Region: Bonn
Bildung

Bonner öffentliche Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umwandeln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Ashok Sridharan

269 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

269 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

24.06.2016, 01:12

Am Mittwochabend konnten wir im Bürgerausschuss der Stadt Bonn das Anliegen der Petition vortragen. Ziel war es, eine Mehrheit des Ausschusses davon zu überzeugen, dass die Stadt an Bekenntnisgrundschulen, in denen weniger als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis angehören, ein Verfahren zur Schulartumwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einleiten soll. Leider hatte keinen Erfolg. Die Koalition aus CDU und Grünen sowie die Einzelpersonen von FDP und Allianz für Bonn stimmten gegen den Antrag, SPD, Piraten und Linke dafür.

Es war nach den ersten Wortmeldungen klar, dass es so kommen würde. Von der CDU kam als erste Äußerung, dass sie natürlich nicht die Bekenntnisschulen angreifen würden. Vielmehr gelte es, ausreichend Grundschulplätze zu schaffen, was ganz unabhängig von unserem Anliegen unstrittig sein dürfte. Aus den Reihen der Grünen war zu hören, dass sie zwar für eine Abschaffung der Bekenntnisschulen seien, aber gleichzeitig wollten sie nicht den Elternwillen in Frage stellen. Wenn die Eltern eine Schule umwandeln wollten, hätten sie es ja selber in der Hand, das Verfahren einzuleiten.

Unser Eindruck war, dass vielen Ausschussmitgliedern nicht klar war, welche Bedeutung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat und welche Folgen es haben wird, dass nämlich das Recht auf einen kurzen Schulweg in Städten wie Bonn wieder zuallererst von der Religionsangehörigkeit abhängt.

Immerhin erhielten wir von verschiedenen Seiten Signale, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplanes, der derzeit erarbeitet wird, durchaus noch einmal geprüft werden soll, ob die Kommune von ihrem Recht Gebrauch macht, an einzelnen Schulen Umwandlungsverfahren einzuleiten.

Es bleibt dabei, dass wir dicke Bretter bohren müssen, damit Kinder auch in NRW unabhängig von Konfession und Religion gemeinsam öffentliche Grundschulen besuchen können. Aktuelle Informationen zum Thema finden sich auch weiterhin immer unter www.kurzebeinekurzewege.de

Vielen Dank noch einmal allen Unterstützern!


09.06.2016, 19:35

Liebe Unterstützer des Antrags auf Einleitung des Umwandlungsverfahrens von Bonner Bekenntnisgrundschulen,

Zunächst einmal vielen Dank für eure und Ihre Unterstützung! Die Petition fand 269 Unterstützer, die allermeisten aus NRW. Nur hier gibt es noch landesweit bekenntnisgebundene Grund- und Hauptschulen in staatlicher Trägerschaft. 109 Unterschriften kamen von Bonner Bürgern. Diese Unterschriften sind besonders wertvoll, da der Bürgerantrag sich ja ganz konkret an die Stadt Bonn richtet, die durch die Schulgesetzänderung neu geschaffenen Möglichkeiten auszunützen.

Wir wurden zwischenzeitlich informiert, dass der Antrag in der Sitzung des Bürgerausschusses am 22.6. behandelt wird. Beginn der Sitzung ist um 18 Uhr. Unser Anliegen wird als 4. Tagesordnungspunkt behandelt (s. www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/16/1611835TO.pdf ) Die Sitzung ist öffentlich und findet im Ratssaal des Stadthauses statt. Die Sitzung ist öffentlich, wir freuen uns, wenn Unterstützer Präsenz zeigen. Ein Vertreter der Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" wird das Anliegen in der Sitzung noch einmal kurz mündlich erläutern und kann auch auf die Stellungnahme der Verwaltung reagieren, die derzeit noch nicht vorliegt.
Wir hoffen, dass das Anliegen im Bürgerausschuss unterstützt und an den fachlich zuständigen Schulausschuss überwiesen wird.

Eine Bitte noch: Vielleicht können Sie Mitglieder des Bürgerausschusses anschreiben oder ansprechen und für unser Anliegen sensibilisieren. Die Liste der Mitglieder kann hier abgerufen werden: www2.bonn.de/bo_ris/ris_sql/agm_index.asp?e_register=0&e_content=3502&e_gre_id=21&e_gre_art=Gremien&e_caller=bonn_de

Weitere Informationen finden Sie unter www.kurzebeinekurzewege.de

Mit den besten Grüßen
Max Ehlers


05.05.2016, 23:59

Im niedersächsischen Friesoythe waren bislang 8 der 11 Grundschulen bekenntnisgebunden. Weil aber an fast allen Schulen die dort verbindliche Obergrenze von 30% bekenntnisfremden Kindern überschritten wurde, ließ die Stadt die Eltern über die Bekenntnisbindung abstimmen. Und siehe da: An sechs der acht Schulen kam die nötige Stimmenmehrheit von 50% aller stimmberechtigten Eltern zusammen, ab dem kommenden Schuljahr sind in dem Ort also nur noch 2 Schulen Bekenntnisschulen.

Für unsere Petition an die Stadt Bonn haben sich mittlerweile allein in Bonn 100 Unterstützer gefunden, dazu kommen weitere 152 Unterstützer aus dem sonstigen Bundesgebiet. Übrigens geht unsere Forderung weniger weit als das, was in Friesoythe durchgeführt wurde. Dort genügt es bereits, wenn mehr als 30% der Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören, um den Status infragezustellen. Viele Unterstützer unserer Petition machen aber in ihren Kommentaren deutlich, dass sie ohnehin wesentlich weitergehende Forderungen erheben als nur die Einleitung von Umwandlungsverfahren. Viele stellen ganz grundsätzlich die Frage, ob es sinnvoll ist, wenn Schulen in staatlicher Trägerschaft Bekenntnisschulen sind. Einer von vielen ähnlichen Kommentaren lautet: "Bekenntnisschulen sind ein Relikt vergangener Zeit. In einer modernen, offenen Gesellschaft sollte Bildung nicht an irgendeine Religion oder Konfession gebunden sein." Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.

Es wäre schön, wenn sich in den verbleibenden 13 Tagen noch viele weitere Unterstützer finden würden.


27.04.2016, 10:42

Liebe Unterstützer der Petition für Kurze Wege zu Gemeinschaftsgrundschulen in Bonn!

Wenn Sie mit anderen über Bekenntnisschulen diskutieren, kommt oft die Frage auf, ob nach einer Umwandlung nicht alles "christliche" von der Schule verschwinde, der Sankt-Martins-Zug, die Adventsfeiern, das Osterbasteln. Wir möchten Ihnen gerne Argumente geben, um auf diese Fragen zu antworten. Was ändert sich eigentlich, wenn eine Schule von einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt wird? Die Landesverfassung NRW beschreibt Gemeinschaftsgrundschulen wie folgt:

Artikel 12 Abs. 6 (3):
"In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen."

Auch Gemeinschaftsschulen stehen demnach fest auf dem Boden christlicher Bildungs- und Kulturwerte. Was bedeutet das konkret?

Sankt-Martins-Zug
Über den Charakter eines Sankt-Martins-Zuges als schulische Pflichtveranstaltung beschließt sowohl an Bekenntnisschulen wie auch an Gemeinschaftsschulen die Schulkonferenz, die sich aus Eltern und Lehrkräften zusammensetzt. Selbst wenn es einzelne Elternvertreter gibt, die sich eine Abgrenzung von christlichen Bräuchen und Traditionen wünschen, müssten diese hierfür Mehrheiten finden.

Adventsfeiern
Wie eine Adventsfeier in der Klasse gestaltet wird und ob dort christliche Adventslieder gesungen werden, hängt von der Klassengemeinschaft ab, nicht von der Bekenntnisbindung der Schule.

Das Kreuz im Klassenzimmer
In der Tat, in Gemeinschaftsschulen können Eltern anders als in Bekenntnisschulen verlangen, dass das Kreuz im Klassenzimmer abgehängt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Kruzifix-Urteil“ 1995 festgestellt, dass „Kreuze in Schulen, die keine Bekenntnisschulen sind, grundsätzlich gegen das Grundgesetz“ verstoßen.

Schulgebet
Im Regelfall wird sicherlich an Bekenntnisgrundschulen mehr gebetet als an Gemeinschaftsgrundschulen. Tatsächlich ist es aber so, dass ein christliches Gebet im Klassenverband auch an Gemeinschaftsschulen durchgeführt werden kann. Die Praxis muss nicht einmal aufgrund des Widerspruchs einzelner Eltern beendet werden (www.taz.de/!5166656/).

Schulgottesdienste
Es gibt keinen automatischen Zusammenhang zwischen der Zahl der Schulart und der Zahl der Gottesdienste an einer Schule. Diese beruhen auf Vereinbarungen der einzelnen Schulen mit den jeweiligen Kirchengemeinden. Tatsächlich gibt es durchaus Gemeinschaftsschulen, an denen mehr Schulgottesdienste durchgeführt werden als an Bekenntnisgrundschulen.

Religionsunterricht
An den meisten Bekenntnisgrundschulen müssen alle Kinder den Religionsunterricht im Schulbekenntnis besuchen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. An Gemeinschaftsgrundschulen wird dagegen in der Regel Religionsunterricht in den Bekenntnissen erteilt, denen die Kinder angehören. An Gemeinschaftsgrundschulen herrscht demnach mehr Freiheit, Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis zu bekommen, aber man kann hier auch - anders als an Bekenntnisschulen - das grundgesetzlich verbriefte Recht wahrnehmen, ein Kind vom Religionsunterricht abzumelden.

Einstellung von Lehrkräften
Lehrkräfte an Bekenntnisschulen müssen dem Bekenntnis angehören, so das Schulgesetz. "Zur Sicherung des Unterrichts" sind Ausnahmen möglich. Immer wieder können Schulleiterstellen nicht besetzt werden, weil qualifizierte Bewerber das falsche religiöse Bekenntnis haben. Auch bei sonstigen Lehrerstellen scheitern Einstellungsverfahren an Bekenntnisschulen oft am Bekenntnis.

Bitte machen Sie weiter Werbung für die Petition, sie läuft noch 21 Tage.


26.04.2016, 01:13

Sie haben unsere Petition bereits unterschrieben, vielen Dank dafür!

Im Sommer 2009 dominierte ein Thema über Wochen die politische Diskussion und den Lokalteil des Bonner General-Anzeigers. Die Ablehnung eines Kindes von einer katholischen Grundschule, neben der es wohnte, schlug große Wellen. Ein WDR-Lokalzeit Beitrag lautete: "Nicht getauft – Kind bekommt keinen Grundschulplatz". Selbst der Spiegel berichtete. Das Mädchen durfte nicht mit seinen Kindergartenfreunden auf die Schule, neben der es wohnte, und kaum einer verstand es. Nicht die Eltern, nicht die anderen Familien an der Schule. Die Schuldezernentin nannte die Situation "höchst unbefriedigend". Selbst CDU-Stadträte schlugen die Hände über dem Kopf zusammen und sagten: "Das ist doch nicht mehr zeitgemäß!" In der Folge wurden die Aufnahmeregeln überarbeitet, wer sein Einverständnis mit der Unterrichtung im Bekenntnis erklärte, konnte bei kurzem Schulweg nicht mehr abgewiesen werden.

Das aktuelle Urteil des OVG Münster dreht nun das Rad wieder zuürck auf den Stand von 2009. Vielleicht hätten wir mit unserer Petition warten sollen, bis die Wellen wieder hochschlagen, weil ein Kind wegen seiner falschen oder fehlenden Konfession abgelehnt wird. Es wäre wohl viel leichter geworden, viele Unterschriften für eine Neuregelung zu sammeln.

Unser Anliegen klingt eher kompliziert: Einleitung von Umwandlungsverfahren an allen Bonner Grundschulen, an denen weniger als 50% dem Schulbekenntnis angehören. Manchem wäre sicherlich eine Forderung à la "Abschaffung aller öffentlichen Bekenntnisschulen" lieber gewesen, ein Ziel, für das auch wir uns einsetzen. Dieses Ziel ist allerdings derzeit unrealistisch, während wir sehr wohl davon ausgehen, dass sich die Bonner Räte von unseren Argumenten überzeugen lassen. Schulen, an denen weniger als die Hälfte der Kinder im Bekenntnis der Schule getauft sind, sind alles andere als homogen. Nichts anderes fordert aber das OVG. Folgerichtig wäre es, diese Schulen umzuwandeln, aber für die Eltern an der Schule ist es unangenehm, ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen.

Bitte helfen Sie uns weiter, Unterschriften für die Petition zu sammeln. Wir gehen davon aus, dass sich der Stadtrat so oder so mit dem Thema befassen müssen wird. Wir wünschen uns aber, dass möglichst viele Menschen in NRW von dem Missstand erfahren und darauf hinwirken, dass unsere Landesverfassung endlich modernisiert wird.

P.S. An keiner Schule muss ein Sankt-Martins-Zug oder eine Adventsfeier abgeschafft werden, weil die Schule eine Gemeinschaftsgrundschule ist. Ein nicht-christliches Mitglied unserer Initiative sagte dazu übrigens einmal: Ich feiere gerne Weihnachten - aber nicht, wenn ich dazu gezwungen werde.


21.04.2016, 00:37

Redaktionelle Änderungen in der Begründung, v.a. Ergänzung, dass es mit der Petition nicht um eine grundsätzliche Kritik kirchlicher Schulen geht, sondern ausdrücklich nur um öffentliche Bekenntnisschulen.
Neue Begründung: Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom März 2016 (Az. 19B996/15) müssen bekenntnisangehörige Kinder an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen bevorzugt aufgenommen werden. Die bislang gültige Praxis, wonach andere Kinder bei der Aufnahme gleichberechtigt berücksichtigt werden müssen, wenn deren Eltern ausdrücklich erklären, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Bekenntnis wünschen, ist damit außer Kraft gesetzt.
Durch die Entscheidung des OVG ist das Prinzip „Kurze Wege für kurze Beine“ erheblich geschwächt worden (s. www.kurzebeinekurzewege.de/kuerzere-wege-fuer-katholische-kinder/). Eine seit 2013 gültige Anweisung des Schulministeriums, das Kriterium „Kurzer Schulweg“ bei der Entscheidung über die Aufnahme von Kindern höher zu gewichten als die formelle Konfession, ist damit hinfällig.
Nach einer Stellungnahme der Bonner Verwaltung vom November 2013 (Drucksachen-Nummer 1313224ST2) werden 7 katholische Grundschulen als sogenannte „flächendeckende Grundschulen“ behandelt: Eltern nicht katholischer Kinder, „deren Wohnort von der nächsten Gemeinschaftsgrundschule relativ weit entfernt liegt, [soll] so in der Praxis unbürokratisch die Möglichkeit der wohnortnahen Beschulung an einer katholischen Bekenntnisgrundschule gegeben werden.“ Diese Praxis hat insbesondere nach dem OVG-Urteil vor Gericht schwerlich Bestand, falls Eltern katholischer Kinder im Fall einer Ablehnung dagegen vor Gericht ziehen. Es wäre sinnvoll, den Eltern an diesen Schulen die Gelegenheit zu geben, über die konfessionelle Bindung ihrer Schulen abzustimmen.
Es handelt sich um eine nicht nachvollziehbare Privilegierung von katholischen Kindern, wenn diese im gesamten Bonner Stadtgebiet eine Schule wählen können, weil sie an katholischen Grundschulen einen Schulplatz sicher haben, während die Eltern nicht katholischer Kinder Angst haben müssen, für ihre i-Dötzchen an der wohnortnahen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Diese Regelung kann im Einzelfall ausgrenzend und diskriminierend sein.
Die Anteile katholischer und evangelischer Kinder an Bonner Grundschulen sind seit Jahren rückläufig. Die vom OVG für Bekenntnisschulen als prägendes Merkmal definierte „formelle konfessionelle Homogenität“ ist in Anbetracht dessen, dass an fast allen öffentlichen Bekenntnisschulen weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem Schulbekenntnis angehören, an den wenigsten Bonner Grundschulen gegeben. Es erscheint daher sinnvoll, die Schulart der Grundschulen zu überprüfen und anzupassen. Seit der Schulgesetzänderung 2015 hat neben den Eltern nun auch der Schulträger das Recht, das Verfahren zur Schulartänderung anzustoßen. Die Stadt Paderborn hat in diesem Jahr vier Umwandlungsverfahren eingeleitet, an einer katholischen Schule wurde dort die notwendige Mehrheit für eine Umwandlung erreicht.
Es ist das falsche Signal, wenn öffentliche Bekenntnisschulen Flüchtlingskinder aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit nicht aufnehmen. Alle Schulen müssen gleichermaßen an der dringlichen Integrationsaufgabe beteiligt werden, sie darf nicht zum Großteil den Gemeinschaftsgrundschulen überantwortet werden.
Fast alle Eltern wünschen sich für ihre Kinder einen Grundschulplatz in unmittelbarer Wohnortnähe. Die Chancen hierfür sind insbesondere im Bonner Norden in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Ursache ist der starke Zuzug vieler junger Familien und der hohe Anteil katholischer Grundschulen. Dieser entspricht nicht der konfessionellen Zusammensetzung der heute dort ansässigen Familien.
Es ist im Licht des OVG-Urteils unverständlich, wenn katholische Grundschulen in Bonn vergrößert werden, obwohl die Zahl der katholischen Kinder weiter abnimmt. So erhält die katholische Donatusschule im kommenden Sommer einen dritten Zug, obwohl nur die Hälfte der dort beschulten Kinder katholisch sind. In Anbetracht des OVG-Urteils müsste statt dessen die nahe gelegene Gemeinschaftsgrundschule Gotenschule ausgebaut werden.
Initiator des Bürgerantrags und dieser Petition an die Stadt Bonn ist die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege". Mit der Petition geht es der Initiative NICHT darum, Religion und insbesondere Religionsunterricht in Frage zu stellen. Wir kritisieren auch nicht die Arbeit, die an konfessionellen Grundschulen geleistet wird. Thema dieser Petition sind auch NICHT Privatschulen kirchlicher Träger. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass es falsch ist, Kinder an öffentlichen Pflichtschulen nach religiösen Kriterien zu trennen und treten ausdrücklich für eine Umwandlung aller öffentlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen ein, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, in dem es noch landesweit öffentliche Bekenntnisschulen (Grund- und Hauptschulen) gibt. Andere stark religiös geprägte Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben bereits vor über 40 Jahren entschieden, öffentliche Bekenntnisschulen abzuschaffen. Eine Änderung der Landesverfassung erscheint in NRW derzeit leider nicht realistisch.
Weitere Informationen zum Thema finden sich unter www.kurzebeinekurzewege.de


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