Familie

3 Entgeltpunkte bei der Rente auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

34.179 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

34.179 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.07.2015, 21:00

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeholt. Ich habe diese Stellungnahme trotz meiner Bitte nicht bekommen.
Daraufhin hat der Petitionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die obige und weitere andere Petitionen mit Sammeldrucksache 18/5231 vom 17.06.2015 abzuschießen.

Bei der 115. Sitzung, am Donnerstag, 02.07.2015 hat der Bundestag u. A. den 37. Tagesordnungspunkt mit einer Menge an Sammelübersichten durch nur wenige anwesende Abgeordnete auch die obige Petition im Paket mit vielen anderen Petitionen ohne Aussprache und in sehr kurzer Zeit abgeschlossen.

Der Petitionsausschuss begründet das im Protokoll Nr. 18/40 so, hier wenige Auszüge:
“Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn der Gesetzgeber bei der Einführung von Rechtsänderungen Stichtagsregelungen trifft.”

Dieser Ausschuss geht damit nicht auf die Problematik in der Petition ein.

Ausschuss weiter: “Eine Ungleichbehandlung verstößt nämlich erst dann gegen das Grundgesetz, wenn für eine gesetzlich Differenzierung kein sachlicher Grund” (?) vorhanden ist und die Regelung deshalb die Grenzen der an sich weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überschreitet.”

Bemerkung: Beim Elterngeld z. B. hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug zu Artikel 3 GG auf einen großen Gestaltungsspielraum hingewiesen, von 300 € bis maximal 1800 €. Das Elterngeld hat einen anderen Charakter, als das ursprüngliche Erziehungsgeld. Es ist ein Ersatz für Erwerbseinkommen bis zu 12 Monaten einschließlich Mutterschutz – keine Anerkennung der Betreuungsleistungen der Eltern.
Es steht die Frage im Raum; was ist konkret ein sachlicher Grund?

Das ist auch unser Hauptproblem: Ich konnte bei meiner Petition nicht darauf eingehen, weil mir das erst später bekannt wurde.

Und noch: “Die mit der Ausweitung der Kindererziehungszeiten (KEZ) verbundenen finanziellen Belastungen haben jedoch keine vollständige Anpassung an die für nach 1992 geborene Kinder erlaubt.”
Mit anderen Worten: Für die betroffenen Mütter gibt es nicht die gleiche Rente für für die jüngeren Mütter. Was bedeutet nun Entgelt für Lebensarbeitszeit?
Auf die Argumente in der Petition in Bezug auf den Koalitionsvertrag zur 18. Periode wurde nicht eingegangen. Die Lücke zu den 3 Entgeltpunkten soll wohl doch nicht geschlossen werden und das mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion, die den Vertrag bei der Regierungsbildung 2013 vereinbart haben.

Schlussfolgerung des Ausschusses:
“Nach den vorhanden Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, eine Rechtsänderung im Sinne der Petition zu befürworten, und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.”

Damit findet keine weitere Anerkennung der Leistungen betroffener Mütter statt. Sie werden weiterhin mit einem Taschengeld abgespeist.
Das Interesse vieler Abgeordneter scheint sehr gering oder nicht vorhanden zu sein. Es waren bei der Beschlussfassung nur wenige anwesend. Folgerung: Familie war und ist eine absolute Restgröße.

Die wahren gesellschaftlichen Verhältnisse werden leider zu wenig erkannt. Die Gesellschaft und auch die Wirtschaft sind von Familien abhängig. Jetzt braucht man Zuwanderung für unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine weitere Abhängigkeit von Familien aus anderen Ländern. Wird es einmal dafür Anerkennung geben?

Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Thema “Familie als Leistungsträger” und hoffe auf Unterstützung. Wir brauchen Bewusstseinsarbeit!

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wie Sie denken mit dieser Situation umzugehen. Wir haben 2017 die nächste Bundestagswahl.

Sollten Sie noch Fragen oder Ideen haben: Gunter.Reiman@t-online.de

Freundliche Grüße
Gunter Reimann
“Perspektiven für Familien e. V.”


02.10.2014, 16:33

Mütterrente – wann lohnt sich eine freiwillige Nachzahlung? ARD plusminus 01.10.2014
Es war ein langes Gezerre um die Verbesserung der sogenannten Mütterrente. Seit Juli ist sie beschlossen. Wer schon Rente bekommt und seine Kindererziehungszeiten gemeldet hat, erhält die beschlossene Erhöhung automatisch. Sie brauchen sich nicht weiter zu kümmern. Aber das gilt eben nicht für alle Mütter und Väter. Wer nicht aufpasst, könnte eine ganze Menge Geld verschenken.
Adelheid B. ist gelernte Industriekauffrau. Nach dem zweiten Kind war sie zuhause geblieben und hatte sich um die Familie gekümmert. Ihr Mann wollte das so. Die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge hatte sie sich auszahlen lassen.
Die sogenannte Heiratserstattung. Das haben damals viele gemacht. Nebenher hat sie immer wieder etwas dazu verdient – aber meistens unterhalb der Versicherungsgrenze.
Nachzahlung damals unrentabel
Für eine eigene Rente hat es so nicht gereicht. Und eine Nachzahlung hätte sich nicht gelohnt. Über 10.000 D-Mark hätte sie zahlen müssen. Für Ehepaar B. war das zu viel. Deshalb hatten sie eine Nachzahlung abgelehnt und gehofft, dass ihr Einkommen später auch so reichen würde – auch wenn ein Ehepartner versterben sollte.
Das ist nun geschehen. Ihr Mann ist vor Kurzem verstorben. Bei der Berechnung der Witwenrente wurde sie auf die Änderungen bei der Anerkennung von Erziehungszeiten aufmerksam gemacht; und dass es sich durchaus lohnen könnte, das noch einmal neu zu kalkulieren.
Neue Rentenrechnung
Um eine eigene Rente zu bekommen, muss man im Verlauf seines Lebens mindestens für fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, also 60 Monate. Bisher wurden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, Durchschnittsbeiträge für zwölf Monate gutgeschrieben. Nun sind es aber 24 Monate für jedes Kind. Da sieht die Rechnung gleich anders aus.
Mütter und Väter, die keine 60 Monate Versicherungszeit erreichen, können die fehlenden Beiträge freiwillig nachzahlen. Im Fall von Adelheid B. mit zwei Kindern sieht das so aus:
Die 48 Versicherungsmonate bringen vier Rentenpunkte. Die werden ihr automatisch gutgeschrieben. Das entspricht einer Rente von monatlich rund 112 Euro. Immerhin. Um die zu bekommen, fehlen aber noch zwölf Monate Versicherungszeit. Zur Auffüllung reicht der Mindestbeitrag. 1.020 Euro. Insgesamt kommen so rund 116 Euro Rente zusammen. Schon nach zehn Monaten ist der Einsatz raus. Das lohnt sich. Wer mehr will, kann auch mehr nachzahlen.
Julia Hühn von der Deutschen Rentenversicherung, Beratungsstelle Braunschweig, schränkt ein, dass diese aber nur „bis zur Erfüllung dieser 60-monatigen Wartezeit“ gelte.
Zahle man jetzt zum Beispiel für ein Jahr den Höchstbeitrag ein, dann bekomme man 56 Euro Rente. Es müsse jeder für sich entscheiden, ob er weniger oder mehr einzahlen möchte.
Adelheid B. hat sogar noch ein paar Beitrags-Monate durch ihre frühere Berufstätigkeit auf dem Konto gesammelt und muss deshalb nur 550 Euro nachzahlen für eine monatliche Rente von 120 Euro - lebenslang.
Darüber ist die Witwe nicht nur sehr erfreut, sondern auch überrascht, dass sie überhaupt Anspruch hat.
Umgehend beraten lassen
Mütter und Väter im Seniorenalter, die bisher nichts von der Rentenversicherung gehört haben, sollten sich deshalb schnell bei ihrer Beratungsstelle melden. Sonst verschenken sie möglicherweise bares Geld, warnt Rentenexpertin Julia Hühn.
Anträge die jetzt bis Ende Oktober gestellt werden, gewährleisten noch einen Rentenbeginn ab 1. Juli. Bei späteren Anträgen beginne die Rente erst ab dem Antragsmonat.
Schon bei einem Kind kann sich die Rechnung lohnen. Ab drei Kindern gibt es die Rente, auch wenn man nie eingezahlt hat. Man muss sich nur rechtzeitig melden.
Aber Achtung: Die Mütterrente gibt es nicht obendrauf. Sie ist eine Rentenerhöhung und wird zum Beispiel auf Sozialhilfe angerechnet. Ausgerechnet die Ärmsten werden also - einmal mehr - kaum davon profitieren.
Ein Beitrag von Ingo Blank Stand: 02.10.2014 09:08 Uhr
www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/2014/1102014-muetterrente-100.html


22.09.2014, 23:30

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

die letzte Nachricht vom Petitionsausschuss war vom 07.07.2014. Dort wurde folgendes mitgeteilt:
"Die Behandlung Ihrer Eingabe konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Da die weitere Prüfung wegen Art und Dauer des Verfahrens längere Zeit in Anspruch nimmt, bitte ich Sie, sich zu gedulden.
Sobald mir ein neuer Sachstand bekannt wird, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. m. fr. Gr. Sonja Schuffla, Oberamtsrätin, Referat Pet 3"

Nach den obigen Informationen gehe ich davon aus, dass der weitere Entgeltpunkt bis zur vollständigen Angleichung auf 3 Entgeltpunkte eine schwierige politische Etappe wird.

Deshalb schlage ich folgendes vor:
Wenn bis in einem Jahr (2015) keine konkrete Nachricht erfolgt, müssen weitere Aktivitäten bis zur nächsten Bundestagswahl (2017) erfolgen, damit diese Angelegenheit auch dann in die Parteiprogramme und in einen möglichen Koalitionsvertag für die nächste Wahlperiode aufgenommen wird. Wir müssen bei kurzfristigen Aktivitäten zurzeit noch mit großem Widerstand rechnen.

Ich werde mit anderen interessierten Initiativen zusammenarbeiten.
Eine Liste aller mir bekannten Initiativen habe ich.

Sie können mir gern Ihre Meinung dazu mitteilen oder weitere Vorschläge machen. Die Art der Gestaltung weiterer Aktivitäten ist für einen möglichen Erfolg wichtig.

Die Deutsche Rentenversicherung hat bei ihren Informationen mehrmals einen ähnlichen Hinweis geschrieben, wie: Mütter haben während der Betreuung ihrer Kinder keinen Beitrag gezahlt. Diese Info wird leider ohne Prüfung von manchen Mitteilungsblättern z. B. der Kommunen, eventuell auch Zeitungen ungeprüft übernommen. Ich habe in meiner Kommune bereits darauf hingewiesen, dass man dann mit seinen Medien für sich selbst keine gute Meinung bei den betreffenden Familien erzeugt. Auch auf die Zusammenhänge und Urteile des Bundesverfassungsgerichts habe ich aufmerksam gemacht. Man versprach mir daraufhin, dass man solche Art Infos in Zukunft prüfen will.

Wenn Sie meinen Text dazu wünschen, kann ich ihn per E-Mail schicken.

Bei dieser Gelegenheit nochmals Danke für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße
Gunter Reimann
Perspektiven für Familien


19.05.2014, 12:29

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

nun befindet sich diese Petition bereits seit 5 Monaten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Stellungnahme. Diese ist noch nicht erfolgt.

Der Petitionsausschuss verwies am 12.05.2014 auf den Deutschen Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dort liegt auch der Gesetzentwurf über die Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Hier ein kurzer Auszug:
" ... Anerkennung von zwei zusätzlichen Jahren an Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern: Hiermit würde die rentenrechtliche Honorierung der Kindererziehung unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes vollständig vereinheitlicht. Gegenüber der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten würden sich die Kosten hierfür verdoppeln. Dies ist nicht finanzierbar. ..."

Das Argument "dies ist nicht finanzierbar." kennen wir sicherlich. Es hat aber mit der Sache an sich nichts zu tun.

Ich werde Sie informieren, sobald ich näheres vom Petitionsausschuss erfahre.

Bis dahin freundliche Grüße
Gunter Reimann


23.01.2014, 16:11

Rest von der vorhergehenden Nachricht:

Die Mütterrente soll ab 1. Juli gelten. Viele Mütter können dann auf etwas mehr Rente hoffen. Doch das Wahlgeschenk wird seinem Anspruch, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, am Ende nicht gerecht.
Autoren: Anne-Kristiane Jensen, Thomas Falkner
www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/mdr/2014/sendung-vom-22012014-102.html

Mogelpackung Mütterrente | Video verfügbar bis 23.01.2015

Ich hatte auf dieses Problem bei meiner Petitionsschrift Anfang Dezember 2013 hingewiesen.
Grüße Gunter Reimann

Diese Fragen sind doch berechtigt:
Welchen Wert haben Mütter in unserer Gesellschaft?
Welchen Wert haben überhaupt Familien?


23.01.2014, 16:04

ARD - mdr Plusminus 22.01.2014 21:55
Mogelpackung: Wer von der Mütterrente profitiert Stand: 23.01.2014 11:30 Uhr
Als sich die Große Koalition auf die Mütterrente einigte, hatte sie ein Ziel: Gerechtigkeit. Rentenexpertin Nannette von Zitzewitz warnt allerdings vor zu viel Optimismus:
»Man tut so, als würde man Probleme beseitigen. Das macht man aber nicht. Insoweit ist es für mich eine Mogelpackung, als dass Probleme eigentlich noch deutlicher zu Tage treten als bisher.«
Mütterrente: Ein brauchbares Model?
Warum? Es geht um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Bisher war entscheidend, wann ein Kind geboren wurde. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden bis zu drei Rentenpunkte für die Erziehungszeit anerkannt. Kinder die vor 1992 auf die Welt kamen, gibt es bislang nur einen Punkt.
Im Koalitionsvertrag verspricht die neue Regierung jedoch ausdrücklich: "Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen."
Ungerechtigkeiten im Wahlgeschenk
Ab Juli soll für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nicht nur ein Rentenpunkt für die Erziehungszeit anerkannt werden, sondern zwei. Gerecht wären drei Rentenpunkte.
Christine Boden aus Dresden hat zwei Söhne, die in den 70er Jahren geboren wurden. Sie ärgert sich, dass sie noch immer nicht gleichbehandelt wird.
»Es gibt eigentlich keinen Grund, diesen Unterschied dazu machen. Absolut keinen Grund ! Aber er wird halt gemacht in der Politik. Das ist natürlich nicht Ordnung.«
Hinzu kommt, dass ein Rentenpunkt in den alten Bundesländern mit mehr als 28 Euro mehr wert ist als im Osten mit knapp 26 Euro.
Das Wahlgeschenk Mütterrente birgt noch ein weiteres Problem. Nach Recherchen von "Plusminus" sollen Mütter, die schon bald nach der Geburt ihres Kindes wieder gearbeitet haben, weniger oder gar nicht in den Genuss der Rentenpunkte für Mütter kommen.
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht vor, dass den neuen Mütterentenpunkt nur die Mütter ohne weitere Prüfung bekommen, die am 1. Juli schon in Rente sind. An diesem Tag soll das neue Gesetz in Kraft treten. Um nicht alle Rentenbescheide neu berechnen zu müssen, bekommen Mütter im Westen für jedes Kind pauschal etwa 28 Euro und im Osten knapp 26 Euro.
Christine Boden geht jedoch 2017 in Rente, deshalb greift bei ihr eine Regelung, die auch heute schon für Ungerechtigkeit bei der Rentenberechnung sorgt. Sie wird benachteiligt, weil sie schnell nach der Geburt wieder gearbeitet hat. Wäre Christine Boden bei jedem Kind zwei Jahre zuhause geblieben, dann bekäme sie den neuen Mütterrentenpunkt voll gut geschrieben. Doch sie hat schneller wieder gearbeitet. Aus dem damaligen Verdienst entsteht ein Rentenanspruch, der auf den Mütterrentenpunkt angerechnet wird. Je nachdem wie viel eine Frau verdient hat, hat sie im schlimmsten Fall gar nichts von der neuen Mütterente. Christine Boden bekommt für ihr erstes Kind statt der vollen Mütterrente von 25 Euro nur etwa 9 Euro. Also 64 Prozent weniger.
Diese Ungleichbehandlung von berufstätigen Müttern ist ein generelles Problem, das alle Rentenpunkte betrifft, die heute für die Kindererziehung vergeben werden. Schätzungen zufolge findet bei zwei Millionen Müttern eine Anrechnung statt. Deshalb hat der Dresdener Rechtsanwalt Matthias Herberg vor wenigen Tagen Verfassungsbeschwerde erhoben. Er moniert, dass das geltende Rentenrecht dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung widerspricht:
»Es passt nicht zusammen, dass auf der einen Seite die Politik junge Mütter unterstützt, möglichst frühzeitig nach der Geburt ihrer Kinder wieder in den Beruf zurückzugehen, andererseits aber die Mütter dadurch bestraft, in Anführungszeichen, dass die Zeiten der Kindererziehung, die ihnen heute bis zu drei Jahre nach der Geburt zustehen, nur in einem begrenzten Umfang Berücksichtigung finden in der Rentenberechnung.«

Weiter siehe nächste Nachricht.


09.01.2014, 10:27

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Die Petition befindet sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Stellungnahme.
Ich hatte in meinem Schreiben u. a. auch hingewiesen:
„Der „Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode“ hat auf Seite 73 u. A. folgenden Wortlaut:
„Kindererziehung besser anerkennen (Mütterrente)
Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung. Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen. Wir werden daher ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen. Die Erziehungsleistung dieser Menschen wird damit in der Rente besser als bisher anerkannt.“
Dazu: „ …. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen. …“ Das wird allerdings mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt zum 1. Juli 2014 noch nicht erfolgt sein. Im Ergebnis sind es dann 2 Entgeltpunkte. Das Ergebnis entspricht nicht § 56 SGB VI. Eine Lücke von einem Entgeltpunkt wird weiterhin noch nicht geschlossen sein. Schlussfolgerung: Die restliche Lücke wird zu einem weiteren Zeitpunkt geschlossen werden müssen. Wann das erfolgen soll, muss noch geklärt werden. Es sollte aber bald geschehen, weil die meisten betroffenen Elternteile bereits in Rente sind.
Das Wort Gerechtigkeitslücke im Koalitionsvertrag zeigt, dass die Bundesregierung das ebenso sieht, wie die betroffenen Elternteile.“

Ich wurde mehrfach gebeten, auf folgende Petition hinzuweisen:
www.openpetition.de/petition/online/zukunft-verantwortung-lernen-kein-bildungsplan-2015-unter-der-ideologie-des-regenbogens
Sie wird kontrovers diskutiert.

Mir wäre es lieber, wenn die Institution Familie in den Bildungsplänen stärker vertreten sind. Leider ist sie immer noch eine Restkleine in unserer Gesellschaft.

Zurzeit wird gebetsmühlenartig um Fachkräfte aus dem Ausland geworben. Wir haben fast 3 Millionen Arbeitslose. Darunter befinden sich viele Menschen mit Migrationshintergrund, die auch Familien haben. Hat der Staat viel Geld?

In einigen Tagen wird das Bundesministerium für Familie usw. eine Stellungnahme zur Bestandsaufnahme der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates im Jahr 2010 von mir bekommen.

Freundliche Grüße
Gunter Reimann


04.12.2013, 10:56

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich habe heute per Postpaket 34.336 Unterschriften zur Rente für Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nach Berlin geschickt.
Ich bedanke mich für die große Teilnahme und besonders den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern, die Unterschriften gesammelt haben und Informationen weitergaben, damit möglichst viele Betroffene teilnehmen konnten.
Wollen wir hoffen, dass unser Ziel erreicht werden kann:
„Der Bundestag möge beschließen, die Sonderregelung des § 249, Absatz 1 SGB VI zu streichen.“
Dann würde nur noch § 56 SGB VI mit 36 Monate bzw. 3 Jahre und damit 3 Entgeltpunkte für alle Mütter bzw. Elternteile gelten, die ihre Kinder betreut haben.
Nun habe ich noch eine Bitte: Sind sie auch bereit, mich zu unterstützen, falls weitere Aktivitäten ab 2014 notwendig werden?
Weiter habe ich den Wunsch auch Unterstützung bei weiteren familienpolitischen Vorhaben zu bekommen, die junge Familien betreffen. Sie können mit mir Kontakt aufnehmen über
www.openpetition.de/petition/online/3-entgeltpunkte-bei-der-rente-auch-fuer-muetter-die-ihre-kinder-vor-1992-geboren-haben
Kontakt: Frage an Petenten/in
.
Die Unterschriftensammlung befindet sich bei www.openpetition.de in dem Link „IN BEARBEITUNG“.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne Weihnachten und einen guten Rutsch in das Jahr 2014, uns allen Gesundheit und Erfolg.
Freundliche Grüße
Gunter Reimann
Vorstand in Perspektiven für Familien e. V.


24.10.2013, 13:17

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wie Sie sehen haben wir fast 32.000 Unterschriften. Dafür herzlichen Dank.
Alle, die in den letzten Wochen unterschrieben haben, bitte ich diese Möglichkeit in Ihrem Bekanntenkreis weiter zu sagen. Die Zeichnungsfrist endet am 01.11.2013 um Mitternacht. Es wäre schade, wenn jemand nicht mehr zum Zuge kommen kann.

Alle diejenigen, die openpetition mit Unterschriften aus Listen versorgt haben, danke ich zusätzlich für Ihre Mehrarbeit. Falls es noch Unterschriften auf Papier geben sollte, die ich bearbeiten soll, bitte ich Sie, die Listen möglichst bis zum 26.10.2013 an mich zu schicken, damit ich genügend Zeit zum einarbeiten habe.

Nach dem 01.11.2013 werde ich die Unterschriften an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schicken. Dazu muss ich noch einige Vorbereitungen treffen.

Anfragen sind über „Kontakt Frage an Petenten/in“ jederzeit möglich.
Vielleicht melden sich diejenigen, die Listen selbst hochgelanden haben bei mir, damit ich ihnen persönlich danken kann, wenn Sie wollen.

Diese Petition können Sie ab 02.11.2013 mit www.openpetition.de/ mit dem Link „IN BEARBEITUNG“ finden.

Ich wünsche Ihnen allen Gesundheit und Erfolg in allem was Sie vorhaben.
Nochmals Vielen Dank für die wunderbare zahlreiche Unterstützung und die stets gute Zusammenarbeit.

Freundliche und familienfördernde Grüße
Gunter Reimann


30.09.2013, 19:36

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Über 27.000 Unterschriften haben Sie bis jetzt der Petition gegeben. Dafür bedanke ich mich recht herzlich.
Wir kommen in die Zielgerade. Noch 32 Tage können weitere Interessierte unterschreiben. Deshalb bitte ich Sie diese Möglichkeit weiter bekannt zu machen. Es gibt ca. 8 Millionen betroffene Mütter und auch einige Väter. Da könnten wesentlich mehr Unterschriften möglich sein, wenn noch mehr Betroffene davon wüssten.
Dieses Projekt als Petition ist eine echte aktive familienpolitische Arbeit, die beachtliche Wirkungen zeigen wird. Sie geht auch über die üblichen Absichtserklärungen hinaus. Dazu haben auch Sie, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer erheblich beigetragen. Hier ist Demokratie (Volksherrschaft) im konkreten Fall spürbar.
Diese Petition hat sich auch zu einem interessanten Forum entwickelt.
Viele scheinen der Ansicht zu sein, dass die Beitragszahlungen zur späteren Rente führen. Das ist nicht richtig. Entgeltpunkte werden mit dem Rentenversicherungspflichtigen Einkommen ermittelt. Die Entgeltpunkte entstehen durch das Verhältnis dieser individuellen Einkommen zu den durchschnittlichen Einkommen. Sind beide gleich, dann hat der Entgeltpunkt den Wert 1. Dieses Verhältnis wird für die Erziehungs- bzw. Betreuungsleistungen zugrunde gelegt.
Hier zeigt sich auch, dass das Rentensystem seit 1957 die Familien ausklammert. Es geht nur von 2 Generationen aus. Das ist langfristig nicht mehr haltbar. Für besonders interessierte empfehle ich das Buch „Sozialstaatsdämmerung“ von Dr. Jürgen Borchert. Er hatte 1992 das Rentenurteil beim Bundesverfassungsgericht entscheidend mitgeprägt.

Nochmals vielen herzlichen Dank und jetzt zum Endspurt für den Petitionsausschuss.


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