18.02.2015, 15:26
Kürten hatte eine Außenbereichssatzung erlassen, um die Siedlung zu erhalten. Die Kommune will dagegen klagen. Der Jurist Dr. Heribert Johlen hat im Auftrag der Gemeinde die Klage-Aussicht geprüft. Die Entscheidung im Rat fällt am 25. Februar.
Kürten.
Für Professor Dr. Heribert Johlen ist es eine aussichtslose Klage der Gemeinde am Verwaltungsgericht: Die im Landschaftsschutzgebiet gelegenen vier Häuser und das Landgut Breibach am Breibacher Weg 48 bis 62 seien „nicht im entferntesten“ eine ,Siedlung von einigem Gewicht’ und demzufolge auch nicht mit einer Außenbereichssatzung klarstellend einzufassen. In einem der vier Häuser wohnt Christa Liedtke. Ihr Domizil soll abgerissen werden, weil dafür keine Baugenehmigung vorliegt. Kürten hatte eine Außenbereichssatzung erlassen, um die Siedlung zu erhalten. Das hatte der Kreis beanstandet. Und dagegen will die Kommune klagen.
Jurist Johlen hat, im Auftrag der Gemeinde die Klage-Aussicht geprüft. Im Satzungsbereich gebe es nur ein genehmigtes Wohnhaus, sagt er. Alle anderen Häuser seien entweder nicht genehmigt, würden als Wochenendhäuser oder gar nicht als Wohnhäuser genutzt (das Landgut Breibach) – dies reiche für eine Außenbereichssatzung „bei weitem“ nicht aus. Laut Rechtsprechung seien in anderen Fällen mindestens vier Wohnhäuser erforderlich gewesen, im Breibacher Fall gebe es aber nur eines.
Diese Argumentation hatte auch die Kreisverwaltung vorgebracht bei ihrer Beanstandung. Der Kreis befürchtet durch die Satzung eine Ausdehnung der Splittersiedlung. Für die Ratssitzung am 25. Februar will die Verwaltung nun eine Entscheidung: Wird die Klage aufrechterhalten oder wird sie zurückgezogen? Es geht um einen Betrag im dreistelligen Bereich: Verliert Kürten vor Gericht, entstehen 588 Euro Gerichtsgebühren zuzüglich Anwaltskosten. Nimmt die Gemeinde die Klage zurück, werden 196 Euro fällig.
„Ich gehe trotzdem davon aus, dass es eine politische Mehrheit zugunsten der Klage geben wird“, meint Bürgermeister Willi Heider (parteilos). Zur Begründung der Klage werde die Verwaltung zurückgreifen auf die Argumentationen der Rechtsanwälte von Christa Liedtke sowie deren Tochter Claudia als Eigentümerin der Immobilie (mit stärkerer Gewichtung des Landguts Breibach). Im Rat werde er für eine Fortsetzung der Klage stimmen.
„Wir wollen an die Grenzen gehen“, meint Hinrich Schipper, SPD-Fraktionsvorsitzender. „Es ist besser, es zu versuchen, als nichts zu unternehmen. Es ist ein Strohhalm. Außerdem sind die Kosten überschaubar. Ja, wir müssen es machen.“
Die CDU-Fraktion hat sich noch nicht entschieden. Es gebe noch Beratungsbedarf, so Fraktionschef Jochen Zähl. Einerseits sei es sinnvoll, die Klage anzugehen, um bei vergleichbar gelagerten Fällen darauf hinweisen zu können. Andererseits seien Ausgaben im womöglich vierstelligen Bereich schwierig.
„Ein erstes Meinungsbild ist pro Klage. Aber wir müssen in der Fraktion noch darüber reden“, sagt Jürgen Piltz, BfB-Fraktionsvorsitzender. Er werde aber für das Klageverfahren stimmen. „Es gibt noch viel mehr solcher Fälle. Wir müssen ein Zeichen setzen, auch für andere, die sich nicht so mutig wie Frau Liedtke wehren.“ Das Engagement der Kürtenerin sei bewundernswert.
„Tendenziell bin ich dafür, die Klage fortzuführen“, meint Mario Bredow, FDP-Fraktionsvorsitzender. Er müsse sich aber im Detail noch kundig machen. Nach den Karnevalstagen entscheide die Fraktion.
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