Volksvertreter Markus Heynckes
Stellungnahme zur Petition Faire Müllgebühren für Mönchengladbach
CDU, zuletzt bearbeitet am 03.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich lehne ab.
Ihr Schreiben zur Umstellung der Abfalllogistik
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Zuschrift an die CDU-Ratsfraktion. Ihre Anregungen, Ihre Sorgen sowie die geäußerte Kritik nehmen wir sehr ernst und werden sie im weiteren Verfah-ren bei den politischen Beratungen berücksichtigen. Vorab ergreifen wir gerne die Gelegen-heit, Ihnen die Gründe für unsere bisherigen Entscheidungen zur Umstellung der Abfalllogistik in unserer Stadt vertiefend zu erläutern.
Im Dezember 2017 haben der Rat der Stadt Mönchengladbach und im Nachgang der Verwal-tungsrat der mags (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR) eine neue Abfallsatzung beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete insbesondere:
• die Umstellung auf Rolltonnen,
• die Umstellung auf einen i. d. R. vierzehntäglichen Abholrhythmus,
• die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens pro Person und Woche.
Die konkrete Ausgestaltung der Gebühren für das kommende Jahr 2019 ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses gewesen. Wie in jedem Jahr kann der Rat hierüber erst im vierten Quartal des Vorjahres eine Entscheidung treffen, da stets erst zu diesem Zeitpunkt das notwendige Datenmaterial für die Gebührenkalkulation zur Verfügung steht. Die Gebührenhöhe für das kommende Jahr wird sich daher ebenfalls in diesem Jahr erst im Spätherbst/Winter zuverläs-sig ermitteln lassen.
Weshalb haben wir uns nach intensiven Beratungen im vergangenen Jahr, die unter anderem durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen fachlich be-gleitet worden sind, für eine Umstellung der Entsorgungslogistik entschieden?
1.) Arbeitsschutz: Verbot der Berufsgenossenschaft
a.) Arbeitsschutz
Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Berufsgenossenschaft Verkehr der Stadt die Leerung der derzeit genutzten Ringtonnen aus Gründen des Arbeitsschutzes gegen Androhung eines Bußgeldes ab dem 01.01.2019 untersagt. Bereits seit dem Jahr 1994 dürfen Ringtonnenschüt-tungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Normen für die Behälter bzw. Ringtonnen sind bereits seit dem Jahr 1997 nicht mehr rechtskräftig. Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass die sogenannte „Ausfallquote“ der Schüttungen bei durch-schnittlich 40 Prozent liegt. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen (Materialermü-dung) sowie die vielfachen Instandsetzungen und die häufigen Defekte an den Ringtonnen springen die Gefäße aus den Schüttungen. Hierdurch besteht eine erhöhte Gefährdung der Müllwerker von den Gefäßen getroffen und insbesondere an den Händen verletzt zu werden. Darüber hinaus müssen die derzeitigen Ringtonnen zur Schüttung getragen, hochgestemmt und manuell in die Kippvorrichtung eingehängt werden. Damit ist der Einsatz dieser Technik nach Ansicht des Gesetzgebers keine geeignete Maßnahme, die manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Lastenhandhabungsverordnung möglichst gering zu halten. Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es das Ziel aller politischen Kräfte in Mönchenglad-bach und insbesondere auch der Bürgerinnen und Bürger sein muss, dass die Müllwerker in unserer Stadt so sicher und gesundheitsschonend wie möglich ihren nicht nur körperlich an-spruchsvollen Beruf ausüben können. Die Beibehaltung einer rechtswidrigen und mit dem Stand der Technik unvereinbaren Entsorgungslogistik stellt für uns keine Alternative dar.
b.) Fuhrpark-/Logistikkosten
Das derzeitige System verstößt aufgrund seiner überholten technischen Voraussetzungen nicht nur gegen den Arbeitsschutz, sondern führt ebenfalls zu immens hohen Kosten bei Re-paraturmaßnahmen bzw. bei der (Material-)Ersatzbeschaffung, da die Ausstattung der Fahr-zeuge teilweise exklusiv für Mönchengladbach individuell gefertigt und ausgetauscht werden muss. Eine serielle Herstellung der Ersatzteile findet ab Werk aus den genannten Gründen bei den Lieferanten seit Jahren nicht mehr statt. Durch die Anpassung der Abfalllogistik an den Stand der Technik rechnen wir daher auch unter diesem Gesichtspunkt mit einer spürbaren Kostenentlastung, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen wird. Gleiches gilt für die Umstellung von einer wöchentlichen auf eine in der Regel vierzehntägliche Abfuhr des Rest-mülls.
2.) Das neue Servicevolumen
a.) Interkommunaler Abfallmengen-Vergleich
In vergleichbaren Großstädten fallen pro Einwohner und Jahr 211,8 Kilogramm Müll an. In Mönchengladbach ergibt die durchschnittliche Erfassung 210,7 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Allerdings existieren im Vergleich zu anderen Kommunen gravierende Unterschiede in der Art und Weise der Müllentsorgung:
• Überdurchschnittlich viele Mönchengladbacher bringen ihren Müll zu den beiden Ab-fallsammelstellen: Bei uns 25,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – der Durch-schnittswert anderer Großstädte liegt bei 4,3 Kilogramm.
• Ebenso ungewöhnlich hoch ist die Menge des Sperrmülls: Dies sind bei uns 49,9 Ki-logramm pro Einwohner und Jahr – in Vergleichsstädten sind es nur 29 Kilogramm.
• Trauriger Spitzenreiter ist unsere Stadt leider nach wie vor und trotz des erfolgrei-chen Einsatzes von Mülldetektiven beim Wilden Müll: In Mönchengladbach werden 6,3 Kilogramm pro Jahr und Einwohner erfasst – im Vergleich zu durchschnittlich 1,5 Kilogramm. Hinzukommt das in unserer Stadt auffällig hohe Müllaufkommen in öffentlichen Papierkörben, in zweckentfremdeten Großcontainern oder an Arbeits-stätten. Allein im vergangenen Jahr haben die von der mags beschäftigten Müllde-tektive insgesamt 1500 illegale Müllablagerungen in Mönchengladbach aufgespürt und 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.
b.) Das neue Servicevolumen
Vor dem Hintergrund der interkommunalen Vergleichszahlen ist es wesentliches Ziel der neu-en Abfalllogistik, die Restmüllentsorgung durch die Bereitstellung eines einheitlichen Ser-vicevolumens in Zukunft stärker als bisher auf die Haushaltstonne zu konzentrieren. Die Er-fahrung anderer Städte zeigt, dass auf diese Weise ein faires, leistungsstarkes und insbeson-dere umweltschonendes Entsorgungsangebot sichergestellt werden kann. Auch das Oberver-waltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne erst kürzlich in einem Urteil ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen Mindestmengen und illegaler Abfallentsorgung hingewiesen. Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrestmüllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche ent-spricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss. Bei dem neuen Servicevolumen handelt es sich insofern um eine empirisch er-mittelte Größe, die auf vor Ort gesicherten Erfahrungstatbeständen beruht und im inter-kommunalen Vergleich seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt.
c.) 25 Liter: Das derzeitige Mindestvolumen
Bereits heute existiert in Mönchengladbach faktisch ein Mindestvolumen. Dies in Form der kleinstmöglichen Tonne mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, die wöchentlich abgefah-ren wird. Dieses System benachteiligt derzeit insbesondere Alleinstehende, die ebenfalls in erheblichem Umfang in der Regel Müll vermeiden und dennoch 25 Liter pro Woche in An-spruch nehmen müssen. Allein die Tatsache, dass zwei alleinstehende Personen zusammen-ziehen, führt im jetzigen System dazu, dass jeder Einzelne nur noch 12,5 Liter pro Woche anmelden kann. Diese „Unwucht“ der derzeitigen Entsorgung und Gebührenkalkulation betrifft nicht nur Einzelfälle: Zum Stichtag 31.12.2017 belief sich bei insgesamt knapp 139 500 Haus-halten in unserer Stadt die Anzahl der Einpersonenhaushalte auf mehr als 65 100. Einperso-nenhaushalte stellten damit im vergangenen Jahr über 46 Prozent der Gesamthaushalte in Mönchengladbach und finanzierten damit fast hälftig durch „überschießende“ Gebühren die größeren Haushalte in unserer Stadt. Auch aus diesem Grund halten wir ein einheitliches Ser-vicevolumen pro Person für den faireren und ausgewogeneren Maßstab zur Verteilung der insgesamt anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger.
d.) Das neue Servicevolumen unter Umweltschutz- und Gebührenaspekten
Gehen wir davon aus, dass das neu festgelegte Servicevolumen jede Woche von jedem Haushalt vollständig ausgeschöpft wird? Nein, vielmehr wird es nach Einschätzung der CDU-Fraktion ausreichen, um auch größere Abfallmengen in einzelnen Wochen aufzunehmen oder heute noch erforderliche individuelle Transporte zu den Abfallsammelstellen teilweise zu ver-meiden. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt in Zukunft bei geringer anfallendem Gesamtmüll in Mönchengladbach selbstverständlich auch eine Reduzierung des Servicevolumens in Be-tracht. Aber: (Positive) Auswirkungen auf die Gebühren ergeben sich auch in diesem Fall nicht, da letztlich die insgesamt anfallenden Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern zu gleichen Teilen zu tragen sind. Eine Halbierung des Volumens pro Person hätte beispielsweise eine Verdopplung des Preises pro Liter zur Folge, da weiterhin die Gesamtkosten gedeckt werden müssen. An der Jahresgebühr für den Einzelnen würde sich insofern keine Verände-rung einstellen. Mit dem größeren Volumen wird daher ein besserer Service bei (nahezu) glei-chem Preis angeboten. (Vermutlich dürfte ein geringeres Volumen pro Person sogar mit hö-heren Kosten verbunden sein, da ein höherer Aufwand im Bereich der Abfallsammelstellen und bei der Beseitigung von Wildem Müll zu erwarten ist.) Wir befürchten als Folge des mit einem besseren Service verbundenen größeren Volumens auch keine willkürliche Erhöhung der Abfallmengen insgesamt. Der Vergleich des bislang in unserer Stadt anfallenden Mülls mit dem Müllvolumen in anderen Städten zeigt keine signifikanten Unterschiede (siehe oben).
3.) Alternativen
a.) Was spricht dagegen, den Müll individuell zu wiegen?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger hat sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit der Frage be-schäftigt, ob es gerechter oder sinnvoller wäre, in Zukunft den Müll individuell zu wiegen. Insbesondere aus folgenden Gründen, die auf den negativen Erfahrungen anderer Kommu-nen mit dieser Variante der Entsorgungslogistik beruhen, haben wir uns schließlich dagegen entschieden:
• Ein individuelles Wiegesystem verleitet zu Missbrauch und illegaler Fremdentsor-gung, um das eigene Gefäß bestenfalls durchgängig so leer wie möglich zu halten: sei es durch nächtlichen Einwurf in die Tonne des Nachbarn oder in Tonnen fremder Quartiere, durch wilde Entsorgung in Parks, der Landschaft, öffentlichen Papierkör-ben oder zweckentfremdeten Großcontainern.
• Ein Wiegesystem führt aufgrund der individuellen Handhabung zu deutlichen Mehr-kosten bei der Logistik, die sich wiederum spürbar in den Gebühren manifestieren würden.
• Ein Wiegesystem führt ebenfalls zu keiner allumfassenden Gebührengerechtigkeit (bspw. wiegt der Mülleimer einer jungen Familie, die gefüllte Windeln zu entsorgen hat, mehr als ein Mülleimer mit leichtem Restmüll).
b.) Was spricht gegen die Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne?
Bei „35-Liter-Rolltonnen“ handelt es sich um 120-Liter-Tonnen, die durch einen Einsatz künst-lich verkleinert werden. Es existiert derzeit keine 35-Liter-Tonne, die gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in Art und Form den derzeit genutzten Ringgefäßen entspricht. Den Vorteil, den sich daher viele Bürgerinnen und Bürger von der Forderung der „Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne“ versprechen (einfachere Handhabe und Aufbewahrung im Haus), gibt es nicht. Dafür zwei Nachteile: Mehr Gefäße sorgen für einen höheren Logistik-aufwand und damit zu höheren Kosten bei der Abholung. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Stadtbild negativ.
4.) Ausblick
In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates der mags haben wir den mags-Vorstand Mitte Mai beauftragt:
• frühestmöglich konkrete Modellrechnungen der Gebührenkalkulation 2019 in den verschieden in Betracht kommenden Varianten (insbes. lineares Gebührenmodell, additives Modell aus Grund- und Leistungsgebühr) sowie eine Synopse mit einer Darstellung/Gegenüberstellung ihrer Vorzüge und Nachteile vorzulegen sowie
• rechtssichere Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie die Berechnung von kal-kulatorischem „Luftvolumen“ bei der Systemumstellung ausgeschlossen werden kann.
Diese Prüfungen sollen insbesondere dabei helfen, die Müllgebühren für das kommende Jahr so familienfreundlich wie möglich auszugestalten. Wir rechnen damit, dass ihr Ergebnis nach den Sommerferien vorliegt und dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fundiert beraten werden kann. Unser Ziel sowohl für die Systemumstellung als auch die Gebührenkal-kulation ist ein faires, leistungsstarkes und umweltfreundliches Entsorgungsangebot. Hieran werden wir gemeinsam mit der mags im weiteren Verlauf des Jahres intensiv und sorgfältig arbeiten.
Wir wären sehr dankbar, wenn auch Sie uns weiterhin mit Ihren Anregungen und kritischen Hinweisen dabei unterstützen. Zögern Sie daher bitte nicht, auch bei weiteren Nachfragen mit uns in Kontakt zu treten. Selbstverständlich können Sie sich ebenfalls direkt an die mags wenden (Servicetelefon: 02161-491010). Es würde uns freuen, wenn wir mit den vorstehen-den Ausführungen vielleicht nicht alle, aber bereits einige Ihrer Fragen beantworten konnten, und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Markus Heynckes
Ratsherr/Ratsfrau
CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach