29.08.2019, 11:18
Werte Unterstützer,
mit Freude habe ich vernommen, dass man in der Stadt Finsterwalde einen geradezu musterhaften Vorstoß unternommen hat, das Thema Erschließungsbeitragsrecht dort zu verankern wo es auch endlich hingehört:
Kommunalabgabengesetz KAG des Landes Brandenburg
Ein entsprechender Antrag der CDU in der Finsterwalder Stadtverordnetenversammlung wurde
EINSTIMMIG angenommen.
Der Antrag soll auch an „andere Fraktionen im Land“ verteilt werden, um eine breite Diskussion zu beschleunigen.
Antrag kurz umrissen:
- Seit 27.10.1994 (Grundgesätz-Änderung) steht Gesetzgebungskompetenz für Erschließungsbeitragsrecht den Ländern zu !
- Am 19.06.2019 wurde ein Gesetz (KAG neu) NUR zur Abschaffung der Beiträge für den AUSBAU kommunaler Straßen im Brandenburger Landtag beschlossen.
- Die Bestimmungen des derzeitigen Bundesrechts für die Erschließungsstraßen werden den Ausbaustraßen gleich gesetzt- Also INHALTSGLEICH im KAG von Brandenburg geregelt!
Hier gelangen Sie zu den Details des Antrages:
ratsinfo.finsterwalde.de/bi/getfile.php?id=45966&type=do
Jeder von uns sollte sich ermutigt fühlen, die Abgeordneten unserer Gemeindevertretungen- und Stadtverordnetenversammlung aufzufordern, dem Finsterwalder Modell zu folgen!
BG
Roland Skalla