24.05.2021, 12:03
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützter,
die Stellungnahme des Bundes der Freien Waldorfschulen vom 05.05.2021 geschah in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit unserer Stellungnahme, sodass wir uns entschieden haben dem Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen insgesamt 7 Fragen zu stellen. Wir werden sie zeitnah informieren, ob unsere Fragen beantwortet wurden.
Unsere Nachricht an den Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen:
Sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes des Bundes der Freien Waldorfschulen,
Wir würden gerne ein paar Fragen an sie richten, da es durch ihre Stellungnahme vom 05.05.2021 möglicherweise zu Missverständnissen gekommen ist.
Unsere Petition für ein freies Geistesleben wurde von 2482 ehemaligen und aktuellen Waldorfeltern Lehrern und Schülern unterzeichnet und wir fühlen uns verantwortlich sie erneut zur Beantwortung ungeklärter Fragen aufzufordern.
Unserer Ansicht nach ist es elementar, seinen Standpunkt auf eine differenzierte Art und Weise auszudrücken und deswegen würden wir Ihnen gerne die Möglichkeit geben, dies zu tun.
1. Was werden sie tun, um der Spaltung innerhalb der Waldorfschulen vorzubeugen?
2. Welche Standpunkte bezüglich der Covid-19-Krise sind Ihrer Ansicht nach zulässig und wer bestimmt dies auf welcher Grundlage?
3. Dürfen an Waldorfschulen die von der Regierung eingeführten Maßnahmen offen diskutiert werden? Dürfen die Regeln bezüglich der Verhältnismäßigkeit hinterfragt werden?
4. Sind in ihren Augen alle den Maßnahmen gegenüber kritisch eingestellten Menschen “Coronaleugner” oder potenzielle “Maßnahmenverweigerer”? Sehen sie in der Verwendung des Wortes ‘Leugner’ eine problematische Assoziation zu dem Begriff ‘Holocaustleugner’ und ist Ihrer Meinung nach ein solcher Vergleich notwendig und ist es überhaupt anständig, einen solchen Vergleich zu ziehen?
5. Wie definieren sie den Begriff ‘Verschwörungstheorie’? Machen sie einen Unterschied zwischen den Vermutungen, die dem NSU-Skandal oder der NSA-Überwachungsaffäre vorausgingen und sich bewahrheitet haben und antisemitischen Theorien wie der “jüdischen Weltverschwörung”?
Ist es in ihren Augen zielführend, jede Hypothese, die der Regierung oder den Geheimdiensten Rechtsbrüche unterstellt, als Verschwörungstheorie zu bezeichnen?
6. Was hat sie dazu veranlasst, den Wortlaut ihrer Pressemitteilung vom 05.05.2021 zu ändern?
Am 05.05 hieß es im Wortlaut: „Coronaleugner und Maßnahmenverweigerer haben keinen Platz an unseren Schulen.”
Am 10.05. wurde die Pressemitteilung nachträglich geändert zu „Coronaleugnung und Maßnahmenverweigerung haben keinen Platz ...“ Warum datieren sie diese nachträgliche Änderung fälschlicherweise auf den 05.05.2021?
7. Der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume schrieb am 01. Mai 2021 in einem Beitrag auf SWR Aktuell, dass er sich wünscht, die Waldorfschulen würden "taffer" und "ohne Rücksichtnahme" gegen sogenannte “Verschwörungsleute” vorgehen. Sie schrieben am 04.05. auf ihrer Website, dass sie diesen Beitrag als “wohltuend konstruktiv” empfinden.
Bitte erläutern Sie, wie sie sich ein Vorgehen ohne Rücksichtnahme im Detail vorstellen?
Wir freuen uns auf ihre Antwort und stehen jederzeit für ein konstruktives Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jonathan Ario, Helena Ario, Agnes Strauß und Jakob Dorn