269 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Ashok Sridharan
Wir setzen uns ein für kurze Schulwege für alle Bonner Grundschulkinder unabhängig von ihrer Konfession und Religion. Es darf nicht wieder dazu kommen, dass Kinder nicht mit ihren Kindergartenfreunden auf die Grundschule gehen können, neben der sie wohnen, weil sie die falsche oder keine Religion haben.
Daher fordern wir die Stadt Bonn mit einem Bürgerantrag dazu auf, das in ihrem Rahmen mögliche zu tun und an allen öffentlichen Bonner Bekenntnisgrundschulen, an denen der Anteil der bekenntnisangehörigen Kinder unter 50% liegt, ein Schulartbestimmungsverfahren nach §27 Abs. 3 SchulG einzuleiten. So erhalten die Eltern die Möglichkeit, im kommenden Schuljahr über die Umwandlung ihrer Schulen in Gemeinschaftsschulen abzustimmen.
Die Stadt Bonn ist Träger von 50 öffentlichen Grundschulen, die allesamt zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert werden. 29 dieser Schulen sind Gemeinschaftsgrundschulen, 2 sind evangelisch und 19 katholisch. Damit sind 42% aller öffentlichen Grundschulen in Bonn konfessionell gebunden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass die Landesverfassung so zu interpretieren ist, dass konfessionelle Grundschulen unabhängig vom Schulweg zunächst nur Kinder aufnehmen sollen, die im jeweiligen jeweiligen Bekenntnis getauft sind. Tatsächlich gehören aber an den meisten Bekenntnisgrundschulen Bonns weniger als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis an. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Schulen bekenntnisgebunden geführt werden sollen.
Begründung
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom März 2016 (Az. 19B996/15) müssen bekenntnisangehörige Kinder an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen bevorzugt aufgenommen werden. Die bislang gültige Praxis, wonach andere Kinder bei der Aufnahme gleichberechtigt berücksichtigt werden müssen, wenn deren Eltern ausdrücklich erklären, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Bekenntnis wünschen, ist damit außer Kraft gesetzt.
Durch die Entscheidung des OVG ist das Prinzip „Kurze Wege für kurze Beine“ erheblich geschwächt worden (s. http://www.kurzebeinekurzewege.de/kuerzere-wege-fuer-katholische-kinder/)..) Eine seit 2013 gültige Anweisung des Schulministeriums, das Kriterium „Kurzer Schulweg“ bei der Entscheidung über die Aufnahme von Kindern höher zu gewichten als die formelle Konfession, ist damit hinfällig.
Nach einer Stellungnahme der Bonner Verwaltung vom November 2013 (Drucksachen-Nummer 1313224ST2) werden 7 katholische Grundschulen als sogenannte „flächendeckende Grundschulen“ behandelt: Eltern nicht katholischer Kinder, „deren Wohnort von der nächsten Gemeinschaftsgrundschule relativ weit entfernt liegt, [soll] so in der Praxis unbürokratisch die Möglichkeit der wohnortnahen Beschulung an einer katholischen Bekenntnisgrundschule gegeben werden.“ Diese Praxis hat insbesondere nach dem OVG-Urteil vor Gericht schwerlich Bestand, falls Eltern katholischer Kinder im Fall einer Ablehnung dagegen vor Gericht ziehen. Es wäre sinnvoll, den Eltern an diesen Schulen die Gelegenheit zu geben, über die konfessionelle Bindung ihrer Schulen abzustimmen.
Es handelt sich um eine nicht nachvollziehbare Privilegierung von katholischen Kindern, wenn diese im gesamten Bonner Stadtgebiet eine Schule wählen können, weil sie an katholischen Grundschulen einen Schulplatz sicher haben, während die Eltern nicht katholischer Kinder Angst haben müssen, für ihre i-Dötzchen an der wohnortnahen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Diese Regelung kann im Einzelfall ausgrenzend und diskriminierend sein.
Die Anteile katholischer und evangelischer Kinder an Bonner Grundschulen sind seit Jahren rückläufig. Die vom OVG für Bekenntnisschulen als prägendes Merkmal definierte „formelle konfessionelle Homogenität“ ist in Anbetracht dessen, dass an fast allen öffentlichen Bekenntnisschulen weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem Schulbekenntnis angehören, an den wenigsten Bonner Grundschulen gegeben. Es erscheint daher sinnvoll, die Schulart der Grundschulen zu überprüfen und anzupassen. Seit der Schulgesetzänderung 2015 hat neben den Eltern nun auch der Schulträger das Recht, das Verfahren zur Schulartänderung anzustoßen. Die Stadt Paderborn hat in diesem Jahr vier Umwandlungsverfahren eingeleitet, an einer katholischen Schule wurde dort die notwendige Mehrheit für eine Umwandlung erreicht.
Es ist das falsche Signal, wenn öffentliche Bekenntnisschulen Flüchtlingskinder aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit nicht aufnehmen. Alle Schulen müssen gleichermaßen an der dringlichen Integrationsaufgabe beteiligt werden, sie darf nicht zum Großteil den Gemeinschaftsgrundschulen überantwortet werden.
Fast alle Eltern wünschen sich für ihre Kinder einen Grundschulplatz in unmittelbarer Wohnortnähe. Die Chancen hierfür sind insbesondere im Bonner Norden in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Ursache ist der starke Zuzug vieler junger Familien und der hohe Anteil katholischer Grundschulen. Dieser entspricht nicht der konfessionellen Zusammensetzung der heute dort ansässigen Familien.
Initiator des Bürgerantrags und dieser Petition an die Stadt Bonn ist die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege". Mit der Petition geht es der Initiative NICHT darum, Religion und insbesondere Religionsunterricht in Frage zu stellen. Wir kritisieren auch nicht die Arbeit, die an konfessionellen Grundschulen geleistet wird. Thema dieser Petition sind auch NICHT Privatschulen kirchlicher Träger. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass es falsch ist, Kinder an öffentlichen Pflichtschulen nach religiösen Kriterien zu trennen und treten ausdrücklich für eine Umwandlung aller öffentlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen ein, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, in dem es noch landesweit öffentliche Bekenntnisschulen (Grund- und Hauptschulen) gibt. Andere stark religiös geprägte Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben bereits vor über 40 Jahren entschieden, öffentliche Bekenntnisschulen abzuschaffen. Eine Änderung der Landesverfassung erscheint in NRW derzeit leider nicht realistisch.
Weitere Informationen zum Thema finden sich unter http://www.kurzebeinekurzewege.de
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Der Petition wurde nicht entsprochen
am 23.06.2016Am Mittwochabend konnten wir im Bürgerausschuss der Stadt Bonn das Anliegen der Petition vortragen. Ziel war es, eine Mehrheit des Ausschusses davon zu überzeugen, dass die Stadt an Bekenntnisgrundschulen, in denen weniger als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis angehören, ein Verfahren zur Schulartumwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einleiten soll. Leider hatte keinen Erfolg. Die Koalition aus CDU und Grünen sowie die Einzelpersonen von FDP und Allianz für Bonn stimmten gegen den Antrag, SPD, Piraten und Linke dafür.
Es war nach den ersten Wortmeldungen klar, dass es so kommen würde. Von der CDU kam als erste Äußerung, dass sie natürlich nicht die Bekenntnisschulen angreifen würden. Vielmehr gelte es, ausreichend Grundschulplätze... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 09.06.2016Liebe Unterstützer des Antrags auf Einleitung des Umwandlungsverfahrens von Bonner Bekenntnisgrundschulen,
Zunächst einmal vielen Dank für eure und Ihre Unterstützung! Die Petition fand 269 Unterstützer, die allermeisten aus NRW. Nur hier gibt es noch landesweit bekenntnisgebundene Grund- und Hauptschulen in staatlicher Trägerschaft. 109 Unterschriften kamen von Bonner Bürgern. Diese Unterschriften sind besonders wertvoll, da der Bürgerantrag sich ja ganz konkret an die Stadt Bonn richtet, die durch die Schulgesetzänderung neu geschaffenen Möglichkeiten auszunützen.
Wir wurden zwischenzeitlich informiert, dass der Antrag in der Sitzung des Bürgerausschusses am 22.6. behandelt wird. Beginn der Sitzung ist um 18 Uhr. Unser Anliegen wird als... weiter -
Im niedersächsischen Friesoythe waren bislang 8 der 11 Grundschulen bekenntnisgebunden. Weil aber an fast allen Schulen die dort verbindliche Obergrenze von 30% bekenntnisfremden Kindern überschritten wurde, ließ die Stadt die Eltern über die Bekenntnisbindung abstimmen. Und siehe da: An sechs der acht Schulen kam die nötige Stimmenmehrheit von 50% aller stimmberechtigten Eltern zusammen, ab dem kommenden Schuljahr sind in dem Ort also nur noch 2 Schulen Bekenntnisschulen.
Für unsere Petition an die Stadt Bonn haben sich mittlerweile allein in Bonn 100 Unterstützer gefunden, dazu kommen weitere 152 Unterstützer aus dem sonstigen Bundesgebiet. Übrigens geht unsere Forderung weniger weit als das, was in Friesoythe durchgeführt wurde. Dort genügt... weiter
Debatte
Aus Baden Württemberg kommend, kannten wir 100 % öffentliche Bekenntnisgrundschulen nicht bis unsere Kinder an der benachbarten katholischen Schule eingeschult wurden. Beim dritten Kind mussten wir bangen, ob es einen Schulplatz bekommt, obwohl wir neben dieser KGS wohnen, aber evangelisch sind. Die Schulbezirksgrenzen waren abgeschafft. Anders als bei konfessionellen Kindergärten oder weiterführenden Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind solche Privilegien für "richtig getaufte" Kinder oder Lehrer nicht mehr zeitgemäß. Es darf keine religiösen Eintrittskarten an öffentlichen Schulen geben!
Seit dem Fall "Bülent" ist der Petitionsersteller untragbar und seine Forderungen ein Kreuzzug unter einem, eventuell berechtigten Vorwand. Eine bekentnissschule hat ihren Platz in der Gesellschaft auch wenn sie hier nicht nach demPrinzip von Leben und eben lassen, vorgehen!!!