Volksvertreter Felix Heinrichs
Stellungnahme zur Petition Faire Müllgebühren für Mönchengladbach
SPD zuletzt bearbeitet am 04.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.
Im Dezember 2017 hat der Rat der Stadt und im Nachgang der Verwaltungsrat mags AöR (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe) eine neue Abfallsatzung für Mönchengladbach beschlossen. Mit der Umstellung des Entsorgungssystems sollen drei Ziele erreicht werden:
1. Die aktuellen Ringtonnen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die Gefäße werden kaum noch produziert und kommen nicht mehr zur Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine Schüttungen mehr für die Müllfahrzeuge. Somit hat die Berufsgenossenschaft die Nutzung des Ringtonnensystems ab dem 01. Januar 2019 untersagt. Wir wollen, dass Müllwerker so sicher und gesundheitsschonend wie möglich arbeiten können.
2. Jeder Mönchengladbacher produziert durchschnittlich ca. 210 kg Restmüll pro Jahr. Damit liegen wir ziemlich genau im Schnitt vergleichbarer Städte. Allerdings unterscheidet sich der Entsorgungsweg erheblich von anderen Städten. In Mönchengladbach ist der Anteil an Restmüll, der zu den Abfallumladestellen gebracht wird, deutlich höher. Auch der Restmüllanteil im Sperrmüll ist wesentlich höher. Dazu kommt Restmüll als wilder Müll oder in öffentlichen Papierkörben. Wir wollen die Restmüllentsorgung möglichst auf die Haushaltstonne konzentrieren, da das für alle der günstigste und umweltschonendste Weg ist. Nimmt man dieses Gesamtrestmüllvolumen pro Einwohner und Jahr als Grundlage, hat ein Gutachter daraus 15 Liter pro Kopf und Woche berechnet, wenn eine Biotonne genutzt wird. Wird keine Biotonne genutzt, fallen 20 Liter pro Einwohner und Woche an.
3. Durch die Zusammenfassung von mehreren Haushalten soll die Zahl der Tonnen in der Stadt reduziert werden. Je weniger Tonnen in der Stadt stehen, desto preiswerter wird die Müllabfuhr. Daher werben wir dafür, sich die Mülltonne mit Nachbarn zu teilen oder in größeren Wohneinheiten von den Rolltonnen auf Container mit 770 oder 1.100 Litern umzusteigen. Das spart für alle Gebühren.
Von diesen Annahmen ausgehend haben wir auf Empfehlung eines Gutachters des Instituts für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) eine neue Abfallsatzung beschlossen.
Je nach Haushaltsgröße werden Rolltonnen mit 60, 120 oder 240 Litern von mags zur Verfügung gestellt. Es müssen keine neuen Rolltonnen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst gekauft werden. Diese Rolltonnen werden in der Regel alle zwei Wochen geleert. Dies hat sich in vielen anderen Städten bewährt. Ihre individuelle Abfallmenge und Tonnengröße wird Ihnen von mags bzw. über Ihren Vermieter oder Ihren Verwalter (bei Eigentümergemeinschaften) mitgeteilt.
Wir erhalten durchaus kritische Rückmeldungen, die sich entweder auf die Handhabung der Rolltonne beziehen oder auf das Mindestvolumen. Wenn es Fragen zur praktischen Unterbringung der Rolltonne im Haus gibt, können Sie sich direkt an mags wenden (02161-491010).
Bei der Festlegung des Mindestvolumens pro Einwohner und Woche haben wir uns an den oben genannten Daten orientiert. Wir gehen also von einem statistischen Wert aus, der auf alle Einwohner umgelegt wird. Dies sorgt für eine solidarische und gerechte Verteilung der Gebühren. In sehr vielen Fällen werden die Gebühren sinken. Auch wenn viele ein Wiege- oder Abholsystem fordern, würde dies nicht zu mehr Gebührengerechtigkeit führen. Abfall wiegt unterschiedlich viel. Ein Mülleimer voller Windeln ist schwerer als ein Mülleimer voller leichtem Restmüll. Daher halten wir die Variante des Mindestvolumens für den geeignetsten Weg. Völlige Gerechtigkeit lässt sich in einem solchen Solidarsystem nicht herstellen. Alle müssen Kompromisse eingehen.
Um es klar und deutlich zu sagen: Niemand hat ein Interesse an zu hohen Abfallmengen! Sinken die Abfallmengen, sinken auch die Gebühren. Wir befürchten aber, dass es ein Trugschluss ist, bspw. Müllvermeidung aus Umweltschutzgründen alleine durch kleine Tonnen zu erreichen. Hier kommt es auf Bildung und Aufklärung an.
Ein 35-Liter-Gefäß ist im Übrigen so groß wie eine 120-Liter-Tonne mit einem Einsatz. Es gibt keine 35-Liter-Gefäße, die den Anforderungen eines modernen Arbeitsschutzes entsprechen.
Wir wissen, dass es noch viele Fragen gibt, die allerdings am Ende alle auf die hier genannten Grundlagen eingehen. Daher haben wir dieses Antwortschreiben verfasst, um Ihnen möglichst schnell eine umfassende Antwort zukommen zu lassen, warum wir zu der Entscheidung gekommen sind.