05.03.2015, 19:04
Die Entsorgung durch Restmüllsäcke erfolgt bei gelegentlich anfallenden Mehrmengen von Abfällen, die nicht durch die zugelassenen festen Abfallbehältnisse aufgenommen werden können. Die Anzahl der Restmüllsäcke ist nicht begrenzt und es gibt keine Verknüpfung mit den Leerungsdaten der Restmülltonne.
Die blauen Restmüllsäcke des Landkreises Cochem-Zell können über die Restmüllabfuhr entsorgt oder durch Selbstanlieferung an den Müllannahmestellen im Landkreis abgegeben werden. Normale Müllsäcke mit Restmüll müssen bei der Anlieferung bezahlt werden. Die Gebühren werden nach Gewicht (241,- Euro/Tonne) bzw. nach Volumen (96,- Euro/cbm) erhoben, wobei die Mindestgebühr bei der Selbstanlieferung an den Annahmestellen 10,- Euro beträgt.