4.385 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Senat von Berlin und die Parlamentarier des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wir, die Unterzeichner, fordern - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie - umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems.
Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!
Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!
Wir fordern - die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ zum nächstmöglichen Termin sowie - vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der - Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.
Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.
Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus.
Begründung
Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.
Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.
Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!
Die Berliner Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.
Der Öffentlichkeit wird oft das Bild eines „demokratischen“ und „transparenten“ ö.r. Rundfunks suggeriert. Parlamentarier haben aber im Gegensatz dazu so gut wie keine Mitsprache oder Möglichkeit, bei der Gestaltung rundfunkstaatsvertraglicher Regelungen mitzuwirken. Sie können somit bei Vorlage der Verträge im Parlament nur noch mit „ja“ oder „nein“ abstimmen. Aktuelle Prüfberichte der Landesrechnungshöfe sind nur den Ausschüssen vorbehalten, während der Beitragszahler nur Vermutungen über die sachgemäße Verwendung seiner Beiträge anstellen kann.
Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat): „Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“
Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.
Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem: "Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...] Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint. Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)
Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Senat von Berlin sowie das Berliner Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach - umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!
Link zur Petition
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Der Kampf der geht weiter:
am 03.05.2016Es wurde eine neue Petition gestartet unter:
www.openpetition.de/petition/online/rundfunkbeitrag-ausserkraftsetzung-durch-den-bundestag
Ich würde mich über eine rege Beteiligung freuen.
Grüße,
René Meinhardt -
Der Senat zu Berlin hat in seinem Schreiben vom 05.06.2015 und das Abgeordnetenhaus im Schreiben vom 09.07.2015 unsere Petition mit einer Pro-Forma-Bla-Bla-Antwort versucht abzuspeisen. Anstelle zu begründen, weshalb der Petition nicht entsprochen wird, hat man mir mitgeteilt, wie der unsägliche Rundfunkgebührenstaatsvertrag zustande gekommen ist. Herr Andreas Kumpert von der Senatskanzlei gab mir dabei folgende Punkte zu bedenken:
1) Die Ausweitung der Medienangebote machte eine Gebührenerhöhung notwendig.
2) die Länder sind für die Erfüllung des "Verfassungsauftrages" verantwortlich
3) PCs und Handys als neuen Gebührentatbestand aufzunehmen, war rechtens.
4) es war verfassungsrechtlich korrekt, dass die Gebührenpflicht nun an die Wohnung... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 28.04.2015Hallo liebe Mitstreiter,
die Petition ist nun eingereicht worden, und zwar bei 4 Anlaufstellen:
- beim Senat von Berlin direkt (Senatskanzlei)
- im Abgeordnetenhaus zu Berlin (Petitionsausschuss)
- und zwei Fraktionen des Abgeordnetenhauses
967 Unterzeichner haben einen Kommentar abgegeben, um deren Gründe zur Teilnahme an dieser Petition zu verdeutlichen. Ich habe diese statistisch ausgewertet, entsprechend klassifiziert und den Unterlagen beigefügt.
Wichtigstes Ergebnis daraus ist, dass:
- ca. 22 % wegen der Diskrepanz zwischen Selbstbestimmung der Nutzung von Medieninhalten und der Zwangsgebühr oder wegen Nicht-Nutzung
- ca. 15 % wegen mangelnder Qualität der Berichterstattung der ÖRR, wegen des Nichtgerechtwerdens des Bildungsauftrages... weiter
Debatte
Das Scheitern des 14. Rundfunkstaatsvertrag aus rein parteipolitischen Kalkühl, ist ein weiterer Beleg dafür, das der ö.r. Rundfunk zum Spielball machtpolitischer Interesssen geworden ist. Soziale Ausgewogenheit? Fehlanzeige! Stattdessen profitiert der Klüngel von Schwarz,Rot, Grün von "garantierter Berichterstattung" und "Aufwandsentschädigungen". Eine Demokratie sollte die Bürger nicht zwangsweise zur Medienfinanzierung heranziehehen. Schon gar nicht, wenn diese Medien weder staatsfern noch transparent daherkommen.