29.08.2020, 22:57
Werte Unterstützer,
gestatten Sie mir bitte folgenden Hinweis:
Auf der o.g. Seite im Internet können Sie alle Redebeiträge zur gestrigen Gesetzesinitiative weiterhin verfolgen. Die Begründung und die Gegenreden.
Aufschlussreicher geht es nicht!
www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2020/27--28--august-2020/27__august_2020_-_20__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1.html
Meine Anmerkungen, sinngemäß aus der Denkschrift zum kommunalen Straßenbau von Diethard Günther:
Die Legislative- demokratisch und politisch legitimierten Politikern im Parlament benötigt nicht mal politischen Willen, sondern allein den Respekt vor den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats!
Wir beklagen Unrecht. Das muss geändert werden. Und dabei darf es durch keinerlei sachfremde Schauplätze oder Anhängigkeiten wie Corona behindert oder blockiert werden. Das wäre sonst eine unzulässige, weil sachfremd konstruierte Abhängigkeit!
Eine angespannte Haushaltslage und ihre Auswirkungen auf die Anwendung staatlichen Rechts darf allein in Regelungen in der Ausführungsverordnung der Gesetzesnovelle ihren Niederschlag finden.
Solche terminierenden Regelungen nach Haushaltslagen finden in jedem (Privat-) Haushalt statt.!
Mit einer Ausführungs-oder Durchführungsverordnung kann auch jeglicher Wildwuchs an kommunalen Forderungen an das Land unterbunden bzw. als Steuerungsmechanismus sinnvoll eingesetzt werden.
Niemand hatte gestern im Hohen Haus von den Gegen-Rednern auf dem Schirm, dass es immer eine Durchführungsverordnung im Anschluss an ein geändertes oder neues Gesetz gibt! Es war ja einfacher diesbezüglich zu schweigen u. den Bürgern sowie den Kommunen maßloses Agieren in der Folge der Annahme des Gesetzes anzuhängen u. von drohenden Dammbrüchen zu reden.
Beste Grüße
R. Skalla