1.270 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Landrat Karl Roth
Wir fordern die Ausländerbehörde des Landratsamtes Starnberg auf, ihren Ermessensspielraum zugunsten der Arbeitgeber und Geflüchteten auszunutzen und arbeits- und ausbildungswilligen Asylsuchenden, unabhängig von der Bleibeperspektive, zeitnah Genehmigungen zu erteilen.
Begründung
In den Asylbewerber-Unterkünften des Landkreises Starnberg leben derzeit etwa 1.500 Geflüchtete. Bei ca. 1000 von ihnen wurde über den Asylantrag noch nicht endgültig entschieden. Die meisten von ihnen werden in unseren Gemeinden wohnen bleiben, weil gegen ihre Abschiebung rechtliche Hindernisse bestehen. Dennoch dürfen sie keiner Arbeit nachgehen.
Mit ihrer Unterschrift fordern Bürger und Helferkreise des Landkreises Starnberg dazu auf, dies endlich zu ändern.
Von Anfang an haben Asylbewerber im Landkreis viel getan, um sich bei uns zu integrieren. Sie lernten Deutsch mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer, mit Hilfe der Behörden und der freien Wirtschaft. Sie erlangten Schulabschlüsse und fanden Jobs. Doch heute ist ein sehr großer Teil von ihnen zur Untätigkeit verdammt. Die Fortsetzung ihrer Jobs wird vom Landratsamt verboten. Vielen Geflüchteten wurde die Arbeitserlaubnis von vornherein verwehrt. Sie sind entmutigt und ohne Orientierung, ihnen fehlen ein strukturierter Alltag und eine Perspektive. Zum Schaden ihrer selbst, zum Schaden von uns. Denn mit dem Entzug der Arbeitserlaubnis entfallen auch die Steuerpflicht sowie die Einzahlungen in unser Sozialsystem. Anstatt selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, sind sie nun wieder auf unsere Unterstützung angewiesen.
Die Lösung würde darin bestehen, dass Landrat und Ausländerbehörde ihre Möglichkeiten nutzen, Asylbewerber in Arbeit zu belassen oder in Arbeit zu bringen. Das Landratsamt ist nicht gezwungen, Arbeit zu verbieten. Es hat einen rechtlich verbrieften Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum zugunsten der Arbeitsbewilligungen muss genutzt werden.
Denn Arbeitsverbote erzeugen beträchtlichen Druck auf Geflüchtete in unserer direkten Nachbarschaft. Das ist inhuman, unvernünftig und riskant. Zudem verstößt diese Praxis gegen die Interessen und Bedürfnisse von Arbeitgebern und unserer Wirtschaft.
Fordern Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Arbeitsverbote die absolute Ausnahme bleiben. Fordern Sie, dass Geflüchtete auch arbeiten dürfen. Menschen, die wir bei uns aufgenommen haben, wollen und sollen einen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 07.11.2019Liebe Unterzeichner der Petition "Asylbewerber sollen arbeiten dürfen",
die Asyl-Helferkreise des Landkreis Starnberg möchten sich heute noch einmal mit einem herzlichen "Dankeschön, Sie haben geholfen" an Sie wenden.
Die Petition zugunsten der Beschäftigungserlaubnisse für Asylbewerber wurde mit insgesamt über 2000 Unterschriften (teilweise manuell von uns gesammelt) dem Landrat und seinen zuständigen Führungskräften übergeben. Die Presse war anwesend und hat darüber positiv in unserem Sinn berichtet. Die Stimmung im anschließenden Austausch mit dem Landrat war förderlich. Insgesamt hat der Landrat folgende Punkte zugesagt:
1, Der Ermessensspielraum, den das LRA bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen hat, wird soweit wie gesetzlich... weiter -
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Liebe Unterstützer dieser Petition,
unser Anliegen hat in den letzten Wochen einen herben und ernsten Rückschlag erlitten. Wir meinen Horst Seehofers „Geordnete Rückkehr“ Gesetz. Wir glauben zwar nicht, dass Seehofer damit deutlich mehr Abschiebungen umsetzen kann. Aber er kann den Aufenthalt der „rechtskräftig ausreisepflichtigen Personen“ in Deutschland erheblich verschlechtern. Kern dieser Verschlechterung wird ein strenges Arbeitsverbot sein. Seehofer geht also den genau gegenteiligen Weg, den wir mit unserer Forderung nach „Arbeitserlaubnissen und Spurwechsel“ vorschlagen wollen.
Seehofers Beamten ist hierzu ein aus deren Sicht genialer kommunikativer Winkelzug gelungen. Sie haben einen völlig neuen Duldungsstatus erfunden: Die Duldung... weiter
Debatte
Dass Asylrecht auf die wirklich Bedürftigen begrenzt sein muss, ergibt sich aus dem Grundsatz der MACHBARKEIT. Jedem Menschen auf der Welt zu helfen ist nicht machbar. Daher gibt es dazu keine ethische Pflicht, das stimmt. Aber die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ist EBENFALLS NICHT AUSREICHEND MACHBAR. Die verschwindend geringen Abschiebezahlen beweisen es. Die Herkunftsländer kooperieren nicht genug. Passersatzbeschaffung ist zu schwierig. Integration hilft INLÄNDERN. Geflüchtete ohne Perspektive sind gefährlich für sich und uns. Scheitern der Integration gefährdet uns alle.
Der Sinn und Zweck des Arbeitsverbotes ist es, eine Integration zu verhindern, damit man Personen, die keine Bleibeberechtigung haben, auch wieder los wird. Sind sie erst einmal integriert, bleiben sie dauerhaft. Das würde das Asylgesetzt ad absurdum führen. Hierbleiben sollte nur derjenige, der Asyl gewährt bekommt und nicht die vielen, die versuchen über die Hintertüre einzuwandern. Wenn jemand hier arbeiten will, muss er es mit einem Arbeitsvisum, nicht mit einem Asylantrag versuchen!