Volksvertreter Achim Schober
Stellungnahme zur Petition Lehmgrube Besigheim
FrAktions-Bündnis, zuletzt bearbeitet am 16.10.2020
Keine Stellungnahme.
— Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Diskussion um das Ziegelei-Areal Besigheim —
Die Zukunft der ehemaligen Ziegelei mit seiner sich anschließen Lehmgrube ist seit dem Kauf durch die Firma Wohnbau Layher GmbH & Co. KG im Herbst 2019 wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion.
Dies ist grundsätzlich begrüßenswert - schließlich handelt es sich bei Teilen des Areals (ca. 7,2 ha) seit 2009 um einen ausgewiesenen regionalen Wohnbauschwerpunkt („Besigheim West“). Nicht nur deshalb sollte dieses Gelände aus unserer Sicht eine hervorgehobene Bedeutung in der kommenden Wohnungsbaupolitik der Stadt einnehmen. Dort wäre eine Innenverdichtung in unmittelbare Nähe zum Bahnhof sowie kurzer Entfernung zur Altstadt und zu Einkaufsmöglichkeiten möglich.
Im Sinne einer ökologischen, ökonomischen und sozialen Stadtentwicklung halten wir die Entwicklung eines solchen Gebiets, ohne bisher erfolgte nähere Fachprüfung, für erheblich attraktiver, als mögliche Alternativen - im Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2020 - 2035 ist beispielsweise auch die weitere Bebauung von (ca. 6,3 + 6,5 + 8,2 =) ca. 21 ha wertvollem Ackerboden im Bereich Bülzen vorgesehen.
Zur Information: Bis 2035 besteht in Besigheim ein absoluter Wohnbauflächenbedarf von 19,5 ha (+ ca. 9,7 ha regionale Wohnbauschwerpunkte).
Gerne hätten wir uns eine aktivere Wohnungsbau- sowie Bodenpolitik in den letzten Jahren in Besigheim gewünscht. Möglicherweise wären die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt in dieser Sache dann auch vielseitiger - so ist es nun aber nicht. Da die Satzung betreffend eines besonderen Vorkaufsrecht der Stadt Besigheim erst nach Vertragsschluss in Kraft getreten ist und ein Vorkaufsrecht der Stadt folglich beim Kauf nicht zustand, bleibt der Stadt (allein) die Möglichkeit über ihre kommunale Planungshoheit (nur der Gemeinde - Zuständigkeit: Gemeinderat - steht das Recht zur örtlichen Planung zu) auf die Entwicklungen in dem Areal Einfluss zu nehmen. Dies sollten wir nun tun!
Auch wir haben vernommen, dass im Frühjahr 2020 im rückwärtigen Bereich des Ziegelei-Gebäudes Erdarbeiten und Veränderungen der Wiesenflächen vorgenommen wurden. Die Bewertung, ob in diesem Zusammenhang gegen baurechtliche und/oder naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde sowie insbesondere eine eventuelle Sanktionierung, obliegt jedoch der unteren Bau- bzw. Naturschutzbehörde, sprich dem Landratsamt Ludwigsburg.
Ebenso obliegt es dem Landratsamt Ludwigsburg als untere Naturschutzbehörde Einzelschöpfung der Natur oder entsprechende Flächen als Naturdenkmal zu erklären, wenn deren Schutz und Erhaltung zur Sicherung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich der Gemeinderat nun und auch in den vergangenen Jahren nicht mit dem Vorkommen von besonders geschützten Wildbienen in diesem Areal auseinandersetzt bzw. auseinandersetzte.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Artenschutz unsererseits vernachlässigt oder gar verletzt wird. Sollte das Landratsamt auch in nächster Zeit kein Naturdenkmal durch Rechtsverordnung ausweisen, wären dieser Belang des Umweltschutzes spätestens im Rahmen einer Umweltprüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahren näher und vollständig zu untersuchen.
Klar ist bereits heute, dass der hintere Bereich der Lehmgrube nicht in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans integriert wird.
Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass es sich beim Ziegelwerk selbstverständlich um ein sehr prägendes Gebäude unserer Stadt handelt. Unter Berücksichtigung des Gesichtspunkt der gewünschten Nachverdichtung halten wir es jedoch für vertretbar, wenn nicht gar geboten, wenn dieses Gebäude durch Wohnbebauung ersetzt wird.
Für das Gespräch und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Achim Schober
- Fraktionsvorsitzender -