Region: Berlin
Bild der Petition ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Berlin)
Medien

ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Berlin)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Senat von Berlin und die Parlamentarier des Abgeordnetenhauses von Berlin

4.385 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.385 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten


10.07.2015, 21:22

Der Senat zu Berlin hat in seinem Schreiben vom 05.06.2015 und das Abgeordnetenhaus im Schreiben vom 09.07.2015 unsere Petition mit einer Pro-Forma-Bla-Bla-Antwort versucht abzuspeisen. Anstelle zu begründen, weshalb der Petition nicht entsprochen wird, hat man mir mitgeteilt, wie der unsägliche Rundfunkgebührenstaatsvertrag zustande gekommen ist. Herr Andreas Kumpert von der Senatskanzlei gab mir dabei folgende Punkte zu bedenken:

1) Die Ausweitung der Medienangebote machte eine Gebührenerhöhung notwendig.
2) die Länder sind für die Erfüllung des "Verfassungsauftrages" verantwortlich
3) PCs und Handys als neuen Gebührentatbestand aufzunehmen, war rechtens.
4) es war verfassungsrechtlich korrekt, dass die Gebührenpflicht nun an die Wohnung geknüft werden darf
5) Der neue Beitrag (wohnungabhängig) bringt eine Verbessung des Gleichheitsgrundsatzes mit sich
6) Aus sozialen und Härtefallgründen kann man sich immer noch von der Gebühr befreien lassen
7) Angeblich sei es nicht ersichtlich, dass es zu einer Mehrbelastung gekommen sei (was in meinem Fall eine klare Lüge ist, denn ich zahle seit der Reform mehr als das dreifache an Gebühren)
8) Es kommt nicht auf die Nutzung der Angebote des ÖRR an, heute nicht, wie damals auch nicht.
9) Zitat: "Gerade in einem Rechtssaat kann es nicht so sein, dass die Erfüllung einer Verpflichtung in das Belieben des Schuldners gestellt ist, auch wenn er meint, für sine Ablehnung gute Gründe zu haben. Das trifft auch für die öffentliche Zahlungsverpflichtungen zu, bei denen der Gesetzgeber typischerweise nicht von freiwilliger Zahlungsbereitschaft ausgehen kann."
10) Dass persönliche Meldedaten an die Landesrundfunkanstalten weitergeben dürfen, ist laut Gesetz richtig.
11) Eine Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages kommt nicht in Betracht.
12) Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigte seine bisherige Rechtsprechung zur Rolles des ÖRR.

Herr Andreas Kugler und Frau Zilich hatten dem nichts weiter zuzufügen und speisten mich mit dem Verweis auf das Schreiben vom Senat ab.

Eine Antwort an die beiden Ämter habe ich noch nicht verfasst, da ich noch nicht weiß, wie man auf Pro-Forma-Bla-Bla antworten sollte.

Aus Punkt 8 ergibt sich für mich privat, dass ich den Vorschlägen er hiesigen Richter, Vollstrecker und Regierenden nicht Folge leisten muss, ich kann deren Angebot auch gerne ablehnen. Viele handeln bereits so, auch mit dem Risiko der Zwangsvollstreckung. in www.zahlungsstreik.net/ kann man sich die aktuellen Daten anschauen. Ich habe selbst noch ein Verfahren am Verwaltungsgericht in Berlin zu laufen, in dem ich eindeutig meine Totalverweigerung zur Zahlung dieses Beitrages zum Ausdruck gebracht habe.

Punkt 9 ist ein sehr schlimmer Schlag in das Gesicht der Mitzeichnenden. Und es zeigt, dass die Demokratie mit Füßen getreten wird.

Auch wenn diese Petition vielleicht nur gebracht hat, der Politik unseren Unmut zu zeigen, denke ich, der Kampf geht weiter. Ich empfinde es als schade, dass sich an dieser Petition und an denjenigen der anderen Bundesländer nur wenig Menschen beteiligt haben.


28.04.2015, 16:00

Hallo liebe Mitstreiter,

die Petition ist nun eingereicht worden, und zwar bei 4 Anlaufstellen:

- beim Senat von Berlin direkt (Senatskanzlei)
- im Abgeordnetenhaus zu Berlin (Petitionsausschuss)
- und zwei Fraktionen des Abgeordnetenhauses

967 Unterzeichner haben einen Kommentar abgegeben, um deren Gründe zur Teilnahme an dieser Petition zu verdeutlichen. Ich habe diese statistisch ausgewertet, entsprechend klassifiziert und den Unterlagen beigefügt.

Wichtigstes Ergebnis daraus ist, dass:

- ca. 22 % wegen der Diskrepanz zwischen Selbstbestimmung der Nutzung von Medieninhalten und der Zwangsgebühr oder wegen Nicht-Nutzung
- ca. 15 % wegen mangelnder Qualität der Berichterstattung der ÖRR, wegen des Nichtgerechtwerdens des Bildungsauftrages der ÖRR oder wegen fehlendem Mitgestaltungsrecht
- ca. 17 % wegen zu hoher oder ungerechter Gebühr
- ca. 11 % wegen emfundenem Unmutes (z.B. "Frechheit") oder Reformnotwendigkeit
unterzeichnet haben.

Die anderen 35 % gaben an, gegen den Zahlungszwang zu sein, sehen Rechtswidrigkeit, Verfassungswidrigkeit oder Gesetzeswidrigkeit, sehen den Beitrag als zeitungemäß oder undemokratisch an, bemängelten den Staatsvertrag ohne Bürgerbeteiligung, sahen keine Notwendigkeit der Finanzierung per Gebühr, erkannten die Gebühr als illegale Finanzierung durch verdeckte Steuer an oder wollten ihre Grundrechte verteidigen.

Freilig ist die Zahl von 2.619 Unterzeichnern nicht sehr hoch. Um die Relevanz stärker ins Bewusstsein zu rücken, habe ich noch folgende Punkte zur Argumentation angebracht (Vielen Dank für die Hilfe nach Dresden):

1) RELEVANZ/ AKZEPTANZ

Die Landespolitik scheint die breite öffentliche Relevanz und die rapide sinkende
Akzeptanz zu unterschätzen bzw. die Augen davor zu verschließen. Um die Augen einmal
zu öffnen, hier ein paar sehr beeindruckende Fakten:
– zehntausende Widersprüche gegen die Beitrags-/ Festsetzungsbescheide
(steigend)
– geschätzte 5.000-7.500 Klagen bundesweit (steigend, allein VG Stuttgart 100
Klagen x ~50 VG bundesweit)
– 60.000 Vollstreckungsersuchen/ monatlich (11/2014, steigend)
– ~545.000 Unterzeichner „Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von
Medienkonzernen“ (steigend)
– ~814.000 Teilnehmer „2.000.000 Stimmen erheben sich gegen Die
Rundfunkgebühren“ (04/2015 steigend)
– 800.000 bis 2 Millionen Nichtzahler bzw. ungeklärte Beitragskonten (11/2014)
– 2 Millionen Vorgänge im Bearbeitungsrückstand (03/2015)
– 15 Millionen Mahnverfahren (2013, Tendenz steigend)

Quellen:

pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-13672.pdf
www.bild.de/regional/stuttgart/gebuehren/aufstand-der-gez-zahler-39878880.bild.html
gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11656.msg78701.html#msg78701
webcache.googleusercontent.com/search?
q=cache:lIDi_j6Jgt8J:blogs.stern.de/meiersmedienblog/noch-mehr-ueberschuessigemilliarden-
aus-der-rundfunkgebuehr+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der
_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen
www.facebook.com/events/884929391588982
www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
www.faz.net/aktuell/politik/inland/korruptionsvorwuerfe-gegen-beitragsservice-von-ard-zdfund-
deutschlandradio-13502006.html

Laut telefonischer Auskunft im Januar 2015 wurde das Gutachten des Wissenschaftlichen
Beirats beim Bundesministerium der Finanzen innerhalb von Tagen ca. 270.000(!) mal
bestellt. Dies dürfte ein absolutes Novum in der Geschichte des Wissenschaftlichen
Beirats und des Bundesfinanzministeriums sein, die Broschüren-Abteilung hoffnungslos
überfordern und ist unwiderlegbarer Beleg für die breite öffentliche Relevanz des Themas.

Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen,
René Meinhardt


27.01.2015, 15:36

Sehr geehrte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem,

Die Zeichnungsfrist für diese Petition ist beendet und wir haben immerhin 2619 Berliner für diese Petition gewinnen können. Ich werde nun alle Dokumente zur Abgabe vorbereiten und diese dann beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu Berlin einreichen. Entsprechende Informationen werde ich auch an alle Fraktionen, an die Mitglieder des Präsidiums und an den Präsidenten selbst versenden. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen und auf Viel Erfolg!
René Meinhardt


04.01.2015, 23:02

Liebe Mitstreiter für ein demokratischeres Rundfunksystem!

ein neues Jahr hat begonnen. Hiermit daher noch die besten Wünsche für alle Unterstützer - und auf ein gutes Gelingen unseres gemeinsamen Anliegens!

Wir stehen kurz vor Ende der Zeichnungsfrist und haben bisher hunderte bis tausende Unterschriften Dank der Unterstützung vieler Mitstreiter! Sind wir am Ziel unserer Wünsche? Nun, jede Petition ist zunächst eine B I T T E, ein Gesetz zu überprüfen. Dies unabhängig davon, ob wir unser selbst gestecktes Ziel erreicht oder übertroffen haben. Allein die Zahl der direkt finanziell von den Auswirkungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Betroffenen dürfte in jedem Bundesland schon in die hunderttausende gehen. Insofern sind wir noch ein gutes Stück davon entfernt, wirklich die breite Bevölkerungsmehrheit für unsere Ziele erreicht bzw. gewonnen zu haben.

Die gravierende Unkenntnis der Bevölkerung über das Zustandekommen der Rundfunkstaatsverträge ist nur eine der Ursachen dafür. Viele vermuten die Bundesregierung oder den Beitragsservice selbst als Verursacher der gravierenden Ungerechtigkeiten. Unsere Petition hat insofern auch erst mal eine „aufklärende Funktion“ und da haben wir beachtliche Fortschritte erzielt. Doch insgesamt betrachtet benötigen wir für ein reformiertes Rundfunksystem dringend noch mehr Unterstützung. Nur so kann unser Anliegen nachhaltig in die Gesellschaft getragen und letztendlich auch Veränderung bewirkt werden!

Eine gute Rückenstärkung erfahren wir ganz aktuell durch das außerst empfehlenswerte und weiterzuverbreitende Gutachten
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen, welches unter o.g. Link als PDF herunterladbar ist bzw. auch kosten- und portofrei in mittleren Stückzahlen als Druckausgabe bestellt werden kann!
Es untermauert unsere Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Reformoptionen aus.
Die von den Betroffenen und Beobachtern seit Monaten bzw. Jahren, ja z.T. seit Jahrzehnten geäußerte Kritik wird somit nunmehr auch von anerkannter Seite endlich offiziell "legitimiert" - der nicht selten pauschalen Abfertigung der Kritiker als "unsolidarische Gefährder", "notorische Schwarzseher", "unbelehrbare Privatfernsehende" o. dgl. wird somit gleichfalls die Substanz entzogen.
Nichzuletzt zählen wir auch viele Nutzer oder Teil-Nutzer des ö.r. Rundfunks zu unseren Unterstützern!

Dieses Gutachten bedeutet enormen Aufwind für unsere Reformbestrebungen, den wir unbedingt alle gemeinsam nutzen und weiter anfachen müssen!

Es gilt daher, die Petition "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“ fleißig weiterzuverteilen via Facebook, Twitter, Google+ oder per Mail über Freunde usw.
Abrisszettel können bei OpenPetition heruntergeladen und an markanten Punkten befestigt werden.
Unterschriftenlisten können ebenso heruntergeladen, im privaten oder beruflichen Umkreis unterzeichnet und dann digitalisiert hochgeladen werden.

Vor uns liegt noch ein gutes Stück Weg, doch sind wir zuversichtlich, mit Unterstützung aller in Sachen medienpolitischer Entwicklung auch wirklich etwas bewegen zu können.

Für die Petition "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“ verbleiben uns in unserem Bundesland noch rund 7 Tage.

Nutzen wir die Zeit!

Mit herzlichen Grüßen
René Meinhardt


Kurzlinks zu den noch laufenden Petitionen

Noch bis 10. Januar:
THÜRINGEN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH
BERLIN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE
BRANDENBURG bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB

Im Weiteren auch noch bis Juni 2015
BADEN-WÜRTT. bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BW
sowie demnächst noch einzelne weitere bereits im Gespräch befindliche Bundesländer.
Bitte also auch weiterhin die Augen aufmerksam offen halten.

...alle gesammelt zu finden unter
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter!
bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-Peti


Für diejenigen Betroffenen, welche sich gegen die augenscheinlich verfassungswidrigen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) über den regulären, offiziellen Rechtsweg von Zahlungsverweigerung, Widerspruch gegen den Beitrags-/ Festsetzungsbescheid incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie Klage gegen den ablehenden Widerspruchsbescheid wehren wollen, empfiehlt sich dieser "Schnelleinstieg" in die leider nicht ganz einfache aber auch nicht gänzlich unverständliche Materie
gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


01.01.2015, 20:51

Korrektur Begründung/ Tippfehler/ Datumsfehler, aktuelle Ergänzung
Neuer Petitionstext: Wir, die Unterzeichner, fordern
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems.
des ö.r. Rundfunksystems.
Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!
zu nehmen!
Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.

Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus. Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existend existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die Berliner Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Der Öffentlichkeit wird oft das Bild eines „demokratischen“ und „transparenten“ ö.r. Rundfunks suggeriert. Tatsache ist jedoch, dass gegenüber dem Berliner Senat und Brandenburger Landtag Parlamentarier haben aber im Gegensatz dazu so gut wie keine Vorinformation über den Inhalt Mitsprache oder Möglichkeit, bei der von den Staatskanzleien ausgehandelten Rundfunkänderungsstaatsverträge erfolgt. Gestaltung rundfunkstaatsvertraglicher Regelungen mitzuwirken.
Abgeordnete Sie können somit bei Vorlage der Verträge im Parlament nur noch mit „ja“ oder „nein“ abstimmen - ohne intensive Abwägung der Vertragsinhalte. abstimmen.
Aktuelle Prüfberichte der Landesrechnungshöfe sind nur den Ausschüssen vorbehalten, während der Beitragszahler nur Vermutungen über die sachgemäße Verwendung seiner Beiträge anstellen kann.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann."
(BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Senat von Berlin sowie das Berliner Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!


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