Verhätnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit! Für Betriebe wird jetzt eine Test*angebots*pflicht eingeführt („Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen geht es nicht, Beschäftigte zum Test zu zwingen“). Ein positives Testergebnis muss dem Arbeitgeber dabei auch überhaupt nicht gemeldet werden („Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer weder dem Arbeitgeber noch seinen Kollegen*innen Auskunft über seine Krankheiten geben“)! Wie sieht es hier nun mit dem Verhältnis der Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem der Kinder aus?! Das kann nämlich nur gewahrt werden, wenn der Test zu Hause durchgeführt wird!
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