Region: Hessen
Bürgerrechte

Feiertagsgesetz reformieren, Vergnügungsverbote abschaffen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischer Landtag

147 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

147 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

01.12.2019, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


30.11.2017, 21:57

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

es gibt Post vom Hessischen Landtag. Hier die Mitteilung im Wortlaut:

"Der Hessische Landtag hat in seiner 119. Plenarsitzung am 22.11.2017 beschlossen, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, Sie über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

Das bedeutet, dass das in ihrem Fall zuständige Hessische Ministerium mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt wurde.

Von dort erhalten Sie ein Schreiben, mit dem Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Eingabe durch den Hessischen Landtag mitgeteilt wird."

Sobald es etwas neues gibt, melden wir uns wieder.


13.07.2017, 20:46

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

zwischenzeitlich hat unser Unterstützer Adrian Gillmann aus Hessen die Petition beim hessischen Landtag eingereicht. Der Kampf für Feiertagsfreiheit geht weiter. Es gibt viele Gruppen, welche die vorherrschende gesetzliche Gestaltung kritisch sehen. Unter anderem auch die Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Diese kommen voraussichtlich wieder im Oktober, nach der Bundestagswahl, in Frankfurt zusammen.

Bei Interesse an mehr Hintergrundinformationen oder neuen Aktionen, wie auch Petitionen, nehmen Sie bitte mit Adrian Gillmann aus Frankfurt unter giladri@web.de Kontakt auf. Engagieren kann sich dort jede und jeder. Eine Mitgliedschaft in der SPD ist nicht notwendig.

Über die weitere Entwicklung dieser Petition berichten wir, sobald sich etwas tut. Regelmäßige Informationen zum Thema stellen wir auch hier bereit: www.facebook.com/tanzverbotabschaffen

Vielen Dank und schöne Grüße
Maurice Mäschig

PS: Hinweis auf eine ähnliche Petition für Hamburg, die Bundesweit unterstützt werden kann: www.openpetition.de/petition/online/unzeitgemaesse-vergnuegungsverbote-abschaffen-fuer-eine-reform-des-feiertagsgesetzes


07.05.2017, 16:34

Ein aufmerksamer Petent hat uns auf einen Rechenfehler hingewiesen. In Hessen ist Tanzen nicht an 15 Tagen im Jahr, sondern an 63 (!) zeitweise untersagt! Wir hatten vergessen jeden Sonntag (abzüglich Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag, an denen gesonderte Tanzverbote gelten) hinzuzuzählen. Dies wurde nun in der Petition korrigiert.

Gesetzliche Grundlage: In §1 HFeiertagsG heißt es: "Gesetzliche Feiertage sind die Sonntage sowie (...)". In §7 heißt es: "An den gesetzlichen Feiertagen sind von 4 Uhr bis 12 Uhr verboten: (...) 2.öffentliche Tanzveranstaltungen.)


Neuer Petitionstext: Wir fordern das Hessische Feiertagsgesetz wie folgt zu ändern:
§ 7 Abs. 1 Nr. 2., 3., 4. und Abs. 2 zu streichen, die das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, und allen sonstigen Veranstaltungen sowie Aufzügen und Umzügen aller Art, an Feiertagen und jedem Sonntag begründet.
Die §§ 8, 9, 10 und 11 zu streichen, die die Vergnügungsverbote am Karfreitag (0-24 Uhr), Volkstrauertag und Totensonntag (§ 8), dem 1. Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstsonntag (§ 9) und Gründonnerstag, Karsamstag und Heiligabend (§ 10) begründen.
§ 11 zu streichen, da die Formulierung „das Wesen der Sonn- und Feiertage“ juristisch nicht eindeutig ist und Rücksicht zudem nicht rechtlich einforderbar ist, sondern auf Freiwilligkeit und Gegenseitigkeit beruht.


Neue Begründung: Mit 187 571 Stunden Vergnügungsverbot am Feiertagen und allen Sonntagen(!) steht Hessen bundesweit an der unrühmlichen Spitze aller Bundesländer. An 15 63 Tagen im Jahr, davon an zwei ganztätig, sind u.a. Aufzüge, Umzüge, öffentliche Tanzveranstaltungen und andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen untersagt. Das Bundesland Bayern folgt mit 190 Verbotsstunden an 9 Tagen im Jahr. Kein anderes demokratisches Land in Europa kennt solcherlei Verbote. Kein anderes Bundesland hat entsprechende Verbote an Neujahr, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Fronleichnam oder den 2. Weihnachtsfeiertag. Das Hessische Feiertagsgesetz benötigt dringend eine Reform.
Die bereits während der NS-Diktatur genutzten Tanzverbote sind keine deutsche Tradition. Der Beschluss der ständigen Konferenz der Innenminister über die "Grundsätze für die Ausgestaltung der stillen Feiertage" vom 4. Juli 1968 wertet Vergnügungsveranstaltungen gegenüber anderen Handlungen wie z.B. religiösem Brauchtum ab. Dabei sind beide möglich und legitim, und sollte es in einer demokratischen Gesellschaft ohne Staatsreligion auch sein.
Das Recht auf die Teilnahme an Aufzügen, Demonstrationen und Umzügen ist als gleichwertig mit dem Recht auf Religionsausübung anzusehen. Beides wird durch die Streichung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 erreicht.



20.04.2017, 19:49

Damit auch zu den deutschlandweit einzigartigen Tanzverbotszeiten in Hessen an Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag eine Möglichkeit zum Mitzeichnen der Petition besteht, wurde der Zeitraum verlängert.


Neuer Sammlungszeitraum: Zwei Monate


14.04.2017, 15:51

Fehlerkorrektur.

Bitte teilt die Petition :)


Neue Begründung: Mit 187 Stunden Vergnügungsverbot am Feiertagen steht Hessen bundesweit an der unrühmlichen Spitze aller Bundesländer. An 15 Tagen im Jahr, davon an zwei ganztätig, sind u.a. Aufzüge, Umzüge, öffentliche Tanzveranstaltungen und andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen untersagt. Kein anderes demokratisches Land in Europa kennt solcherlei Verbote. Kein anderes Bundesland hat entsprechende Verbote an Neujahr, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Fronleichnam oder den 2. Weihnachtsfeiertag. Das Hessische Feiertagsgesetz benötigt dringend eine Reform.
Die bereits während der NS-Diktatur genutzten Tanzverbote sind keine deutsche Tradition. Der Beschluss der ständigen Konferenz der Innenminister über die "Grundsätze für die Ausgestaltung der stillen Feiertage" vom 4. Juli 1968 wertet Vergnügungsveranstaltungen gegenüber anderen Handlungen wie z.B. religiösem Brauchtum ab. Dabei ist sind beide möglich und legitim, und sollte es in einer demokratischen Gesellschaft ohne Staatsreligion auch sein.
Das Recht auf die Teilnahme an Aufzügen, Demonstrationen und Umzügen ist als gleichwertig im mit dem Recht auf Religionsausübung anzusehen. Beides wird durch die Streichung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 erreicht.



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