27.04.2016, 10:42
Liebe Unterstützer der Petition für Kurze Wege zu Gemeinschaftsgrundschulen in Bonn!
Wenn Sie mit anderen über Bekenntnisschulen diskutieren, kommt oft die Frage auf, ob nach einer Umwandlung nicht alles "christliche" von der Schule verschwinde, der Sankt-Martins-Zug, die Adventsfeiern, das Osterbasteln. Wir möchten Ihnen gerne Argumente geben, um auf diese Fragen zu antworten. Was ändert sich eigentlich, wenn eine Schule von einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt wird? Die Landesverfassung NRW beschreibt Gemeinschaftsgrundschulen wie folgt:
Artikel 12 Abs. 6 (3):
"In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen."
Auch Gemeinschaftsschulen stehen demnach fest auf dem Boden christlicher Bildungs- und Kulturwerte. Was bedeutet das konkret?
Sankt-Martins-Zug
Über den Charakter eines Sankt-Martins-Zuges als schulische Pflichtveranstaltung beschließt sowohl an Bekenntnisschulen wie auch an Gemeinschaftsschulen die Schulkonferenz, die sich aus Eltern und Lehrkräften zusammensetzt. Selbst wenn es einzelne Elternvertreter gibt, die sich eine Abgrenzung von christlichen Bräuchen und Traditionen wünschen, müssten diese hierfür Mehrheiten finden.
Adventsfeiern
Wie eine Adventsfeier in der Klasse gestaltet wird und ob dort christliche Adventslieder gesungen werden, hängt von der Klassengemeinschaft ab, nicht von der Bekenntnisbindung der Schule.
Das Kreuz im Klassenzimmer
In der Tat, in Gemeinschaftsschulen können Eltern anders als in Bekenntnisschulen verlangen, dass das Kreuz im Klassenzimmer abgehängt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Kruzifix-Urteil“ 1995 festgestellt, dass „Kreuze in Schulen, die keine Bekenntnisschulen sind, grundsätzlich gegen das Grundgesetz“ verstoßen.
Schulgebet
Im Regelfall wird sicherlich an Bekenntnisgrundschulen mehr gebetet als an Gemeinschaftsgrundschulen. Tatsächlich ist es aber so, dass ein christliches Gebet im Klassenverband auch an Gemeinschaftsschulen durchgeführt werden kann. Die Praxis muss nicht einmal aufgrund des Widerspruchs einzelner Eltern beendet werden (www.taz.de/!5166656/).
Schulgottesdienste
Es gibt keinen automatischen Zusammenhang zwischen der Zahl der Schulart und der Zahl der Gottesdienste an einer Schule. Diese beruhen auf Vereinbarungen der einzelnen Schulen mit den jeweiligen Kirchengemeinden. Tatsächlich gibt es durchaus Gemeinschaftsschulen, an denen mehr Schulgottesdienste durchgeführt werden als an Bekenntnisgrundschulen.
Religionsunterricht
An den meisten Bekenntnisgrundschulen müssen alle Kinder den Religionsunterricht im Schulbekenntnis besuchen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. An Gemeinschaftsgrundschulen wird dagegen in der Regel Religionsunterricht in den Bekenntnissen erteilt, denen die Kinder angehören. An Gemeinschaftsgrundschulen herrscht demnach mehr Freiheit, Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis zu bekommen, aber man kann hier auch - anders als an Bekenntnisschulen - das grundgesetzlich verbriefte Recht wahrnehmen, ein Kind vom Religionsunterricht abzumelden.
Einstellung von Lehrkräften
Lehrkräfte an Bekenntnisschulen müssen dem Bekenntnis angehören, so das Schulgesetz. "Zur Sicherung des Unterrichts" sind Ausnahmen möglich. Immer wieder können Schulleiterstellen nicht besetzt werden, weil qualifizierte Bewerber das falsche religiöse Bekenntnis haben. Auch bei sonstigen Lehrerstellen scheitern Einstellungsverfahren an Bekenntnisschulen oft am Bekenntnis.
Bitte machen Sie weiter Werbung für die Petition, sie läuft noch 21 Tage.