Volksvertreter Steffen Dittes

Stellungnahme zur Petition Für mehr Personal und finanzielle Mittel für Kindertagesstätten in Thüringen!

DIE LINKE

zuletzt angeschrieben am 06.10.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Kita-Öffnung: Gegen Wechselmodell & Hygienevorschriften die päd. Konzepte untergraben

DIE LINKE

zuletzt angeschrieben am 21.05.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition #Die Welt spricht KINDERGARTEN! Für den Begriff Kindergarten im öffentlichen Sprachgebrauch!

DIE LINKE

zuletzt angeschrieben am 05.06.2018
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Mehr Personal für eine qualifizierte und kindgerechte Hortbetreuung in Jena

DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 02.09.2017

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Sehr geehrte Petent_innen,

gerne nehme ich zur eingereichten Petition Stellung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich hierbei um eine mit den Fachpolitikern der Fraktion DIE LINKE abgestimmte Position handelt. Diese war auch Grundlage für die von der LINKEN im Koalitionsausschuss vertretenen Auffassung, die zur gemeinsamen Entscheidung der Koalitionspartner LINKE, SPD und Bündnis90/Die Grünen zur Rückholung der Horte in die Verantwortung des Landes führte.

Thüringen ist seit mehr als 20 Jahren Vorreiter bei der Entwicklung von Ganztagsangeboten im Primarbereich. Als einziges Bundesland bietet Thüringen jedem Kind bis Ende der Klassenstufe 4 die Möglichkeit, in offener und gebundener Form ganztägige Lern- und Betreuungsangebote zu nutzen und so den optimalen Start in ihre Bildungslaufbahn zu realisieren. Grundlage ist der Thüringer Bildungsplan, das Thüringer Schulgesetz, die Thüringer Schulordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres.

Durch das Angebot an Ganztagsschulen für alle Kinder, durch die Rhythmisierung des Schulvormittages mit den Förder- und Betreuungsangeboten des Schulnachmittages, werden herausragende Ergebnisse in den Bildungsvergleichsstudien erreicht und die Abhängigkeit des Bildungserfolges vom sozialen Status der Kinder in Thüringen weitgehend durchbrochen.

Die Hortkommunalisierung wurde seitens der CDU nach § 12 ThürSchulG als Modellprojekt auf den Weg gebracht, nachdem in den Jahren vor der Kommunalisierung die Personalsituation durch die CDU Alleinregierung an den Horten massiv verschlechtert wurde und nachdem der Protest von Eltern, Gewerkschaften und der heute die Regierung tragenden Parteien im Hortbündnis bewirkte, dass die Übertragung der Horte an die freien Träger durch die CDU scheiterte.

Die am Modellprojekt beteiligten Schulträger nutzten die Hortkommunalisierung in sehr unterschiedlicher Weise. So wurden in einzelnen Kommunen wie Jena und Erfurt die Schulen zu echten Ganztagsschulen mit umfänglichen Angeboten und qualifizierten pädagogischen Fachkräften weiterentwickelt. Andere Schulträger „nutzen“ die Möglichkeiten der Eigengestaltung an den Horten um mit prekären Beschäftigungsverhältnissen ein Mindestmaß an Betreuungsangeboten abzusichern, eine Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen fand dort messbar nicht statt.

Die unterschiedlichen Erfahrungen mit der Umsetzung bei den kommunalisierten Horten, die gesetzliche Regelung in § 34 Thüringer Schulgesetz, wonach HortnerInnen Landesbedienstete sind, die zwingend notwendige Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes und das von der LINKEn verfolgte Ziel der pädagogischen und organisatorischen Einheit von Grundschule und Hort stehen, führten schließlich zur Entscheidung der Rückübertragung.

In der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2017/18 sind die Bestimmungen zur Gruppengröße und zu Ferienangeboten an den Horten in Punkt 5.2. geregelt. Der Personalschlüssel von 15 bis 20 Kindern pro Erzieher ist weiterhin Maßstab zur Entwicklung von Ganztagsschulen. Auf Grund der Möglichkeiten im Modellprojekt konnten einzelne Horte, auch in Jena, günstigere Betreuungsrelationen realisieren. Das hat die Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen dort gestärkt. Leider haben einzelne Schulträger die Stellen nicht mit ordentlich angestellten Pädagogen besetzt, sondernledigich ,it dem vom Land erhaltenen Geldern Stunden zur Betreuung vergeben. In der Folge wurde dem Land Thüringen ein nicht realistischer Beschäftigtenschlüssel gemeldet. In der Rückübertragung der Horte musste mit den vorhandenen Stellen im Doppelhaushalt 2016/17 gearbeitet werden. Keine einzige Stelle wurde seitens der Landesregierung hier gekürzt. Im ersten Schritt wurde mit den vorhandenen Stellen und den Budgets die Angebote im ganzen Land abgesichert. Dabei kam es aber zu Verschlechterungen im Betreuungsschlüssel vieler Horte an Jenaer Grund- und Gemeinschaftsschulen.

Durch die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE wurde das Ansinnen an die Landesregierung herangetragen, in die Haushaltsabstimmung zum Doppelhaushalt 2018/19 einen deutlichen Aufwuchs an Stellen für die Thüringer Horte mit aufzunehmen. Dies ist uns gelungen. Ihre Forderung nach 10 Stellen aus dem ausgehandelten zusätzlichen Stellen schließen wir uns an, da es in der Tat zu einem Abfluss von Stellen in Jena gekommen ist. Einige Beschäftigte wechselten nicht mit in den Landesdienst und diese Stellen wurden in anderen Schulen außerhalb Jenas vergeben. Noch fehlende Betreuungsstunden sind nachzubesetzen, um so eine ausgewogene Ganztagsschulentwicklung zu ermöglichen.

Wir werden uns als Fraktion dafür einsetzen, dass die Beschäftigungsumfänge der Erzieher und Erzieherinnen an den Grundschulhorten auf 70-80% entwickelt werden. Jede frei werdende und neu zu besetzende Stelle soll nach unseren Vorstellungen mit mindestens dem Beschäftigungsumfang besetzt werden, wie er vorher bestand. Wir werden hier weiter intensiv im Gespräch mit der Landesregierung bleiben.

Die Integration von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine wichtige Aufgabe, der sich gerade die Jenaer Schulen engagiert stellen. Durch die Entfristung der DAZ-Lehrkräfte setzt die Landesregierung wichtige Zeichen, diese Daueraufgabe personell abzusichern.

Für ihr engagiertes Eintreten guter Ganztagsschulentwicklung danken wir Ihnen und versichern Ihnen, dass wir hier Seit an Seit für eine gute Schulentwicklung an allen Schulen mit Ihnen zusammen streiten.

Stellungnahme zur Petition Weimar muss kreisfrei bleiben!

DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 22.04.2016

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

nachzuvollziehen ist, wenn in Weimar lebende Menschen fragen, welche Auswirkungen hat die von der Landesregierung angekündigte und als notwendig erachtete Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf Weimar, deren soziale, kulturelle und ökonomische Struktur und damit auf die Strahlkraft Weimars als Stadt der Kultur und Geschichte weit über die Landesgrenzen Thüringen hinaus haben wird. Dass mit Veränderungen von Strukturen auch immer Verschlechterungen befürchtet werden, ist menschlich, die Forderung nach dem Erhalt des Bestehenden ebenso. Deshalb ist es genauso wichtig zu fragen, was verändert sich, wenn Strukturen unverändert bleiben.

Die Finanzsituation Weimars ist gegenwärtig alles andere als rosig und mitverantwortlich hierfür ist auch der Status der Kreisfreiheit. Die Stadt Weimar verfügt über keine Rücklagen, die Finanzierung der Pflichtaufgaben ist nach Aussage der Stadtverwaltung am untersten Limit angesiedelt, die Steuerquote liegt bei 28%, die Pro-Kopf-Verschuldung liegt über dem Landesdurchschnitt, mehr als 50% der städtischen Einnahmen kommen aus dem Landeshaushalt und auch in diesem Jahr wird in Weimar über die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben diskutiert, sogar das Kunstfest als Kultur- und Kunstinstitution Thüringens wird in Frage gestellt. Viele Vereine haben im Herbst des vergangenen Jahres bereits zum zweiten Male einen Brief des Oberbürgermeisters erhalten, in dem ihnen in Aussicht gestellt wird, künftig weniger oder gar keine Zuschüsse mehr erhalten zu können. Viele freiwillige Aufgaben werden in Weimar nicht mehr aus dem städtischen Einnahmen, sondern nur mit der Sparkasse gesichert werden können. Wenn die TLZ schreibt, dass sich Weimar über seine freiwilligen Aufgaben definiert, dann ist dies einerseits richtig, aber es gilt auch, dass genau dies gefährdet ist, wenn sich in der Struktur Weimar sich nichts verändert. Da geht es Weimar nicht anders als dem Land Thüringen.

Warum ist die Kreisfreiheit für diese Situation zumindest mitverantwortlich? Kreisfreiheit einer Stadt heißt, dass diese Stadt die Aufgaben eines Landkreises mit erfüllt und nicht ein Landkreis, dem die Stadt angehört. Diese Erfüllung von Aufgaben eines Landkreises finanziert das Land im Fall der Stadt Weimar jährlich in Höhe von etwa 24 Millionen Euro. Die Stadt Weimar steuert aus eigenen Mitteln noch einmal 356 Euro je Einwohner und Jahr hinzu. Im Landkreis Weimarer Land finanziert das Land beispielsweise die Erledigung von Landkreisaufgaben mit gleichfalls 24 Millionen Euro jährlich, während der Landkreis aus eigenen Einnahmen, bspw. durch die Kreisumlage, 128 Euro je Einwohner und Jahr hinzu steuern muss. Die Stadt Weimar hat etwas mehr als 60.000 Einwohner_innen, der Landkreis Weimarer Land hat über 80.000 Einwohner_innen.

Mit dem Verlust der Kreisfreiheit und der damit einhergehenden Übertragung der Landkreisaufgaben auf einen Landkreis würde sich also das Defizit pro Einwohner und Jahr für die Bewältigung der Aufgaben eines Landkreises deutlich minimieren. Im Ergebnis würde für Aufgaben, die in der Stadt verbleiben, also mehr Mittel zur Verfügung stehen.
Aufgaben, für die die Stadt Weimar weiterhin zuständig sein wird, sind u.a. die für Weimar wichtigen Bereiche der Kunst und Kultur, der Sport oder der Vereinsförderung. Auch ein Teil der sozialen Leistungen verbleibt unverändert im Verantwortungsbereich der Stadt, u.a. die Kindertagesstätten und die Sozialeinrichtungen.

Auch im Bereich der Zuständigkeit wird sich für Stadträte und Einwohner_innen nicht viel verändern, denn bei den bisher bewältigten Landkreisaufgaben handelt es sich im Regelfall um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Bei diesen Aufgaben ist das Land nicht nur Rechts-, sondern auch Fachaufsicht. Ein eigenes Ermessen der Stadt bestand kaum und der Stadtrat durfte über diese Aufgaben auch nicht entscheiden. Aufgrund dieser Erfahrungen hat sich die Landesregierung auch dazu entschlossen, im Rahmen der Funktionalreform Aufgaben stärker in den Verantwortungsbereich der Gemeinden zu kommunalisieren und zwar als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Damit wäre sichergestellt, dass Aufgaben nicht nur in der Gemeinde, sondern auch mit der Möglichkeit der Mitsprache von Stadträten und damit transparent bewältigt werden.

Der Landtag wird sich jetzt mit dem Vorschaltgesetz beschäftigen und eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung durchführen sowie Bürger_innen die Möglichkeit der Meinungsäußerung im Online-Forum des Thüringer Landtages eröffnen. Dabei werden alle vorgetragenen Einwände auf ihre Stichhaltigkeit geprüft und sachlich abgewogen. Auch die, die die Weimarer Einwohner_innen vortragen werden.

Aber die Bedeutung der Stadt Weimar, die vielfach in der Diskussion zum Gegenstand gemacht wird, macht sich nicht fest, ob die Stadt Weimar verantwortlich ist für Aufgaben, die typischerweise ein Landkreis erledigt. Die Bedeutung der Stadt Weimar als Stadt der Klassik, der Aufklärung, der Kunst und Kultur, des Theaters sowie als Ort bedeutender deutscher Geschichte gilt es zu erhalten. Hier gilt es, dass das Land Thüringen gemeinsam mit der Stadt Weimar und umgekehrt dieses Ziel verfolgen und ihren jeweils spezifischen Beitrag hierfür leisten.

Steffen Dittes
Partei: DIE LINKE
Fraktion: DIE LINKE
Gewählt am: 14.09.2014
Neuwahl: 2024
Wahlkreis: Weimar II
Funktion: Fraktion (Innenpolitischer Sprecher)
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Steffen_Dittes
Webseite: https://www.steffendittes.de/
Twitter: https://twitter.com/St_Dittes
Facebook: https://www.facebook.com/St.Dittes
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