Volksvertreter Karl Sasserath
Stellungnahme zur Petition Faire Müllgebühren für Mönchengladbach
GRÜNE, zuletzt bearbeitet am 04.06.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
In der Sitzung des Stadtrates am 20.12.2017 beschloss die Ratsmehrheit aus CDU und SPD die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung AbfS) ab 01.01.2019.
Die grüne Fraktion hatte dazu einen Antrag vorgelegt mit dem Ziel, dass die Bürger in Mönchengladbach ein faires Müllsystem erhalten. Wir beantragten u.a., die zukünftige Abrechnung der Müllgebühren sollte auf der Grundlage eines Zählsystems erfolgen und in diesem Rahmen die Restmüllbehälter mit einem Chip bzw. Identsystem auszustatten. CDU und SPD lehnten dies ab. Weiter forderten wir Grüne, zur Förderung von Kindern und Familien einen Passus einzuführen, wonach auf Antrag für Neugeborene bis zum 24. Monat nach der Entbindung sowie für inkontinente Menschen („Senioren-Windeln“) separate Müllsäcke zur Entsorgung von Windeln kostenlos ausgegeben werden. Auch dies lehnte die „Groko“ ab. Dann beantragten wir, die Einwohner Mönchengladbachs im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids darüber abstimmen zu lassen, ob es eine Restmüllrolltonne mit einem nutzbaren Volumen von 35 Litern geben soll. Auch dieser Antrag wurde von CDU und SPD abgelehnt. Ebenso stieß zuguterletzt unser Vorschlag, eine 35-Liter-Tonne sowie ein Mindestbehältervolumen für Restmüll von 8,5 Litern pro Person und Woche einzuführen, auf keine Gegenliebe bei der „Groko“.
Zwischenzeitlich hatte die Grüne Fraktion die Bezirksregierung zum Thema angeschrieben. Nach unserer Meinung entspricht die Mönchengladbacher Abfallsatzung in entscheidenden Punkten nicht den Grundsätzen des Abfallgesetzes für das Land NRW - Landesabfallgesetz – LabfG, insbesondere dem § 9 „Satzung“. Danach ist darauf zu achten, dass die Anreizfunktion der Gebührenbemessung nach § 9 Abs. 2 Satz 3 zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung nicht unterlaufen wird. Zudem schreibt das Landesabfallgesetz zwingend den Vorrang der Abfallvermeidung vor der Abfalltrennung/-verwertung und -entsorgung vor. Unserer Meinung nach sind in der vom Rat der Stadt verabschiedeten Abfallsatzung diese Anreize zur Vermeidung nicht mehr gegeben, da dem Bürger – anders als in der bisherigen Satzung - ein ausgesprochen hohes Behälter-volumen von 20 l pro Person und Woche vorgeschrieben wird.
Wie die Bezirksregierung dies bewertet, bleibt abzuwarten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir natürlich den Vorstoß von Herrn Marx sehr, am Ende doch noch eine faire Lösung für die Bürger beim Restmüll zu erzielen. In der Tat muss bei der im Dezember beschlossenen neuen Abfallsatzung dringend nachgebessert werden. Es ist nun an CDU und SPD, hier im Sinne der Bürger dieser Stadt tätig zu werden.
Karl Sasserath, Fraktionsprecher Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Mönchengladbach