grundgebühr (Rest- und Bioabfall) und Leerungsgebühren zusammen. Die Grundgebühr umfasst zukünftig wegen des allgemein rückläufigen Anteils der Restabfälle noch 6 Pflichtleerungen. Hinzu kommen 26 mögliche Leerungen der Biotonne. In diesem einheitlichen Gebührensystem für alle Bürgerinnen und Bürger können aus gebührenrechtlichen Gründen keine speziellen Windelsäcke angeboten werden; die früheren Windelsäcke wurden über den allgemeinen Kreishaushalt bezahlt. Dies ist aber von der Aufsichtsbehörde beanstandet worden. Eine besondere Berücksichtigung der Windelproblematik in den Abfallgebühren ist uns aus gebührenrechtlichen Gründen nicht möglich. Durch die Windeln entstehende zusätzliche Kosten können nicht allen Gebührenzahlern mit auferlegt werden, sondern müssen über allgemeine Steuer- und Sozialregelungen aufgefangen werden (Kindergeld, Pflegeleistungen).
03.03.2015, 14:14
Hallo, wenn wir so die Kommentare oder E-Mails durch lesen, fallen uns noch ein paar Sachen auf:
1.)Auch für die Gastronomie ist diese Änderung unzumutbar. 2.)Man muss für diese vielen Tonnen auch Platz haben.3.)Den Touristen gefällt das auch nicht, wenn Sie dann in Urlaub fahren und von Gestank belästigt werden...
Sollte man die Tonnen,( zur Umdenkung der KV), einfach an der Strasse stehen lassen bis die Müllabfuhr kommt?! Dann stinken Sie nicht mehr vor der eigenen Haustür oder in der Garage...so die Idee eines Unterstützer´s...Was meint Ihr dazu?!
03.03.2015, 12:26
Hallo, wir möchten uns bei allen bisherigen Unterzeichner/innen bedanken. Eure Argumente sind echt super und wir haben fest gestellt..."Nein, nicht nur wir sind verärgert und sehen das als Problem!" Hat noch jemand eine Idee wie man diese Petition noch mehr an die Leute bringen könnte?!
02.03.2015, 18:19
www.cochem-zell.de/kv_cochem_zell/Leben%20im%20Landkreis/Abfallwirtschaft/Abfallwirtschaftskonzept/Abfallwirtschaftskonzept%20-%20Landkreis%20Cochem-Zell%20(Gr%C3%B6%C3%9Fe%3A%201,66%20MB)/abfall_coc.pdf
Hoffe dieses mal klappt der Link ; Wenn nicht bitte kopieren und dann eingeben. Danke!
28.02.2015, 15:54
www.cochem-zell.de/kv_cochem_zell/Leben%20im%20Landkreis/Abfallwirtschaft/Abfallwirtschaftskonzept/Abfallwirtschaftskonzept%20-%20Landkreis%20Cochem-Zell%20(Gr%C3%B6%C3%9Fe%3A%201,66%20MB)/abfall_coc.pdf
Seite 25 Absatz 4.1.3
Ist allerdings von 2010!
Werden die Entsorgungsgebühren nur von der Kreisverwaltung erhoben, oder hat sich da etwas geändert, weiss das zufällig jemand?
Danke