Stellungnahmen: Stadtrat Mönchengladbach
Unbeantwortet (39) 55,7% |
Ich lehne ab (12) 17,1% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (7) 10,0% |
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar (6) 8,6% |
E-Mail ist technisch nicht erreichbar (5) 7,1% |
Keine Stellungnahme (1) 1,4% |
10% unterstützen einen Antrag im Parlament.
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
8% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Peter König
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
FDP zuletzt bearbeitet am 13.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrter Herr Marx,
wir möchten Ihnen für Ihre Initiative, für ein gerechteres und faireres Müllgebührensystem in Mönchengladbach zu kämpfen, als FDP Fraktion ausdrücklich danken. Auch wir sind der Auffassung, dass das am 20.12.2017 im Stadtrat mit den Stimmen der CDU und SPD beschlossene Abfallgebührensystem weder gerecht noch fair ist und haben dieses daher abgelehnt. Dabei haben wir uns insbesondere gegen das zugrunde gelegte Mindestvolumen und die damit verbundenen Zusatzbelastungen aufgrund volumenmäßig nicht zu der Personenanzahl im Haushalt passender Rolltonnen gewendet und eine Berechnung nach tatsächlich genutztem Müllvolumen gefordert. Es wäre ohne weiteres möglich, mit den ohnehin vorhandenen neuen Chipsystemen die Müllmengen je nach Abfuhrhäufigkeit und damit nach tatsächlichem Müllaufkommen zu berechnen.
Berechnungsbeispiele, die aufzeigen, welche Luftmengen gerade mehrköpfige Familien aufgrund der zur Verfügung stehenden Tonnengrößen zahlen, gibt es zahlreiche. Ihr eigenes in der Petition erwähntes Beispiel zeigt mehr als deutlich, wie ungerecht dieses System tatsächlich ist. Auch wenn CDU und SPD ankündigen, dass sie hier nachbessern wollen und einen „Familienrabatt“ für mehrköpfige Familien einführen wollen, ist das aber letztendlich nur ein Teilaspekt, der einen kleinen Teil der ungerechten Berechnungsmethode ausbessert, aber bei weitem nicht ausreichend ist, um zu einem fairen Müllgebührensystem zu kommen.
Bis heute habe ich keine transparente und nachvollziehbare Darstellung erhalten, wie das berechnete Mindestvolumen von 20l, bzw. 15l (mit Biotonne) pro Person zustande kommt und warum dieses tasächlich gerecht sein soll. Mönchengladbach liegt bei dieser Mindestvolumenhöhe gemeinsam mit Köln an absoluter Spitze, Städte wie Aachen, Bonn, Essen oder Münster kommen mit deutlich weniger Mindestvolumen (zwischen 7,5l und 10l pro Woche) aus. Die Beiträge von Bürgern in Presse und auf facebook zeigen deutlich, dass sie auch in Mönchengladbach heute mit erheblich weniger als 20l bzw. 15l pro Person an Müllvolumen auskommen. Es ist nicht einzusehen, warum sich das nun plötzlich ändern sollte.
CDU und SPD argumentieren, dass die Berechnung des Mindestvolumens sich aus dem gesamten Müllaufkommens in Mönchengladbach ergibt. Dass zahlreiche Bürger hier im Restmüllbereich bisher mit erheblich weniger Volumen auskommen, als das aus der Gesamtmenge berechnete durchschnittliche Volumen, begründen CDU und SPD damit, dass gegenüber anderen Städten der Anteil an Restmüll, der von den Bürgern direkt zu den Abfallumladestellen gebracht wird, ebenso wie der Anteil an Sperrmüll deutlich höher sei, als in anderen Städten. Auch der Anteil des wilden Mülls sei in Mönchengladbach höher. All diese Positionen werden bei der Berechnung der Durchschnittsmenge mitberechnet und das halten CDU und SPD aus Gründen der Solidargemeinschaft für gerecht.
Die FDP hält dies für alles andere als gerecht. Der weitaus größte Anteil an Sperrmüll wird auch zukünftig nicht in die Rolltonnen passen und auch weiterhin extra entsorgt werden. Dafür stehen dem Bürger zwei kostenfreie Abfuhrtermine mit Volumenbegrenzung zur Verfügung, wer mehr benötigt, muss dafür zahlen. Der Anteil an Restmüll, der von den Bürgern zu den Abfallumladestellen gebracht wird, muss auch heute bereits extra bezahlt werden und kann kein Argument dafür sein, dass das Mindestvolumen für alle Bürger erhöht werden muss. Wenn die dafür an den Abfallumladestellen eingenommenen Gebühren nicht kostendeckend sind, müssen diese entsprechend erhöht werden. Auch bei wildem Müll wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um einen wild entsorgten Kühlschrank, also Sperrmüll, handelt oder aber Restmüll. Ja, wir müssen alle daran arbeiten, dass das wilde Müllaufkommen reduziert wird, aber dies werden wir nicht dadurch, dass jeder mehr Mindestvolumen zahlen muss. Die Familien, die bisher mit 25l oder 35l auskommen, sind doch nicht diejenigen, die bisher Müll einfach wild entsorgt haben, weil ihre Mülltonne zu Hause zu klein war. Dass sind doch vielmehr Personen, die über gar keine Mülltonne verfügen, weil sie durch das bisherige Erfassungssystem gerutscht sind, oder aber denen es völlig egal ist, wie Müll ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Wer bisher achtlos mit der Natur umgegangen ist und wilden Müll in der Landschaft entsorgt hat, wird auch in Zukunft das Rolltonnensystem nicht nutzen.
Angesichts dieser Argumente unterstützen wir Ihre Petition in vollem Umfang, Herr Marx, und hoffen sehr, dass auch auf Seiten der Mehrheitsfraktionen CDU und SPD hier ein Umdenkungsprozess in Gang gesetzt wird und erhebliche Nachbesserungen zu dem bisher beschlossenen Konzept vorgenommen werden. Wir werden uns mit all unseren Möglichkeiten, die wir als Opposition im Rat haben, für dieses Ziel einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter König
stellv. Kreisvorsitzender
Reiner Gutowski
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
FDP zuletzt bearbeitet am 08.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrter Herr Marx,
wir möchten Ihnen für Ihre Initiative, für ein gerechteres und faireres Müllgebührensystem in Mönchengladbach zu kämpfen, als FDP Fraktion ausdrücklich danken. Auch wir sind der Auffassung, dass das am 20.12.2017 im Stadtrat mit den Stimmen der CDU und SPD beschlossene Abfallgebührensystem weder gerecht noch fair ist und haben dieses daher abgelehnt. Dabei haben wir uns insbesondere gegen das zugrunde gelegte Mindestvolumen und die damit verbundenen Zusatzbelastungen aufgrund volumenmäßig nicht zu der Personenanzahl im Haushalt passender Rolltonnen gewendet und eine Berechnung nach tatsächlich genutztem Müllvolumen gefordert. Es wäre ohne weiteres möglich, mit den ohnehin vorhandenen neuen Chipsystemen die Müllmengen je nach Abfuhrhäufigkeit und damit nach tatsächlichem Müllaufkommen zu berechnen. Mit der Einführung einer APP oder eines digitalen Müllknopfs (Trash Buttons), über den eine weitere Leerung angefordert werden kann, hätte die Stadt zusätzlich einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung machen können, doch auch dieser Vorschlag hat sich leider nicht durchgesetzt.
Berechnungsbeispiele, die aufzeigen, welche Luftmengen gerade mehrköpfige Familien aufgrund der zur Verfügung stehenden Tonnengrößen zahlen, gibt es zahlreiche. Ihr eigenes in der Petition erwähntes Beispiel zeigt mehr als deutlich, wie ungerecht dieses System tatsächlich ist. Auch wenn CDU und SPD ankündigen, dass sie hier nachbessern wollen und einen „Familienrabatt“ für mehrköpfige Familien einführen wollen, ist das aber letztendlich nur ein Teilaspekt, der einen kleinen Teil der ungerechten Berechnungsmethode ausbessert, aber bei weitem nicht ausreichend ist, um zu einem fairen Müllgebührensystem zu kommen.
Bis heute habe ich keine transparente und nachvollziehbare Darstellung erhalten, wie das berechnete Mindestvolumen von 20l, bzw. 15l (mit Biotonne) pro Person zustande kommt und warum dieses tasächlich gerecht sein soll. Mönchengladbach liegt bei dieser Mindestvolumenhöhe gemeinsam mit Köln an absoluter Spitze, Städte wie Aachen, Bonn, Essen oder Münster kommen mit deutlich weniger Mindestvolumen (zwischen 7,5l und 10l pro Woche) aus. Die Beiträge von Bürgern in Presse und auf facebook zeigen deutlich, dass sie auch in Mönchengladbach heute mit erheblich weniger als 20l bzw. 15l pro Person an Müllvolumen auskommen. Es ist nicht einzusehen, warum sich das nun plötzlich ändern sollte.
CDU und SPD argumentieren, dass die Berechnung des Mindestvolumens sich aus dem gesamten Müllaufkommens in Mönchengladbach ergibt. Dass zahlreiche Bürger hier im Restmüllbereich bisher mit erheblich weniger Volumen auskommen, als das aus der Gesamtmenge berechnete durchschnittliche Volumen, begründen CDU und SPD damit, dass gegenüber anderen Städten der Anteil an Restmüll, der von den Bürgern direkt zu den Abfallumladestellen gebracht wird, ebenso wie der Anteil an Sperrmüll deutlich höher sei, als in anderen Städten. Auch der Anteil des wilden Mülls sei in Mönchengladbach höher. All diese Positionen werden bei der Berechnung der Durchschnittsmenge mitberechnet und das halten CDU und SPD aus Gründen der Solidargemeinschaft für gerecht.
Die FDP hält dies für alles andere als gerecht. Der weitaus größte Anteil an Sperrmüll wird auch zukünftig nicht in die Rolltonnen passen und auch weiterhin extra entsorgt werden. Dafür stehen dem Bürger zwei kostenfreie Abfuhrtermine mit Volumenbegrenzung zur Verfügung, wer mehr benötigt, muss dafür zahlen. Der Anteil an Restmüll, der von den Bürgern zu den Abfallumladestellen gebracht wird, muss auch heute bereits extra bezahlt werden und kann kein Argument dafür sein, dass das Mindestvolumen für alle Bürger erhöht werden muss. Wenn die dafür an den Abfallumladestellen eingenommenen Gebühren nicht kostendeckend sind, müssen diese entsprechend erhöht werden. Auch bei wildem Müll wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um einen wild entsorgten Kühlschrank, also Sperrmüll, handelt oder aber Restmüll. Ja, wir müssen alle daran arbeiten, dass das wilde Müllaufkommen reduziert wird, aber dies werden wir nicht dadurch, dass jeder mehr Mindestvolumen zahlen muss. Die Familien, die bisher mit 25l oder 35l auskommen, sind doch nicht diejenigen, die bisher Müll einfach wild entsorgt haben, weil ihre Mülltonne zu Hause zu klein war. Dass sind doch vielmehr Personen, die über gar keine Mülltonne verfügen, weil sie durch das bisherige Erfassungssystem gerutscht sind, oder aber denen es völlig egal ist, wie Müll ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Wer bisher achtlos mit der Natur umgegangen ist und wilden Müll in der Landschaft entsorgt hat, wird auch in Zukunft das Rolltonnensystem nicht nutzen.
Angesichts dieser Argumente unterstützen wir Ihre Petition in vollem Umfang, Herr Marx, und hoffen sehr, dass auch auf Seiten der Mehrheitsfraktionen CDU und SPD hier ein Umdenkungsprozess in Gang gesetzt wird und erhebliche Nachbesserungen zu dem bisher beschlossenen Konzept vorgenommen werden. Wir werden uns mit all unseren Möglichkeiten, die wir als Opposition im Rat haben, für dieses Ziel einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Gutowski
Ratsherr und Mitglied der FDP-Ratsfraktion
Andreas Terhaag
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
FDP zuletzt bearbeitet am 07.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Marx,
gerne reiche ich zu Ihrer Petition als Mönchengladbacher Landtagsabgeordneter eine Stellungnahme bzw. Begründung bei.
Ich teile die in der Petition vorgebrachte Kritik, dass das vorgestellte Konzept mehr als unbefriedigend ist. Die Freien Demokraten im Rat der Stadt Mönchengladbach haben das System mit einem 20l Zwangsvolumen pro Person und Woche entsprechend abgelehnt und ein verursachergerechtes System gefordert. Für mich erschließen sich die hoch angesetzten Mindestvolumina nicht und die daraus resultierende fehlende Wahl der Müllgefäße. In vielen anderen Städten und Gemeinden ist dies ohne weiteres möglich.
Auch wenn ich, wie dargestellt, das Konzept des Zwangsvolumens grundsätzlich ablehne, möchte ich an dieser Stelle die Kritik vieler Petitionsunterzeichner durch eine weitere Berechnung untermauern. Der Ansatz der Berechnung der Mindestmüllmenge folgt der Vorstellung, dass sich bei jeder zusätzlichen Person in einem Haushalt das Müllaufkommen um 15l, bzw. 20l erhöht. Nach dieser Logik bestände eine Familie mit drei Kindern aus 5 Erwachsenen in Single-Haushalten, die separat für sich einkaufen, kochen etc. und Abfall produzieren. Die fehlende Gewichtung der Anzahl und des Alters der Haushaltsmitglieder erzeugt meines Erachtens unrealistische Müllmengen.
Im wissenschaftlichen Kontext, z.B. bei der Berechnung des Nettoäquivalenzeinkommens der OECD werden individuelle Bedarfsunterschiede und Veränderung bei einer gemeinsamen Haushaltsführung durch die Gewichtung der Personen berücksichtigt. Die Haupteinkommensperson geht mit dem Faktor 1,0 in die Gewichtung ein, alle anderen Haushaltsmitglieder im Alter von 14 und mehr Jahren mit 0,5 und die übrigen mit 0,3. Wendet man diesen Bedarf, der einen Verbrauch zur Folge hat, auf die Entstehung von Abfall an, ergeben sich verständliche Müllmengen.
Bei dem Beispiel einer 5 köpfigen Familie (2 Erwachsende, 3 Kinder unter 14 Jahren) käme man auf einen Wert von 2,4 (1 + 0,5 + 0,3 + 0,3 + 0,3) x 15l = 36l Abfall pro Woche. Dieser Wert liegt auf 1l genau bei dem geschilderten Bedarf vieler Petitionsunterzeichner.
Nach dem Verständnis der Mindestmüllmenge der mags käme diese Familie jedoch bei 5 Personen auf 5 x 15l = 75l Abfall pro Woche.
Eine ähnliche Gewichtung könnte die bisherige Ungerechtigkeit unter Umständen reduzieren. Jedoch ist dieses Verfahren zur Berechnung eines individuellen Abfallbehälterbedarfs viel zu aufwändig. Die Bürgerinnen und Bürger sollten daher selbst entscheiden, welche Abfallbehältergröße sie benötigen. Daher lehne ich auch die pauschale Mindestmüllmengenberechnung entscheiden ab.
Es wäre jedoch ohne weiteres möglich, mit den ohnehin vorhandenen neuen Chipsystemen die Müllmengen je nach Abfuhrhäufigkeit und damit nach tatsächlichem Müllaufkommen zu berechnen. Leider hat sich die Forderungen der Freien Demokraten, eine Grundgebühr, z.B. für 13 Abfuhren festzulegen und für jede weitere Abfuhr einen zusätzlichen Gebührenbetrag festzulegen, in den Gremien nicht durchsetzen können.
Die Stadt hätte hier mit der Einführung einer APP oder eines digitalen Müllknopfs (Trash Buttons), über den eine weitere Leerung angefordert werden kann, einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung machen können, doch dieser Vorschlag hat sich leider ebenfalls nicht durchgesetzt.
Demnach teile ich Ihre Petition und hoffe, dass Bürgermeister und Rat das Konzept überdenken und so überarbeiten, dass eine faire Kostenverteilung für alle Bürgerinnen und Bürger in Mönchengladbach möglich wird.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Terhaag MdL
Mario Bocks
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Linke zuletzt bearbeitet am 04.06.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Aspekt der "fairen Müllegühren für Mönchengladbach" kann aufgrund des derzeitigen informellen Sachstandes eigentlich nicht richtig bewertet werden, allerdings ist die Tendenz schon jetzt sehr deutlich, dass am Ende die Luft in der Tonne bezahlt wird und man dahingehend individuell sein bisheriges Verhalten zur Mülltrennung eventuell neu justiert.
Bereits im Vorfeld der Diskussion um eine neue Abfallsatzung inklusive einer neuen Rolltonnengefäßregelung habe ich mich deutlich gegen die Einführung dieser neuen Regelungen ausgesprochen. Hierzu möchte ich dann auch folgendes Anmerken:
Natürlich ist der gesundheitliche Aspekt der Mitarbeier der Abfallentsorgung ein wichtiger Punkt und die vorgebrachten Sorgen diesbezüglich haben ihre Berechtigung. Allerdings sollte die Lösung zur Schonung der Mitarbeiter nicht darin bestehen, dass Haushalte nun eine festgelegte überproportionierte Müllmenge (60 l, 120, l, 240 l) bezahlen sollen, unabhängig davon ob überhaupt auch nur ansatzweise dieses Volumen überhaupt gebraucht wird.
Daher ist es für mich auch äußerst unverständlich, dass überhaupt keine Alternativen auch nur ansatzweise angedacht, erarbeitet und vorgestellt wurden. Über die Abschaffung der 25 l-Mülltonne, die bereits aktuell aufgrund von Mülltrennung kaum von den einzelnen Haushalten gefüllt wird, kann man ja noch Verständnis entwickeln, aber dass es unterhalb der 60 l - Tonne gar keine kleinere Lösung (35 l) mehr geben soll, ist nicht nachvollziehbar.
Ein weiterer dazugehöriger Punkt, der zur Ablehnung führt, sind die in meinen Augen offensichtlichen unseriösen Berechnungen, welche zu den drei angestrebten Gefäßgrößen von 60 l, 120 l und 240 l geführt haben. Eine Berechnung hätte nach Gewicht oder Volumen stattfinden müssen und eine Abgleichung bezüglich Haushalte und angemeldeten Mülltonnen zwecks einer exakten Evaluierung hätte ebenfalls stattfinden müssen.
Weitere Probleme sehe ich in der Unterbringung der nun gewollten Rolltonnen. Das wird in vielen Häusern und Wohnobjekten noch ein riesiges Problem werden. Auch in meiner Wohnstätte mit 8 Parteien, die persönliche Anmerkung sei gestattet, wird diese Umstellung auf größere Gefäße große Schwierigkeiten bereiten. Die Frage des Transportes darf ebenso nicht außer Acht gelassen werden. Eine gefüllte 60 l oder gar 120 l Tonne die Treppe hoch zuwuchten oder zu ziehen ist für ältere, gehbehinderte oder sonstwie in der Gesundheit beeinträchtigte Menschen schlicht unmöglich.
Es gibt definitiv noch mehr Sorgen und auch Fragen zu diesem Thema. Mit den obigen Ausführungen wollte ich Ihnen meine persönlichen Eindrücke kurz erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Bocks
Natascha Stephan
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
FDP zuletzt bearbeitet am 04.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrter Herr Marx,
wir möchten Ihnen für Ihre Initiative, für ein gerechteres und faireres Müllgebührensystem in Mönchengladbach zu kämpfen, als FDP Fraktion ausdrücklich danken. Auch wir sind der Auffassung, dass das am 20.12.2017 im Stadtrat mit den Stimmen der CDU und SPD beschlossene Abfallgebührensystem weder gerecht noch fair ist und haben dieses daher abgelehnt. Dabei haben wir uns insbesondere gegen das zugrunde gelegte Mindestvolumen und die damit verbundenen Zusatzbelastungen aufgrund volumenmäßig nicht zu der Personenanzahl im Haushalt passender Rolltonnen gewendet und eine Berechnung nach tatsächlich genutztem Müllvolumen gefordert. Es wäre ohne weiteres möglich, mit den ohnehin vorhandenen neuen Chipsystemen die Müllmengen je nach Abfuhrhäufigkeit und damit nach tatsächlichem Müllaufkommen zu berechnen. Mit der Einführung einer APP oder eines digitalen Müllknopfs (Trash Buttons), über den eine weitere Leerung angefordert werden kann, hätte die Stadt zusätzlich einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung machen können, doch auch dieser Vorschlag hat sich leider nicht durchgesetzt.
Berechnungsbeispiele, die aufzeigen, welche Luftmengen gerade mehrköpfige Familien aufgrund der zur Verfügung stehenden Tonnengrößen zahlen, gibt es zahlreiche. Ihr eigenes in der Petition erwähntes Beispiel zeigt mehr als deutlich, wie ungerecht dieses System tatsächlich ist. Auch wenn CDU und SPD ankündigen, dass sie hier nachbessern wollen und einen „Familienrabatt“ für mehrköpfige Familien einführen wollen, ist das aber letztendlich nur ein Teilaspekt, der einen kleinen Teil der ungerechten Berechnungsmethode ausbessert, aber bei weitem nicht ausreichend ist, um zu einem fairen Müllgebührensystem zu kommen.
Bis heute habe ich keine transparente und nachvollziehbare Darstellung erhalten, wie das berechnete Mindestvolumen von 20l, bzw. 15l (mit Biotonne) pro Person zustande kommt und warum dieses tasächlich gerecht sein soll. Mönchengladbach liegt bei dieser Mindestvolumenhöhe gemeinsam mit Köln an absoluter Spitze, Städte wie Aachen, Bonn, Essen oder Münster kommen mit deutlich weniger Mindestvolumen (zwischen 7,5l und 10l pro Woche) aus. Die Beiträge von Bürgern in Presse und auf facebook zeigen deutlich, dass sie auch in Mönchengladbach heute mit erheblich weniger als 20l bzw. 15l pro Person an Müllvolumen auskommen. Es ist nicht einzusehen, warum sich das nun plötzlich ändern sollte.
CDU und SPD argumentieren, dass die Berechnung des Mindestvolumens sich aus dem gesamten Müllaufkommens in Mönchengladbach ergibt. Dass zahlreiche Bürger hier im Restmüllbereich bisher mit erheblich weniger Volumen auskommen, als das aus der Gesamtmenge berechnete durchschnittliche Volumen, begründen CDU und SPD damit, dass gegenüber anderen Städten der Anteil an Restmüll, der von den Bürgern direkt zu den Abfallumladestellen gebracht wird, ebenso wie der Anteil an Sperrmüll deutlich höher sei, als in anderen Städten. Auch der Anteil des wilden Mülls sei in Mönchengladbach höher. All diese Positionen werden bei der Berechnung der Durchschnittsmenge mitberechnet und das halten CDU und SPD aus Gründen der Solidargemeinschaft für gerecht.
Die FDP hält dies für alles andere als gerecht. Der weitaus größte Anteil an Sperrmüll wird auch zukünftig nicht in die Rolltonnen passen und auch weiterhin extra entsorgt werden. Dafür stehen dem Bürger zwei kostenfreie Abfuhrtermine mit Volumenbegrenzung zur Verfügung, wer mehr benötigt, muss dafür zahlen. Der Anteil an Restmüll, der von den Bürgern zu den Abfallumladestellen gebracht wird, muss auch heute bereits extra bezahlt werden und kann kein Argument dafür sein, dass das Mindestvolumen für alle Bürger erhöht werden muss. Wenn die dafür an den Abfallumladestellen eingenommenen Gebühren nicht kostendeckend sind, müssen diese entsprechend erhöht werden. Auch bei wildem Müll wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um einen wild entsorgten Kühlschrank, also Sperrmüll, handelt oder aber Restmüll. Ja, wir müssen alle daran arbeiten, dass das wilde Müllaufkommen reduziert wird, aber dies werden wir nicht dadurch, dass jeder mehr Mindestvolumen zahlen muss. Die Familien, die bisher mit 25l oder 35l auskommen, sind doch nicht diejenigen, die bisher Müll einfach wild entsorgt haben, weil ihre Mülltonne zu Hause zu klein war. Dass sind doch vielmehr Personen, die über gar keine Mülltonne verfügen, weil sie durch das bisherige Erfassungssystem gerutscht sind, oder aber denen es völlig egal ist, wie Müll ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Wer bisher achtlos mit der Natur umgegangen ist und wilden Müll in der Landschaft entsorgt hat, wird auch in Zukunft das Rolltonnensystem nicht nutzen.
Angesichts dieser Argumente unterstützen wir Ihre Petition in vollem Umfang, Herr Marx, und hoffen sehr, dass auch auf Seiten der Mehrheitsfraktionen CDU und SPD hier ein Umdenkungsprozess in Gang gesetzt wird und erhebliche Nachbesserungen zu dem bisher beschlossenen Konzept vorgenommen werden. Wir werden uns mit all unseren Möglichkeiten, die wir als Opposition im Rat haben, für dieses Ziel einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Natascha Stephan
Stellv. Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion
Karl Sasserath
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
GRÜNE, zuletzt bearbeitet am 04.06.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
In der Sitzung des Stadtrates am 20.12.2017 beschloss die Ratsmehrheit aus CDU und SPD die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung AbfS) ab 01.01.2019.
Die grüne Fraktion hatte dazu einen Antrag vorgelegt mit dem Ziel, dass die Bürger in Mönchengladbach ein faires Müllsystem erhalten. Wir beantragten u.a., die zukünftige Abrechnung der Müllgebühren sollte auf der Grundlage eines Zählsystems erfolgen und in diesem Rahmen die Restmüllbehälter mit einem Chip bzw. Identsystem auszustatten. CDU und SPD lehnten dies ab. Weiter forderten wir Grüne, zur Förderung von Kindern und Familien einen Passus einzuführen, wonach auf Antrag für Neugeborene bis zum 24. Monat nach der Entbindung sowie für inkontinente Menschen („Senioren-Windeln“) separate Müllsäcke zur Entsorgung von Windeln kostenlos ausgegeben werden. Auch dies lehnte die „Groko“ ab. Dann beantragten wir, die Einwohner Mönchengladbachs im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids darüber abstimmen zu lassen, ob es eine Restmüllrolltonne mit einem nutzbaren Volumen von 35 Litern geben soll. Auch dieser Antrag wurde von CDU und SPD abgelehnt. Ebenso stieß zuguterletzt unser Vorschlag, eine 35-Liter-Tonne sowie ein Mindestbehältervolumen für Restmüll von 8,5 Litern pro Person und Woche einzuführen, auf keine Gegenliebe bei der „Groko“.
Zwischenzeitlich hatte die Grüne Fraktion die Bezirksregierung zum Thema angeschrieben. Nach unserer Meinung entspricht die Mönchengladbacher Abfallsatzung in entscheidenden Punkten nicht den Grundsätzen des Abfallgesetzes für das Land NRW - Landesabfallgesetz – LabfG, insbesondere dem § 9 „Satzung“. Danach ist darauf zu achten, dass die Anreizfunktion der Gebührenbemessung nach § 9 Abs. 2 Satz 3 zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung nicht unterlaufen wird. Zudem schreibt das Landesabfallgesetz zwingend den Vorrang der Abfallvermeidung vor der Abfalltrennung/-verwertung und -entsorgung vor. Unserer Meinung nach sind in der vom Rat der Stadt verabschiedeten Abfallsatzung diese Anreize zur Vermeidung nicht mehr gegeben, da dem Bürger – anders als in der bisherigen Satzung - ein ausgesprochen hohes Behälter-volumen von 20 l pro Person und Woche vorgeschrieben wird.
Wie die Bezirksregierung dies bewertet, bleibt abzuwarten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir natürlich den Vorstoß von Herrn Marx sehr, am Ende doch noch eine faire Lösung für die Bürger beim Restmüll zu erzielen. In der Tat muss bei der im Dezember beschlossenen neuen Abfallsatzung dringend nachgebessert werden. Es ist nun an CDU und SPD, hier im Sinne der Bürger dieser Stadt tätig zu werden.
Karl Sasserath, Fraktionsprecher Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Mönchengladbach
Torben Schultz
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Linke zuletzt bearbeitet am 30.05.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich habe seit beginn der Diskussion vor einem 3/4 Jahr für DIE LINKE immer wieder betont, dass dies neue System nicht zustimmungsfähig ist. Leider wurde es durch "Kenntnisnahme verabschiedet", so dass unsere Gegenstimmen nur in Form der Unterstützung von Gegenanträgen deutlich werden.
Ich möchte betonen, dass die ganze Opposition von LINKE, Grüne und FDP im Beratungsverlauf versucht haben die Mehrheitsfraktionen von SPD und CDU zum Umdenken zu bringen.
Sehr wohl sieht DIE LINKE, dass das jetzige System der kleinen Tonnen für die Angestellten der GEM/mags problematisch ist und abgelöst gehört. Trotzdem ist der Zeitpunkt des Berufsgenossenschafts-Schreiben äußerst merkwürdig. Und dass dann als einzige Lösung die Rolltonne präsentiert wird ist fragwürdig.
Noch im Kommunalwahlkampf 2009 hatten unabhängig voneinander DIE LINKE und die SPD Veranstaltungen mit Vertreter*innen der Stadt Bergkamen. Anlass war zwar die Rekommunalisierung städtischer Betriebe, aber auf beiden Veranstaltungen ging es in dem Rahmen auch um die Müllwagen, die per Seitenkran die Tonnen entleeren. Ein System was die Angestellten vollends entlasten würde, allerdings vielleicht auch Arbeitsplätze kosten würde. Diese könnten dann vielleicht an anderer Stelle eingesetzt werden.
Dieses System fand in dem jetzigen Gutachten kaum noch Platz.
Die Rolltonne, die für viele Bürger*innen ein Platzproblem bringt, schien interessengesteuert gesetzt gewesen zu sein. Gerade Ältere Menschen und körperlich beeinträchtigte Menschen werden große Probleme haben, diese Tonnen aus dem Keller zu wuchten.
Doch neben dieser Frage der Tonnen-Art, geht es zu recht auch um das zu bezahlende Müllvolumen. Wie sich das finanziell auswirkt ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch Spekulation. Trotzdem wird schon jetzt sehr deutlich, dass viele "Müllvermeider*innen" am Ende die Luft in der Tonne bezahlen oder halt ihr derzeitiges ökologische Verhalten "in die Tonne klopfen", also die Mülltrennung beenden.
Nach Ansicht der Linksfraktion ist bei den ganzen Gutachten ein primärer Fehler gemacht worden, der sich dann durch alles durchzieht. Derzeit ist in keiner Weise gesichert, dass wirklich jeder Haushalt eine Mülltonne angemeldet hat. Es sind mehrheitlich diese Menschen, die sich dem gemeinschaftlichen System der Müllentsorgung entziehen, die den illegalen, wilden Müll verursachen.
Somit sind in den Gutachten die Berechnungen zur Mindestmüllmenge falsch. Genau der Punkt, den die meisten von ihnen kritisieren. Somit ist aber in den Gutachten auch die Zielsetzung der vermeidung des wilden Mülls nicht mehr haltbar.
Weiter verweise ich immer gerne auf einen CDU und FDP Beschluss aus dem Jahr 2007, der nie zurückgenommen wurde. Darin forderten die damaligen Mehrheitsfraktionen, das Müllsystem auf eine Berechnung nach Menge (Volumen oder Gewicht) umzustellen. Auch wenn ein solches System nicht nur Vorteile hat, so ist es aus ökologischer Sicht das Beste um Anreize zur Müllvermeidung zu schaffen.
Deswegen meinen wir:
Der erste Schritt zur Nachbesserung muss sein die Haushalte mit den angemeldeten Mülltonnen abzugleichen. Daraus folgend müssen die Berechnungen angepasst werden. Auf unser drängen hat die GEM/mags zugesichert das zu tun. Ehe wir davon aber nicht die Ergebnisse haben, bleiben wir skeptisch.
Damit wären noch lange nicht alle Kritikpunkte vom Tisch, aber dies ist in der nun drängenden Zeit noch möglich und würde eine deutliche Verbesserung bringen.
Im zweiten Schritt müsste dann eigentlich das gesamte System auf den Prüfstand, also ob die Rolltonnen unter berücksichtigung der Arbeitsbedingungen wirklich die einzige Lösung sind.
Nur an diesem Punkt muss realistisch gesagt werden: Vor 2019, also vor den Investitionen in die neuen Tonnen, wird das nicht passieren. Nach 2019 würde dies noch mehr Geld verschlingen. Letztlich haben SPD und CDU hier, trotz der Forderung aus der Opposition nach Bürgerbeteiligung, Fakten geschaffen :(
Martin Heinen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Rat, zuletzt bearbeitet am 15.06.2018
Ich lehne ab.
Zunächst vorweg: Ich finde es sehr gut, dass sich viele Menschen in die Themen der Daseinsvorsorge einbringen. Hierbei sind für mich vor allem die Eingaben interessant, die sich mit dem Gesamtsystem befassen und nicht nur mit individuellen Vor- oder Nachteilen.
Grundsätzlich finde ich aber bei der Diskussion über eine Gebührensatzung, die engen rechtlichen Grenzen unterliegt und keine Steuer ist, die Betitelung der Petition "Faire Müllgebühren" für nicht sachgerecht. Gebühren machen nichts anderes, als die Gesamtkosten von einer Sache auf alle Bürgerinnen und Bürger Mönchengladbachs zu verteilen.
Folgende Berechnungsgrundlagen bringen dabei besondere Ent- aber auch außerordentliche Belastungen für ganz bestimmte Personenkreise mit sich: Alle! Wer genau die Berechnung am "fairsten" findet, bei der er perönlich am wenigsten bezahlt, ungeachtet der Tatsache, dass fast alle Nachbarn das 10-fache zahlen, der denkt ja eben nicht fair.
Am Ende geht es darum, ein System zu finden, das die größtmögliche Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität herstellt. DAS faire Gebührensystem und DAS unfaire Gebührensystem gibt es schlichtweg nicht. Es ist stets Ansichtssache und wir sind gut beraten, unseren Blick auf die Gesamtnheit zu richten und nicht auf unsere persönlichen Vor- und Nachteile. Genau eine solche Prüfung der Gebührenkalkulation läuft gerade und wird die vielen guten Argumente, die auch im Rahmen von Kritik geäußert wurden, aufgreifen.
Nachstehend möchte ich noch einige Argumente für den Entscheidungsverlauf nennen, die wir gemeinsam innerhalb unserer Fraktion formuliert haben:
Im Dezember 2017 haben der Rat der Stadt Mönchengladbach und im Nachgang der Ver-waltungsrat der mags (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR) eine neue Abfallsatzung beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete insbesondere:
• die Umstellung auf Rolltonnen,
• die Umstellung auf einen i. d. R. vierzehntäglichen Abholrhythmus,
• die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens pro Person,
• die Festlegung eines einheitlichen Servicevolumens pro Woche.
Die konkrete Ausgestaltung der Gebühren für das kommende Jahr 2019 ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses gewesen. Wie in jedem Jahr kann der Rat hierüber erst im vierten Quartal des Vorjahres eine Entscheidung treffen, da stets erst zu diesem Zeitpunkt das notwendige Datenmaterial für eine belastbare Gebührenkalkulation zur Verfügung steht. Die Gebührenhöhe für das kommende Jahr wird sich daher ebenfalls in diesem Jahr erst im Spätherbst/Winter zuverlässig und valide ermitteln lassen. Dieses Zeitraster wird leider auch in Zukunft nicht zu beschleunigen sein.
Weshalb haben wir uns nach intensiven Beratungen im vergangenen Jahr, die unter anderem durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen fachlich begleitet worden sind, für eine Umstellung der Entsorgungslogistik entschieden?
1.) Arbeitsschutz: Verbot der Berufsgenossenschaft
a.) Arbeitsschutz
Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Berufsgenossenschaft Verkehr der Stadt die Leerung der derzeit genutzten Ringtonnen aus Gründen des Arbeitsschutzes gegen Androhung eines Bußgeldes ab dem 01.01.2019 untersagt. Bereits seit dem Jahr 1994 dürfen Ringtonnen-schüttungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Normen für die Behälter bzw. Ringtonnen sind bereits seit dem Jahr 1997 nicht mehr rechtskräftig. Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass die sogenannte „Ausfallquote“ der Schüttungen bei durchschnittlich 40 Prozent liegt. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen (Ma-terialermüdung) sowie die vielfachen Instandsetzungen und die häufigen Defekte an den Ringtonnen springen die Gefäße aus den Schüttungen. Hierdurch besteht eine erhöhte Ge-fährdung der Müllwerker von den Gefäßen getroffen und insbesondere an den Händen ver-letzt zu werden. Darüber hinaus müssen die derzeitigen Ringtonnen zur Schüttung getragen, hochgestemmt und manuell in die Kippvorrichtung eingehängt werden. Damit ist der Einsatz dieser Technik nach Ansicht des Gesetzgebers keine geeignete Maßnahme, die manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Lastenhandhabungsverordnung möglichst gering zu hal-ten. Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es das Ziel aller politischen Kräfte in Mönchengladbach und insbesondere auch der Bürgerinnen und Bürger sein muss, dass die Müllwerker in unserer Stadt so sicher und gesundheitsschonend wie möglich ihren nicht nur körperlich anspruchsvollen Beruf ausüben können. Die Beibehaltung einer rechtswidrigen und mit dem Stand der Technik unvereinbaren Entsorgungslogistik stellt für uns keine Alternative dar.
b.) Fuhrpark-/Logistikkosten
Das derzeitige System verstößt aufgrund seiner überholten technischen Voraussetzungen nicht nur gegen den Arbeitsschutz, sondern führt ebenfalls zu immens hohen Kosten bei Reparaturmaßnahmen bzw. bei der (Material-)Ersatzbeschaffung, da die Ausstattung der Fahrzeuge teilweise exklusiv für Mönchengladbach individuell gefertigt und ausgetauscht werden muss. Eine serielle Herstellung der Ersatzteile findet ab Werk aus den genannten Gründen bei den Lieferanten seit Jahren nicht mehr statt. Durch die Anpassung der Abfalllo-gistik an den Stand der Technik rechnen wir daher auch unter diesem Gesichtspunkt mit einer spürbaren Kostenentlastung, die der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern zugute-kommen wird. Gleiches gilt für die Umstellung von einer wöchentlichen auf eine in der Regel vierzehntägliche Abfuhr des Restmülls.
2.) Das neue Servicevolumen
a.) Interkommunaler Abfallmengen-Vergleich
In vergleichbaren Großstädten fallen pro Einwohner und Jahr 211,8 Kilogramm Müll an. In Mönchengladbach ergibt die durchschnittliche Erfassung 210,7 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Allerdings existieren im Vergleich zu anderen Kommunen gravierende Unterschiede in der Art und Weise der Müllentsorgung:
• Überdurchschnittlich viele Mönchengladbacher bringen ihren Müll zu den beiden Abfallsammelstellen: Bei uns 25,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – der Durchschnittswert anderer Großstädte liegt bei 4,3 Kilogramm.
• Ebenso ungewöhnlich hoch ist die Menge des Sperrmülls: Dies sind bei uns 49,9 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – in Vergleichsstädten sind es nur 29 Kilo-gramm.
• Trauriger Spitzenreiter ist unsere Stadt leider nach wie vor und trotz des erfolgrei-chen Einsatzes von Mülldetektiven beim Wilden Müll: In Mönchengladbach werden 6,3 Kilogramm pro Jahr und Einwohner erfasst – im Vergleich zu durchschnittlich 1,5 Kilogramm. Hinzukommt das in unserer Stadt auffällig hohe Müllaufkommen in öffentlichen Papierkörben, in zweckentfremdeten Großcontainern oder an Arbeits-stätten. Allein im vergangenen Jahr haben die von der mags beschäftigten Müllde-tektive insgesamt 1500 illegale Müllablagerungen in Mönchengladbach aufgespürt und 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.
b.) Das neue Servicevolumen
Vor dem Hintergrund der interkommunalen Vergleichszahlen ist es wesentliches Ziel der neuen Abfalllogistik, die Restmüllentsorgung durch die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens in Zukunft stärker als bisher auf die Haushaltstonne zu konzentrieren. Die Erfahrung anderer Städte zeigt, dass auf diese Weise ein faires, leistungsstarkes und insbe-sondere umweltschonendes Entsorgungsangebot sichergestellt werden kann. Auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne erst kürzlich in einem Urteil ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen Mindestmengen und illegaler Ab-fallentsorgung hingewiesen. Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrestmüllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche entspricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss. Bei dem neuen Servicevolumen handelt es sich insofern um eine empirisch ermittelte Größe, die auf vor Ort gesicherten Erfahrungstatbeständen beruht und im interkommunalen Vergleich seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt.
c.) 25 Liter: Das derzeitige Mindestvolumen
Bereits heute existiert in Mönchengladbach faktisch ein Mindestvolumen. Dies in Form der kleinstmöglichen Tonne mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, die wöchentlich abge-fahren wird. Dieses System benachteiligt derzeit insbesondere Alleinstehende, die ebenfalls in erheblichem Umfang in der Regel Müll vermeiden und dennoch 25 Liter pro Woche in An-spruch nehmen müssen. Allein die Tatsache, dass zwei alleinstehende Personen zusammen-ziehen, führt im jetzigen System dazu, dass jeder Einzelne nur noch 12,5 Liter pro Woche anmelden kann. Diese „Unwucht“ der derzeitigen Entsorgung und Gebührenkalkulation betrifft nicht nur Einzelfälle: Zum Stichtag 31.12.2017 belief sich bei insgesamt knapp 139 500 Haushalten in unserer Stadt die Anzahl der Einpersonenhaushalte auf mehr als 65 100. Ein-personenhaushalte stellten damit im vergangenen Jahr über 46 Prozent der Gesamthaushalte in Mönchengladbach und finanzierten damit fast hälftig durch „überschießende“ Gebühren die größeren Haushalte in unserer Stadt. Auch aus diesem Grund halten wir ein einheitliches Servicevolumen pro Person für den faireren und ausgewogeneren Maßstab zur Verteilung der insgesamt anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger.
d.) Das neue Servicevolumen unter Umweltschutz- und Gebührenaspekten
Gehen wir davon aus, dass das neu festgelegte Servicevolumen jede Woche von jedem Haushalt vollständig ausgeschöpft wird? Nein, vielmehr wird es nach Einschätzung der CDU-Fraktion ausreichen, um auch größere Abfallmengen in einzelnen Wochen aufzunehmen oder heute noch erforderliche individuelle Transporte zu den Abfallsammelstellen teilweise zu vermeiden. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt in Zukunft bei geringer anfallendem Ge-samtmüll in Mönchengladbach selbstverständlich auch eine Reduzierung des Servicevolumens in Betracht. Aber: (Positive) Auswirkungen auf die Gebühren ergeben sich auch in diesem Fall nicht, da letztlich die insgesamt anfallenden Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern zu gleichen Teilen zu tragen sind. Eine Halbierung des Volumens pro Person hätte beispielsweise eine Verdopplung des Preises pro Liter zur Folge, da weiterhin die Gesamtkosten gedeckt werden müssen. An der Jahresgebühr für den Einzelnen würde sich insofern keine Veränderung einstellen. Mit dem größeren Volumen wird daher ein besserer Service bei (na-hezu) gleichem Preis angeboten. (Vermutlich dürfte ein geringeres Volumen pro Person sogar mit höheren Kosten verbunden sein, da ein höherer Aufwand im Bereich der Abfallsam-melstellen und bei der Beseitigung von Wildem Müll zu erwarten ist.) Wir befürchten als Folge des mit einem besseren Service verbundenen größeren Volumens auch keine willkürliche Erhöhung der Abfallmengen insgesamt. Der Vergleich des bislang in unserer Stadt anfallen-den Mülls mit dem Müllvolumen in anderen Städten zeigt keine signifikanten Unterschiede (siehe oben). Die bislang genutzten kleineren Tonnen haben daher offensichtlich nicht zur Abfallvermeidung beigetragen. Vielmehr wird derzeit mit den entsprechend negativen Folgen für die Gesamtkosten mehr Müll an den Abfallsammelstellen oder illegal wild entsorgt. Nie-mand hat daher ein Interesse an hohen Abfallmengen. Denn sinkt die Abfallmenge in unserer Stadt, sinken die Gebühren für alle.
3.) Alternativen
a.) Was spricht dagegen, den Müll individuell zu wiegen?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger hat sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit der Frage be-schäftigt, ob es gerechter oder sinnvoller wäre, in Zukunft den Müll individuell zu wiegen. Insbesondere aus folgenden Gründen, die auf den negativen Erfahrungen anderer Kommu-nen mit dieser Variante der Entsorgungslogistik beruhen, haben wir uns schließlich dagegen entschieden:
• Ein individuelles Wiegesystem verleitet zu Missbrauch und illegaler Fremdentsor-gung, um das eigene Gefäß bestenfalls durchgängig so leer wie möglich zu halten: sei es durch nächtlichen Einwurf in die Tonne des Nachbarn oder in Tonnen fremder Quartiere, durch wilde Entsorgung in Parks, der Landschaft, öffentlichen Pa-pierkörben oder zweckentfremdeten Großcontainern.
• Ein Wiegesystem führt aufgrund der individuellen Handhabung zu deutlichen Mehrkosten bei der Logistik, die sich wiederum spürbar in den Gebühren manifes-tieren würden.
• Ein Wiegesystem führt ebenfalls zu keiner allumfassenden Gebührengerechtigkeit (bspw. wiegt der Mülleimer einer jungen Familie, die gefüllte Windeln zu entsorgen hat, mehr als ein Mülleimer mit leichtem Restmüll).
b.) Was spricht gegen die Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne?
Es existiert derzeit keine 35-Liter-Tonne, die gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in Art und Form den derzeit genutzten Ringgefäßen entspricht. Tatsächlich handelt es sich bei rechtskonformen „35-Liter-Rolltonnen“ um 120-Liter-Tonnen, die durch einen Einsatz künstlich verkleinert werden. Den Vorteil, den sich daher viele Bürgerinnen und Bürger von der Forderung der „Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne“ versprechen (einfachere Handhabe und Aufbewahrung im Haus), gibt es nicht. Dafür zwei Nachteile: Mehr Gefäße sorgen für einen höheren Logistikaufwand und damit zu höheren Kosten bei der Abholung. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Stadtbild negativ.
4.) Ausblick
In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates der mags haben wir den mags-Vorstand Mitte Mai beauftragt:
• frühestmöglich konkrete Modellrechnungen der Gebührenkalkulation 2019 in den verschieden in Betracht kommenden Varianten (insbes. lineares Gebührenmodell, additives Modell aus Grund- und Leistungsgebühr) sowie eine Synopse mit einer Darstellung/Gegenüberstellung ihrer Vorzüge und Nachteile vorzulegen sowie
• rechtssichere Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie die Berechnung von kal-kulatorischem „Luftvolumen“ bei der Systemumstellung ausgeschlossen werden kann.
Wir rechnen damit, dass das Ergebnis dieser Prüfungen nach den Sommerferien vorliegt und dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fundiert beraten werden kann. Unser Ziel sowohl für die Systemumstellung als auch die Gebührenkalkulation des kommenden Jahres ist ein faires, leistungsstarkes und umweltfreundliches Entsorgungsangebot. Hieran werden wir gemeinsam mit der mags im weiteren Verlauf des Jahres intensiv und sorgfältig arbeiten. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns weiterhin mit Ihren Anregungen und kritischen Hinweisen dabei unterstützen. Zögern Sie daher bitte nicht, bei sonstigen Nachfragen auch weiterhin mit uns in Kontakt zu treten. Selbstverständlich können Sie sich ebenfalls direkt an die mags wenden (Servicetelefon: 02161-491010). Es würde uns sehr freuen, wenn ich mit den vorstehenden Ausführungen vielleicht nicht alle, aber bereits einige der im Raum stehenden Fragen beantworten konnte.
Heinz Ritters
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD zuletzt bearbeitet am 14.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend der Beschluss der Fraktion, der ich mich voll inhaltlich anschließe. Mit freundlichen Grüßen Heinz Ritters
fraktion-spd-mg.de/cms/file/antwortschreiben_umstellung_abfallsystem_einfuhrung_rolltonnen.pdf
Christoph Nießen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD zuletzt bearbeitet am 08.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.
Hans-Wilhelm Reiners
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU zuletzt bearbeitet am 07.06.2018
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben, gerne nehme ich zur Petition Stellung. Zuvor lassen Sie mich jedoch den Hinweis geben, dass ich sowohl als Oberbürgermeister der Stadt Mönchen-gladbach als auch als Verwaltungsratsvorsitzender der Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR (mags) verpflichtet bin, politische Beschlüsse des Rates bzw. die Beschlüsse des Verwaltungsrates umzusetzen.
Selbstverständlich vertrete ich auch eine eigene Meinung, die sich in meiner Zustimmung zur neuen Abfallsatzung sowohl im Rat als auch im Verwaltungsrat der mags wiederspiegelt.
Die beschlossene Umstellung der Entsorgungslogistik beinhaltet insbesondere die Umstellung auf Ringtonnen, die Berücksichtigung eines einheitlichen Müllvolumens pro Person und Woche sowie die Umstellung auf einen 14-tägigen Abholrhythmus.
Erforderlich wurde die Neuorientierung aufgrund einer Verfügung der Berufsgenossenschaft Verkehr, die zur Einhaltung des Arbeitsschutzes der Stadt die Leerung der Ringtonnen untersagt hat.
Bereits seit 1994 dürfen Ringtonnenschüttungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dementsprechend handelt es sich um ein technisch überholtes System. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen und die häufig notwendig werdenden Instand-setzungen springen die Tonnen aus den Schüttungen, was zu einer Gefährdung der Müll-werker führt.
Darüber hinaus entstehen überproportional hohe Kosten für Reparaturen und Ausstattung des Fuhrparks, da keine Serienproduktion mehr stattfindet und dementsprechend exklusive Anfertigungen für die Entsorgungsfahrzeuge erforderlich sind. Diese Kosten fließen in die Gebührenkalkulation ein und belasten damit die Bürgerinnen und Bürger. Durch die Umstellung auf eine zeitgemäße Abfalllogistik wird es ohne jeden Zweifel zu einer Kostenentlastung kommen.
Neben den technischen Gegebenheiten wird auch die Umstellung der regelmäßigen Leerungen von einer wöchentlichen auf einen 14-tägigen Abfuhrrhythmus zu einer Minimierung der Fuhrparkkosten führen.
Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrest-müllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche entspricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss. Bei einem weiteren interkommunalen Vergleich der Abfallmengen in vergleichbaren Großstädten ergeben sich zwar durchaus ähnliche Gesamtmengen pro Einwohner und Jahr – hier liegt Mönchengladbach bei 210,7 Kilogramm und die Vergleichsstädte bei 211,8 Kilogramm. Wesentliche Unterschiede sind jedoch bei der Art der Entsorgung festzustellen:
• In unserer Stadt werden 25,1 Kilogramm zu den Abfallsammelstellen
gebracht. In den anderen Städten liegt der Wert bei nur 4,1 Kilogramm je Einwohner und Jahr.
• Bei der Menge des Sperrmülls zeigt sich ein ähnliches Bild – hier werden in Mönchengladbach 49,9 Kilogramm pro Einwohner und Jahr im Vergleich zu nur 29 Kilogramm in den übrigen Städten entsorgt.
• Auch die wilde Müllentsorgung mit 6,3 Kilogramm pro Einwohner und Jahr ist in Mönchengladbach signifikant größer als in den Vergleichsstädten, die nur durchschnittlich 1,5 Kilogramm zu entsorgen haben.
Ziel des neuen Entsorgungskonzepts muss es also sein, die Logistik der Restmüllentsorgung deutlich auf die Haushaltstonne zu konzentrieren und somit ein umweltfreundlicheres und gleichzeitig kostengünstigeres System zur Verfügung zu stellen.
Zum Thema Mindestvolumen ist darauf hinzuweisen, dass es bereits heute mit einem Volumen von 25 Litern eine solche Regelung gibt. Die derzeitige Entsorgungs- und Gebührenpraxis belastet insbesondere Alleinstehende und damit ca. 46 % der Mönchen-gladbacher Haushalte, denn 65.100 der knapp 139.500 Haushalte in unserer Stadt sind Ein-Personen-Haushalte. Bei einem 2-Personenhaushalt können rechnerisch 12,5 Liter pro Person und Woche angemeldet werden.
Bei einem einheitlichen Volumen pro Person wird zukünftig ein fairer Maßstab zur Verteilung der Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger zugrunde gelegt.
Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines zukünftigen Entsorgungssystems ist die Entscheidung gegen ein individuelles Wiegen des Restmülls getroffen worden, und zwar aus folgenden Gründen
• Vermeidung von illegaler Entsorgung in Fremdgefäßen bzw. wilder Müllentsorgung sowie
• Vermeidung von zusätzlichen Kosten für das Wiegesystem. Diese Kosten wären natür-lich in die Gebührenkalkulation eingeflossen.
Viele Bürger haben sich für die Beibehaltung der 35-Liter-Tonne ausgesprochen. Hierzu ist anzumerken, dass es ein solches Gefäß unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes nicht gibt. Vielmehr wird das Fassungsvermögen einer 120-Liter-Tonne durch einen Einsatz verkleinert, so dass die vorgetragenen Vorteile einer einfacheren Handhabung und leichteren Unterbringung im Haus entfallen.
Der Verwaltungsrat der mags hat dem Vorstand aufgegeben die Müllgebühren für das kommende Jahr familienfreundlich zu gestalten. Nach den Sommerferien sollen
• konkrete Modellrechnungen der Varianten der künftigen Gebührenkalkulation mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt werden. Hierbei soll neben einem linearen Gebühren-modell auch ein Modell aus Grund- und Leistungsgebühr vorgestellt werden,
• außerdem soll präsentiert werden, wie die Berechnung von „Luftvolumen“ im neuen System ausgeschlossen werden kann.
Wichtig ist das die Bürgerinnen und Bürger zukünftig ein umweltfreundliches Entsorgungs-angebot nutzen können, das leistungsstark ist und dessen Gebühren einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse beinhaltet.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen erläutern konnte, aus welchen Gründen ich mich – gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und SPD für die Umstellung auf das neue Abfallsystem ausgesprochen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Wilhelm Reiners
Oberbürgermeister
Andrea Koczelnik
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD zuletzt bearbeitet am 04.06.2018
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei der Link mit dem Verweis auf die Antwort der SPD-Fraktion auf unserer Homepage:
fraktion-spd-mg.de/cms/file/antwortschreiben_umstellung_abfallsystem_einfuhrung_rolltonnen.pdf
Mit freundlichen Grüßen Andrea Koczelnik
Felix Heinrichs
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD zuletzt bearbeitet am 04.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.
Im Dezember 2017 hat der Rat der Stadt und im Nachgang der Verwaltungsrat mags AöR (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe) eine neue Abfallsatzung für Mönchengladbach beschlossen. Mit der Umstellung des Entsorgungssystems sollen drei Ziele erreicht werden:
1. Die aktuellen Ringtonnen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die Gefäße werden kaum noch produziert und kommen nicht mehr zur Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine Schüttungen mehr für die Müllfahrzeuge. Somit hat die Berufsgenossenschaft die Nutzung des Ringtonnensystems ab dem 01. Januar 2019 untersagt. Wir wollen, dass Müllwerker so sicher und gesundheitsschonend wie möglich arbeiten können.
2. Jeder Mönchengladbacher produziert durchschnittlich ca. 210 kg Restmüll pro Jahr. Damit liegen wir ziemlich genau im Schnitt vergleichbarer Städte. Allerdings unterscheidet sich der Entsorgungsweg erheblich von anderen Städten. In Mönchengladbach ist der Anteil an Restmüll, der zu den Abfallumladestellen gebracht wird, deutlich höher. Auch der Restmüllanteil im Sperrmüll ist wesentlich höher. Dazu kommt Restmüll als wilder Müll oder in öffentlichen Papierkörben. Wir wollen die Restmüllentsorgung möglichst auf die Haushaltstonne konzentrieren, da das für alle der günstigste und umweltschonendste Weg ist. Nimmt man dieses Gesamtrestmüllvolumen pro Einwohner und Jahr als Grundlage, hat ein Gutachter daraus 15 Liter pro Kopf und Woche berechnet, wenn eine Biotonne genutzt wird. Wird keine Biotonne genutzt, fallen 20 Liter pro Einwohner und Woche an.
3. Durch die Zusammenfassung von mehreren Haushalten soll die Zahl der Tonnen in der Stadt reduziert werden. Je weniger Tonnen in der Stadt stehen, desto preiswerter wird die Müllabfuhr. Daher werben wir dafür, sich die Mülltonne mit Nachbarn zu teilen oder in größeren Wohneinheiten von den Rolltonnen auf Container mit 770 oder 1.100 Litern umzusteigen. Das spart für alle Gebühren.
Von diesen Annahmen ausgehend haben wir auf Empfehlung eines Gutachters des Instituts für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) eine neue Abfallsatzung beschlossen.
Je nach Haushaltsgröße werden Rolltonnen mit 60, 120 oder 240 Litern von mags zur Verfügung gestellt. Es müssen keine neuen Rolltonnen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst gekauft werden. Diese Rolltonnen werden in der Regel alle zwei Wochen geleert. Dies hat sich in vielen anderen Städten bewährt. Ihre individuelle Abfallmenge und Tonnengröße wird Ihnen von mags bzw. über Ihren Vermieter oder Ihren Verwalter (bei Eigentümergemeinschaften) mitgeteilt.
Wir erhalten durchaus kritische Rückmeldungen, die sich entweder auf die Handhabung der Rolltonne beziehen oder auf das Mindestvolumen. Wenn es Fragen zur praktischen Unterbringung der Rolltonne im Haus gibt, können Sie sich direkt an mags wenden (02161-491010).
Bei der Festlegung des Mindestvolumens pro Einwohner und Woche haben wir uns an den oben genannten Daten orientiert. Wir gehen also von einem statistischen Wert aus, der auf alle Einwohner umgelegt wird. Dies sorgt für eine solidarische und gerechte Verteilung der Gebühren. In sehr vielen Fällen werden die Gebühren sinken. Auch wenn viele ein Wiege- oder Abholsystem fordern, würde dies nicht zu mehr Gebührengerechtigkeit führen. Abfall wiegt unterschiedlich viel. Ein Mülleimer voller Windeln ist schwerer als ein Mülleimer voller leichtem Restmüll. Daher halten wir die Variante des Mindestvolumens für den geeignetsten Weg. Völlige Gerechtigkeit lässt sich in einem solchen Solidarsystem nicht herstellen. Alle müssen Kompromisse eingehen.
Um es klar und deutlich zu sagen: Niemand hat ein Interesse an zu hohen Abfallmengen! Sinken die Abfallmengen, sinken auch die Gebühren. Wir befürchten aber, dass es ein Trugschluss ist, bspw. Müllvermeidung aus Umweltschutzgründen alleine durch kleine Tonnen zu erreichen. Hier kommt es auf Bildung und Aufklärung an.
Ein 35-Liter-Gefäß ist im Übrigen so groß wie eine 120-Liter-Tonne mit einem Einsatz. Es gibt keine 35-Liter-Gefäße, die den Anforderungen eines modernen Arbeitsschutzes entsprechen.
Wir wissen, dass es noch viele Fragen gibt, die allerdings am Ende alle auf die hier genannten Grundlagen eingehen. Daher haben wir dieses Antwortschreiben verfasst, um Ihnen möglichst schnell eine umfassende Antwort zukommen zu lassen, warum wir zu der Entscheidung gekommen sind.
Thomas Fegers
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD zuletzt bearbeitet am 04.06.2018
Ich lehne ab.
Markus Heynckes
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU, zuletzt bearbeitet am 03.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich lehne ab.
Ihr Schreiben zur Umstellung der Abfalllogistik
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Zuschrift an die CDU-Ratsfraktion. Ihre Anregungen, Ihre Sorgen sowie die geäußerte Kritik nehmen wir sehr ernst und werden sie im weiteren Verfah-ren bei den politischen Beratungen berücksichtigen. Vorab ergreifen wir gerne die Gelegen-heit, Ihnen die Gründe für unsere bisherigen Entscheidungen zur Umstellung der Abfalllogistik in unserer Stadt vertiefend zu erläutern.
Im Dezember 2017 haben der Rat der Stadt Mönchengladbach und im Nachgang der Verwal-tungsrat der mags (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR) eine neue Abfallsatzung beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete insbesondere:
• die Umstellung auf Rolltonnen,
• die Umstellung auf einen i. d. R. vierzehntäglichen Abholrhythmus,
• die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens pro Person und Woche.
Die konkrete Ausgestaltung der Gebühren für das kommende Jahr 2019 ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses gewesen. Wie in jedem Jahr kann der Rat hierüber erst im vierten Quartal des Vorjahres eine Entscheidung treffen, da stets erst zu diesem Zeitpunkt das notwendige Datenmaterial für die Gebührenkalkulation zur Verfügung steht. Die Gebührenhöhe für das kommende Jahr wird sich daher ebenfalls in diesem Jahr erst im Spätherbst/Winter zuverläs-sig ermitteln lassen.
Weshalb haben wir uns nach intensiven Beratungen im vergangenen Jahr, die unter anderem durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen fachlich be-gleitet worden sind, für eine Umstellung der Entsorgungslogistik entschieden?
1.) Arbeitsschutz: Verbot der Berufsgenossenschaft
a.) Arbeitsschutz
Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Berufsgenossenschaft Verkehr der Stadt die Leerung der derzeit genutzten Ringtonnen aus Gründen des Arbeitsschutzes gegen Androhung eines Bußgeldes ab dem 01.01.2019 untersagt. Bereits seit dem Jahr 1994 dürfen Ringtonnenschüt-tungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Normen für die Behälter bzw. Ringtonnen sind bereits seit dem Jahr 1997 nicht mehr rechtskräftig. Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass die sogenannte „Ausfallquote“ der Schüttungen bei durch-schnittlich 40 Prozent liegt. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen (Materialermü-dung) sowie die vielfachen Instandsetzungen und die häufigen Defekte an den Ringtonnen springen die Gefäße aus den Schüttungen. Hierdurch besteht eine erhöhte Gefährdung der Müllwerker von den Gefäßen getroffen und insbesondere an den Händen verletzt zu werden. Darüber hinaus müssen die derzeitigen Ringtonnen zur Schüttung getragen, hochgestemmt und manuell in die Kippvorrichtung eingehängt werden. Damit ist der Einsatz dieser Technik nach Ansicht des Gesetzgebers keine geeignete Maßnahme, die manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Lastenhandhabungsverordnung möglichst gering zu halten. Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es das Ziel aller politischen Kräfte in Mönchenglad-bach und insbesondere auch der Bürgerinnen und Bürger sein muss, dass die Müllwerker in unserer Stadt so sicher und gesundheitsschonend wie möglich ihren nicht nur körperlich an-spruchsvollen Beruf ausüben können. Die Beibehaltung einer rechtswidrigen und mit dem Stand der Technik unvereinbaren Entsorgungslogistik stellt für uns keine Alternative dar.
b.) Fuhrpark-/Logistikkosten
Das derzeitige System verstößt aufgrund seiner überholten technischen Voraussetzungen nicht nur gegen den Arbeitsschutz, sondern führt ebenfalls zu immens hohen Kosten bei Re-paraturmaßnahmen bzw. bei der (Material-)Ersatzbeschaffung, da die Ausstattung der Fahr-zeuge teilweise exklusiv für Mönchengladbach individuell gefertigt und ausgetauscht werden muss. Eine serielle Herstellung der Ersatzteile findet ab Werk aus den genannten Gründen bei den Lieferanten seit Jahren nicht mehr statt. Durch die Anpassung der Abfalllogistik an den Stand der Technik rechnen wir daher auch unter diesem Gesichtspunkt mit einer spürbaren Kostenentlastung, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen wird. Gleiches gilt für die Umstellung von einer wöchentlichen auf eine in der Regel vierzehntägliche Abfuhr des Rest-mülls.
2.) Das neue Servicevolumen
a.) Interkommunaler Abfallmengen-Vergleich
In vergleichbaren Großstädten fallen pro Einwohner und Jahr 211,8 Kilogramm Müll an. In Mönchengladbach ergibt die durchschnittliche Erfassung 210,7 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Allerdings existieren im Vergleich zu anderen Kommunen gravierende Unterschiede in der Art und Weise der Müllentsorgung:
• Überdurchschnittlich viele Mönchengladbacher bringen ihren Müll zu den beiden Ab-fallsammelstellen: Bei uns 25,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – der Durch-schnittswert anderer Großstädte liegt bei 4,3 Kilogramm.
• Ebenso ungewöhnlich hoch ist die Menge des Sperrmülls: Dies sind bei uns 49,9 Ki-logramm pro Einwohner und Jahr – in Vergleichsstädten sind es nur 29 Kilogramm.
• Trauriger Spitzenreiter ist unsere Stadt leider nach wie vor und trotz des erfolgrei-chen Einsatzes von Mülldetektiven beim Wilden Müll: In Mönchengladbach werden 6,3 Kilogramm pro Jahr und Einwohner erfasst – im Vergleich zu durchschnittlich 1,5 Kilogramm. Hinzukommt das in unserer Stadt auffällig hohe Müllaufkommen in öffentlichen Papierkörben, in zweckentfremdeten Großcontainern oder an Arbeits-stätten. Allein im vergangenen Jahr haben die von der mags beschäftigten Müllde-tektive insgesamt 1500 illegale Müllablagerungen in Mönchengladbach aufgespürt und 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.
b.) Das neue Servicevolumen
Vor dem Hintergrund der interkommunalen Vergleichszahlen ist es wesentliches Ziel der neu-en Abfalllogistik, die Restmüllentsorgung durch die Bereitstellung eines einheitlichen Ser-vicevolumens in Zukunft stärker als bisher auf die Haushaltstonne zu konzentrieren. Die Er-fahrung anderer Städte zeigt, dass auf diese Weise ein faires, leistungsstarkes und insbeson-dere umweltschonendes Entsorgungsangebot sichergestellt werden kann. Auch das Oberver-waltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne erst kürzlich in einem Urteil ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen Mindestmengen und illegaler Abfallentsorgung hingewiesen. Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrestmüllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche ent-spricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss. Bei dem neuen Servicevolumen handelt es sich insofern um eine empirisch er-mittelte Größe, die auf vor Ort gesicherten Erfahrungstatbeständen beruht und im inter-kommunalen Vergleich seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt.
c.) 25 Liter: Das derzeitige Mindestvolumen
Bereits heute existiert in Mönchengladbach faktisch ein Mindestvolumen. Dies in Form der kleinstmöglichen Tonne mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, die wöchentlich abgefah-ren wird. Dieses System benachteiligt derzeit insbesondere Alleinstehende, die ebenfalls in erheblichem Umfang in der Regel Müll vermeiden und dennoch 25 Liter pro Woche in An-spruch nehmen müssen. Allein die Tatsache, dass zwei alleinstehende Personen zusammen-ziehen, führt im jetzigen System dazu, dass jeder Einzelne nur noch 12,5 Liter pro Woche anmelden kann. Diese „Unwucht“ der derzeitigen Entsorgung und Gebührenkalkulation betrifft nicht nur Einzelfälle: Zum Stichtag 31.12.2017 belief sich bei insgesamt knapp 139 500 Haus-halten in unserer Stadt die Anzahl der Einpersonenhaushalte auf mehr als 65 100. Einperso-nenhaushalte stellten damit im vergangenen Jahr über 46 Prozent der Gesamthaushalte in Mönchengladbach und finanzierten damit fast hälftig durch „überschießende“ Gebühren die größeren Haushalte in unserer Stadt. Auch aus diesem Grund halten wir ein einheitliches Ser-vicevolumen pro Person für den faireren und ausgewogeneren Maßstab zur Verteilung der insgesamt anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger.
d.) Das neue Servicevolumen unter Umweltschutz- und Gebührenaspekten
Gehen wir davon aus, dass das neu festgelegte Servicevolumen jede Woche von jedem Haushalt vollständig ausgeschöpft wird? Nein, vielmehr wird es nach Einschätzung der CDU-Fraktion ausreichen, um auch größere Abfallmengen in einzelnen Wochen aufzunehmen oder heute noch erforderliche individuelle Transporte zu den Abfallsammelstellen teilweise zu ver-meiden. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt in Zukunft bei geringer anfallendem Gesamtmüll in Mönchengladbach selbstverständlich auch eine Reduzierung des Servicevolumens in Be-tracht. Aber: (Positive) Auswirkungen auf die Gebühren ergeben sich auch in diesem Fall nicht, da letztlich die insgesamt anfallenden Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern zu gleichen Teilen zu tragen sind. Eine Halbierung des Volumens pro Person hätte beispielsweise eine Verdopplung des Preises pro Liter zur Folge, da weiterhin die Gesamtkosten gedeckt werden müssen. An der Jahresgebühr für den Einzelnen würde sich insofern keine Verände-rung einstellen. Mit dem größeren Volumen wird daher ein besserer Service bei (nahezu) glei-chem Preis angeboten. (Vermutlich dürfte ein geringeres Volumen pro Person sogar mit hö-heren Kosten verbunden sein, da ein höherer Aufwand im Bereich der Abfallsammelstellen und bei der Beseitigung von Wildem Müll zu erwarten ist.) Wir befürchten als Folge des mit einem besseren Service verbundenen größeren Volumens auch keine willkürliche Erhöhung der Abfallmengen insgesamt. Der Vergleich des bislang in unserer Stadt anfallenden Mülls mit dem Müllvolumen in anderen Städten zeigt keine signifikanten Unterschiede (siehe oben).
3.) Alternativen
a.) Was spricht dagegen, den Müll individuell zu wiegen?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger hat sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit der Frage be-schäftigt, ob es gerechter oder sinnvoller wäre, in Zukunft den Müll individuell zu wiegen. Insbesondere aus folgenden Gründen, die auf den negativen Erfahrungen anderer Kommu-nen mit dieser Variante der Entsorgungslogistik beruhen, haben wir uns schließlich dagegen entschieden:
• Ein individuelles Wiegesystem verleitet zu Missbrauch und illegaler Fremdentsor-gung, um das eigene Gefäß bestenfalls durchgängig so leer wie möglich zu halten: sei es durch nächtlichen Einwurf in die Tonne des Nachbarn oder in Tonnen fremder Quartiere, durch wilde Entsorgung in Parks, der Landschaft, öffentlichen Papierkör-ben oder zweckentfremdeten Großcontainern.
• Ein Wiegesystem führt aufgrund der individuellen Handhabung zu deutlichen Mehr-kosten bei der Logistik, die sich wiederum spürbar in den Gebühren manifestieren würden.
• Ein Wiegesystem führt ebenfalls zu keiner allumfassenden Gebührengerechtigkeit (bspw. wiegt der Mülleimer einer jungen Familie, die gefüllte Windeln zu entsorgen hat, mehr als ein Mülleimer mit leichtem Restmüll).
b.) Was spricht gegen die Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne?
Bei „35-Liter-Rolltonnen“ handelt es sich um 120-Liter-Tonnen, die durch einen Einsatz künst-lich verkleinert werden. Es existiert derzeit keine 35-Liter-Tonne, die gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in Art und Form den derzeit genutzten Ringgefäßen entspricht. Den Vorteil, den sich daher viele Bürgerinnen und Bürger von der Forderung der „Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne“ versprechen (einfachere Handhabe und Aufbewahrung im Haus), gibt es nicht. Dafür zwei Nachteile: Mehr Gefäße sorgen für einen höheren Logistik-aufwand und damit zu höheren Kosten bei der Abholung. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Stadtbild negativ.
4.) Ausblick
In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates der mags haben wir den mags-Vorstand Mitte Mai beauftragt:
• frühestmöglich konkrete Modellrechnungen der Gebührenkalkulation 2019 in den verschieden in Betracht kommenden Varianten (insbes. lineares Gebührenmodell, additives Modell aus Grund- und Leistungsgebühr) sowie eine Synopse mit einer Darstellung/Gegenüberstellung ihrer Vorzüge und Nachteile vorzulegen sowie
• rechtssichere Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie die Berechnung von kal-kulatorischem „Luftvolumen“ bei der Systemumstellung ausgeschlossen werden kann.
Diese Prüfungen sollen insbesondere dabei helfen, die Müllgebühren für das kommende Jahr so familienfreundlich wie möglich auszugestalten. Wir rechnen damit, dass ihr Ergebnis nach den Sommerferien vorliegt und dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fundiert beraten werden kann. Unser Ziel sowohl für die Systemumstellung als auch die Gebührenkal-kulation ist ein faires, leistungsstarkes und umweltfreundliches Entsorgungsangebot. Hieran werden wir gemeinsam mit der mags im weiteren Verlauf des Jahres intensiv und sorgfältig arbeiten.
Wir wären sehr dankbar, wenn auch Sie uns weiterhin mit Ihren Anregungen und kritischen Hinweisen dabei unterstützen. Zögern Sie daher bitte nicht, auch bei weiteren Nachfragen mit uns in Kontakt zu treten. Selbstverständlich können Sie sich ebenfalls direkt an die mags wenden (Servicetelefon: 02161-491010). Es würde uns freuen, wenn wir mit den vorstehen-den Ausführungen vielleicht nicht alle, aber bereits einige Ihrer Fragen beantworten konnten, und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Markus Heynckes
Ratsherr/Ratsfrau
CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach
Dr. Hans-Peter Schlegelmilch
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Rat, zuletzt bearbeitet am 01.06.2018
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Zuschrift an die CDU-Ratsfraktion. Die geäußerten Anregungen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir sehr ernst und werden sie im weiteren Verfahren bei den politischen Beratungen berücksichtigen. Vorab ergreifen wir gerne die Gelegenheit, die Gründe für unsere bisherigen Entscheidungen zur Umstellung der Abfalllogistik in unserer Stadt vertiefend zu erläutern.
Im Dezember 2017 haben der Rat der Stadt Mönchengladbach und im Nachgang der Ver-waltungsrat der mags (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR) eine neue Abfallsatzung beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete insbesondere:
• die Umstellung auf Rolltonnen,
• die Umstellung auf einen i. d. R. vierzehntäglichen Abholrhythmus,
• die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens pro Person und Woche.
Die konkrete Ausgestaltung der Gebühren für das kommende Jahr 2019 ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses gewesen. Wie in jedem Jahr kann der Rat hierüber erst im vierten Quartal des Vorjahres eine Entscheidung treffen, da stets erst zu diesem Zeitpunkt das notwendige Datenmaterial für die Gebührenkalkulation zur Verfügung steht. Die Gebührenhöhe für das kommende Jahr wird sich daher ebenfalls in diesem Jahr erst im Spätherbst/Winter zuverlässig ermitteln lassen.
Weshalb haben wir uns nach intensiven Beratungen im vergangenen Jahr, die unter anderem durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen fachlich begleitet worden sind, für eine Umstellung der Entsorgungslogistik entschieden?
1.) Arbeitsschutz: Verbot der Berufsgenossenschaft
a.) Arbeitsschutz
Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Berufsgenossenschaft Verkehr der Stadt die Leerung der derzeit genutzten Ringtonnen aus Gründen des Arbeitsschutzes gegen Androhung eines Bußgeldes ab dem 01.01.2019 untersagt. Bereits seit dem Jahr 1994 dürfen Ringtonnenschüttungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Normen für die Behälter bzw. Ringtonnen sind bereits seit dem Jahr 1997 nicht mehr gültig. Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass die sogenannte „Ausfallquote“ der Schüttungen bei durchschnittlich 40 Prozent liegt. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen (Materialermüdung) sowie die vielfachen Instandsetzungen und die häufigen Defekte an den Ringtonnen springen die Gefäße aus den Schüttungen. Hierdurch besteht eine erhöhte Gefährdung der Müllwerker von den Gefäßen getroffen und insbesondere an den Händen ver-letzt zu werden. Darüber hinaus müssen die derzeitigen Ringtonnen zur Schüttung getragen, hochgestemmt und manuell in die Kippvorrichtung eingehängt werden. Damit ist der Einsatz dieser Technik nach Ansicht des Gesetzgebers keine geeignete Maßnahme, die manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Lastenhandhabungsverordnung möglichst gering zu halten. Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es das Ziel aller politischen Kräfte in Mönchengladbach und insbesondere auch der Bürgerinnen und Bürger sein muss, dass die Müllwerker in unserer Stadt so sicher und gesundheitsschonend wie möglich ihren nicht nur körperlich anspruchsvollen Beruf ausüben können. Die Beibehaltung einer rechtswidrigen und mit dem Stand der Technik unvereinbaren Entsorgungslogistik stellt für uns keine Alternative dar.
b.) Fuhrpark-/Logistikkosten
Das derzeitige System verstößt aufgrund seiner überholten technischen Voraussetzungen nicht nur gegen den Arbeitsschutz, sondern führt ebenfalls zu immens hohen Kosten bei Reparaturmaßnahmen bzw. bei der (Material-)Ersatzbeschaffung, da die Ausstattung der Fahrzeuge teilweise exklusiv für Mönchengladbach individuell gefertigt und ausgetauscht werden muss. Eine serielle Herstellung der Ersatzteile findet ab Werk aus den genannten Gründen bei den Lieferanten seit Jahren nicht mehr statt. Durch die Anpassung der Abfalllogistik an den Stand der Technik rechnen wir daher auch unter diesem Gesichtspunkt mit einer spürbaren Kostenentlastung, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen wird. Gleiches gilt für die Umstellung von einer wöchentlichen auf eine in der Regel vierzehntägliche Abfuhr des Restmülls.
2.) Das neue Servicevolumen
a.) Interkommunaler Abfallmengen-Vergleich
In vergleichbaren Großstädten fallen pro Einwohner und Jahr 211,8 Kilogramm Müll an. In Mönchengladbach ergibt die durchschnittliche Erfassung 210,7 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Allerdings existieren im Vergleich zu anderen Kommunen gravierende Unterschiede in der Art und Weise der Müllentsorgung:
• Überdurchschnittlich viele Mönchengladbacher bringen ihren Müll zu den beiden Abfallsammelstellen: Bei uns 25,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – der Durchschnittswert anderer Großstädte liegt bei 4,3 Kilogramm.
• Ebenso ungewöhnlich hoch ist die Menge des Sperrmülls: Dies sind bei uns 49,9 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – in Vergleichsstädten sind es nur 29 Kilo-gramm.
• Trauriger Spitzenreiter ist unsere Stadt leider nach wie vor und trotz des erfolgreichen Einsatzes von Mülldetektiven beim Wilden Müll: In Mönchengladbach werden 6,3 Kilogramm pro Jahr und Einwohner erfasst – im Vergleich zu durchschnittlich 1,5 Kilogramm. Hinzukommt das in unserer Stadt auffällig hohe Müllaufkommen in öffentlichen Papierkörben, in zweckentfremdeten Großcontainern oder an Arbeitsstätten. Allein im vergangenen Jahr haben die von der mags beschäftigten Müllde-tektive insgesamt 1500 illegale Müllablagerungen in Mönchengladbach aufgespürt und 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.
b.) Das neue Servicevolumen
Vor dem Hintergrund der interkommunalen Vergleichszahlen ist es wesentliches Ziel der neuen Abfalllogistik, die Restmüllentsorgung durch die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens in Zukunft stärker als bisher auf die Haushaltstonne zu konzentrieren. Die Erfahrung anderer Städte zeigt, dass auf diese Weise ein faires, leistungsstarkes und insbesondere umweltschonendes Entsorgungsangebot sichergestellt werden kann. Auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne erst kürzlich in einem Urteil ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen Mindestmengen und illegaler Abfallentsorgung hingewiesen. Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrestmüllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche entspricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss. Bei dem neuen Servicevolumen handelt es sich insofern um eine empirisch ermittelte Größe, die auf vor Ort gesicherten Erfahrungstatbeständen beruht und im interkommunalen Vergleich seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt.
c.) 25 Liter: Das derzeitige Mindestvolumen
Bereits heute existiert in Mönchengladbach faktisch ein Mindestvolumen. Dies in Form der kleinstmöglichen Tonne mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, die wöchentlich abgefahren wird. Dieses System benachteiligt derzeit insbesondere Alleinstehende, die ebenfalls in erheblichem Umfang in der Regel Müll vermeiden und dennoch 25 Liter pro Woche in Anspruch nehmen müssen. Allein die Tatsache, dass zwei alleinstehende Personen zusammen-ziehen, führt im jetzigen System dazu, dass jeder Einzelne nur noch 12,5 Liter pro Woche anmelden kann. Diese „Unwucht“ der derzeitigen Entsorgung und Gebührenkalkulation betrifft nicht nur Einzelfälle: Zum Stichtag 31.12.2017 belief sich bei insgesamt knapp 139 500 Haushalten in unserer Stadt die Anzahl der Einpersonenhaushalte auf mehr als 65 100. Einpersonenhaushalte stellten damit im vergangenen Jahr über 46 Prozent der Gesamthaushalte in Mönchengladbach und finanzierten damit fast hälftig durch „überschießende“ Gebühren die größeren Haushalte in unserer Stadt. Auch aus diesem Grund halten wir ein einheitliches Servicevolumen pro Person für den faireren und ausgewogeneren Maßstab zur Verteilung der insgesamt anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger.
d.) Das neue Servicevolumen unter Umweltschutz- und Gebührenaspekten
Gehen wir davon aus, dass das neu festgelegte Servicevolumen jede Woche von jedem Haushalt vollständig ausgeschöpft wird? Nein, vielmehr wird es nach Einschätzung der CDU-Fraktion ausreichen, um auch größere Abfallmengen in einzelnen Wochen aufzunehmen oder heute noch erforderliche individuelle Transporte zu den Abfallsammelstellen teilweise zu vermeiden. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt in Zukunft bei geringer anfallendem Gesamtmüll in Mönchengladbach selbstverständlich auch eine Reduzierung des Servicevolumens in Betracht. Aber: (Positive) Auswirkungen auf die Gebühren ergeben sich auch in diesem Fall nicht, da letztlich die insgesamt anfallenden Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern zu gleichen Teilen zu tragen sind. Eine Halbierung des Volumens pro Person hätte beispielsweise eine Verdopplung des Preises pro Liter zur Folge, da weiterhin die Gesamtkosten gedeckt werden müssen. An der Jahresgebühr für den Einzelnen würde sich insofern keine Veränderung einstellen. Mit dem größeren Volumen wird daher ein besserer Service bei (nahezu) gleichem Preis angeboten. (Vermutlich dürfte ein geringeres Volumen pro Person sogar mit höheren Kosten verbunden sein, da ein höherer Aufwand im Bereich der Abfallsammelstellen und bei der Beseitigung von Wildem Müll zu erwarten ist.) Wir befürchten als Folge des mit einem besseren Service verbundenen größeren Volumens auch keine willkürliche Erhöhung der Abfallmengen insgesamt. Der Vergleich des bislang in unserer Stadt anfallenden Mülls mit dem Müllvolumen in anderen Städten zeigt keine signifikanten Unterschiede (siehe oben).
3.) Alternativen
a.) Was spricht dagegen, den Müll individuell zu wiegen?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger hat sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit der Frage beschäftigt, ob es gerechter oder sinnvoller wäre, in Zukunft den Müll individuell zu wiegen. Insbesondere aus folgenden Gründen, die auf den negativen Erfahrungen anderer Kommunen mit dieser Variante der Entsorgungslogistik beruhen, haben wir uns schließlich dagegen entschieden:
• Ein individuelles Wiegesystem verleitet zu Missbrauch und illegaler Fremdentsorgung, um das eigene Gefäß bestenfalls durchgängig so leer wie möglich zu halten: sei es durch nächtlichen Einwurf in die Tonne des Nachbarn oder in Tonnen fremder Quartiere, durch wilde Entsorgung in Parks, der Landschaft, öffentlichen Papierkörben oder zweckentfremdeten Großcontainern.
• Ein Wiegesystem führt aufgrund der individuellen Handhabung zu deutlichen Mehrkosten bei der Logistik, die sich wiederum spürbar in den Gebühren manifestieren würden.
• Ein Wiegesystem führt ebenfalls zu keiner allumfassenden Gebührengerechtigkeit (bspw. wiegt der Mülleimer einer jungen Familie, die gefüllte Windeln zu entsorgen hat, mehr als ein Mülleimer mit leichtem Restmüll).
b.) Was spricht gegen die Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne?
Bei „35-Liter-Rolltonnen“ handelt es sich um 120-Liter-Tonnen, die durch einen Einsatz künstlich verkleinert werden. Es existiert derzeit keine 35-Liter-Tonne, die gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in Art und Form den derzeit genutzten Ringgefäßen entspricht. Den Vorteil, den sich daher viele Bürgerinnen und Bürger von der Forderung der „Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne“ versprechen (einfachere Handhabe und Aufbewahrung im Haus), gibt es nicht. Dafür zwei Nachteile: Mehr Gefäße sorgen für einen höheren Logistikaufwand und damit zu höheren Kosten bei der Abholung. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Stadtbild negativ.
4.) Ausblick
In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates der mags haben wir den mags-Vorstand Mitte Mai beauftragt:
• frühestmöglich konkrete Modellrechnungen der Gebührenkalkulation 2019 in den verschieden in Betracht kommenden Varianten (insbes. lineares Gebührenmodell, additives Modell aus Grund- und Leistungsgebühr) sowie eine Synopse mit einer Darstellung/Gegenüberstellung ihrer Vorzüge und Nachteile vorzulegen sowie
• rechtssichere Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie die Berechnung von kalkulatorischem „Luftvolumen“ bei der Systemumstellung ausgeschlossen werden kann.
Diese Prüfungen sollen insbesondere dabei helfen, die Müllgebühren für das kommende Jahr so familienfreundlich wie möglich auszugestalten. Wir rechnen damit, dass ihr Ergebnis nach den Sommerferien vorliegt und dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fundiert beraten werden kann. Unser Ziel sowohl für die Systemumstellung als auch die Gebührenkalkulation ist ein faires, leistungsstarkes und umweltfreundliches Entsorgungsangebot. Hieran werden wir gemeinsam mit der mags im weiteren Verlauf des Jahres intensiv und sorgfältig arbeiten. Es würde uns sehr freuen, wenn auch Sie uns weiterhin mit Ihren Anregungen und kritischen Hinweisen dabei unterstützen, und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Peter Schlegelmilch
Dieter Breymann
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Rat, zuletzt bearbeitet am 01.06.2018
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Marx,
sehr geehrte Damen und Herren Unterstützer der Petition,
selbstverständlich sollte die neue, noch zu erstellende Gebührensatzung möglichst gerecht sein; insoweit ist Ihr Anliegen eine Selbstverständlichkeit. Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass jeder einzelne Bürger eine unterschiedliche Auffassung davon hat, was fair bedeutet oder was unfair wäre. Daher ist es nun an uns in der Politik einen Schlüssel zu finden, der alle Interessen am besten widerspiegelt.
Wir müssen also die jährlich entstehende Abfallmenge bzw. die daraus resultierenden Kosten so umlegen, dass möglichst alle gleich behandelt werden. Dies können wir nur anhand der zur Verfügung stehenden Parameter klären. Es müssen also die aus der Abfallmenge resultierenden Kosten für Entsorgung, also die gesamten Aufwendungen für die Abfalllogistik, umgelegt werden, auf die entsprechenden Teilnehmer am System umgelegt werden.
Derzeit fällt in der Stadt eine jährliche Abfallmenge von 211 kg je Einwohner an. Wenn wir also die Kosten für die jährliche Abfallentsorgung durch die Zahl der teilnehmenden Einwohner teilen, kommen wir zu einem Literpreis je Einwohner. Dies führt nach derzeitigen Berechnungen dazu, dass alle Haushalte, mit Ausnahme der 3- und 5- Personenhaushalte, weniger zu zahlen hätten als vorher, so jedenfalls die Berechnungen des Gutachters, den die mags beauftragt hat. Die 3- und 5- Personenhaushalte machen ca. 18 % der in Mönchengladbach existierenden Haushalte aus. D.h über 80 % werden besser dastehen.
Die bisherige Situation ist so, dass das Müllsystem durch die Ein- und Zweipersonenhaushalte subventioniert wurde, auf die ein höheres Volumen als auf die anderen Haushalte entfiel. Die Anzahl dieser Haushalte liegt in MG bei ca. 46 %.
Wir haben nunmehr die „mags“ nochmals beauftragt, uns genau vorzurechnen, wie zum Einen die Berechnung von Luftvolumen in den Tonnen vermieden werden kann und zum Anderen die kostenkalkulatorische Situation aussähe, wenn anstatt eines linearen Modells (Umlegung und Bezahlung des Litervolumen je Bürger) ein sogenanntes kombiniertes Modell aus Grundgebühr einerseits und Abholgebühr andererseits, Grundlage der Abfallgebührensatzung werden würde.
Diese ganzen Berechnungen müssen dann den rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Hier sind vor allem die Besonderheiten des kommunalen Abgaberechts entscheidend. Da ich in meiner Stellungnahme niemanden mit juristischen Statements langeweilen will und Sie alle eine klare und für jeden verständliche Antwort verdient haben, nur so viel: Abgaben werden für Leistungen gezahlt und eignen sich nur im geringen Maße für Sozialausgleiche. Dies hängt mit dem Wesen der Abgabe als solcher zusammen, sie ist die Bezahlung einer erbrachten Leistung und daher im Gegensatz zur Steuer zweckgerichtet. Daraus ergibt sich zwingend, dass es einen Zusammenhang zwischen Leistung (also Abfallentsorgung) und Abgabe ergeben muss.
Insoweit ist es noch zu früh, endgültige Angaben zu machen. Die Veränderung des Tonnenvolumens selbst ist jedoch eine Scheinlösung, da z.B die Einführung eines 35-Liter-Einsatzes für eine Rolltonne, die Kosten je Teilnehmer nicht verringert, zumal die Logistikkosten stiegen.
In dem Sinne stimme ich Ihrem Ansinnen einer fairen Gebührenordnung zu, halte es aber für verfrüht zum jetzigen Zeitpunkt Angaben zu machen, da noch wichtige Parameter fehlen. Dass das jetzige Anschreiben der „mags“ von Ihnen als nicht zielführend und verunsichernd empfunden wurde, vermag ich nachzuvollziehen.
Marion Gutsche
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU, zuletzt bearbeitet am 01.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Zuschrift an die CDU-Ratsfraktion. Die geäußerten Anre-gungen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir sehr ernst und werden sie im weiteren Verfahren bei den politischen Beratungen berücksichtigen. Vorab ergreifen wir ger-ne die Gelegenheit, die Gründe für unsere bisherigen Entscheidungen zur Umstellung der Ab-falllogistik in unserer Stadt vertiefend zu erläutern.
Im Dezember 2017 haben der Rat der Stadt Mönchengladbach und im Nachgang der Verwal-tungsrat der mags (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR) eine neue Abfallsatzung beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete insbesondere:
• die Umstellung auf Rolltonnen,
• die Umstellung auf einen i. d. R. vierzehntäglichen Abholrhythmus,
• die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens pro Person und Woche.
Die konkrete Ausgestaltung der Gebühren für das kommende Jahr 2019 ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses gewesen. Wie in jedem Jahr kann der Rat hierüber erst im vierten Quartal des Vorjahres eine Entscheidung treffen, da stets erst zu diesem Zeitpunkt das notwendige Datenmaterial für die Gebührenkalkulation zur Verfügung steht. Die Gebührenhöhe für das kommende Jahr wird sich daher ebenfalls in diesem Jahr erst im Spätherbst/Winter zuverläs-sig ermitteln lassen.
Weshalb haben wir uns nach intensiven Beratungen im vergangenen Jahr, die unter anderem durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen fachlich be-gleitet worden sind, für eine Umstellung der Entsorgungslogistik entschieden?
1.) Arbeitsschutz: Verbot der Berufsgenossenschaft
a.) Arbeitsschutz
Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Berufsgenossenschaft Verkehr der Stadt die Leerung der derzeit genutzten Ringtonnen aus Gründen des Arbeitsschutzes gegen Androhung eines Bußgeldes ab dem 01.01.2019 untersagt. Bereits seit dem Jahr 1994 dürfen Ringtonnenschüt-tungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Normen für die Behälter bzw. Ringtonnen sind bereits seit dem Jahr 1997 nicht mehr rechtskräftig. Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass die sogenannte „Ausfallquote“ der Schüttungen bei durch-schnittlich 40 Prozent liegt. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen (Materialermü-dung) sowie die vielfachen Instandsetzungen und die häufigen Defekte an den Ringtonnen springen die Gefäße aus den Schüttungen. Hierdurch besteht eine erhöhte Gefährdung der Müllwerker von den Gefäßen getroffen und insbesondere an den Händen verletzt zu werden. Darüber hinaus müssen die derzeitigen Ringtonnen zur Schüttung getragen, hochgestemmt und manuell in die Kippvorrichtung eingehängt werden. Damit ist der Einsatz dieser Technik nach Ansicht des Gesetzgebers keine geeignete Maßnahme, die manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Lastenhandhabungsverordnung möglichst gering zu halten. Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es das Ziel aller politischen Kräfte in Mönchenglad-bach und insbesondere auch der Bürgerinnen und Bürger sein muss, dass die Müllwerker in unserer Stadt so sicher und gesundheitsschonend wie möglich ihren nicht nur körperlich an-spruchsvollen Beruf ausüben können. Die Beibehaltung einer rechtswidrigen und mit dem Stand der Technik unvereinbaren Entsorgungslogistik stellt für uns keine Alternative dar.
b.) Fuhrpark-/Logistikkosten
Das derzeitige System verstößt aufgrund seiner überholten technischen Voraussetzungen nicht nur gegen den Arbeitsschutz, sondern führt ebenfalls zu immens hohen Kosten bei Re-paraturmaßnahmen bzw. bei der (Material-)Ersatzbeschaffung, da die Ausstattung der Fahr-zeuge teilweise exklusiv für Mönchengladbach individuell gefertigt und ausgetauscht werden muss. Eine serielle Herstellung der Ersatzteile findet ab Werk aus den genannten Gründen bei den Lieferanten seit Jahren nicht mehr statt. Durch die Anpassung der Abfalllogistik an den Stand der Technik rechnen wir daher auch unter diesem Gesichtspunkt mit einer spürbaren Kostenentlastung, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen wird. Gleiches gilt für die Umstellung von einer wöchentlichen auf eine in der Regel vierzehntägliche Abfuhr des Rest-mülls.
2.) Das neue Servicevolumen
a.) Interkommunaler Abfallmengen-Vergleich
In vergleichbaren Großstädten fallen pro Einwohner und Jahr 211,8 Kilogramm Müll an. In Mönchengladbach ergibt die durchschnittliche Erfassung 210,7 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Allerdings existieren im Vergleich zu anderen Kommunen gravierende Unterschiede in der Art und Weise der Müllentsorgung:
• Überdurchschnittlich viele Mönchengladbacher bringen ihren Müll zu den beiden Ab-fallsammelstellen: Bei uns 25,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – der Durch-schnittswert anderer Großstädte liegt bei 4,3 Kilogramm.
• Ebenso ungewöhnlich hoch ist die Menge des Sperrmülls: Dies sind bei uns 49,9 Ki-logramm pro Einwohner und Jahr – in Vergleichsstädten sind es nur 29 Kilogramm.
• Trauriger Spitzenreiter ist unsere Stadt leider nach wie vor und trotz des erfolgrei-chen Einsatzes von Mülldetektiven beim Wilden Müll: In Mönchengladbach werden 6,3 Kilogramm pro Jahr und Einwohner erfasst – im Vergleich zu durchschnittlich 1,5 Kilogramm. Hinzukommt das in unserer Stadt auffällig hohe Müllaufkommen in öffentlichen Papierkörben, in zweckentfremdeten Großcontainern oder an Arbeits-stätten. Allein im vergangenen Jahr haben die von der mags beschäftigten Müllde-tektive insgesamt 1500 illegale Müllablagerungen in Mönchengladbach aufgespürt und 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.
b.) Das neue Servicevolumen
Vor dem Hintergrund der interkommunalen Vergleichszahlen ist es wesentliches Ziel der neu-en Abfalllogistik, die Restmüllentsorgung durch die Bereitstellung eines einheitlichen Ser-vicevolumens in Zukunft stärker als bisher auf die Haushaltstonne zu konzentrieren. Die Er-fahrung anderer Städte zeigt, dass auf diese Weise ein faires, leistungsstarkes und insbeson-dere umweltschonendes Entsorgungsangebot sichergestellt werden kann. Auch das Oberver-waltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne erst kürzlich in einem Urteil ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen Mindestmengen und illegaler Abfallentsorgung hingewiesen. Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrestmüllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche ent-spricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss. Bei dem neuen Servicevolumen handelt es sich insofern um eine empirisch er-mittelte Größe, die auf vor Ort gesicherten Erfahrungstatbeständen beruht und im inter-kommunalen Vergleich seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt.
c.) 25 Liter: Das derzeitige Mindestvolumen
Bereits heute existiert in Mönchengladbach faktisch ein Mindestvolumen. Dies in Form der kleinstmöglichen Tonne mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, die wöchentlich abgefah-ren wird. Dieses System benachteiligt derzeit insbesondere Alleinstehende, die ebenfalls in erheblichem Umfang in der Regel Müll vermeiden und dennoch 25 Liter pro Woche in An-spruch nehmen müssen. Allein die Tatsache, dass zwei alleinstehende Personen zusammen-ziehen, führt im jetzigen System dazu, dass jeder Einzelne nur noch 12,5 Liter pro Woche anmelden kann. Diese „Unwucht“ der derzeitigen Entsorgung und Gebührenkalkulation betrifft nicht nur Einzelfälle: Zum Stichtag 31.12.2017 belief sich bei insgesamt knapp 139 500 Haus-halten in unserer Stadt die Anzahl der Einpersonenhaushalte auf mehr als 65 100. Einperso-nenhaushalte stellten damit im vergangenen Jahr über 46 Prozent der Gesamthaushalte in Mönchengladbach und finanzierten damit fast hälftig durch „überschießende“ Gebühren die größeren Haushalte in unserer Stadt. Auch aus diesem Grund halten wir ein einheitliches Ser-vicevolumen pro Person für den faireren und ausgewogeneren Maßstab zur Verteilung der insgesamt anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger.
d.) Das neue Servicevolumen unter Umweltschutz- und Gebührenaspekten
Gehen wir davon aus, dass das neu festgelegte Servicevolumen jede Woche von jedem Haushalt vollständig ausgeschöpft wird? Nein, vielmehr wird es nach Einschätzung der CDU-Fraktion ausreichen, um auch größere Abfallmengen in einzelnen Wochen aufzunehmen oder heute noch erforderliche individuelle Transporte zu den Abfallsammelstellen teilweise zu ver-meiden. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt in Zukunft bei geringer anfallendem Gesamtmüll in Mönchengladbach selbstverständlich auch eine Reduzierung des Servicevolumens in Be-tracht. Aber: (Positive) Auswirkungen auf die Gebühren ergeben sich auch in diesem Fall nicht, da letztlich die insgesamt anfallenden Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern zu gleichen Teilen zu tragen sind. Eine Halbierung des Volumens pro Person hätte beispielsweise eine Verdopplung des Preises pro Liter zur Folge, da weiterhin die Gesamtkosten gedeckt werden müssen. An der Jahresgebühr für den Einzelnen würde sich insofern keine Verände-rung einstellen. Mit dem größeren Volumen wird daher ein besserer Service bei (nahezu) glei-chem Preis angeboten. (Vermutlich dürfte ein geringeres Volumen pro Person sogar mit hö-heren Kosten verbunden sein, da ein höherer Aufwand im Bereich der Abfallsammelstellen und bei der Beseitigung von Wildem Müll zu erwarten ist.) Wir befürchten als Folge des mit einem besseren Service verbundenen größeren Volumens auch keine willkürliche Erhöhung der Abfallmengen insgesamt. Der Vergleich des bislang in unserer Stadt anfallenden Mülls mit dem Müllvolumen in anderen Städten zeigt keine signifikanten Unterschiede (siehe oben).
3.) Alternativen
a.) Was spricht dagegen, den Müll individuell zu wiegen?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger hat sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit der Frage be-schäftigt, ob es gerechter oder sinnvoller wäre, in Zukunft den Müll individuell zu wiegen. Insbesondere aus folgenden Gründen, die auf den negativen Erfahrungen anderer Kommu-nen mit dieser Variante der Entsorgungslogistik beruhen, haben wir uns schließlich dagegen entschieden:
• Ein individuelles Wiegesystem verleitet zu Missbrauch und illegaler Fremdentsor-gung, um das eigene Gefäß bestenfalls durchgängig so leer wie möglich zu halten: sei es durch nächtlichen Einwurf in die Tonne des Nachbarn oder in Tonnen fremder Quartiere, durch wilde Entsorgung in Parks, der Landschaft, öffentlichen Papierkör-ben oder zweckentfremdeten Großcontainern.
• Ein Wiegesystem führt aufgrund der individuellen Handhabung zu deutlichen Mehr-kosten bei der Logistik, die sich wiederum spürbar in den Gebühren manifestieren würden.
• Ein Wiegesystem führt ebenfalls zu keiner allumfassenden Gebührengerechtigkeit (bspw. wiegt der Mülleimer einer jungen Familie, die gefüllte Windeln zu entsorgen hat, mehr als ein Mülleimer mit leichtem Restmüll).
b.) Was spricht gegen die Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne?
Bei „35-Liter-Rolltonnen“ handelt es sich um 120-Liter-Tonnen, die durch einen Einsatz künst-lich verkleinert werden. Es existiert derzeit keine 35-Liter-Tonne, die gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in Art und Form den derzeit genutzten Ringgefäßen entspricht. Den Vorteil, den sich daher viele Bürgerinnen und Bürger von der Forderung der „Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne“ versprechen (einfachere Handhabe und Aufbewahrung im Haus), gibt es nicht. Dafür zwei Nachteile: Mehr Gefäße sorgen für einen höheren Logistik-aufwand und damit zu höheren Kosten bei der Abholung. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Stadtbild negativ.
4.) Ausblick
In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates der mags haben wir den mags-Vorstand Mitte Mai beauftragt:
• frühestmöglich konkrete Modellrechnungen der Gebührenkalkulation 2019 in den verschieden in Betracht kommenden Varianten (insbes. lineares Gebührenmodell, additives Modell aus Grund- und Leistungsgebühr) sowie eine Synopse mit einer Darstellung/Gegenüberstellung ihrer Vorzüge und Nachteile vorzulegen sowie
• rechtssichere Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie die Berechnung von kal-kulatorischem „Luftvolumen“ bei der Systemumstellung ausgeschlossen werden kann.
Diese Prüfungen sollen insbesondere dabei helfen, die Müllgebühren für das kommende Jahr so familienfreundlich wie möglich auszugestalten. Wir rechnen damit, dass ihr Ergebnis nach den Sommerferien vorliegt und dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fundiert beraten werden kann. Unser Ziel sowohl für die Systemumstellung als auch die Gebührenkal-kulation ist ein faires, leistungsstarkes und umweltfreundliches Entsorgungsangebot. Hieran werden wir gemeinsam mit der mags im weiteren Verlauf des Jahres intensiv und sorgfältig arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Gutsche
Christoph Dohmen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU zuletzt bearbeitet am 01.06.2018
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für Ihr Engagement. Die geäußerten Anregungen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir sehr ernst und werden sie im weiteren Verfahren bei den politischen Beratungen berücksichtigen. Vorab ergreifen wir gerne die Gelegenheit, die Gründe für unsere bisherigen Entscheidungen zur Umstellung der Abfalllogistik in unserer Stadt vertiefend zu erläutern.
Im Dezember 2017 haben der Rat der Stadt Mönchengladbach und im Nachgang der Verwaltungsrat der mags (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR) eine neue Abfallsatzung beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete insbesondere:
• die Umstellung auf Rolltonnen,
• die Umstellung auf einen i. d. R. vierzehntäglichen Abholrhythmus,
• die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens pro Person und Woche.
Die konkrete Ausgestaltung der Gebühren für das kommende Jahr 2019 ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses gewesen. Wie in jedem Jahr kann der Rat hierüber erst im vierten Quartal des Vorjahres eine Entscheidung treffen, da stets erst zu diesem Zeitpunkt das notwendige Datenmaterial für die Gebührenkalkulation zur Verfügung steht. Die Gebührenhöhe für das kommende Jahr wird sich daher ebenfalls in diesem Jahr erst im Spätherbst/Winter zuverlässig ermitteln lassen.
Weshalb haben wir uns nach intensiven Beratungen im vergangenen Jahr, die unter anderem durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen fachlich begleitet worden sind, für eine Umstellung der Entsorgungslogistik entschieden?
1.) Arbeitsschutz: Verbot der Berufsgenossenschaft
a.) Arbeitsschutz
Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Berufsgenossenschaft Verkehr der Stadt die Leerung der derzeit genutzten Ringtonnen aus Gründen des Arbeitsschutzes gegen Androhung eines Bußgeldes ab dem 01.01.2019 untersagt. Bereits seit dem Jahr 1994 dürfen Ringtonnenschüttungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Normen für die Behälter bzw. Ringtonnen sind bereits seit dem Jahr 1997 nicht mehr rechtskräftig. Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass die sogenannte „Ausfallquote“ der Schüttungen bei durchschnittlich 40 Prozent liegt. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen (Materialermüdung) sowie die vielfachen Instandsetzungen und die häufigen Defekte an den Ringtonnen springen die Gefäße aus den Schüttungen. Hierdurch besteht eine erhöhte Gefährdung der Müllwerker von den Gefäßen getroffen und insbesondere an den Händen verletzt zu werden. Darüber hinaus müssen die derzeitigen Ringtonnen zur Schüttung getragen, hochgestemmt und manuell in die Kippvorrichtung eingehängt werden. Damit ist der Einsatz dieser Technik nach Ansicht des Gesetzgebers keine geeignete Maßnahme, die manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Lastenhandhabungsverordnung möglichst gering zu halten. Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es das Ziel aller politischen Kräfte in Mönchengladbach und insbesondere auch der Bürgerinnen und Bürger sein muss, dass die Müllwerker in unserer Stadt so sicher und gesundheitsschonend wie möglich ihren nicht nur körperlich anspruchsvollen Beruf ausüben können. Die Beibehaltung einer rechtswidrigen und mit dem Stand der Technik unvereinbaren Entsorgungslogistik stellt für uns keine Alternative dar.
b.) Fuhrpark-/Logistikkosten
Das derzeitige System verstößt aufgrund seiner überholten technischen Voraussetzungen nicht nur gegen den Arbeitsschutz, sondern führt ebenfalls zu immens hohen Kosten bei Reparaturmaßnahmen bzw. bei der (Material-)Ersatzbeschaffung, da die Ausstattung der Fahrzeuge teilweise exklusiv für Mönchengladbach individuell gefertigt und ausgetauscht werden muss. Eine serielle Herstellung der Ersatzteile findet ab Werk aus den genannten Gründen bei den Lieferanten seit Jahren nicht mehr statt. Durch die Anpassung der Abfalllogistik an den Stand der Technik rechnen wir daher auch unter diesem Gesichtspunkt mit einer spürbaren Kostenentlastung, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen wird. Gleiches gilt für die Umstellung von einer wöchentlichen auf eine in der Regel vierzehntägliche Abfuhr des Restmülls.
2.) Das neue Servicevolumen
a.) Interkommunaler Abfallmengen-Vergleich
In vergleichbaren Großstädten fallen pro Einwohner und Jahr 211,8 Kilogramm Müll an. In Mönchengladbach ergibt die durchschnittliche Erfassung 210,7 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Allerdings existieren im Vergleich zu anderen Kommunen gravierende Unterschiede in der Art und Weise der Müllentsorgung:
• Überdurchschnittlich viele Mönchengladbacher bringen ihren Müll zu den beiden Abfallsammelstellen: Bei uns 25,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – der Durchschnittswert anderer Großstädte liegt bei 4,3 Kilogramm.
• Ebenso ungewöhnlich hoch ist die Menge des Sperrmülls: Dies sind bei uns 49,9 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – in Vergleichsstädten sind es nur 29 Kilogramm.
• Trauriger Spitzenreiter ist unsere Stadt leider nach wie vor und trotz des erfolgreichen Einsatzes von Mülldetektiven beim Wilden Müll: In Mönchengladbach werden 6,3 Kilogramm pro Jahr und Einwohner erfasst – im Vergleich zu durchschnittlich 1,5 Kilogramm. Hinzukommt das in unserer Stadt auffällig hohe Müllaufkommen in öffentlichen Papierkörben, in zweckentfremdeten Großcontainern oder an Arbeitsstätten. Allein im vergangenen Jahr haben die von der mags beschäftigten Mülldetektive insgesamt 1500 illegale Müllablagerungen in Mönchengladbach aufgespürt und 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.
b.) Das neue Servicevolumen
Vor dem Hintergrund der interkommunalen Vergleichszahlen ist es wesentliches Ziel der neuen Abfalllogistik, die Restmüllentsorgung durch die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens in Zukunft stärker als bisher auf die Haushaltstonne zu konzentrieren. Die Erfahrung anderer Städte zeigt, dass auf diese Weise ein faires, leistungsstarkes und insbesondere umweltschonendes Entsorgungsangebot sichergestellt werden kann. Auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne erst kürzlich in einem Urteil ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen Mindestmengen und illegaler Abfallentsorgung hingewiesen. Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrestmüllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche entspricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss. Bei dem neuen Servicevolumen handelt es sich insofern um eine empirisch ermittelte Größe, die auf vor Ort gesicherten Erfahrungstatbeständen beruht und im interkommunalen Vergleich seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt.
c.) 25 Liter: Das derzeitige Mindestvolumen
Bereits heute existiert in Mönchengladbach faktisch ein Mindestvolumen. Dies in Form der kleinstmöglichen Tonne mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, die wöchentlich abgefahren wird. Dieses System benachteiligt derzeit insbesondere Alleinstehende, die ebenfalls in erheblichem Umfang in der Regel Müll vermeiden und dennoch 25 Liter pro Woche in Anspruch nehmen müssen. Allein die Tatsache, dass zwei alleinstehende Personen zusammenziehen, führt im jetzigen System dazu, dass jeder Einzelne nur noch 12,5 Liter pro Woche anmelden kann. Diese „Unwucht“ der derzeitigen Entsorgung und Gebührenkalkulation betrifft nicht nur Einzelfälle: Zum Stichtag 31.12.2017 belief sich bei insgesamt knapp 139 500 Haushalten in unserer Stadt die Anzahl der Einpersonenhaushalte auf mehr als 65 100. Einpersonenhaushalte stellten damit im vergangenen Jahr über 46 Prozent der Gesamthaushalte in Mönchengladbach und finanzierten damit fast hälftig durch „überschießende“ Gebühren die größeren Haushalte in unserer Stadt. Auch aus diesem Grund halten wir ein einheitliches Servicevolumen pro Person für den faireren und ausgewogeneren Maßstab zur Verteilung der insgesamt anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger.
d.) Das neue Servicevolumen unter Umweltschutz- und Gebührenaspekten
Gehen wir davon aus, dass das neu festgelegte Servicevolumen jede Woche von jedem Haushalt vollständig ausgeschöpft wird? Nein, vielmehr wird es nach Einschätzung der CDU-Fraktion ausreichen, um auch größere Abfallmengen in einzelnen Wochen aufzunehmen oder heute noch erforderliche individuelle Transporte zu den Abfallsammelstellen teilweise zu vermeiden. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt in Zukunft bei geringer anfallendem Gesamtmüll in Mönchengladbach selbstverständlich auch eine Reduzierung des Servicevolumens in Betracht. Aber: (Positive) Auswirkungen auf die Gebühren ergeben sich auch in diesem Fall nicht, da letztlich die insgesamt anfallenden Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern zu gleichen Teilen zu tragen sind. Eine Halbierung des Volumens pro Person hätte beispielsweise eine Verdopplung des Preises pro Liter zur Folge, da weiterhin die Gesamtkosten gedeckt werden müssen. An der Jahresgebühr für den Einzelnen würde sich insofern keine Veränderung einstellen. Mit dem größeren Volumen wird daher ein besserer Service bei (nahezu) gleichem Preis angeboten. (Vermutlich dürfte ein geringeres Volumen pro Person sogar mit höheren Kosten verbunden sein, da ein höherer Aufwand im Bereich der Abfallsammelstellen und bei der Beseitigung von Wildem Müll zu erwarten ist.) Wir befürchten als Folge des mit einem besseren Service verbundenen größeren Volumens auch keine willkürliche Erhöhung der Abfallmengen insgesamt. Der Vergleich des bislang in unserer Stadt anfallenden Mülls mit dem Müllvolumen in anderen Städten zeigt keine signifikanten Unterschiede (siehe oben).
3.) Alternativen
a.) Was spricht dagegen, den Müll individuell zu wiegen?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger hat sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit der Frage beschäftigt, ob es gerechter oder sinnvoller wäre, in Zukunft den Müll individuell zu wiegen. Insbesondere aus folgenden Gründen, die auf den negativen Erfahrungen anderer Kommunen mit dieser Variante der Entsorgungslogistik beruhen, haben wir uns schließlich dagegen entschieden:
• Ein individuelles Wiegesystem verleitet zu Missbrauch und illegaler Fremdentsorgung, um das eigene Gefäß bestenfalls durchgängig so leer wie möglich zu halten: sei es durch nächtlichen Einwurf in die Tonne des Nachbarn oder in Tonnen fremder Quartiere, durch wilde Entsorgung in Parks, der Landschaft, öffentlichen Papierkörben oder zweckentfremdeten Großcontainern.
• Ein Wiegesystem führt aufgrund der individuellen Handhabung zu deutlichen Mehrkosten bei der Logistik, die sich wiederum spürbar in den Gebühren manifestieren würden.
• Ein Wiegesystem führt ebenfalls zu keiner allumfassenden Gebührengerechtigkeit (bspw. wiegt der Mülleimer einer jungen Familie, die gefüllte Windeln zu entsorgen hat, mehr als ein Mülleimer mit leichtem Restmüll).
b.) Was spricht gegen die Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne?
Bei „35-Liter-Rolltonnen“ handelt es sich um 120-Liter-Tonnen, die durch einen Einsatz künstlich verkleinert werden. Es existiert derzeit keine 35-Liter-Tonne, die gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in Art und Form den derzeit genutzten Ringgefäßen entspricht. Den Vorteil, den sich daher viele Bürgerinnen und Bürger von der Forderung der „Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne“ versprechen (einfachere Handhabe und Aufbewahrung im Haus), gibt es nicht. Dafür zwei Nachteile: Mehr Gefäße sorgen für einen höheren Logistikaufwand und damit zu höheren Kosten bei der Abholung. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Stadtbild negativ.
4.) Ausblick
In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates der mags haben wir den mags-Vorstand Mitte Mai beauftragt:
• frühestmöglich konkrete Modellrechnungen der Gebührenkalkulation 2019 in den verschieden in Betracht kommenden Varianten (insbes. lineares Gebührenmodell, additives Modell aus Grund- und Leistungsgebühr) sowie eine Synopse mit einer Darstellung/Gegenüberstellung ihrer Vorzüge und Nachteile vorzulegen sowie
• rechtssichere Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie die Berechnung von kalkulatorischem „Luftvolumen“ bei der Systemumstellung ausgeschlossen werden kann.
Diese Prüfungen sollen insbesondere dabei helfen, die Müllgebühren für das kommende Jahr so familienfreundlich wie möglich auszugestalten. Wir rechnen damit, dass ihr Ergebnis nach den Sommerferien vorliegt und dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fundiert beraten werden kann. Unser Ziel sowohl für die Systemumstellung als auch die Gebührenkalkulation ist ein faires, leistungsstarkes und umweltfreundliches Entsorgungsangebot. Hieran werden wir gemeinsam mit der mags im weiteren Verlauf des Jahres intensiv und sorgfältig arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Spinnen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU zuletzt bearbeitet am 07.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Keine Stellungnahme.
Im Dezember 2017 haben der Rat der Stadt Mönchengladbach und im Nachgang der Verwaltungsrat der mags (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR) eine neue Abfallsatzung beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete insbesondere:
• die Umstellung auf Rolltonnen,
• die Umstellung auf einen i. d. R. vierzehntäglichen Abholrhythmus,
• die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens pro Person und Woche.
Die konkrete Ausgestaltung der Gebühren für das kommende Jahr 2019 ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses gewesen. Wie in jedem Jahr kann der Rat hierüber erst im vierten Quartal des Vorjahres eine Entscheidung treffen, da stets erst zu diesem Zeitpunkt das notwendige Datenmaterial für die Gebührenkalkulation zur Verfügung steht. Die Gebührenhöhe für das kommende Jahr wird sich daher ebenfalls in diesem Jahr erst im Spätherbst/Winter zuverlässig ermitteln lassen.
Weshalb haben wir uns nach intensiven Beratungen im vergangenen Jahr, die unter anderem durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen fachlich begleitet worden sind, für eine Umstellung der Entsorgungslogistik entschieden?
1.) Arbeitsschutz: Verbot der Berufsgenossenschaft
a.) Arbeitsschutz
Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Berufsgenossenschaft Verkehr der Stadt die Leerung der derzeit genutzten Ringtonnen aus Gründen des Arbeitsschutzes gegen Androhung eines Bußgeldes ab dem 01.01.2019 untersagt. Bereits seit dem Jahr 1994 dürfen Ringtonnenschüttungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Normen für die Behälter bzw. Ringtonnen sind bereits seit dem Jahr 1997 nicht mehr rechtskräftig. Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass die sogenannte „Ausfallquote“ der Schüttungen bei durchschnittlich 40 Prozent liegt. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen (Materialermüdung) sowie die vielfachen Instandsetzungen und die häufigen Defekte an den Ringtonnen springen die Gefäße aus den Schüttungen. Hierdurch besteht eine erhöhte Gefährdung der Müllwerker von den Gefäßen getroffen und insbesondere an den Händen verletzt zu werden. Darüber hinaus müssen die derzeitigen Ringtonnen zur Schüttung getragen, hochgestemmt und manuell in die Kippvorrichtung eingehängt werden. Damit ist der Einsatz dieser Technik nach Ansicht des Gesetzgebers keine geeignete Maßnahme, die manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Lastenhandhabungsverordnung möglichst gering zu halten. Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es das Ziel aller politischen Kräfte in Mönchengladbach und insbesondere auch der Bürgerinnen und Bürger sein muss, dass die Müllwerker in unserer Stadt so sicher und gesundheitsschonend wie möglich ihren nicht nur körperlich anspruchsvollen Beruf ausüben können. Die Beibehaltung einer rechtswidrigen und mit dem Stand der Technik unvereinbaren Entsorgungslogistik stellt für uns keine Alternative dar.
b.) Fuhrpark-/Logistikkosten
Das derzeitige System verstößt aufgrund seiner überholten technischen Voraussetzungen nicht nur gegen den Arbeitsschutz, sondern führt ebenfalls zu immens hohen Kosten bei Reparaturmaßnahmen bzw. bei der (Material-)Ersatzbeschaffung, da die Ausstattung der Fahrzeuge teilweise exklusiv für Mönchengladbach individuell gefertigt und ausgetauscht werden muss. Eine serielle Herstellung der Ersatzteile findet ab Werk aus den genannten Gründen bei den Lieferanten seit Jahren nicht mehr statt. Durch die Anpassung der Abfalllogistik an den Stand der Technik rechnen wir daher auch unter diesem Gesichtspunkt mit einer spürbaren Kostenentlastung, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen wird. Gleiches gilt für die Umstellung von einer wöchentlichen auf eine in der Regel vierzehntägliche Abfuhr des Restmülls.
2.) Das neue Servicevolumen
a.) Interkommunaler Abfallmengen-Vergleich
In vergleichbaren Großstädten fallen pro Einwohner und Jahr 211,8 Kilogramm Müll an. In Mönchengladbach ergibt die durchschnittliche Erfassung 210,7 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Allerdings existieren im Vergleich zu anderen Kommunen gravierende Unterschiede in der Art und Weise der Müllentsorgung:
• Überdurchschnittlich viele Mönchengladbacher bringen ihren Müll zu den beiden Abfallsammelstellen: Bei uns 25,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – der Durchschnittswert anderer Großstädte liegt bei 4,3 Kilogramm.
• Ebenso ungewöhnlich hoch ist die Menge des Sperrmülls: Dies sind bei uns 49,9 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – in Vergleichsstädten sind es nur 29 Kilogramm.
• Trauriger Spitzenreiter ist unsere Stadt leider nach wie vor und trotz des erfolgreichen Einsatzes von Mülldetektiven beim Wilden Müll: In Mönchengladbach werden 6,3 Kilogramm pro Jahr und Einwohner erfasst – im Vergleich zu durchschnittlich 1,5 Kilogramm. Hinzukommt das in unserer Stadt auffällig hohe Müllaufkommen in öffentlichen Papierkörben, in zweckentfremdeten Großcontainern oder an Arbeitsstätten. Allein im vergangenen Jahr haben die von der mags beschäftigten Mülldetektive insgesamt 1500 illegale Müllablagerungen in Mönchengladbach aufgespürt und 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.
b.) Das neue Servicevolumen
Vor dem Hintergrund der interkommunalen Vergleichszahlen ist es wesentliches Ziel der neuen Abfalllogistik, die Restmüllentsorgung durch die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens in Zukunft stärker als bisher auf die Haushaltstonne zu konzentrieren. Die Erfahrung anderer Städte zeigt, dass auf diese Weise ein faires, leistungsstarkes und insbesondere umweltschonendes Entsorgungsangebot sichergestellt werden kann. Auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne erst kürzlich in einem Urteil ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen Mindestmengen und illegaler Abfallentsorgung hingewiesen. Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrestmüllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche entspricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss. Bei dem neuen Servicevolumen handelt es sich insofern um eine empirisch ermittelte Größe, die auf vor Ort gesicherten Erfahrungstatbeständen beruht und im interkommunalen Vergleich seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt.
c.) 25 Liter: Das derzeitige Mindestvolumen
Bereits heute existiert in Mönchengladbach faktisch ein Mindestvolumen. Dies in Form der kleinstmöglichen Tonne mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, die wöchentlich abgefahren wird. Dieses System benachteiligt derzeit insbesondere Alleinstehende, die ebenfalls in erheblichem Umfang in der Regel Müll vermeiden und dennoch 25 Liter pro Woche in Anspruch nehmen müssen. Allein die Tatsache, dass zwei alleinstehende Personen zusammenziehen, führt im jetzigen System dazu, dass jeder Einzelne nur noch 12,5 Liter pro Woche anmelden kann. Diese „Unwucht“ der derzeitigen Entsorgung und Gebührenkalkulation betrifft nicht nur Einzelfälle: Zum Stichtag 31.12.2017 belief sich bei insgesamt knapp 139 500 Haushalten in unserer Stadt die Anzahl der Einpersonenhaushalte auf mehr als 65 100. Einpersonenhaushalte stellten damit im vergangenen Jahr über 46 Prozent der Gesamthaushalte in Mönchengladbach und finanzierten damit fast hälftig durch „überschießende“ Gebühren die größeren Haushalte in unserer Stadt. Auch aus diesem Grund halten wir ein einheitliches Servicevolumen pro Person für den faireren und ausgewogeneren Maßstab zur Verteilung der insgesamt anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger.
d.) Das neue Servicevolumen unter Umweltschutz- und Gebührenaspekten
Gehen wir davon aus, dass das neu festgelegte Servicevolumen jede Woche von jedem Haushalt vollständig ausgeschöpft wird? Nein, vielmehr wird es nach Einschätzung der CDU-Fraktion ausreichen, um auch größere Abfallmengen in einzelnen Wochen aufzunehmen oder heute noch erforderliche individuelle Transporte zu den Abfallsammelstellen teilweise zu vermeiden. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt in Zukunft bei geringer anfallendem Gesamtmüll in Mönchengladbach selbstverständlich auch eine Reduzierung des Servicevolumens in Betracht. Aber: (Positive) Auswirkungen auf die Gebühren ergeben sich auch in diesem Fall nicht, da letztlich die insgesamt anfallenden Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern zu gleichen Teilen zu tragen sind. Eine Halbierung des Volumens pro Person hätte beispielsweise eine Verdopplung des Preises pro Liter zur Folge, da weiterhin die Gesamtkosten gedeckt werden müssen. An der Jahresgebühr für den Einzelnen würde sich insofern keine Veränderung einstellen. Mit dem größeren Volumen wird daher ein besserer Service bei (nahezu) gleichem Preis angeboten. (Vermutlich dürfte ein geringeres Volumen pro Person sogar mit höheren Kosten verbunden sein, da ein höherer Aufwand im Bereich der Abfallsammelstellen und bei der Beseitigung von Wildem Müll zu erwarten ist.) Wir befürchten als Folge des mit einem besseren Service verbundenen größeren Volumens auch keine willkürliche Erhöhung der Abfallmengen insgesamt. Der Vergleich des bislang in unserer Stadt anfallenden Mülls mit dem Müllvolumen in anderen Städten zeigt keine signifikanten Unterschiede (siehe oben).
3.) Alternativen
a.) Was spricht dagegen, den Müll individuell zu wiegen?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger hat sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit der Frage beschäftigt, ob es gerechter oder sinnvoller wäre, in Zukunft den Müll individuell zu wiegen. Insbesondere aus folgenden Gründen, die auf den negativen Erfahrungen anderer Kommunen mit dieser Variante der Entsorgungslogistik beruhen, haben wir uns schließlich dagegen entschieden:
• Ein individuelles Wiegesystem verleitet zu Missbrauch und illegaler Fremdentsorgung, um das eigene Gefäß bestenfalls durchgängig so leer wie möglich zu halten: sei es durch nächtlichen Einwurf in die Tonne des Nachbarn oder in Tonnen fremder Quartiere, durch wilde Entsorgung in Parks, der Landschaft, öffentlichen Papierkörben oder zweckentfremdeten Großcontainern.
• Ein Wiegesystem führt aufgrund der individuellen Handhabung zu deutlichen Mehrkosten bei der Logistik, die sich wiederum spürbar in den Gebühren manifestieren würden.
• Ein Wiegesystem führt ebenfalls zu keiner allumfassenden Gebührengerechtigkeit (bspw. wiegt der Mülleimer einer jungen Familie, die gefüllte Windeln zu entsorgen hat, mehr als ein Mülleimer mit leichtem Restmüll).
b.) Was spricht gegen die Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne?
Bei „35-Liter-Rolltonnen“ handelt es sich um 120-Liter-Tonnen, die durch einen Einsatz künstlich verkleinert werden. Es existiert derzeit keine 35-Liter-Tonne, die gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in Art und Form den derzeit genutzten Ringgefäßen entspricht. Den Vorteil, den sich daher viele Bürgerinnen und Bürger von der Forderung der „Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne“ versprechen (einfachere Handhabe und Aufbewahrung im Haus), gibt es nicht. Dafür zwei Nachteile: Mehr Gefäße sorgen für einen höheren Logistikaufwand und damit zu höheren Kosten bei der Abholung. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Stadtbild negativ.
4.) Ausblick
In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates der mags haben wir den mags-Vorstand Mitte Mai beauftragt:
• frühestmöglich konkrete Modellrechnungen der Gebührenkalkulation 2019 in den verschieden in Betracht kommenden Varianten (insbes. lineares Gebührenmodell, additives Modell aus Grund- und Leistungsgebühr) sowie eine Synopse mit einer Darstellung/Gegenüberstellung ihrer Vorzüge und Nachteile vorzulegen sowie
• rechtssichere Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie die Berechnung von kalkulatorischem „Luftvolumen“ bei der Systemumstellung ausgeschlossen werden kann.
Diese Prüfungen sollen insbesondere dabei helfen, die Müllgebühren für das kommende Jahr so familienfreundlich wie möglich auszugestalten. Wir rechnen damit, dass ihr Ergebnis nach den Sommerferien vorliegt und dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fundiert beraten werden kann. Unser Ziel sowohl für die Systemumstellung als auch die Gebührenkalkulation ist ein faires, leistungsstarkes und umweltfreundliches Entsorgungsangebot. Hieran werden wir gemeinsam mit der mags im weiteren Verlauf des Jahres intensiv und sorgfältig arbeiten.
Wir wären sehr dankbar, wenn auch Sie uns weiterhin mit Ihren Anregungen und kritischen Hinweisen dabei unterstützen. Zögern Sie daher bitte nicht, auch bei weiteren Nachfragen mit uns in Kontakt zu treten. Selbstverständlich können Sie sich ebenfalls direkt an die mags wenden (Servicetelefon: 02161-491010). Es würde uns freuen, wenn wir mit den vorstehenden Ausführungen vielleicht nicht alle, aber bereits einige Ihrer Fragen beantworten konnten.
Anna Bögner
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Gruene
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Bernd Meisterling-Riecks
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Gruene
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Dr. Boris Wolkowski
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Gruene
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Ralf Horst
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Ursula Schiffer
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Reinhold Schiffers
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Christa Siegers
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Bernhard Stein
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Wolfgang Wolff
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Rohat Yildirim
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Linke
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Doris Kroll-Hartge
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Linke
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Ulas Sazi Zabci
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Linke
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Nicole Finger
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
FDP
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Karl-Heinz Schiffer
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Doris Jansen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Dr. Matthias Johnen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Ralf Kremer
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Manuela Luhnen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Verena Rhein
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Willi Schmitz
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Michael Schmitz
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Michael Schroeren
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Ulrich Elsen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Heike Adolphs
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Sylvia Barck
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Oliver Büschgens
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Henning Haupts
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Frank Eibenberger
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Herbert Pauls
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
RAT
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Annette Bonin
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
RAT
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Dr. Gerd Brenner
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Die Grünen
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Klaus Oberem
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Burkhard Küpper
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
FDP
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Frank Boss
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Rat
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Fred Hendricks
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Robert Baues
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Erika Gils
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Ute Hermanns
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Peter Feron
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
zuletzt angeschrieben am 30.05.2018
Unbeantwortet
Diether Brüser
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Gruene
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar
Monika Schuster
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar
Nicole Wilms
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar
Horst-Peter Vennen
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar
Friedhelm Stevens
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar
Monika Berten
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
SPD
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar
Christian Ibels
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Linke
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
Martin Behrens
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
FDP
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
Franz-Josef Bäumer
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
CDU
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
Petra Heinen-Dauber
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Verwaltungsrat mags
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
Norbert Post
ist Mitglied im Parlament Stadtrat
Cdu
E-Mail ist technisch nicht erreichbar