27.04.2021, 20:39
Lieber Unterstützer*innen,
die Stadt Gaildorf hat sich immer noch nicht zur Übergabemodalität der Petition geäußert.
Heute hat das Landratsamt Schwäbisch Hall jedoch eine neue „Allgemeinverfügung Tests Kindertageseinrichtungen“ herausgegeben (gültig ab 29.04.2021).
www.lrasha.de/publishNews/redirect.php?id2=9543&id=1940-1619537815-0.pdf
Die relevantesten Passagen für uns daraus:
1. Test beim Betreten der Einrichtung vorzulegen
[…]Kinder, welche in den unter Ziffer 1 genannten Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen; Tagespflege für Kinder) betreut werden, haben mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen negativen COVID-19 Test beim Betreten der Einrichtung vorzulegen[…]
2. Zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchzuführen
[…]Die Testungen sind in der Betreuungseinrichtung selbst oder zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchzuführen; im letzteren Fall ist der Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung, die das Testergebnis, Datum und Uhrzeit der Testdurchführung, den Vor- und Zunamen der getesteten Person, deren Anschrift und Geburtsdatum sowie den Vor- und Zunamen, die Anschrift, das Geburtsdatum der den Test durchführenden Person und den Handelsnamen des verwendeten Antigentests beinhaltet zu erbringen.[…]
Damit ist das aktuelle Testbus-Konzept nicht mehr anwendbar! Es ist jedoch noch offen, wie die Stadt Gaildorf die Allgemeinverfügung konkret umsetzt.
In der morgigen Gemeinderatssitzung werde ich dazu eine „Bürgerfrage“ stellen.
Es bleibt spannend!