04.03.2015, 10:02
Die Entsorgung von Windeln und Inkontinenzabfällen erfolgt über die Restabfallgefäße (120-/240-Liter). Wir befinden uns derzeit in Überlegungen, für die von der Windelproblematik Betroffenen eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl ihrem Anliegen, aber auch den auch verfassungsrechtlichen Vorgaben des Gebührenrechts Rechnung tragen kann. Es darf hierbei zu keinen finanziellen Mehrbelastungen der überwiegenden Anzahl der Gebührenzahler kommen. Eine Entscheidung ist für die Märzsitzung des Kreistages geplant.