Familie

3 Entgeltpunkte bei der Rente auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

34.179 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

34.179 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.07.2015, 21:00

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeholt. Ich habe diese Stellungnahme trotz meiner Bitte nicht bekommen.
Daraufhin hat der Petitionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die obige und weitere andere Petitionen mit Sammeldrucksache 18/5231 vom 17.06.2015 abzuschießen.

Bei der 115. Sitzung, am Donnerstag, 02.07.2015 hat der Bundestag u. A. den 37. Tagesordnungspunkt mit einer Menge an Sammelübersichten durch nur wenige anwesende Abgeordnete auch die obige Petition im Paket mit vielen anderen Petitionen ohne Aussprache und in sehr kurzer Zeit abgeschlossen.

Der Petitionsausschuss begründet das im Protokoll Nr. 18/40 so, hier wenige Auszüge:
“Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn der Gesetzgeber bei der Einführung von Rechtsänderungen Stichtagsregelungen trifft.”

Dieser Ausschuss geht damit nicht auf die Problematik in der Petition ein.

Ausschuss weiter: “Eine Ungleichbehandlung verstößt nämlich erst dann gegen das Grundgesetz, wenn für eine gesetzlich Differenzierung kein sachlicher Grund” (?) vorhanden ist und die Regelung deshalb die Grenzen der an sich weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überschreitet.”

Bemerkung: Beim Elterngeld z. B. hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug zu Artikel 3 GG auf einen großen Gestaltungsspielraum hingewiesen, von 300 € bis maximal 1800 €. Das Elterngeld hat einen anderen Charakter, als das ursprüngliche Erziehungsgeld. Es ist ein Ersatz für Erwerbseinkommen bis zu 12 Monaten einschließlich Mutterschutz – keine Anerkennung der Betreuungsleistungen der Eltern.
Es steht die Frage im Raum; was ist konkret ein sachlicher Grund?

Das ist auch unser Hauptproblem: Ich konnte bei meiner Petition nicht darauf eingehen, weil mir das erst später bekannt wurde.

Und noch: “Die mit der Ausweitung der Kindererziehungszeiten (KEZ) verbundenen finanziellen Belastungen haben jedoch keine vollständige Anpassung an die für nach 1992 geborene Kinder erlaubt.”
Mit anderen Worten: Für die betroffenen Mütter gibt es nicht die gleiche Rente für für die jüngeren Mütter. Was bedeutet nun Entgelt für Lebensarbeitszeit?
Auf die Argumente in der Petition in Bezug auf den Koalitionsvertrag zur 18. Periode wurde nicht eingegangen. Die Lücke zu den 3 Entgeltpunkten soll wohl doch nicht geschlossen werden und das mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion, die den Vertrag bei der Regierungsbildung 2013 vereinbart haben.

Schlussfolgerung des Ausschusses:
“Nach den vorhanden Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, eine Rechtsänderung im Sinne der Petition zu befürworten, und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.”

Damit findet keine weitere Anerkennung der Leistungen betroffener Mütter statt. Sie werden weiterhin mit einem Taschengeld abgespeist.
Das Interesse vieler Abgeordneter scheint sehr gering oder nicht vorhanden zu sein. Es waren bei der Beschlussfassung nur wenige anwesend. Folgerung: Familie war und ist eine absolute Restgröße.

Die wahren gesellschaftlichen Verhältnisse werden leider zu wenig erkannt. Die Gesellschaft und auch die Wirtschaft sind von Familien abhängig. Jetzt braucht man Zuwanderung für unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine weitere Abhängigkeit von Familien aus anderen Ländern. Wird es einmal dafür Anerkennung geben?

Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Thema “Familie als Leistungsträger” und hoffe auf Unterstützung. Wir brauchen Bewusstseinsarbeit!

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wie Sie denken mit dieser Situation umzugehen. Wir haben 2017 die nächste Bundestagswahl.

Sollten Sie noch Fragen oder Ideen haben: Gunter.Reiman@t-online.de

Freundliche Grüße
Gunter Reimann
“Perspektiven für Familien e. V.”


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