Volksvertreter Steffen Dittes
Stellungnahme zur Petition Weimar muss kreisfrei bleiben!
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 22.04.2016
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
nachzuvollziehen ist, wenn in Weimar lebende Menschen fragen, welche Auswirkungen hat die von der Landesregierung angekündigte und als notwendig erachtete Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf Weimar, deren soziale, kulturelle und ökonomische Struktur und damit auf die Strahlkraft Weimars als Stadt der Kultur und Geschichte weit über die Landesgrenzen Thüringen hinaus haben wird. Dass mit Veränderungen von Strukturen auch immer Verschlechterungen befürchtet werden, ist menschlich, die Forderung nach dem Erhalt des Bestehenden ebenso. Deshalb ist es genauso wichtig zu fragen, was verändert sich, wenn Strukturen unverändert bleiben.
Die Finanzsituation Weimars ist gegenwärtig alles andere als rosig und mitverantwortlich hierfür ist auch der Status der Kreisfreiheit. Die Stadt Weimar verfügt über keine Rücklagen, die Finanzierung der Pflichtaufgaben ist nach Aussage der Stadtverwaltung am untersten Limit angesiedelt, die Steuerquote liegt bei 28%, die Pro-Kopf-Verschuldung liegt über dem Landesdurchschnitt, mehr als 50% der städtischen Einnahmen kommen aus dem Landeshaushalt und auch in diesem Jahr wird in Weimar über die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben diskutiert, sogar das Kunstfest als Kultur- und Kunstinstitution Thüringens wird in Frage gestellt. Viele Vereine haben im Herbst des vergangenen Jahres bereits zum zweiten Male einen Brief des Oberbürgermeisters erhalten, in dem ihnen in Aussicht gestellt wird, künftig weniger oder gar keine Zuschüsse mehr erhalten zu können. Viele freiwillige Aufgaben werden in Weimar nicht mehr aus dem städtischen Einnahmen, sondern nur mit der Sparkasse gesichert werden können. Wenn die TLZ schreibt, dass sich Weimar über seine freiwilligen Aufgaben definiert, dann ist dies einerseits richtig, aber es gilt auch, dass genau dies gefährdet ist, wenn sich in der Struktur Weimar sich nichts verändert. Da geht es Weimar nicht anders als dem Land Thüringen.
Warum ist die Kreisfreiheit für diese Situation zumindest mitverantwortlich? Kreisfreiheit einer Stadt heißt, dass diese Stadt die Aufgaben eines Landkreises mit erfüllt und nicht ein Landkreis, dem die Stadt angehört. Diese Erfüllung von Aufgaben eines Landkreises finanziert das Land im Fall der Stadt Weimar jährlich in Höhe von etwa 24 Millionen Euro. Die Stadt Weimar steuert aus eigenen Mitteln noch einmal 356 Euro je Einwohner und Jahr hinzu. Im Landkreis Weimarer Land finanziert das Land beispielsweise die Erledigung von Landkreisaufgaben mit gleichfalls 24 Millionen Euro jährlich, während der Landkreis aus eigenen Einnahmen, bspw. durch die Kreisumlage, 128 Euro je Einwohner und Jahr hinzu steuern muss. Die Stadt Weimar hat etwas mehr als 60.000 Einwohner_innen, der Landkreis Weimarer Land hat über 80.000 Einwohner_innen.
Mit dem Verlust der Kreisfreiheit und der damit einhergehenden Übertragung der Landkreisaufgaben auf einen Landkreis würde sich also das Defizit pro Einwohner und Jahr für die Bewältigung der Aufgaben eines Landkreises deutlich minimieren. Im Ergebnis würde für Aufgaben, die in der Stadt verbleiben, also mehr Mittel zur Verfügung stehen.
Aufgaben, für die die Stadt Weimar weiterhin zuständig sein wird, sind u.a. die für Weimar wichtigen Bereiche der Kunst und Kultur, der Sport oder der Vereinsförderung. Auch ein Teil der sozialen Leistungen verbleibt unverändert im Verantwortungsbereich der Stadt, u.a. die Kindertagesstätten und die Sozialeinrichtungen.
Auch im Bereich der Zuständigkeit wird sich für Stadträte und Einwohner_innen nicht viel verändern, denn bei den bisher bewältigten Landkreisaufgaben handelt es sich im Regelfall um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Bei diesen Aufgaben ist das Land nicht nur Rechts-, sondern auch Fachaufsicht. Ein eigenes Ermessen der Stadt bestand kaum und der Stadtrat durfte über diese Aufgaben auch nicht entscheiden. Aufgrund dieser Erfahrungen hat sich die Landesregierung auch dazu entschlossen, im Rahmen der Funktionalreform Aufgaben stärker in den Verantwortungsbereich der Gemeinden zu kommunalisieren und zwar als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Damit wäre sichergestellt, dass Aufgaben nicht nur in der Gemeinde, sondern auch mit der Möglichkeit der Mitsprache von Stadträten und damit transparent bewältigt werden.
Der Landtag wird sich jetzt mit dem Vorschaltgesetz beschäftigen und eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung durchführen sowie Bürger_innen die Möglichkeit der Meinungsäußerung im Online-Forum des Thüringer Landtages eröffnen. Dabei werden alle vorgetragenen Einwände auf ihre Stichhaltigkeit geprüft und sachlich abgewogen. Auch die, die die Weimarer Einwohner_innen vortragen werden.
Aber die Bedeutung der Stadt Weimar, die vielfach in der Diskussion zum Gegenstand gemacht wird, macht sich nicht fest, ob die Stadt Weimar verantwortlich ist für Aufgaben, die typischerweise ein Landkreis erledigt. Die Bedeutung der Stadt Weimar als Stadt der Klassik, der Aufklärung, der Kunst und Kultur, des Theaters sowie als Ort bedeutender deutscher Geschichte gilt es zu erhalten. Hier gilt es, dass das Land Thüringen gemeinsam mit der Stadt Weimar und umgekehrt dieses Ziel verfolgen und ihren jeweils spezifischen Beitrag hierfür leisten.