Region: Starnberg
Erfolg
Migration

Asylbewerber im Landkreis Starnberg sollen arbeiten dürfen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Karl Roth

1.270 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

1.270 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

07.11.2019, 11:46

Liebe Unterzeichner der Petition "Asylbewerber sollen arbeiten dürfen",

die Asyl-Helferkreise des Landkreis Starnberg möchten sich heute noch einmal mit einem herzlichen "Dankeschön, Sie haben geholfen" an Sie wenden.

Die Petition zugunsten der Beschäftigungserlaubnisse für Asylbewerber wurde mit insgesamt über 2000 Unterschriften (teilweise manuell von uns gesammelt) dem Landrat und seinen zuständigen Führungskräften übergeben. Die Presse war anwesend und hat darüber positiv in unserem Sinn berichtet. Die Stimmung im anschließenden Austausch mit dem Landrat war förderlich. Insgesamt hat der Landrat folgende Punkte zugesagt:

1, Der Ermessensspielraum, den das LRA bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen hat, wird soweit wie gesetzlich möglich dahingehend ausgeübt, Arbeitserlaubnisse zu erteilen.

2. Künftig kann IM VORFELD eines Genehmigungsantrages (bei dem bereits ein Arbeitgeber mitwirken müsste) jeder einzelne arbeitssuchende Asylbewerber oder dessen Helfer vom LRA die Auskunft erhalten, ob seitens des LRAs Bedenken gegen eine mögliche Arbeitsgenehmigung vorliegen und wenn ja, was zu tun ist, um diese auszuräumen. Das bringt bei späteren Bewerbungen mehr Sicherheit über die Genehmigungsaussichten.

3. Bei Arbeitgeberwechsel muss das ganze Verfahren, sofern dieser in einem gewissen Zeitraum vorgenommen wird, nicht nochmal durchlaufen werden, d.h. die einmal erteilte Genehmigung wird auch für den nächsten Arbeitgeber erteilt, sofern die sonstigen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

4. Die Zahlen hinsichtlich Arbeitsgenehmigungen werden den Helferkreisen zur Verfügung gestellt, damit diese eigene Vermittlungserfolge messen und Verbesserungen diskutieren können.

5. Ein weiterer detaillierterer Forderungskatalog der Helferkreise wird in den nächsten Monaten beantwortet.

Wir haben uns über diese Ergebnisse gefreut, aber "Papier ist natürlich geduldig" und deshalb werden wir nun mit Bedacht darauf schauen, wie sich die Genehmigungszahlen bei uns tatsächlich entwickeln. Das Thema wird in den Treffen zwischen Landrat und Vertretern der Helferkreise weiterhin eine große Rolle spielen.

Herzlichen Dank nochmal für Ihre Mithilfe.

Beste Grüße
Ihre Helferkreise des Landkreises Starnberg



25.05.2019, 11:02

Liebe Unterstützer dieser Petition,

unser Anliegen hat in den letzten Wochen einen herben und ernsten Rückschlag erlitten. Wir meinen Horst Seehofers „Geordnete Rückkehr“ Gesetz. Wir glauben zwar nicht, dass Seehofer damit deutlich mehr Abschiebungen umsetzen kann. Aber er kann den Aufenthalt der „rechtskräftig ausreisepflichtigen Personen“ in Deutschland erheblich verschlechtern. Kern dieser Verschlechterung wird ein strenges Arbeitsverbot sein. Seehofer geht also den genau gegenteiligen Weg, den wir mit unserer Forderung nach „Arbeitserlaubnissen und Spurwechsel“ vorschlagen wollen.

Seehofers Beamten ist hierzu ein aus deren Sicht genialer kommunikativer Winkelzug gelungen. Sie haben einen völlig neuen Duldungsstatus erfunden: Die Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“. Die begriffliche Bezeichnung dieser Personen legt nahe, dass sie für uns eine Gefahr sind. Ihre Identität ist nicht geklärt. Es scheint, der Staat könne ihnen gegenüber seine Gewalt nicht ausüben, er könne seine Bürger gegen zwielichtige Absichten oder Taten solcher Personen nicht schützen, er könne ihrer nicht habhaft werden. Wen man nicht kennt, kann man nicht „greifen“. Für viele liegt der Begriff der ungeklärten Identität bereits nahe am „Gefährder“.

Es ist zu befürchten, dass Seehofers kommunikative List „durchkommt“. Das Kabinett hat bereits zugestimmt. Unter dem Deckmantel der angeblichen Sicherheitsgefährdung von Ausländern ohne Identität plant das neue Gesetz eine Reihe von Beschränkungen dieser Menschen. Seehofer plant ein generelles Arbeitsverbot, er plant die Erleichterung der Abschiebehaft, er plant die Erleichterung der Kürzung oder Streichung finanzieller Unterstützung. Was ist, wenn die „Volksseele“ ihm recht gibt? Was ist wenn viele denken: „Menschen, die uns gefährden haben anderes nicht verdient. Wenn sie verschweigen wer sie sind, müssen sie Böses im Schilde führen.“ Auf diese Reflexe vieler Abgeordneter im Parlament und vieler Bürger hofft Seehofer.

Wir müssen dagegen aufklärerisch wirken. Inhaltlich ist Seehofers Argumentationslinie falsch. Jeder Asylbewerber hat eine für staatliche Verwaltung und Rechtssprechung völlig ausreichende „Identität“ die sogar vom deutschen Staat selber „ausgestellt“ wurde. Jeder Asylbewerber hat seit Einreise eine „Aufenthaltsgestattung“, die sogar MEHR Informationen enthält und damit fälschungssicherer ist als ein deutscher Pass, der vor 2017 ausgestellt wurde (der hatte nämlich noch keinen Fingerabdruck). Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst deutsche Behörden dazu verurteilt, eine solche Gestattung beispielsweise als ausreichende Identität für einen deutschen Führerschein anzuerkennen. Weil der Lenker eines Fahrzeuges stets ein potentieller Adressat zivil- und strafrechtlicher Ansprüche sein könnte, sind hier die Anforderungen an die Identität BESONDERS hoch. Aber das Gericht sagte: Was ist dann besser als Identitätsnachweis geeignet als eine vom deutschen Staat ausgestellte amtliche Aufenthaltsgestattung? Sie ist allemal verlässlicher und fälschungssicherer für uns als ein Pass aus einem Fluchtland.

Für die Aufnahme von Arbeit sollte also eine Gestattung in JEDEM FALL genügen. Wir müssen uns weiterhin und stärker noch als bisher dagegen wehren, dass Seehofer etwa 200.000 Menschen in Deutschland (so viele könnten unter den neuen Duldungsbegriff fallen und die Menge der Menschen wächst jährlich um ca. 50% der neuen Asylantragsteller an) einen gleichsam rechtlosen Status zuschreibt und daraus das staatliche Recht zu vielfältigen Härten ableitet. Diese Härte wird nämlich diejenigen, die ihr Ziel sind, nicht alleine treffen. Sie trifft auch uns als Bürger dieses Landes. Wir erleiden beträchtliche Einbußen an Humanität und Freiheit und wir erleiden beträchtliche Einbußen an finanziellen Mitteln. Denn das alles verschlingt viele Steuergelder.

Unser aller Einsatz gegen solche Verschärfungen ist also nicht nur eine Frage der Solidarität mit Geflüchteten. Sie ist eine Frage auch der Solidarität mit uns selbst. Bitte leiten Sie also die Petition fortgesetzt weiter und wirken Sie in ihrem eigenen Umfeld darauf hin, dass die List hinter Seehofers neuer Begrifflichkeit für alle erkennbar wird.

Besten Dank und Gruß
Georg Strasser mit den Initiatoren dieser Petition

Details zum neuen Gesetzesentwurf von Seehofer finden Sie auf
www.tagesschau.de/inland/rueckkehr-seehofer-abschiebung-101.html


15.05.2019, 13:03

Dokument anzeigen

Liebe Unterstützer, hier kommen einige positive Nachrichten.

1. Aktuell haben die Petition 997 Personen unterschrieben.
2. In der Presse wird das als großer Erfolg gesehen, weil damit so gut wie alle ehrenamtlichen Asylhelfer dasselbe vertreten: Flüchtlinge müssen arbeiten dürfen. Vgl. den beigefügten Artikel der SZ vom 14. 5.
3. Die Tagung in Tutzing "Arbeit für Geflüchtete" war ein sehr großer Erfolg. In Gegenwart der Integrationsbeauftragten Frau Brendel-Fischer haben hochrangige Vertreter der Politik und Arbeitsverwaltung die aktuelle Situation scharf kritisiert. Die über 100 anwesenden Gäste aus dem Kreis von Asylhelfern und Bürgern haben starke Risiken der Beschäftigungsverbote in den Vordergrund gerückt. Der Spurwechsel im neuen Migrationsgesetz wurde heftig gefordert. Sein Fehlen im aktuellen Entwurf ist gefährlich, weil er Arbeitsverbote für einen erheblichen Personenkreis in den Asylunterkünften auf lange Sicht verfestigen wird.

Dennoch sind wir in keiner Weise am Ziel. Frau Brendel-Fischer hat nur sehr marginale "Nachbesserungen" der Politik vage in Aussicht gestellt.

Wir müssen noch weiter und deutlicher und vernehmbarer dafür eintreten, dass die aktuelle Linie verlassen wird. Wir brauchen nicht die Korrektur angeblicher Schönheitsfehler, wir brauchen eine radikale Umkehr.

Bitte sprechen Sie deshalb unsere Themen weiterhin im Kreis Ihrer Netzwerke an. Nur der stete Tropfen kann diesen Stein höhlen.

Verweisen Sie bitte auch unsere Petition gegen Arbeitsverbote für Asylbewerber und nicht zuletzt auch auf die Petition zum Spurwechsel:

www.openpetition.de/petition/online/den-spurwechsel-ins-neue-migrationsgesetz-einbauen

Besten Gruß
Die Initiatoren



12.05.2019, 15:49

Liebe Unterstützer der Petition,

meine zuletzt versandte Nachricht enthielt einen fehlerhaften Link zur Petition über den "Spurwechsel im neuen Migrationsgesetz. Hier der korrigierte Link:

www.openpetition.de/petition/online/den-spurwechsel-ins-neue-migrationsgesetz-einbauen

Initiator dieser Petition ist der Arbeitskreis Politik des ökumenischen Unterstützerkreises im Landkreis Landsberg.

Beste Grüße
Georg Strasser


12.05.2019, 15:21

Liebe Unterstützer der Petition für Beschäftigungserlaubnisse,

in Tutzing findet morgen, Montag, den 13. Mai 2019 um 19.30 Uhr eine interessante Podiumsdiskussion in der evangelischen Akademie in Tutzing mit dem Thema "Arbeit für Geflüchtete" statt. Einige Vertreter aus der Politik, darunter die Integrationsbeauftragte der bayerischen Regierung, sind mit dabei. Bitte auf der Akademiewebsite bei Interesse anmelden. www.ev-akademie-tutzing.de.

Nicht zuletzt aus diese Anlass haben wir eine weitere Petition formuliert, die diesen Spurwechsel zum Gegenstand hat.

Derzeit ist der Spurwechsel im neuen Migrationsgesetz NICHT vorgesehen. Personen, die nach Einführung des Migrationsgesetzes die dort überaus strengen Bedingungen der Arbeitsaufnahme von Geduldeten und Asylbewerbern nicht erfüllen können (beispielsweise wenn sie noch niemals gearbeitet haben und daher ihre "Integrationsbereitschaft" nicht nachweisen können), haben es damit möglicherweise NOCH SCHWERER ALS HEUTE, über die reine Ermessensentscheidung einer Ausländerbehörde eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Möglicherweise bedeutet das neue Migrationsgesetz für solche Personen damit eine Verschlechterung. Dagegen müssen wir kämpfen und deshalb grade auch die CSU, welche den Spurwechsel am deutlichsten ablehnt, zum Umdenken bewegen.

Nur der Spurwechsel löst das Problem, dass wir auch den abgelehnten Asylbewerbern eine sinnvollen Beitrag für unsere Gesellschaft ermöglichen, vielleicht sogar abverlangen müssen, solange sie aus den verschiedensten Gründen unser Land einfach nicht verlassen können.

Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihre Unterschrift.

Link zur Petition über den Spurwechsel: www.openpetition.de/petition/online/den-spurwechsel-ins-neue-migrationsgesetz-einbauen.

Besten Dank und herzliche Grüße
Georg Strasser


29.04.2019, 14:42

Liebe Unterstützer unserer Petition für Arbeitsgenehmigungen,

derzeit haben knapp 800 Personen unterzeichnet. Unser Ziel ist, über 1000 zu kommen. Das hilft uns in unseren Gesprächen mit dem Landratsamt in Starnberg.

Bitte helfen Sie uns deshalb durch Mails an Freunde, durch persönliches Gespräch, durch Posten in sozialen Medien. Jeder Schritt und jede Hilfe wird gebraucht und zählt. Vielen Dank!

Wir möchten auch hinweisen auf eine interessante und gut besetzte Podiumsdiskussion in der evangelischen Akademie in Tutzing am Montag, 13.5., 19.30. Teilnahme kostenfrei, Anmeldung ist nötig, zum Beispiel auf der Akademie-Website.

Die Integrationsbeauftragte der bayersichen Landesregierung sowie zwei Landtagsabgeordnete werden anwesend sein. Wir sollten dort deutlich machen, wie wichtig die Möglichkeit zur Arbeit auch für abgelehnte Asylbewerber ist.

Wir danken sehr für Ihre Unterstützung und hoffen, im Landratsamt Starnberg einen Schritt weiter zu kommen. Die Gelegenheit ist möglicherweise günstig, weil in Kürze die Leitung des zuständigen Geschäftsbereiches wechselt.

Beste Grüße
Die Initiatoren


14.04.2019, 12:32

Die Petition wurde verlängert, da das Ergebnis mit dem Landratsamt Starnberg unter Einschluss der Leitung der Ausländerbehörde besprochen werden soll. Die Leitung der Ausländerbehörde wechselt in kurzer Frist, sodass die Besprechung des Petitionsergebnisses frühestens knapp vor der Sommerpause erfolgen kann.


Neues Zeichnungsende: 31.07.2019
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 733 (33 in Starnberg)


01.04.2019, 18:09

Liebe Unterstützer der Petition für Arbeitsgenehmigungen für Flüchtlinge im Landkreis Starnberg,

erst einmal vielen Dank für Ihre Unterstützung. In kürzlichen Gesprächen mit CSU und Freien Wählern konnten wir feststellen, dass in der Politik ein erstes Umdenken spürbar ist in Richtung Liberalisierung.

Wir müssen das nun nutzen und fördern und beschleunigen. Deshalb sind weitere Unterschriften wichtig.

Danke dafür, dass Sie die Petition auch an Freunde und sonstige Interessierte weiterleiten. Wir brauchen jede Unterschrift.

Bitte leiten Sie den Link weiter:
www.openpetition.de/petition/online/asylbewerber-im-landkreis-starnberg-sollen-arbeiten-duerfen

Besten Gruß
Georg Strasser


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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