03.01.2021, 12:41
Werte Unterstützer,
bereits längere Zeit gab es wenig Anlass, Ihnen eine Neuigkeiten-Nachricht zukommen zu lassen. Den Jahreswechsel möchte ich allerdings schon recht gern aufgreifen, um Ihnen hiermit für das vor uns liegende Jahr 2021 alles erdenklich Gute zu wünschen. Möge Ihnen die Gesundheit immer zur Seite stehen u. die Normalität wieder Einzug in der Gesellschaft halten- gern aber mit so einigen Umdrehungen und Unwuchten weniger!
Den Unmut in der Bevölkerung in Brandenburg über das aktuell bestehende 2-Klassen-Straßenbau-Abgabenrecht konnten wir in den vergangenen 2 Jahren deutlich aufzeigen. Leider findet dies in den Medien nur geringe Erwähnung und Beachtung. Und wenn doch, wie unlängst im ZDF am 28.12.20 in einer Sendung um 14:00, kommt man um kritische Anmerkungen nicht umhin. Bei aller Freude darüber, dass das Thema dort aufgegriffen wurde.
Es kommt nun darauf an, dass im Landtag die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen ihre fundamentalen Abwehrhaltungen aufgeben und zunächst den politischen Willen zu Abschaffung des bestehenden Unrechts ‚2-Klassen-Straßenbau-Abgabenrecht‘ entwickeln. In Gesetzen müssen sie Wege und Optionen finden und festschreiben, die es erlauben in ausgewogenen Landeshaushalten auch die notwendigen Mittel und Prioritäten für den Bau fiktiver Erschließungsstraßen einzustellen.
Dabei müssen Sie zunächst zur Einsicht gelangen, dass im demokratischen Rechtsstaat es gar nicht geht, Gerechtigkeit nach Haushaltslage herstellen oder auch nicht herstellen zu WOLLEN!
Erst wenn das Problem juristisch gelöst ist, dürfen Haushaltslagen für Zeiträume und Umfang von sogenanntem Erschließungsstraßenbau bestimmend wirken. Übrigens ganz so wie die Zwänge in privaten -auch coronabetroffenen- Haushalten es erlauben oder eben auch nicht erlauben!
Gegenwärtig befindet sich die Petition im zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Infrastruktur u. Landesplanung. Dort „behandelt“, wird der Petitionsausschuss die Petition erneut auf die TO setzen. Was immer auch „behandeln“ bedeuten mag.
Eine größere Anzahl von Unterstützern hatte im Nov./Dez. 2020 die Landtagspräsidentin angeschrieben. Sie hatten darum gebeten, dass ihr Brief mit faktischer Sicht zum Thema, auch mit Einbeziehung der persönlichen Betroffenheit als aufrüttelnde Mahnung allen Mitgliedern des Brandenburger Landtages zugestellt wird. Allerdings wurde im Landtag mit Verweis auf die Geschäftsordnung aus den Briefen kurzerhand eine Petition gemacht. Damit wurde m.E. verhindert, dass Abgeordnete bei den Abstimmungen in unserer Sache sich eben nicht allein auf das Urteil der Ausschussmitglieder stützen oder der Parteidisziplin bedingungslos unterordnen.
Beschwerden und Nachfragen waren die Folge. Weihnachten, Jahreswechsel u. die aktuelle Lage führen dazu, dass eine abschließende Diskussion mit dem Landtagspräsidium noch aussteht. Im Kern steht die Frage inwiefern die Briefe bzw. deren Inhalte von allgemeinem Belang sind. Nur was von allgemeinem Belang ist, muss, wenn als Zuschrift deklariert, an die MdL weitergeleitet werden!
( § 99 Absatz 2 der GO des Landtages (2): Eingaben zu allgemeinen Belangen, die der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich zugegangen sind, werden, soweit sie keine Petitionen und nach Inhalt und Form dazu geeignet sind, an die Mitglieder des Landtages von der Präsidentin oder dem Präsidenten als Zuschriften verteilt. )
Das war also zusammengefasst der aktuelle Stand zu Beginn des neuen Jahres. Ich bleibe am Ball.
Mit besten Grüßen und Wünschen!
Roland Skalla