Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Thüringer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Thüringer Landtag Thüringen
Unbeantwortet (70) 76,9% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (10) 11,0% |
Ich lehne ab (5) 5,5% |
E-Mail ist technisch nicht erreichbar (4) 4,4% |
Keine Stellungnahme (1) 1,1% |
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar (1) 1,1% |
5% unterstützen einen Antrag im Parlament.
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
4% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 13.05.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollten etwaige Fusionen zwischen einer kreisfreien Stadt und einem Landkreis ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen (ebenso wie Zusammenschlüsse zwischen den Landkreisen oder Gemeindezusammenschlüsse). Nur wenn – wie im Falle der kreisfreien Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis – zwei Partner freiwillig ,,Ja“ zueinander sagen, kann ein Zusammenschluss erfolgreich sein. Bei einem Zusammenschluss müssen darüber hinaus, je nach Falllage, entweder Fusionsprämien gewährt oder Mittel für die Entschuldung zur Verfügung gestellt werden. Sowohl der Landkreis Weimarer Land, als auch die kreisfreie Stadt Weimar sind überdurchschnittlich verschuldet, sodass sie bei einer – freiwilligen und von beiden gewollten Fusion – vom Land entschuldet werden müssen.
Darüber hinaus lehnen wir zwangsweise Zusammenschlüsse auch ab, weil es keinen Zusammenhang zwischen Einwohnerzahlen und der Leistungsfähigkeit einer Verwaltungsstruktur gibt. Diese Behauptung der Landesregierung wurde bislang nicht wissenschaftlich untermauert. Zudem ist unserer Ansicht nach eine Funktional- und Verwaltungsreform einer zwangsweisen Gebietsneugliederung vorzuziehen. Zunächst muss geklärt werden, welche Aufgaben überhaupt erledigt werden müssen, zu welchen Standards, durch wen und auf welcher Ebene. Dann muss die Landesverwaltung dementsprechend umgestaltet werden. Erst am Ende würde eine – freiwillige und durch das Land geförderte! – Fusion stehen.
In unserem Standpunkt schießen wir uns grundsätzliche den Positionen der beiden kommunalen Spitzenverbände an, die darauf hinweisen, dass ,,alle Neugliederungsmaßnahmen – gemessen an dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung – geeignet, erforderlich und angemessen sein (müssen), das im Gemeinwohlinteresse liegende Neugliederungsziel zu erreichen“ (Stellungnahme des Thüringischen Landkreistages zum Referentenentwurf eines Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform im Freistaat Thüringen, 12.04.2016, S. 4).
Die Landesregierung müsste also – unter Angabe von begründeten Schätzungen zu den Kosten- und Einsparpotentialen der Gebietsreform auch ganz konkret für den Fall eines zwangsweisen Zusammenschlusses von Weimar und Weimarer Land – darlegen, dass die obigen Kriterien erfüllt sind. Dies ist bislang nicht geschehen.
Wir lehnen einen zwangsweisen Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Weimar mit dem Landkreis Weimarer Land aus den obigen Gründen ab.
Mike Mohring
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.05.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
CDU, zuletzt bearbeitet am 09.05.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Anhörung im Innenausschuss dazu erfolgt mit der Anhörung zum sogenannten Vorschaltgesetz.
CDU, zuletzt bearbeitet am 05.05.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
AfD, zuletzt bearbeitet am 02.05.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollten etwaige Fusionen zwischen einer kreisfreien Stadt und einem Landkreis ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen (ebenso wie Zusammenschlüsse zwischen den Landkreisen oder Gemeindezusammenschlüsse). Nur wenn – wie im Falle der kreisfreien Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis – zwei Partner freiwillig ,,Ja“ zueinander sagen, kann ein Zusammenschluss erfolgreich sein. Bei einem Zusammenschluss müssen darüber hinaus, je nach Falllage, entweder Fusionsprämien gewährt oder Mittel für die Entschuldung zur Verfügung gestellt werden. Sowohl der Landkreis Weimarer Land, als auch die kreisfreie Stadt Weimar sind überdurchschnittlich verschuldet, sodass sie bei einer – freiwilligen und von beiden gewollten Fusion – vom Land entschuldet werden müssen.
Darüber hinaus lehnen wir zwangsweise Zusammenschlüsse auch ab, weil es keinen Zusammenhang zwischen Einwohnerzahlen und der Leistungsfähigkeit einer Verwaltungsstruktur gibt. Diese Behauptung der Landesregierung wurde bislang nicht wissenschaftlich untermauert. Zudem ist unserer Ansicht nach eine Funktional- und Verwaltungsreform einer zwangsweisen Gebietsneugliederung vorzuziehen. Zunächst muss geklärt werden, welche Aufgaben überhaupt erledigt werden müssen, zu welchen Standards, durch wen und auf welcher Ebene. Dann muss die Landesverwaltung dementsprechend umgestaltet werden. Erst am Ende würde eine – freiwillige und durch das Land geförderte! – Fusion stehen.
In unserem Standpunkt schießen wir uns grundsätzliche den Positionen der beiden kommunalen Spitzenverbände an, die darauf hinweisen, dass ,,alle Neugliederungsmaßnahmen – gemessen an dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung – geeignet, erforderlich und angemessen sein (müssen), das im Gemeinwohlinteresse liegende Neugliederungsziel zu erreichen“ (Stellungnahme des Thüringischen Landkreistages zum Referentenentwurf eines Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform im Freistaat Thüringen, 12.04.2016, S. 4).
Die Landesregierung müsste also – unter Angabe von begründeten Schätzungen zu den Kosten- und Einsparpotentialen der Gebietsreform auch ganz konkret für den Fall eines zwangsweisen Zusammenschlusses von Weimar und Weimarer Land – darlegen, dass die obigen Kriterien erfüllt sind. Dies ist bislang nicht geschehen.
Wir lehnen einen zwangsweisen Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Weimar mit dem Landkreis Weimarer Land aus den obigen Gründen ab.
Henry Worm
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 22.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich lehne die geplante Gebietsreform grundsätzlich ab.
Raymond Walk
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Steffen Harzer
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 06.05.2016
Ich lehne ab.
Weil die Kreisfreiheit Weimar nur Geld kostet und keinen Vorteil bringt. Notwendig ist für mich viel mehr, eine effektive Zusammenarbeit in der Region, das fördert die Effiziens der öffentlichen Verwaltung und ist gut für die Bürger.
Vielleicht sollten sich die Weimarer Stadtväter und Bürger mal in Hannover erkundigen. Diese haben vor Jahren Ihre Kreisfreiheit aufgegeben und mit den Um.andgemeinden die Region Hannover gegründet. Mit positiven Aspekten für die Stadt und die Umlandgemeinden.
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 03.05.2016
Ich lehne ab.
Die von r2g geplante Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform wird nicht wie in der Petition behauptet, im Eilverfahren durchgeführt.
Die Reform wurde durch Beschluss des Thüringer Landtages im Februar 2015 auf dem Weg gebracht. Das von der Landesregierung am 22. Dezember 2015 beschlossene Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ wurde umfassend öffentlich debattiert. Dies trifft auch auf das Vorschaltgesetz „Gebietsreform“ zu. Hierzu wurde bereits im Regierungsverfahren die Kommunen angehört. Der Thüringer Landtag hat sich am 21. April 2016 erstmalig mit dem Vorschaltgesetz beschäftigt. Am 9. Juni 2016 wird es zum Vorschaltgesetz eine öffentliche Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss geben. Die zweite Lesung zum Gesetz ist für den 23. Juni 2016 geplant. Zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte wird es im Jahr 2017einen Entwurf für ein gesondertes Neugliederungsgesetz geben, der umfangreich öffentlich diskutiert werden wird. Dieses Gesetz wird in den beteiligten Kommunen für sechs Wochen öffentlich ausgelegt. Die Kommunen werden angehört. Alle Beteiligten können Anregungen vortragen, die vom Landtag abgewogen werden. Die vollständige Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform wird 2019 abgeschlossen sein. Von einem Eilverfahren, in dem Sachargumente nicht abgewogen werden könne und Bürgerbeteiligung nicht möglich sei, kann keine Rede sein.
In der Petitionsbegründung wird behauptet, dass der Stadt durch den Wegfall der Kreisfreiheit ein Einnahmeverlust bei den Landeszuweisungen im zweistelligen Millionenbereich droht.
Die Kreisfreiheit findet bei den Landeszuweisungen keine gesonderte Berücksichtigung. Durch den Wegfall der Kreisfreiheit werden bisherige Landkreisaufgaben von der Stadt auf den Landkreis übertragen. Keine Landkreisaufgabe kann kostendeckend wahrgenommen werden. Insofern musste Weimar bisher immer eigene städtische Mittel für die Umsetzung von Landkreisaufgaben einsetzen. Deshalb ist es überhaupt nicht möglich, dass durch den Wegfall der Landkreisaufgaben Weimar Geld verliert. Im Gegenteil, Weimar spart städtische Mittel, die künftig für die Gemeindeaufgaben eingesetzt werden können. Nach ersten Berechnungen liegen diese Kosteneinsparungen bei rund 8 Millionen EUR im Jahr. Würde die These der Einnahmeverluste durch Aufgabe der Kreisfreiheit zutreffen, wäre dies ein Systemfehler im kommunalen Finanzausgleich, der sofort behoben werden müsste.
In der Petition wird behauptet, dass durch die Aufgabe der Kreisfreiheit eine Absenkung der städtischen Leistungen (Kultur, Sport, Vereine, soziale Leistungen) erfolgt.
Beim Wegfall der Kreisfreiheit bleiben alle gemeindlichen Aufgaben bestehen. Dazu gehören u.a. die Kultur, der Sport und die Vereinsförderung. Auch ein Teil der sozialen Leistungen bleiben unverändert, u.a. die Kindertagesstätten Sozialeinrichtungen. Nur die Leistungsgesetze im Sozial- und Jugendhilfebereich werden künftig vom Landkreis wahrgenommen. Bei diesen Leistungsgesetzen hat die Stadt bisher kaum ein eigenes Ermessen. Auf Sozialleistungen besteht ein Rechtsanspruch, unabhängig, wer sie umsetzt. Die behauptete Absenkung städtischer Leistungen ist also nicht zu erwarten.
Durch die Aufgabe der Kreisfreiheit soll es nach Überzeugung der Petenten zu Einschnitt in die Entscheidungsfreiheit der Stadt kommen.
Bei Aufgabe der Kreisfreiheit bleibt die Stadt für alle gemeindlichen Aufgaben wie bisher zuständig. Die Landkreisaufgaben gehen in Teilen auf den Landkreis über. Bei diesen Aufgaben handelt es sich im Regelfall um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Bei diesen Aufgaben ist das Land nicht nur Rechts-, sondern auch Fachaufsicht. Ein eigenes Ermessen der Stadt besteht kaum. Im Übrigen darf der Stadtrat über diese Aufgaben auch nicht entscheiden. Dort wo nichts entschieden werden darf, kann auch keine Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden.
In der Petition wird behauptet, dass bei Wegfall der Kreisfreiheit weniger Bürgernähe und längere Ämterwege entstehen.
Bürgernähe hat nichts mit dem Status der Kreisfreiheit zu tun, sondern ist ein Anspruch aller Kommunen. Bürgernähe ist abhängig von der Verfahrens- und Entscheidungsgestaltung innerhalb der Kommunen (Grad der Bürgerbeteiligung). Bürgernähe ist nur mittelbar durch die Struktur der kommunalen Behörden (die Verwaltungsstandorte eingeschlossen) bestimmt. Durch den Wegfall der Kreisfreiheit werden keine weiteren Behördenwege in Weimar entstehen. Das Konzept von r2g sieht vor, dass künftig in allen selbständigen Gemeinden Bürgerservicebüros bestehen, in dem alle kommunalen Angelegenheiten (unabhängig ob des Gemeinde- oder Landkreisaufgaben sind) erledigt werden können.
Die Begründung der Petition enthält die These, dass die Strahlkraft von Weimar nur durch die Kreisfreiheit dauerhaft gesichert werden kann.
Auch diese These überzeugt nicht. Weimars Ausstrahlung wird durch viele Faktoren bestimmt, durch Weimars vielfältige Geschichte, die Kultur und Kulturangebote, die Gedenkstätten und Denkmäler sowie durch die in Weimar ansässigen Hochschulen als Bildungsstandort. Die Kreisfreiheit, also die Zuständigkeit für Landkreisaufgaben, gehört sicher nicht dazu. …
Susanne Hennig-Wellsow
Vorsitzende der Fraktion Die Linke im THL
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 22.04.2016
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
nachzuvollziehen ist, wenn in Weimar lebende Menschen fragen, welche Auswirkungen hat die von der Landesregierung angekündigte und als notwendig erachtete Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf Weimar, deren soziale, kulturelle und ökonomische Struktur und damit auf die Strahlkraft Weimars als Stadt der Kultur und Geschichte weit über die Landesgrenzen Thüringen hinaus haben wird. Dass mit Veränderungen von Strukturen auch immer Verschlechterungen befürchtet werden, ist menschlich, die Forderung nach dem Erhalt des Bestehenden ebenso. Deshalb ist es genauso wichtig zu fragen, was verändert sich, wenn Strukturen unverändert bleiben.
Die Finanzsituation Weimars ist gegenwärtig alles andere als rosig und mitverantwortlich hierfür ist auch der Status der Kreisfreiheit. Die Stadt Weimar verfügt über keine Rücklagen, die Finanzierung der Pflichtaufgaben ist nach Aussage der Stadtverwaltung am untersten Limit angesiedelt, die Steuerquote liegt bei 28%, die Pro-Kopf-Verschuldung liegt über dem Landesdurchschnitt, mehr als 50% der städtischen Einnahmen kommen aus dem Landeshaushalt und auch in diesem Jahr wird in Weimar über die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben diskutiert, sogar das Kunstfest als Kultur- und Kunstinstitution Thüringens wird in Frage gestellt. Viele Vereine haben im Herbst des vergangenen Jahres bereits zum zweiten Male einen Brief des Oberbürgermeisters erhalten, in dem ihnen in Aussicht gestellt wird, künftig weniger oder gar keine Zuschüsse mehr erhalten zu können. Viele freiwillige Aufgaben werden in Weimar nicht mehr aus dem städtischen Einnahmen, sondern nur mit der Sparkasse gesichert werden können. Wenn die TLZ schreibt, dass sich Weimar über seine freiwilligen Aufgaben definiert, dann ist dies einerseits richtig, aber es gilt auch, dass genau dies gefährdet ist, wenn sich in der Struktur Weimar sich nichts verändert. Da geht es Weimar nicht anders als dem Land Thüringen.
Warum ist die Kreisfreiheit für diese Situation zumindest mitverantwortlich? Kreisfreiheit einer Stadt heißt, dass diese Stadt die Aufgaben eines Landkreises mit erfüllt und nicht ein Landkreis, dem die Stadt angehört. Diese Erfüllung von Aufgaben eines Landkreises finanziert das Land im Fall der Stadt Weimar jährlich in Höhe von etwa 24 Millionen Euro. Die Stadt Weimar steuert aus eigenen Mitteln noch einmal 356 Euro je Einwohner und Jahr hinzu. Im Landkreis Weimarer Land finanziert das Land beispielsweise die Erledigung von Landkreisaufgaben mit gleichfalls 24 Millionen Euro jährlich, während der Landkreis aus eigenen Einnahmen, bspw. durch die Kreisumlage, 128 Euro je Einwohner und Jahr hinzu steuern muss. Die Stadt Weimar hat etwas mehr als 60.000 Einwohner_innen, der Landkreis Weimarer Land hat über 80.000 Einwohner_innen.
Mit dem Verlust der Kreisfreiheit und der damit einhergehenden Übertragung der Landkreisaufgaben auf einen Landkreis würde sich also das Defizit pro Einwohner und Jahr für die Bewältigung der Aufgaben eines Landkreises deutlich minimieren. Im Ergebnis würde für Aufgaben, die in der Stadt verbleiben, also mehr Mittel zur Verfügung stehen.
Aufgaben, für die die Stadt Weimar weiterhin zuständig sein wird, sind u.a. die für Weimar wichtigen Bereiche der Kunst und Kultur, der Sport oder der Vereinsförderung. Auch ein Teil der sozialen Leistungen verbleibt unverändert im Verantwortungsbereich der Stadt, u.a. die Kindertagesstätten und die Sozialeinrichtungen.
Auch im Bereich der Zuständigkeit wird sich für Stadträte und Einwohner_innen nicht viel verändern, denn bei den bisher bewältigten Landkreisaufgaben handelt es sich im Regelfall um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Bei diesen Aufgaben ist das Land nicht nur Rechts-, sondern auch Fachaufsicht. Ein eigenes Ermessen der Stadt bestand kaum und der Stadtrat durfte über diese Aufgaben auch nicht entscheiden. Aufgrund dieser Erfahrungen hat sich die Landesregierung auch dazu entschlossen, im Rahmen der Funktionalreform Aufgaben stärker in den Verantwortungsbereich der Gemeinden zu kommunalisieren und zwar als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Damit wäre sichergestellt, dass Aufgaben nicht nur in der Gemeinde, sondern auch mit der Möglichkeit der Mitsprache von Stadträten und damit transparent bewältigt werden.
Der Landtag wird sich jetzt mit dem Vorschaltgesetz beschäftigen und eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung durchführen sowie Bürger_innen die Möglichkeit der Meinungsäußerung im Online-Forum des Thüringer Landtages eröffnen. Dabei werden alle vorgetragenen Einwände auf ihre Stichhaltigkeit geprüft und sachlich abgewogen. Auch die, die die Weimarer Einwohner_innen vortragen werden.
Aber die Bedeutung der Stadt Weimar, die vielfach in der Diskussion zum Gegenstand gemacht wird, macht sich nicht fest, ob die Stadt Weimar verantwortlich ist für Aufgaben, die typischerweise ein Landkreis erledigt. Die Bedeutung der Stadt Weimar als Stadt der Klassik, der Aufklärung, der Kunst und Kultur, des Theaters sowie als Ort bedeutender deutscher Geschichte gilt es zu erhalten. Hier gilt es, dass das Land Thüringen gemeinsam mit der Stadt Weimar und umgekehrt dieses Ziel verfolgen und ihren jeweils spezifischen Beitrag hierfür leisten.
Frank Kuschel
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 22.04.2016
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die von r2g geplante Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform wird nicht wie in der Petition behauptet, im Eilverfahren durchgeführt.
Die Reform wurde durch Beschluss des Thüringer Landtages im Februar 2015 auf dem Weg gebracht. Das von der Landesregierung am 22. Dezember 2015 beschlossene Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ wurde umfassend öffentlich debattiert. Dies trifft auch auf das Vorschaltgesetz „Gebietsreform“ zu. Hierzu wurde bereits im Regierungsverfahren die Kommunen angehört. Der Thüringer Landtag hat sich am 21. April 2016 erstmalig mit dem Vorschaltgesetz beschäftigt. Am 9. Juni 2016 wird es zum Vorschaltgesetz eine öffentliche Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss geben. Die zweite Lesung zum Gesetz ist für den 23. Juni 2016 geplant. Zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte wird es im Jahr 2017einen Entwurf für ein gesondertes Neugliederungsgesetz geben, der umfangreich öffentlich diskutiert werden wird. Dieses Gesetz wird in den beteiligten Kommunen für sechs Wochen öffentlich ausgelegt. Die Kommunen werden angehört. Alle Beteiligten können Anregungen vortragen, die vom Landtag abgewogen werden. Die vollständige Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform wird 2019 abgeschlossen sein. Von einem Eilverfahren, in dem Sachargumente nicht abgewogen werden könne und Bürgerbeteiligung nicht möglich sei, kann keine Rede sein.
In der Petitionsbegründung wird behauptet, dass der Stadt durch den Wegfall der Kreisfreiheit ein Einnahmeverlust bei den Landeszuweisungen im zweistelligen Millionenbereich droht.
Die Kreisfreiheit findet bei den Landeszuweisungen keine gesonderte Berücksichtigung. Durch den Wegfall der Kreisfreiheit werden bisherige Landkreisaufgaben von der Stadt auf den Landkreis übertragen. Keine Landkreisaufgabe kann kostendeckend wahrgenommen werden. Insofern musste Weimar bisher immer eigene städtische Mittel für die Umsetzung von Landkreisaufgaben einsetzen. Deshalb ist es überhaupt nicht möglich, dass durch den Wegfall der Landkreisaufgaben Weimar Geld verliert. Im Gegenteil, Weimar spart städtische Mittel, die künftig für die Gemeindeaufgaben eingesetzt werden können. Nach ersten Berechnungen liegen diese Kosteneinsparungen bei rund 8 Millionen EUR im Jahr. Würde die These der Einnahmeverluste durch Aufgabe der Kreisfreiheit zutreffen, wäre dies ein Systemfehler im kommunalen Finanzausgleich, der sofort behoben werden müsste.
In der Petition wird behauptet, dass durch die Aufgabe der Kreisfreiheit eine Absenkung der städtischen Leistungen (Kultur, Sport, Vereine, soziale Leistungen) erfolgt.
Beim Wegfall der Kreisfreiheit bleiben alle gemeindlichen Aufgaben bestehen. Dazu gehören u.a. die Kultur, der Sport und die Vereinsförderung. Auch ein Teil der sozialen Leistungen bleiben unverändert, u.a. die Kindertagesstätten Sozialeinrichtungen. Nur die Leistungsgesetze im Sozial- und Jugendhilfebereich werden künftig vom Landkreis wahrgenommen. Bei diesen Leistungsgesetzen hat die Stadt bisher kaum ein eigenes Ermessen. Auf Sozialleistungen besteht ein Rechtsanspruch, unabhängig, wer sie umsetzt. Die behauptete Absenkung städtischer Leistungen ist also nicht zu erwarten.
Durch die Aufgabe der Kreisfreiheit soll es nach Überzeugung der Petenten zu Einschnitt in die Entscheidungsfreiheit der Stadt kommen.
Bei Aufgabe der Kreisfreiheit bleibt die Stadt für alle gemeindlichen Aufgaben wie bisher zuständig. Die Landkreisaufgaben gehen in Teilen auf den Landkreis über. Bei diesen Aufgaben handelt es sich im Regelfall um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Bei diesen Aufgaben ist das Land nicht nur Rechts-, sondern auch Fachaufsicht. Ein eigenes Ermessen der Stadt besteht kaum. Im Übrigen darf der Stadtrat über diese Aufgaben auch nicht entscheiden. Dort wo nichts entschieden werden darf, kann auch keine Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden.
In der Petition wird behauptet, dass bei Wegfall der Kreisfreiheit weniger Bürgernähe und längere Ämterwege entstehen.
Bürgernähe hat nichts mit dem Status der Kreisfreiheit zu tun, sondern ist ein Anspruch aller Kommunen. Bürgernähe ist abhängig von der Verfahrens- und Entscheidungsgestaltung innerhalb der Kommunen (Grad der Bürgerbeteiligung). Bürgernähe ist nur mittelbar durch die Struktur der kommunalen Behörden (die Verwaltungsstandorte eingeschlossen) bestimmt. Durch den Wegfall der Kreisfreiheit werden keine weiteren Behördenwege in Weimar entstehen. Das Konzept von r2g sieht vor, dass künftig in allen selbständigen Gemeinden Bürgerservicebüros bestehen, in dem alle kommunalen Angelegenheiten (unabhängig ob des Gemeinde- oder Landkreisaufgaben sind) erledigt werden können.
Die Begründung der Petition enthält die These, dass die Strahlkraft von Weimar nur durch die Kreisfreiheit dauerhaft gesichert werden kann.
Auch diese These überzeugt nicht. Weimars Ausstrahlung wird durch viele Faktoren bestimmt, durch Weimars vielfältige Geschichte, die Kultur und Kulturangebote, die Gedenkstätten und Denkmäler sowie durch die in Weimar ansässigen Hochschulen als Bildungsstandort. Die Kreisfreiheit, also die Zuständigkeit für Landkreisaufgaben, gehört sicher nicht dazu.
Frank Kuschel
MdL Thüringen, DIE LINKE
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 21.04.2016
Ich lehne ab.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.05.2016
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Weimar muss wachsen:)
Zunächst ist der Eindruck zurückzuweisen, dass die Gebietsreform in einem Eilverfahren realisiert werden soll. Eine derartige Reform ist seit Jahren überfällig und insoweit in der Diskussion. Ebenfalls seit Jahren schrumpft die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens, in manchen Regionen dramatisch. Es besteht insofern dringende Handlungsnotwendigkeit. Die vorherigen Landesregierungen haben diese Reformen schlicht verweigert und damit die Zukunft des Landes gefährdet.
In der Mitte Thüringens, speziell in den Orten entlang der Städtekette, sind die demografischen Auswirkungen nicht so gravierend. So wird Weimar auch in Zukunft leicht wachsen oder (was die Bevölkerungszahlen angeht) stagnieren. Der demografische Wandel wird sich aber im Umfeld Weimars auswirken, für die umliegenden Landkreise wie Sömmerda oder das Weimarer Land werden größere Bevölkerungsverluste prognostiziert. Mit der Gebietsreform wird auch hier gegengesteuert werden müssen.
Es gilt, Stadt und Umland zu dauerhaft leistungsfähigen Dienstleistern Ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu gestalten. Die Dauerhaftigkeit wird nur mit einer Mindestgröße in Verbindung mit den Rahmenbedingungen (wie u.a. Bevölkerungsentwicklung oder Steuerkraft) gelingen.
Weimar ist unbestritten eine der bedeutendsten "Markenzeichen" Thüringens. Diese solitäre Existenz ist aber gefährdet. Weimar ist mit 84 qm die von der Fläche her kleinste kreisfreie Stadt Thüringens, seit Mitte der neunziger Jahre wächst die Bevölkerung langsam, aber stetig. Der Wohnungsmarkt ist gerade bei preiswerten Wohnungen sehr eng. Die Probleme, neue Wohn- oder Gewerbeflächen auszuweisen, wachsen. Von Bevölkerung und Gewerbe hängen aber ganz wesentlich die kommunalen Finanzen ab.
Bei der Beurteilung der Finanzen schneidet Weimar nicht gut ab. Weimar ist die höchstverschuldeste kreisfreie Stadt Thüringens (pro Kopf der Bevölkerung). Allerdings muss anerkannt werden, dass ein größerer Teil der Schulden einerseits aus Eingemeindungen 1994 und andererseits aus Investitionen für das Kulturstadtjahr 1999 stammt. Ich erkenne auch an, dass sich Weimar hohe Ausgaben für Kultur leisten muss. Diese Ausgaben nutzen der gesamten Region und dem Lande Thüringen. Deswegen wollen wir die Region und den Freistaat stärker an diesen Kosten beteiligen. Allerdings hat Weimar deutlich zu wenige eigene Einnahmen und wird dies auf absehbare Zeit nicht allein ändern können.
Ob und in welchem Maße Weimar mit einer Gebietsreform Landesmittel verlieren würde, ist Spekulation. Kürzungen zu prophezeien ist daher unseriös. Dieses Spielen mit den Ängsten der Menschen ist keine konstruktive Politik. Wo Kürzungen vorgenommen werden, entscheidet auf Vorschlag des Oberbürgermeisters letztlich der Weimarer Stadtrat. (Und als Stadträtin in Erfurt, weiß ich da sehr genau wovon ich rede)
Als Land werden wir aber für zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu sorgen haben. Dazu zählt u.a. die Verringerung der Lasten der Kulturfinanzierung.
Ich bin daher der Ansicht: Weimar sollte wachsen. Die Umlandgemeinden profitieren von der Nähe zur Stadt, ein Zusammengehen mit Weimar hätte für beide Seiten Vorteile. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Stadt für das Land wäre, ein deutliches Wachstum der Stadt vorausgesetzt, auch eine weitere Kreisfreiheit vorstellbar. Allerdings setzt das voraus, dass es gelingt, das Umland neu und zukunftsfähig zu strukturieren. Einseitiges Profitieren des Umlandes von der Stadt gilt es zu beenden und die Lasten fair zu verteilen, dies gilt aber ggf. auch andersherum. Egoismen, so berechtigt sie sein mögen, sind dabei wenig hilfreich.
Wir befinden uns derzeit mitten in einem Prozess, die Interessen aller Beteiligten auszutarieren. Ich bin mir dabei der Bedeutung Weimars für Thüringen wohl bewusst.
CDU
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fraktionslos
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DIE LINKE
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Tilo Kummer
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DIE LINKE
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ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
DIE LINKE
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Christine Lieberknecht
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
CDU
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Sabine Berninger
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
DIE LINKE
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DIE LINKE
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CDU
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CDU
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CDU
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DIE LINKE
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SPD
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CDU
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Uwe Höhn
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
SPD
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CDU
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CDU
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Siegfried Gentele
ist Mitglied im Parlament Thüringer Landtag
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Jörg Kellner
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CDU
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Babett Pfefferlein
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Jens Krumpe
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AfD
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