Bildung

Finanzielle Unterstützung von Lehramtsstudierenden im Praxissemester

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

6.785 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

6.785 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

23.05.2014, 18:48

Guten Abend zusammen,

am Mittwoch habe ich die Petition gemeinsam mit Dorothee Niemöller; Marek Drulla; Simon Blumenröhr; Mustafa Bilgin; Jaqueline Wefers und Nils Willscheid an Herrn Wehrhöfer und Dr. Cursiefen übergeben. Jacky von der Uni Münster und ich haben jeweils ein Statement zu dem Gespräch verfasst, die anderen Ergebnisse des Gesprächs liegen ebenfalls hier bei. Wer das Foto der Übergabe sehen möchte, oder noch Fragen hat, macht dieses am besten über die Facebookgruppe zur Petition, dort sind alle, die sich auch über die Unterschrift hinaus engagiert haben, erreichbar. (www.facebook.com/groups/703457699676537/) Liebe Grüße Björn

Jaqueline Wefers: Nochmal als persönliches Statement: Ich war als Vertreter der Fachschaft Lehramt GHR der WWU zufrieden mit dem Gespräch. Ich finde nämlich dass uns Studis mehr damit geholfen ist, wenn wir ein Praxissemester haben, dass in einem angemessenen Rahmen stattfindet, kein unschaffbarer Auffand, zuviele Leistungen, zuviel Druck etc. Und eben, dass die Verteilung so läuft, dass wir uns erst gar kein Auto/Zweitwohnung wie auch immer besorgen müssen. Denn wenn alles gut strukturiert ist, braucht man theoretisch keine Aufwandsentschädigung. Ich hatte das Gefühl, dass Herr Wehrhöfer sich dessen bewusst ist und offen für unsere Anregungen und Verbesserungswünsche zum Praxissemester war. Das wir jetzt die ersten sind oder waren auf die das Ganze zukommt, ist natürlich für uns nicht ganz so praktisch, aber so ist das ja oft im Leben. Erster Jahrgang Zentralabitur, erster Jahrgang G8, erster Studiengang Bachelor/Master im Lehramt und jetzt eben erster Jahrgang neues LABG inklusive Praxissemester.

Björn Kaminski: Ich habe während und auch nach dem Gespräch das Gefühl gehabt, das man im Ministerium gerne mit den Studierenden zusammenarbeiten möchte, um das Praxissemester zu optimieren. Jedoch wurden den Studierenden keine Zugeständnisse gemacht, sondern nur betont, wie viel diese leisten würden und das sie sich über Studium und Job hinaus noch Hochschulpolitisch(und damit meine ich auch ASTA und Fachschaften) einsetzen sollten. Damit wurde besonders den Anwesenden viel „Honig um den Mund geschmiert“, für diejenigen die zu Hause bleiben mussten, weil sie durch ihre Arbeit zum Broterwerb verhindert waren, gab es meines Erachtens keinen wirklichen Erfolg zu verzeichnen. Die nachfolgenden Jahrgänge werden von der intensiven Evaluierung und dem Austausch der Studierenden und Offiziellen in den ersten Durchgängen profitieren. Für diejenigen, die zu diesen ersten Durchgängen gehören, gab es aber nichts, außer die Aussicht, dass es den Nachfolgenden besser ergehen soll und die beruhigenden Worte, das man nicht von einem Worstcase Szenario ausgehen soll, sondern am Ende höchstwahrscheinlich seine Wunschschule oder eine in der Nähe erhält . Als Fachschaft oder ASTA kann man das als Erfolg sehen, als konkret Betroffener nicht. Konkrete Zugeständnisse in schriftlicher Form gab es für die ersten Durchgänge nämlich nicht.


Hier die Ergebnisse des Gesprächs:
-Keine generelle finanzielle Unterstützung
-Es wird geprüft, ob es in Härtefällen bei zu großer Entfernung zum Wohnort zu einer geringfügigen Unterstützung im Rahmen von Fahrtkosten Zuschuss kommen kann, dieses klang im Gespräch aber sehr unwahrscheinlich
-Das Verteilverfahren wird zugunsten der Studierenden ausgerichtet, so das ggf. einige ZfsL´s nicht geöffnet werden
-Wenn die Schulen nicht zu Unterrichtsbeginn mit dem ÖPNV erreichbar sind, darf man später erscheinen
-Höchstwahrscheinlich erhalten zu mindestens Grundschul-, Berufskolleg-, und Haupt-Real-Gesamt-Lehramtsstudierende eine Schule in Wunschortnähe
-Bei Gymnasiallehramtsstudierenden ist dieses Aufgrund der hohen Studierendenzahl nicht möglich
-Das ZfsL ist nicht zwangsweise der Ersatzbildungsort zur Universität, dieser wird unter den Studierenden und dem Betreuer ausgehandelt
-Wahrscheinlich eine Gesetzesänderung, so das es möglich ist, das Praxissemester auf Wunsch auch an einer anderen Schulform zu machen
-Die Sonderpädagogen werden in Regelschulen untergebracht, so das die Inklusion gefördert wird
-Die ersten beiden, ggf. auch der dritte Durchlauf wird evaluiert
-Deshalb kann es ggf. eine Reduzierung des Workloads geben
-Die ersten beiden Durchläufe sind als Versuch anzusehen, dort wird mit den rechtlichen Regelungen flexibel umgegangen
-Besonders die ersten beiden Durchgänge erhalten durch die Prozessevaluation eine sehr gute Bildung, sie können mitgestalten und die Studierenden können zur allgemeinen Verbesserung beitragen
-Eine Anrechnung von Ehrenamtlicher Tätigkeit als Härtefall wird zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden(das betrifft auch die Arbeit in Asten und Fachschaften)


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