Region: Berlin
Bild der Petition ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Berlin)
Medien

ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Berlin)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Senat von Berlin und die Parlamentarier des Abgeordnetenhauses von Berlin

4.385 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.385 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

01.01.2015, 20:51

Korrektur Begründung/ Tippfehler/ Datumsfehler, aktuelle Ergänzung
Neuer Petitionstext: Wir, die Unterzeichner, fordern
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems.
des ö.r. Rundfunksystems.
Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!
zu nehmen!
Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.

Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus. Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existend existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die Berliner Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Der Öffentlichkeit wird oft das Bild eines „demokratischen“ und „transparenten“ ö.r. Rundfunks suggeriert. Tatsache ist jedoch, dass gegenüber dem Berliner Senat und Brandenburger Landtag Parlamentarier haben aber im Gegensatz dazu so gut wie keine Vorinformation über den Inhalt Mitsprache oder Möglichkeit, bei der von den Staatskanzleien ausgehandelten Rundfunkänderungsstaatsverträge erfolgt. Gestaltung rundfunkstaatsvertraglicher Regelungen mitzuwirken.
Abgeordnete Sie können somit bei Vorlage der Verträge im Parlament nur noch mit „ja“ oder „nein“ abstimmen - ohne intensive Abwägung der Vertragsinhalte. abstimmen.
Aktuelle Prüfberichte der Landesrechnungshöfe sind nur den Ausschüssen vorbehalten, während der Beitragszahler nur Vermutungen über die sachgemäße Verwendung seiner Beiträge anstellen kann.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann."
(BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Senat von Berlin sowie das Berliner Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!


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