Erfolg
Bauen

Bitte helfen Sie mir, mit Ihrer Unterschrift mein Haus zu erhalten - Vielen Dank Christa Liedtke

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Barbara Hendricks, SPD, Bundesbauministerin
10.402 Unterstützende 9.931 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

10.402 Unterstützende 9.931 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

09.02.2015, 09:46

Kürten.

Das Verfahren um das Wohnhaus von Christa Liedtke in Kürten-Breibach spitzt sich zu: Mit Datum vom 5. Januar hat der Rheinisch-Bergische Kreis als Kommunalaufsicht der Gemeinde Kürten die Aufhebungsverfügung zur Außenbereichssatzung Breibacher Weg zugestellt.

Für die Gemeinde gilt jetzt formal eine Frist von vier Wochen, während der sie Klage gegen die Verfügung am Verwaltungsgericht Köln einreichen kann. Die Vorgeschichte: Am 17. September hatte der Gemeinderat einstimmig die Satzung beschlossen, am 5. November den Beschluss bestätigt. Diese Satzung würde das Liedtke-Haus legalisieren.
Bürgermeister Willi Heider hat aber bereits entschieden: Er will in den nächsten Tagen fristwahrend Klage am Verwaltungsgericht erheben. Er werde den Rat in seiner Februar-Sitzung darüber informieren.

Die Fraktionen sollten dann auch entscheiden, ob die Klage bestehen bleibt. Aufgrund der Unterstützung für Christa Liedtke ist davon auszugehen.
Der Kreis macht seine Verfügung erneut mit der Art der Bebauung am Breibacher Weg fest. Es mangele an der erforderlichen „Bebauung von einigem Gewicht“. Landrat Hermann-Josef Tebroke begründet sein Einschreiten zusätzlich mit „öffentlichem Interesse“ an der Einhaltung des Baurechts. Andernfalls würde ein Präzedenzfall geschaffen. (cbt)


www.rundschau-online.de/rhein-berg/schwarzbau-in-kuerten-kreis-hebt-satzung-zu-breibach-auf,16064474,29568074.html

www.ksta.de/kuerten/haus-in-kuerten-12-700-unterschriften-fuer-einen-schwarzbau,15189230,29441126.html

www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-in-kuerten-kreis-bietet-christa-liedtke-lebenslanges-wohnrecht-an,15189230,29412514.html



13.01.2015, 08:57

15.01.2015, WDR-Fernsehen, ab 18:05Uhr in Hier und Heute: Zum Abriss gezwungen
Eine Wiederholung gibt es direkt am 16.01.2015 um 09:45-10:00

Zum Abriss gezwungen Folge 5030

Ruhigen Gewissens hatte Christa Liedtke vor einigen Jahren ein rund 70 Jahre altes Fachwerkhaus in Kürten gekauft. Vor ein paar Jahren aber kam heraus: Es fehlt die Baugenehmigung. Die Kreisverwaltung sah sich zum Handeln gezwungen. Ihre Anordnung: Das Haus muss weg. – Ein dramatischer Fall. Im Kleinen aber gibt es solche Abrissverfügungen immer wieder. Wenn Menschen mit voller Absicht oder in gutem Glauben ihren Carport, Swimming-Pool oder ihr Gartenhaus ohne Genehmigung errichten. Reporter Markus Waerder hat im Rheinisch-Bergischen Kreis mehrere Fälle über Monate begleitet. Mit Bürgern, die sich wehren, und Behördenvertretern, die gefangen sind in den Zwängen des Baurechts. (Text: WDR)

Deutsche Erstausstrahlung: Do 15.01.2015 WDR


06.01.2015, 13:37

1. vom 23.12.2014

Kreis bietet Christa Liedtke lebenslanges Wohnrecht an

www.rundschau-online.de/rhein-berg/schwarzbau-in-kuerten-kreis-bietet-christa-liedtke-lebenslanges-wohnrecht-an,16064474,29412514.html

2. vom 29.12.2014

12.700 Unterschriften für einen Schwarzbau

www.rundschau-online.de/rhein-berg/haus-in-kuerten-12-700-unterschriften-fuer-einen-schwarzbau,16064474,29441126.html

3. vom 05.01.2015

Christa Liedtke will weiter kämpfen

www.rundschau-online.de/rhein-berg/schwarzbau-in-kuerten-christa-liedtke-will-weiter-kaempfen,16064474,29485866.html


23.12.2014, 13:38

Zusätzlich habe wir ein Schreiben vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten.

Inhalt:

der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird nunmehr für die parlamentarische Beratung Ihres Anliegens eine Beschlussempfehlung mit Begründung erstellen, die von
mindestens zwei Bericht erstattenden Abgeordneten, die der Regierungskoalition und der Opposition angehören, geprüft wird.

Anschließend wird der Petitionsausschuss Ihr Anliegen beraten und sodann dem Dentschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung Ihrer Eingabe vorlegen. Den Beschluss des Deutschen Bundestages werde ich Ihnen mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag


22.12.2014, 09:17

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

vorab zur Information:

nach Klärung in welchem Format der Download geschehen soll, Rücksprachen mit der Online -Petitions - Gesellschaft, prüfen auf Mehrfachunterschriften, ausdrucken, manuelle Unterschriftenmappen einsammeln, verpacken, usw., habe wir das Paket am 19.12.2014 nach Berlin an unsere Bundesbauministerin, Dr. Barbara Hendricks, gesendet.
Laut Paketverfolgungsinformationen wird am Montag, dem 22.12.2014, die Zustellung stattfinden.

An dieser Stelle möchten wir uns einmal recht herzlich bedanken.

Für jede einzelne Unterschrift!
Für jede weitere Verbreitung dieser Petition durch Ihre Unterstützung.

Die vielen tollen Kommentare, die uns zeigen das wir nicht alleine sind. Es sind viele Kommentare die uns wirklich sehr berührt haben. Für all dies, DANKE.

Auch wenn der Erfolg ganz am Ende vielleicht ausbleiben wird, so zeigt diese Petition das man nicht alleine für etwas kämpfen muss.

Mit jedem weiteren Fall wird vielleicht die Zahl der Unterstützer wachsen. Irgendwann sind wir so viele, das allein auf Grund der Masse an Unterstützern es keine Möglichkeit für die Regierung gibt das eigentliche Problem zu ignorieren.

Wir wünschen ihnen und ihren Familien dennoch ein tolles Weihnachtsfest.
Kommen sie gut ins Jahr 2015 und bleiben sie Gesund.



26.11.2014, 09:03

Ohne Baugenehmingung droht der Abriss: Servicezeit vom 19.11.2014

Wer ein Haus kaufen will, der sollte sich unbedingt die Baugenehmigung des Hauses zeigen lassen. Denn auch, wenn das Haus im Grundbuch steht und an das Versogungsnetz angeschlossen ist, gilt: Wer keine Baugenehmigung vorweisen kann, dem droht im Zweifelsfall der Abriss.

Link zur Sendung:

www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/servicezeit/videoohnebaugenehmingungdrohtderabriss100.html


21.11.2014, 12:11

Nachzügler:

Es gibt im Kreis etliche Gebäude, die, als sie vor Jahrzehnten erbaut wurden, keine Baugenehmigungen haben. Viele Betroffene sollen ihre Häuser nun einfach aufgeben. Die IG „Bürger gegen Behördenwillkür“ kämpft gegen Abrissdrohungen.

www.ksta.de/aus-dem-kreis/-buerger-gegen-behoerdenwillkuer--aerger-auf-der-gruenen-wiese,16363472,26687984.html

Rhein-Berg.
Zusammengesunken sitzt Christa Liedtke auf ihrem Stuhl. „Ich habe noch acht Monate“, sagt die 75-Jährige leise. Wie berichtet, soll sie dann ihr kleines Fachwerkhaus am Breibacher Weg abreißen lassen, weil für das 1939 errichtete Gebäude keine Baugenehmigung vorliegt. „Der Richter hat gesagt, dass ihn die Umstände nicht interessieren“, erzählt sie. Gegen das Abrissurteil des Verwaltungsgerichts hat sie zwar Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. „Aber ich habe noch keinen Bescheid, dass sie dort angekommen ist“, so Liedtke.

Ihr Fall hat inzwischen weite Kreise gezogen, die Frau erhält Zuspruch und Unterstützung von vielen Menschen. Dabei gibt es etliche Häuser, die die Bauverwaltungen im Rheinisch-Bergischen Kreis abreißen lassen wollen. Fast jeder Fall ist anders gelagert. Rund 15 Mitglieder der Interessengemeinschaft „Bürger gegen Behördenwillkür“ haben sich am Donnerstagabend bei einem Treffen in Kürten eingefunden. Die Gruppe besteht aus rund 40 Familien, Landwirten und Handwerkern. Sie alle haben Immobilien im Außenbereich – und sehen sich in einem Boot mit Christa Liedtke. Außenbereich ist der sperrige Begriff des deutschen Baurechts für alle Gebiete, für die es keinen Bebauungsplan gibt oder die außerhalb von bebauten Ortsteilen liegen. Auf der grünen Wiese eben, wo nach der reinen Lehre eigentlich nur Bauernhöfe zu finden sein dürften.

Hof ist 300 Jahre alt

In der Interessengemeinschaft vergleichen die Mitglieder ihre Fälle und stellen fest, wie unterschiedlich die Verwaltungen agieren. Magret W. (alle Namen der Betroffenen aus der Interessengemeinschaft geändert) zum Beispiel kaufte ein Haus mit Stallungen, früher einmal ein landwirtschaftlicher Betrieb. Da sie dort nun ihren privaten Pferdestall unterhielt, bekam sie prompt die Abrissaufforderung. „Ein Jahr lang hat es gedauert und viel gekostet, jetzt habe ich einen privaten Pferdestall“, erzählt sie.

Probleme mit den Behörden hatte auch Manfred M., Eigentümer eines großelterlichen Hofs. Der stand lange leer, aber als er den Hof vermietete, kam das Ordnungsamt. Für den Hof, so Manfred M., existieren keine Akten. „Das ist auch nicht verwunderlich, der Hof ist 300 Jahre alt und wurde nie baulich verändert“, so der Eigentürmer. Doch weil er keine Baugenehmigung vorweisen konnte, sollte abgerissen werden. Manfred M. klagte. Mit Erfolg. „Es hat vier Jahre und 5000 Euro gekostet.“

Aber es sind nicht nur die Probleme mit den ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden, die die Interessengemeinschaft umtreibt. Manchmal sind es nur ein paar Meter, die für teuren Ärger sorgen. Gerd B. hat am Ende eines Wendehammers ein Grundstück, bekommt aber keine Baugenehmigung. „Es ist alles erschlossen, aber das Gelände liegt im Außenbereich“, berichtet er. Ein paar Meter von seinem Grundstück entfernt beginnt ein Baugebiet. Nicht nachvollziehbar sei die Grenzziehung in diesem Bebauungsplan. „Wir sind alle paragrafengeschädigt“, heißt es in der Interessengemeinschaft.

Ohne Aussicht auf Erfolge

Die Interessengemeinschaft klagt über die Rolle der Kommunen. Sie würden nur vollstrecken und nicht hinterfragen. Wie wenig Ermessensspielraum es wohl tatsächlich gibt, erfahren die Kürtener Parteien derzeit. Sie versuchen mit Eingaben zu helfen, bislang ohne Aussicht auf Erfolge. Die Baugesetze werden nicht in den Rathäusern gemacht.


20.11.2014, 17:33

www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/bauen102.html


Christa Liedtke fiel aus allen Wolken: Die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises teilte ihr mit, dass ihr Haus ein Schwarzbau ist, seit 75 Jahren im Außenbereich steht und bis Jahresende abgerissen werden muss.

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Christa Liedtke ist kein Einzelfall: Immer wieder stellen Behörden nach entsprechenden Hinweisen fest, dass Häuser, die seit Jahrzehnten stehen, ans Kanalnetz und die Müllabfuhr angeschlossen sind, irgendwann errichtet wurden - illegal. Ohne Baugenehmigung oder ohne dass Akten noch aufzufinden sind.

Wie damit umgehen? Gewohnheitsrecht gelten lassen, das Bauvorhaben nachträglich unter Würdigung der Umstände legalisieren, in der Umgebung weitere Bauten durch einen Bebauungsplan zulassen? Oder Härte zeigen, Gesetze eng auslegen oder jeweils den Abriss verfügen, auch von schmucken Wohnhäusern?

Ein Katalog von Fragen, der in Nordrhein-Westfalen gerade wieder besonders heftig diskutiert wird, nachdem die resolute Dame aus Kürten im Bergischen Land die Öffentlichkeit mobilisierte und sich mit dem Schicksal, ihr Haus verlassen zu müssen, nicht abfinden will.

Autor: Wolfgang Steil


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