Region: Bayern
Gesundheit

Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform

Petition richtet sich an
Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

4.484 Unterschriften

Sammlung beendet

4.484 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

10.05.2023, 11:15

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Die Kritik an der geplanten Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission nimmt deutlich an Fahrt zu.

1. Geburt auf der Straße

Allen Warnungen zum Trotz wurde in Schongau die Geburtshilfe am 1. Mai 2023 geschlossen.

Mit einer Geburt auf der Straße wurden die nicht ernst genommenen Warnungen nun traurige Wirklichkeit.

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern hat in einer Pressemitteilung scharf reagiert:

Pressemitteilung
Geburt auf der Straße im Landkreis Weilheim-Schongau
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern erwartet sofortige Wiedereröffnung der Geburtshilfe in Schongau

schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/geplante-klinikschlie%C3%9Fungen/krankenhaus-schongau/

2. Widerstand der Bundesländer

15 von 16 Bundesländern lehnen die bundeseinheitliche strikte Einteilung der Krankenhäuser in in Versorgungsstufen bzw. Level aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Sie verweisen auf die Hoheit der Krankenhausplanung durch die Bundesländer.

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern schließt sich dieser Einschätzung an. Wir fordern jedoch in einer gesonderten Pressemitteilung, dass Bayern die Krankenhausplanung im Sinne einer flächendeckenden klinischen Versorgung auch ernst nimmt, bestehende Krankenhäuser stärkt und die Investitionsförderung deutlich auf jährlich 1 Mrd. Euro anhebt.

Zur Presseschau:

Aktionsgruppe begrüßt Ablehnung der geplanten Krankenhauslevel durch die Bundesländer
Verfassungsgemäße Landeskrankenhausplanung muss aber auch investiv abgesichert werden

www.medconweb.de/blog/finanzierung/aktionsgruppe-begruesst-ablehnung-der-geplanten-krankenhauslevel-durch-die-bundeslaender/


09.05.2023, 06:34

Dokument anzeigen

schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/sonstige-bedrohungen/lauf-und-altdorf/

Krankenhausreform und seine Auswirkungen im Landkreis Nürnberger Land

Sollte Karl Lauterbachs Krankenhausreform - wie im Dezember 2022 erstmal vorgestellt - in unveränderter Form kommen, dann wäre die nicht nur die flächendeckende klinische Versorgung in Bayern gefährdet. Dann hätte das auch unmittelbare gravierende Folgen für die Krankenhäuser im Nürnberger Land an den Standorten Lauf und Altdorf.

Altdorf wäre kein klassisches Krankenhaus mehr. Lauf würde sein Leistungsspektrum massiv einschränken müssen und beispielsweise die Geburtshilfe verlieren.

Klaus Emmerich, Bündnis Klinikrettung und Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern im Gespräch mit KreisrätInnen sowie interessierten BürgerInnen des Landkreises Nürnberger Land.


06.05.2023, 15:10

Dokument anzeigen

Pressemitteilung
Bayerische Landtagswahl 2023
Himmelkron, 06.05.2023

Die bayerische Landtagswahl 2023 wirft ihre Schatten voraus.

Mit der CSU kürt an diesem Wochenende die letzte größere Partei ihren Spitzenkandidat.

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern hat zum Erhalt der bayerischen Krankenhäuser mehrere Forderungen aufgestellt, die sie auch in einer Petition DIE KRANKENHAUSVERSORGUNG IN BAYERN IST GEFÄHRDET – NEIN ZU LAUTERBACHS KRANKENHAUSREFORM zusammengefasst hat.

Unsere Forderungen betrachten wir auch als Maßstab, welche bayerische Partei sich für eine bayerische Staatsregierung auszeichnet!

Die ganze Pressemitteilung befindet sich im Anhang.

Freundliche Grüße
Die Petitionsleitung


26.04.2023, 09:09

Dokument anzeigen

Bayerisches Gesundheitsministerium zur geplanten Krankenhausreform

Verehrte UnterstützerInnen,

unser Bündnis Klinikrettung hat alle Gesundheitsminister der Bundesländer angeschrieben, die Folgen der geplanten Krankenhausreform scharf kritisiert und zum „Nein“ gegen die Krankenhausreform aufgefordert.

Als erste Antwort liegt uns das Schreiben des bayerischen Gesundheitsministeriums vor.

Die kurze Interpretation:

• Bayern lehnt die Gesundheitsreform als Eingriff in die Krankenhausplanung der Bundesländer ab.

• Bayern hat dazu ja auch ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der geplanten Krankenhausreform erstellen lassen: schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/versto%C3%9F-gegen-die-verfassung/

• Bayern steht aber – in moderaterer Form als Bundesgesundheitsminister Lauterbach – für eine Konzentration der Krankenhausleistungen, dies geht aus nachfolgendem Schriftverkehr unmissverständlich hervor.

Wir lehnen weitere Klinik-Konzentrationsprozesse ab.

Den Schriftverkehr finden Sie unter: schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/bayerisches-gesundheitsministerium/


25.04.2023, 15:15

Dokument anzeigen

Gutachten über Verfassungskonformität der Reform der Krankenhausplanung

Verehrte LeserInnen,

wir haben uns ausführlich mit dem Gutachten zur Frage der Verfassungskonformität der Reform der Krankenhausplanung auf der Basis der dritten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ befasst.
Die wichtigsten Aussagen aus unserer Sicht zum Rahmen der Krankenhausgesetzgebung:

1. Das Grundgesetz sah zunächst die komplette Gesetzgebungskompetenz für Krankenhäuser (wie bei der Bildung) bei den Ländern.
2. Zur "Sicherungs der KH-Finanzierung" gaben die Länder per Änderung des Grundgesetzes die Finanzierungskompetenz an den Bund ab. Sie legten aber großen Wer auf Länder-autonome Krankenhausplanung.
3. Dabei gilt lt. Grundgesetz: Der Bund darf bei der Finanzierung nicht (!) in die Planungskompetenz der Länder eingreifen sondern  nur auf vorgegebene Planungen der Länder "zurückgreifen", d.h. Vergütungen können bzw. müssen an bestehenden Krankenhausstrukturen der Länder anknüpfen.

Zitat: "Vergütungsregelungen dürfen an Strukturen der Länder anknüpfen aber keine neuen schaffen."

Genau dies verletzen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und seine Regierungskommission, die erklärtermaßen neue Strukturen bundeseinheitlich vorgeben wollen.

Das ist verfassungswidrig!

Aus meiner Sachkenntnis (1/3 meines BWL-Studiums war Wirtschafts-/Arbeitsrecht) klingt die Beweisführung plausibel. Damit ist auch die seit Jahren bestehende bundeseinheitliche gestufte Notfallversorgung ggf. anfechtbar und verfassungswidrig. Auch steuernde Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses wären dann möglicherweise nicht verfassungskonform.

Das bedeutet aber auch:

1. Ein Bundesgesundheitsminister hat deutlich weniger gesundheitspolitischen Einfluss, als er stets vorgibt.
2. Die zentrale "Steuerung" des Bundesgesundheitsministeriums geht über die Vergütung. Krankenhausstrukturen sind vornehme Aufgabe der Länder.
3. Wenn Bayern, NRW und Schleswig-Holstein also klagen, könnte die ganze Krankenhausreform kippen.
4. Lauterbachs einzige Chancen lägen in Kompromissen und einer Einigung mit allen (!) Bundesländern.
Wie kann Lauterbach das machen?
a) Leistungsgruppen aber keine Level
Solange sich jedoch die Vorhaltepauschalen nur an Leistungsgruppen (das sind gebündelte DRG-Gruppen) orientiert, ohne dabei klare Strukturen vorzuschreiben, wäre dies zulässig. Erst wenn Leistungsgruppen über Level "strukturiert" werden, und damit Krankenhäuser - wie geplant - klare Strukturen vorweisen müssen, ist dies unzulässig. (S. 82 ff.)
b) Verfassungsänderung mit 2/3-Mehrheit des Bundestags
c) Koordiniertes Landesrecht (S. 86)
Bundesländer stimmen sich ab und regeln dann koordiniert Strukturvorgaben in allen Ländern per Gesetz gleich bzw. ähnlich.
d) Rahmenvorgaben für die Krankenhausplanung
Die "allgemeine Vorgabe", dass Bundesländer ihre Krankenhäusern nach Strukturen bzw. Leveln zu planen haben, wäre zulässig, nicht die konkrete Vorgabe, nach welchen Stufen / Leveln.
e) Öffnungsklauseln für die Bundesländer

Zur Gliederung des Gutachtens.

S. 8 - 32: Grundsätzliche gesetzgeberische Krankenhaus-Befugnisse von Bund und Ländern
S. 42 ff. Bewertung der geplanten Krankenhausreform anhand der gesetzgeberische Krankenhaus-Befugnisse von Bund und Ländern
S. 81 ff. Lösungsmöglichkeiten zur Wahrung des Grundgesetzes
S. 126 ff. Fazit

Der Link zum Gutachten: s.bayern.de/gutachten-krankenhausreform
- - -
Wir gehen davon aus:
Bayern und andere Bundesländer haben – wenn sie wollen – großen Spielraum, um den geplanten Kahlschlag der Krankenhausreform zu verhindern oder das Gesetz im Dialog mit dem Bund im Sinne einer ordentlichen länderspezifischen Krankenhausplanung umzugestalten.

Wir berichten auch auf unserer Homepage: schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/versto%C3%9F-gegen-die-verfassung/

Wir protestieren mit unserer Pressemitteilung (Anhang) und unserer Petition:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/petition/


24.04.2023, 13:43

Interview Radio Lora

Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer

Klaus Emmerich, Bündnis Klinikrettung und Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern hat heute, 24.04.2023, um 13:00 Uhr ein Interview bei Radio Lora München zur Krankenhausreform und seinen Auswirkungen in Bayern gehabt.

Es wird heute, 24.04.2023, um 18:00 Uhr ausgestrahlt: lora924.de/podpress/live-stream/
Es kommt danach ab 22:00 Uhr in die Mediathek: lora924.de/podpress/magazin-mo-fr/

Von 15 Interview-Minuten sollen ca. 10 gesendet werden. Es sieht so aus, als wenn wir viel im Sinne des Kampfes gegen die Krankenhausreform platzieren konnten.

Wegscheid, Oberviechtach und Roding als gefährdete bzw. geschlossene Sicherstellungskrankenhäuser waren ebenso Themen wie die unerwünschten Gesundheitseinrichtungen Level 1i und der Kahlschlag bei der Geburtshilfe. Auch auf unsere Forderung des Mindeststandards eines Krankenhauses mit den Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Intensivstation und Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten für alle konnten wir eingehen.

Schauen Sie es sich einfach an.

Herzliche Grüße

Ihre Petitionsleitung



21.04.2023, 08:07

Dokument anzeigen

Verehrte UnterstützerInnen,

bitte teilen Sie nachfolgende Pressemitteilung, vielen Dank!

- - -

Pressemitteilung

Aktionsgruppe begrüßt Teilerfolg einiger Bundesländer und ruft Bürger zum Widerstand gegen Lauterbachs Krankenhausreform auf
Himmelkron, 20.04.2023

Schon mehrfach hat sich die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern sehr kritisch über die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission geäußert. 1 Im Falle ihrer Umsetzung hätte sie gravierende Auswirkungen auf die bayerische Krankenhausversorgung.

Von 351 bayerischen Krankenhäusern verlören 143 ihren Status als akutstationäre Krankenhäuser. 150 bayerische Krankenhäuser müssten ihr Leistungsspektrum gravierend einschränken. Von aktuell 137 bayerischen Geburtshilfestationen verblieben gerade 52. Die wohnortnahe klinische Versorgung in Bayern wäre akut gefährdet. 2

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern begrüßt deshalb, dass die drei Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in einem Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Krankenhausreform überprüft haben. Das Urteil ist niederschmetternd: Die geplante Krankenhausreform verstößt gegen die deutsche Verfassung: Eine Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission durch den Bund, insbesondere die Einteilung der Krankenhäuser in bundeseinheitliche Level, d.h. bundeseinheitliche Versorgungsstufen, ist in der gegenwärtigen Fassung mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. 3

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern gratuliert dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek zu einem Zwischenerfolg im Kampf gegen die geplante Krankenhausreform.

Sie ruft die Bevölkerung dazu auf, sich aktiv für eine flächendeckende wohnortnahe klinische Versorgung in Bayern einzusetzen und Lauterbachs geplanten Krankenhauskahlschlag zu verhindern.

Bitte unterstützen Sie in diesem Zusammenhang die bayerische Petition:

DIE KRANKENHAUSVERSORGUNG IN BAYERN IST GEFÄHRDET – NEIN ZU LAUTERBACHS KRANKENHAUSREFORM

schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/petition/

Für eine wohnortnahe klinische Versorgung in Bayern, für Chancengleichheit in Ballungszentren und ländlichen Regionen. Ländliche Regionen dürfen nicht zu Gesundheitsregionen zweiter Klasse werden.

1 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Projektstudie Bewertung der Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung der Regierungskommission - Prognose über die Zukunft deutscher Krankenhäuser, schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/app/download/14706391832/Gro%C3%9Fe%20Krankenhausreform%20-%20Bewertung%20der%20dritten%20Empfehlung%20der%20Regierungskommissison.pdf?t=1672067522

2 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Folgen von Lauterbachs Krankenhausreform in Bayern schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/

3 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Pressemitteilung, Gutachten: Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht verfassungsgemäß – Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein fordern Wahrung der Krankenhausplanungskompetenzen der Länder, www.stmgp.bayern.de/presse/gutachten-vorschlaege-der-regierungskommission-zur-krankenhausreform-nicht/

Die Pressemitteilung finden Sie online unter: schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/versto%C3%9F-gegen-die-verfassung/

Himmelkron, 20.04.2023
verantwortlich:
Klaus Emmerich   
Klinikvorstand i.R.
Egerländerweg 1
95502 Himmelkron
0177/1915415   
www.schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com
klaus_emmerich@gmx.de


20.04.2023, 16:38

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

es kommt Bewegung im Kampf gegen Lauterbachs zerstörerische Krankenhausreform!

www.medconweb.de/blog/finanzierung/gutachten-vorschlaege-der-regierungskommission-zur-krankenhausreform-nicht-verfassungsgemaess/

Gutachten: Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht verfassungsgemäß
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein fordern Wahrung der Krankenhausplanungskompetenzen der Länder ...

„Das Gutachten zeigt, dass die Vorschläge der Regierungskommission nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Sie missachten vor allem die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder. Das bisherige Reformkonzept der Bundesregierung bedeutet also einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und muss deshalb korrigiert werden. Die Länder brauchen auch künftig weitreichende Entscheidungskompetenzen bei der Krankenhausplanung! Wir können keine zentral von Berlin aus gesteuerte Reform mit einer bundesrechtlichen Einführung von detaillierten mit Strukturvorgaben hinterlegten Leveln und einer vorgegebenen starren Zuordnung von festen Leistungsgruppen zu einzelnen Leveln mitgehen.“

- - -

Kommentar:

Wir müssen jetzt dran bleiben:

- an die Zuständigkeit der Länder appellieren
- die Bundesländer zur Ablehnung der Krankenhausreform auffordern
- die Petition DIE KRANKENHAUSVERSORGUNG IN BAYERN IST GEFÄHRDET – NEIN ZU LAUTERBACHS KRANKENHAUSREFORM unterzeichnen und teilen.

Noch können wir die Krankenhausreform stoppen - viel Zeit bleibt nicht mehr!

- - -

Das Gutachten kann jeder Interessierte studieren:

www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/04/gutachten_verfassungskonformitaet_krankenhausplanung.pdf

Das Gutachten, die Einwände einiger Bundesländer und auch die Notwendigkeit einer Einigung hat bereits terminliche Konsequenzen, über die BibliomedManager berichtet:

www.bibliomedmanager.de/news/laumann-inek-und-g-ba-koennen-uns-beraten

Treffen für 26. April abgesagt
Nach dem letzten Bund-Länder-Treffen im März war Karl Lauterbach seinen Länderkollegen zumindest rhetorisch nähergekommen. Das Konzeptpapier seiner Kommission sei nicht mehr der aktuelle Stand der Diskussion, hatte der Minister erklärt. Doch ein echter Kompromiss ist nicht in Sicht. Ob Lauterbachs Zeitplan noch passt, ist zweifelhaft. Bis Anfang Juli wollen Bund und Länder einen geeinten Reformvorschlag vorlegen. Das nächste geplante Bund-Länder-Treffen am 26. April wurde mittlerweile abgesagt – aus terminlichen Gründen, wie es aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt.


14.04.2023, 08:29

Wollt Ihr das?

- steigender PFLEGENOTSTAND in Deutschland?
- sinkende Auszubildende in der Pflege mit 52 Tsd. Verträgen 2022 statt 58 Tsd. im Jahr 2021?
und jetzt noch 143 verordnete Krankenhausschließungen in Bayern, weil Lauterbachs geplante
Krankenhausreform für diese Krankenhäuser Level 1i d.h. Kurzzeitpflege ohne Notfallversorgung mit
gelegentlicher ärztlicher Anwesenheit vorsieht?

WER SOLL DANN NOCH KLINISCHE PFLEGEKRÄFTE IN BAYERN AUSBILDEN?

Wollt Ihr das wirklich N I C H T ?

- Dann fordert den bayerischen Gesundheitsminister zum Veto der Bundesländer
gegen die Krankenhausreform auf!
- Unterzeichnet und teilt die Petition:

DIE KRANKENHAUSVERSORGUNG IN BAYERN IST GEFÄHRDET – NEIN ZU LAUTERBACHS KRANKENHAUSREFORM
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/petition/

Sonst fragen wir uns alle zu Recht: WO IST DER AUFSTAND?
www.youtube.com/shorts/uMS4PlLAuHE

Pflegenotstand in Deutschland | Christoph Sieber in den Mitternachtsspitzen


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern