Volksvertreter Thomas Pulli
Stellungnahme zur Petition Anpassung des Bebauungsplans für die "Luisenhöfe" in Besigheim
BMU, zuletzt bearbeitet am 17.12.2023
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Auch ich bin für die Bebauung des ehemaligen Ziegeleiareals. Es ist eine klassische Innenentwicklung und stellt keine weitere Versiegelung von Böden vor. Auch ist klar, dass es hier eine Geschossbebauung geben wird.
Der städtebauliche Vorentwurf des Investors - welche ich und auch wir als BMU-Fraktion von Anfang an kritisch gesehen haben - wurde aber bis zur Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2023 nur marginal angepasst. Alle meine Kritikpunkte (insbesondere Gebäudekubaturen und Dichte der Bebauung) hatten bis zu dieser Sitzung immer noch keinen nennenswerten Eingang in diesen städtebaulichen Entwurf gefunden. Ich bzw. unsere BMU-Fraktion hatten diese Kritikpunkte in der Vergangenheit immer wieder angesprochen und leider kein Gehör gefunden
Bereits am 13. Juni 2023 haben wir als BMU-Fraktion den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan abgelehnt und auch den städtebaulichen Entwurf insbesondere aufgrund der Kubaturen der Gebäude sowie der Dichte in den Sitzungen immer wieder kritisiert. Auch verkehrliche Fragen - beispielsweise zum Radverkehr an der L1115 - sind aus meiner Sicht ungeklärt.
In der Sitzung am 12. Dezember 2023 wurde dann der Beschlussvorschlag insofern geändert, dass neben dem Haus 1 auch die Häuser 2 und 3 jeweils eine Etage niedriger werden sollen. Ein Schritt in die richtige Richtung. Für mich bedeutet dies jedoch, dass dann immer noch eine unverträglich hohe Großstadtbebauung vorliegt und insbesondere die Gebäude 5, 7 und 12 weiterhin zu hoch sind.
Des Weiteren kann ich nicht verstehen, dass die von unserem Gemeinderat beschlossenen Baulandpolitischen Grundsätze hier nicht vollumfänglich gelten sollen. Dies betrifft insbesondere die Vorgabe, dass 20 % im Bereich des Mietwohnungsbaus neu geschaffenen Wohnflächen entsprechend den Baulandpolitischen Grundsätzen für preisgünstigen Mietwohnraum bereitzustellen sind bzw. an Haushalte mit mittlerem Einkommen vermietet werden und zwar bezogen auf die gesamten Luisenhöfe. Auch die in den Baulandpolitischen Grundsätzen vorgegebenen energetischen Anforderungen mit Energiekonzept und CO2-armer Emissionen behalte ich im Auge.
Abschließend muss ich noch sagen, dass die Unbebaubarkeit des Naturdenkmals Lehmgrube absolut kein Grund für eine solche hochverdichtete Bauweise sein kann.
Stellungnahme zur Petition Lehmgrube Besigheim
BMU, zuletzt bearbeitet am 20.10.2020
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Beim Gelände der ehemaligen Ziegelei in Besigheim muss man zunächst zwischen der versiegelten und teilweise bebauten ehemaligen Industriefläche sowie dem ehemaligen Abbaugebiet - der Lehmgrube - unterscheiden. Diese ehemalige Industiefläche ist aus meiner Sicht für eine Wohnbebauung grundsätzlich geeignet, zumal hierdurch kein Quadratmeter Boden zusätzlich versiegelt wird und es sich um eine innerstädtische Entwicklung handelt. Des Weiteren verlieren wir hierdurch keinen wertvollen Ackerboden. Und wir dürfen den extremen Wohnungsdruck nicht vergessen.
Ganz anders sieht es aber beim ehemaligen Abbaugebiet - der Lehmgrube - aus, welche aus meiner Sicht nicht bebaut werden darf und als natürlicher Refugialraum erhalten werden muss. Da dort Wildbienen vorgefunden wurden hier einige Stichworte:
- In Deutschland gibt es über 580 Wildbienenarten, in Baden-Württemberg ca. 400.
- Wildbienen – mit Ausnahme der Hummeln – sind im Gegensatz zu Honigbienen Solitärbienen, d.h. sie leben nicht in einem Volk.
- 75 Prozent aller Wildbienenarten nisten im Boden, der Rest sucht sich Pflanzenhalme oder nutzt Fraßgänge von Käfern im Holz. Die Holzbiene bohrt sich eigene Löcher in Totholz. Und einige Hummeln nutzen Baumhöhlen, um dort ihre kleinen Staaten zu gründen.
- Alle heimischen Wildbienen sind durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Dennoch gelten mehr als 50% der ungefähr 580 Arten in Deutschland als bestandsgefährdet und werden auf der Rote Liste gefährdeter Arten geführt. 70 Wildbienenarten gelten heute allein in Deutschland als ausgestorben oder verschollen.
- Die Ursachen für den allgemeinen Rückgang und die Gefährdung der Wildbienen liegen einerseits in der Zerstörung ihrer Lebensräume (Flächenverluste durch Bebauung und Versiegelung), andererseits in der Vernichtung oder Verminderung ihres Nahrungsangebots insbesondere durch flurbereinigte Flächen und großflächige Monokulturen. Intensivierte Grünland- und Ackernutzung mit Pestizideinsätzen sowie Wildkräuterbekämpfung tun ihr übriges. Aber auch „aufgeräumte“ und zu häufig gemähte öffentliche Grünflächen und "saubere" private Gärten tragen zur Verminderung der Nistflächen und des Nahrungsangebots für Bienen bei.
- Während der Mangel an Lebensraum vor allem für Wildbienen ein Problem ist, sind Nahrungsmangel und die Belastung mit Umweltgiften für alle Insekten problematisch.
- Die Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasste im Jahr 2018 in Baden-Württemberg insgesamt 521 952 Hektar (ha). Dies entspricht einem Anteil von 14,6 % an der gesamten Landesfläche (3,575 Millionen ha). Sie nahm damit nach Feststellung des Statistischen Landesamtes gegenüber dem Vorjahr um 1 651 ha (= 16,51 Mio. m²) zu. Dies entspricht einer Größenordnung von rund 2. 310 Fußballfeldern (7.140 m²). Damit ergibt sich für das Jahr 2018 allein für Baden-Württemberg rein rechnerisch ein täglicher Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen von 4,5 ha (=45.000 m² = 6,3 Fußballfelder).
- 80 % unserer heimischen Blütenpflanzen sind auf die Bestäubung durch Wild- und Honigbienen angewiesen. Aus diesem Grund, wegen ihres Beitrags zur Bestäubung – und nicht etwa, weil sie so leckeren Honig herstellt – ist die Honigbiene unser drittwichtigstes Nutztier. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Bestäubungsleistung übersteigt den Wert der Honigproduktion um das 10- bis 15-fache. Dies sind rund 2 Milliarden Euro jährlich in Deutschland und 70 Milliarden US-Dollar weltweit.
Insbesondere aus den genannten Gründen kommt diese ehemalige Lehmgrube für mich nicht für eine Bebauung in Frage, zumal sich auch die Fläche mit den Erdarbeiten wieder erholen wird. Daher muss meiner Ansicht nach diese Lehmgrube als natürlicher Refugialraum erhalten werden.
Ob und inwieweit ein solcher Eigentümer von den Geschäften einer öffentlichen Vergabestelle ausgeschlossen werden kann, kann ich nicht beurteilen und obliegt auch hier rechtlichen Vorgaben. Ebenso die öffentliche Ausüberung des Vorkaufrechts.
Thomas Pulli | |
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Partei: | BMU |
Fraktion: | BMU |
Neuwahl: | 2024 |