Volksvertreter Thomas Rudy

Stellungnahme zur Petition Weimar muss kreisfrei bleiben!

AfD, zuletzt bearbeitet am 13.05.2016

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren,


wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.


Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollten etwaige Fusionen zwischen einer kreisfreien Stadt und einem Landkreis ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen (ebenso wie Zusammenschlüsse zwischen den Landkreisen oder Gemeindezusammenschlüsse). Nur wenn – wie im Falle der kreisfreien Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis – zwei Partner freiwillig ,,Ja“ zueinander sagen, kann ein Zusammenschluss erfolgreich sein. Bei einem Zusammenschluss müssen darüber hinaus, je nach Falllage, entweder Fusionsprämien gewährt oder Mittel für die Entschuldung zur Verfügung gestellt werden. Sowohl der Landkreis Weimarer Land, als auch die kreisfreie Stadt Weimar sind überdurchschnittlich verschuldet, sodass sie bei einer – freiwilligen und von beiden gewollten Fusion – vom Land entschuldet werden müssen.


Darüber hinaus lehnen wir zwangsweise Zusammenschlüsse auch ab, weil es keinen Zusammenhang zwischen Einwohnerzahlen und der Leistungsfähigkeit einer Verwaltungsstruktur gibt. Diese Behauptung der Landesregierung wurde bislang nicht wissenschaftlich untermauert. Zudem ist unserer Ansicht nach eine Funktional- und Verwaltungsreform einer zwangsweisen Gebietsneugliederung vorzuziehen. Zunächst muss geklärt werden, welche Aufgaben überhaupt erledigt werden müssen, zu welchen Standards, durch wen und auf welcher Ebene. Dann muss die Landesverwaltung dementsprechend umgestaltet werden. Erst am Ende würde eine – freiwillige und durch das Land geförderte! – Fusion stehen.


In unserem Standpunkt schießen wir uns grundsätzliche den Positionen der beiden kommunalen Spitzenverbände an, die darauf hinweisen, dass ,,alle Neugliederungsmaßnahmen – gemessen an dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung – geeignet, erforderlich und angemessen sein (müssen), das im Gemeinwohlinteresse liegende Neugliederungsziel zu erreichen“ (Stellungnahme des Thüringischen Landkreistages zum Referentenentwurf eines Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform im Freistaat Thüringen, 12.04.2016, S. 4).
Die Landesregierung müsste also – unter Angabe von begründeten Schätzungen zu den Kosten- und Einsparpotentialen der Gebietsreform auch ganz konkret für den Fall eines zwangsweisen Zusammenschlusses von Weimar und Weimarer Land – darlegen, dass die obigen Kriterien erfüllt sind. Dies ist bislang nicht geschehen.


Wir lehnen einen zwangsweisen Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Weimar mit dem Landkreis Weimarer Land aus den obigen Gründen ab.

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